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News EA kritisiert deutsche Alterseinstufung von Spielen

auch ich wäre dafür, dass sich Deutschland dem PEGI System anschließt...finde USK 18 echt übertrieben und das manche Spiele gar nicht erst erscheinen ist ja wohl ein Witz...ich bin volljährig und möchte deshalb die volle Auswahl an Spielen haben und mich selber entscheiden welche ich Kauf und welche nicht!

Ein weiterer Vorteil wäre natürlich auch, dass diese wiederlichen übergroßen USK Logos von der Hülle verschwinden! Ich hab n Kumpel der kauft sich die Spiele Original im Laden und druckt sich dann aus dem Internet ein europäisches Cover aus und steckt das über das Original Cover mit USK Logo!
 
Ich verstehe die ganze Aufregung auch nicht. Schließlich zensiert die USK nicht sondern der Hersteller um eine entsprechende Altersfreigabe zu bekommen. Wenn er es nicht tut, wird ein Spiel in der Regel indiziert, was aber nicht einem Verbot gleichkommt. Das Spiel darf nur nicht mehr beworben werden, wäre aber dennoch frei erhältlich. Wenn ein Hersteller sein Produkt dann selbst zensiert, folgt er damit lediglich den eigenen wirtschaftlichen Interessen.
 
Schon klar, dass ein Hersteller ein Spiel soweit zensiert, dass er den möglichst größten Umsatz einbringt.
Aber ich denke, das erwachsene Menschen selbst entscheiden sollten, was Sie sehen/spielen möchten oder was nicht.
Aber das wird hier nicht so schnell passieren.
 
dgschrei schrieb:
...
Die Indizierung hat fast den selben Effekt wie eine Zensur. Für den den Großteil der Bevölkerung rückt der entsprechende Titel in unerreichbare Ferne.
Es ist ja so schwer seinen PA auf den Flachbretscanner zu legen und das JPEG im Anhang an Okaysoft zu schicken...

dgschrei schrieb:
... @Mountwalker:
Das hört sich aber bei Boris Schneider Johne ganz anders an. Der erzählt da eine andere Situation warum er damals die Hakenkreuze entfernen durfte.


http://www.dreisechzig.net/wp/archives/1542
Ich finde deinen zitierten Text an der Stelle nicht, ich würde gerne mal den kompletten Zusammenhang lesen - und faktisch hat Panzer Elite Special Edition fast ein Jahr lang bei Saturn und media markt im Regal gestanden, ohne dass irgendjemand angeklagt worden wäre, weil einige Panzer im Ostfeldzug hakenkreuzflaggen haben - mein Punkt ist, das habe ich doch woh bereits gesagt, nicht, dass immer bei Spiel und Film der selbe maßstab gelte, sondern dass faktisch kein Pauschalverbot gegen Nazisymbole in Spielen existiert, weil die Panzer Elite Special Edition nie beschlagnahmt worden ist, und es im hostorisch korekten Ostfeldzug auf einigen Panzern in einigen Missionen Hakenkreuzflaggen auf den Panzerhecks gibt - keine Ahnung ob das nun Urspiel oder in einem Addon der Special Edition war, aber die Special Edition (also inklusive ihrer Addons) stand ja bei Saturn und MediaMarkt fast ein Jahr im Regal, also ist das auch egal. Wenn Boris Schneider-Johne wirklich der meinung sein sollte, dass Hakenkreuze "immer" in Spielen verboten wären, darf er sich auch gern die Frage stellen, warum Ubisioft die Panzer Elite Special Edition mit hakenkreuzflaggen auf einigen panzern im Ostfeldzug in Deutschland bei Saturn und MediaMarkt ins Regal stellen durfte, ohne, dass das in Deutschland irgendjemanden gestört hätte - aber irgendwie glaube ich erstmal auch gar nicht, dass Boris Schneider-Johne glaubt, hakenkreuze wären ganz pauschal immer und ohne Betrachtung des Spielinhalts, der Story des Spiels, verboten.

P.S.
Aus deinem Link: "weil ein Spiel, in dem es um die Wiederbelebung Hitlers geht, in Deutschland nicht verkauft hätte werden können." - wie man sieht, welch wunder, es geht um den konkreten Inhalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da läuft doch etwas falsch. Wir können nur von Glück reden, dass die Einfuhr von indizierten Titeln noch nicht verboten ist. Spätestens wenn das der Fall wäre, würde der UK-Import genauso in den Bereich der Beschaffungskriminalität fallen, wie der Drogenschmuggel.

@dgschrei
Die Einfuhr von indizierten Titeln ist zollrechtlich verboten! Es handelt sich dabei um ein vorschriftswidriges Verbringen von Waren, die unter die VuB (Verbote und Beschränkungen) fallen.
Wirste also vom Zoll erwischt, gibt's ne Strafe.
 
Ein Spiel, das auf dem Index für jugendgefährdende Medien steht, ist nicht verboten - deswegen kann ich auch problemlos und 100% legal indizierte Importe bei www.okasoft.de kaufen, nachdem ich meine Volljährigkeit verifiziert habe. Wenn ich selbst ins Ausland fahre und das Spiel mitbringe, kanns Gehake beim Zoll geben - aber wozu sollte ich auch ins Ausland fahren, wenn ich die indizierten Importe 100% legal beim deutschen Hädnler Okaysoft.de kaufen kann?
 
@MountWalker
Es geht ja nicht um legal indizierte Medien, sondern um die, die auf dem deutschen Verbots-Index stehen, jedoch im Ausland erlaubt sind.
Deren Einfuhr ist verboten, egal ob ich es über einen Shop im Internet beziehe, oder ob ich es selbst im Ausland hole.

Bei einer Bestellung über einen deutschen Online-Shop ist der Betreiber mit dran, wenn er solche verbotenen, aus dem Ausland bezogene Produkte verkauft.
 
Laut Wiki ist nicht nur der Import, sondern auch der Versandhandel an sich verboten.

Hat nochmal jemand Zahlen, wieviele Spiele (Prozent) pro Jahr überhaupt indiziert werden?
Auf Wiki gibts ja Zahlen, dass es bis Mitte 2007 nur 495 indizierte Spiele an sich gab. Das scheint mir sogar extrem wenig zu sein, dafür dass jedes Jahr an sich schon Unmengen an Spielen auf den Markt kommen.
 
"Indiziert" bedeutet bei medien aber nunmal "Index für jugendgefährdende Medien" - verboten ist nicht indiziert, sondern verboten und das sind sehr wenige Spiele.

@ Turrican101

der versandhandel mit indizierten Medien ist legal, wenn er so gemacht wird, wie bei Okaysoft praktiziert - die indizierten Titel können erst gefunden und gesehen werden, wenn die Ausweiskopie vorliegt und ei Versand findet ausschließlich "eigenhändig" statt. Okaysoft praktiziert das seit es diese rechtliche Regelung gibt so und inseriert Werbung in jeder großen deutschen Spielezeitschrift - wenns verboten wäre, gäbe es den Laden schon lange nicht mehr. - es ist die selbe regelung wie bei Pornografie (Pornografie ist schließlich auf dem selben Index).
 
Zuletzt bearbeitet:
@Turrican101
Du hast vollkommen recht, den Versandhandel hatte ich ganz vergessen.

@MountWalker
Der Versandhandel mit indizierten Medien ist dann illegal, wenn ein in Deutschland verbotenes Medium aus dem Ausland bezogen wird, oder ein in Deutschland als z.B. USK 18 eingestuftes Medium von einem z. B. 16-jährigen bezogen wird. So meinst du das, oder?
 
@dgschrei

wirklich gut formuliert hast du das... kann dir nur zustimmen!

Wenn ich die breite masse der jugend heute sehe mit Ihren eigenarten kann selbst ich nur mit dem Kopf schütteln, mit 27!

So wird es der älteren Generation auch gehen, hier kommen wir wieder zum Punkt das es sich um ein Generationsproblem handelt...

was man nicht versteht oder kennt ist schlimm böse und gehört verboten, schließlich hatten die alten Damen und Herren da oben kein Fernseher oder Computer in den 40/50er Jahren:freak:

Mir ging es nicht anders als ich jung war zu Ostzeiten sind wir raus an die frische luft gegangen zum spielen und in der Schule haben wir auch noch was gelernt dort herschte noch Ordnung und Disziplin!

Dennoch verschließe ich mich nicht dem fortschritt und der Technik und mache es am liebsten wie die Kirche im Mittelalter es ist Ketzerrisch und gehört verbrannt so denkt die Politik...
 
@ Micha45

Bitte nicht wieder indiziert und verboten durcheinander bringen - wenn ein Titel verboten und nicht nur indiziert ist, ist der Handel, egal ob per Versand oder lokales Handgeschäft, grundsätzlich verboten - nirgends in Deutschland darf eine Reichskriegsflagge oder Wolfenstein3D gehandelt werden. Handelt es sich aber nicht um einen verbotenen, sondern einen indizierten Titel, stimmt das im Prinzip so, wie du mich verstanden hast.

Wobei zu beachten ist, dass seit 1. April 2004 jedes Spiel, das nicht durch die USK getestet worden ist, automatisch indiziert ist - seit ersten April 2004 wird man also nicht auf den Index gebracht, sondern von diesem durch eine USK-Freigabe gelöscht. Wenn die USK testet und befindet, dass ein durch die Indizierung bestehendes Werbeverbot sinnvoll ist, bekommt das Spiel das USK-Siegel mit der Aufschrift "Keine Jugendfreigabe gemäß $ 14 JuSchG" und bleibt damit indiziert. Das betrifft in der Regel jede US-, UK- und Ö-Version, da diese nicht durch die USK getestet werden, auch die ausländischen Versionen von Super Mario und The Sims.

Wozu die BPjM im Zusammenhand mit Unterhaltungssoftware überhaupt noch gebraucht wird, ist mir nicht ganz klar - vielleicht als Korrektiv für Beschwerden von Mütterverbänden, die finden, dass ein Spiel mit USK18-Freigabe doch besser "Keine Jugendfreigabe" und damit ein Werbeverbot haben sollte. ;)


Und wenn man sich die Spielegeschichte ohne Vorurteile anschaut, sieht man, dass die Entwicklung von 2004 für Erwachsene Spieler von Ego-Shootern eher vorteilhaft ist, denn Doom3 hat dank der Neuregelung von 2004 eine USK-Freigabe ab 18 Jahren, ist damit nicht indiziert und darf, anders als Quake3, öffentlich beworben werden. Mit der alten gesetzregelung vor 2004, nach der USK-Siegel noch nicht für den Handel verbindlich waren, wären sehr viel mehr Titel indiziert. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
MountWalker schrieb:
Es ist ja so schwer seinen PA auf den Flachbretscanner zu legen und das JPEG im Anhang an Okaysoft zu schicken...
Das ist ja überhaupt nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Titel durch das Werbeverbot effektiv aus der Aufmerksamkeit der Gesellschaft gelöscht wird. Frag doch einfach mal Xbox360 Besitzer nach Condemned. Der Bekanntheitsgrad dieses Spieles dürfte in Deutschland wesentlich geringer sein, als z.B. in Österreich.
Das macht die Indizierung so gefährlich und ähnlich zu einer echten Zensur, weil sie effektiv dafür sorgt, dass ein evtl. kritisches Medium keine Verbreitung erlang.
Wenn du im Versandhandel ein indiziertes Medium erwerben willst, dann dürfte das übrigens streng nach Gesetz nur auf deine persönliche Anfrage funktionieren. Denn das offene Anbieten im Shop kann bereits als Werbung ausgelegt werden.

MountWalker schrieb:
P.S.
Aus deinem Link: "weil ein Spiel, in dem es um die Wiederbelebung Hitlers geht, in Deutschland nicht verkauft hätte werden können." - wie man sieht, welch wunder, es geht um den konkreten Inhalt.

Richtig das bezieht sich auf einen Titel der in Deutschland gar nicht erschienen ist, weil der Inhalt für Deutschland eben untauglich war. Das hat aber nicht viel zu heißen. Ein Film der den Holocaust verleugnet oder stark verharmlost, würde ja auch vom Verfassungsschutz einkassiert werden. Das bestreite ich ja gar nicht. Aber "der letzte Kreuzzug" ist eben das ideale Beispiel dafür, dass Hakenkreuze im Film ok sind, im Game aber teuflisch und verbotswürdig.

Micha45 schrieb:
@dgchrei
Die Einfuhr von indizierten Titeln ist zollrechtlich verboten! Es handelt sich dabei um ein vorschriftswidriges Verbringen von Waren, die unter die VuB (Verbote und Beschränkungen) fallen.
Wirste also vom Zoll erwischt, gibt's ne Strafe.

Nein ist sie nicht. Die Einfuhr von in Deutschland verbotenen und beschlagnahmten Titeln ala Manhunt ist verboten. Diese Titel kann man aber bis jetzt zum Glück an einer Hand abzählen.

MountWalker schrieb:
Wobei zu beachten ist, dass seit 1. April 2004 jedes Spiel, das nicht durch die USK getestet worden ist, automatisch indiziert ist - seit ersten April 2004 wird man also nicht auf den Index gebracht, sondern von diesem durch eine USK-Freigabe gelöscht. Wenn die USK testet und befindet, dass ein durch die Indizierung bestehendes Werbeverbot sinnvoll ist, bekommt das Spiel das USK-Siegel mit der Aufschrift "Keine Jugendfreigabe gemäß $ 14 JuSchG" und bleibt damit indiziert. Das betrifft in der Regel jede US-, UK- und Ö-Version, da diese nicht durch die USK getestet werden, auch die ausländischen Versionen von Super Mario und The Sims.


Wozu die BPjM im Zusammenhand mit Unterhaltungssoftware überhaupt noch gebraucht wird, ist mir nicht ganz klar
Wundert mich nicht, denn deine Erklärung ist von vorne bis hinten Falsch. Es stimmt, dass sich die Regeln für die USK Einstufung geändert haben, da sie 2004 zu einer für den Händler verbindlichen Angabe wurden und nicht mehr nur eine Empfehlung waren.
Allerdings ist ein Titel, der von der USK nicht bewertet wurde nicht automatisch indiziert. Das wäre vom Stand des Grundgesetzes höchst fragwürdig bis illegal. Auch würde das zu sehr eigenartigen Phänomenen führen, weil nach deiner Regelung ein Spiel z.B. vor seinem Release nicht beworben werden dürfte, da es bis zur Einstufung durch die USK ja noch faktisch unter dem Werbeverbot der Indizierung stehen würde.
Die richtige Regelung sieht so aus, dass ein von der USK nicht geratetes Spiel automatisch als "ab 18" gilt, da es von der USK nicht für jüngere Spieler freigegeben wurde. Dies ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung.
Das Verfahren für die Indizierung wurde bei dieser Gesetzesrevision dabei auch gleich geändert. So kann nun ein Titel, der einmal von der USK bewertet wurde nicht mehr indiziert werden. Das wurde unter anderem so geregelt, um den Herstellern eine gewisse Rechtssicherheit zu geben, wie sie der Mann von EA hier ja auch fordert.
Man stelle sich vor ein Publisher bekommt in Deutschland ein USK18 Rating und lässt daraufhin 200.000 Kopien für Deutschland anfertigen.
Nunr wird kurz nach Verkaufsstart allerdings das Spiel von der BPjM indiziert und der Publisher bleibt praktisch auf seiner Ware sitzen. Eine solche Regelung ist natürlich nicht tragbar.
Stattdessen läuft es nun so ab, dass wenn die USK vermutet, dass ein Spiel indizierungswürdig ist, sie sich weigert eine Einstufung zu erteilen. Findet diese nicht statt, kann der Titel von der BPjM indiziert werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Ein Titel wird auch weiterhin von der BPjM nur nach einem erfolgten Antrag geprüft und dann eventuell indiziert.
Das Problem ist nur, dass z.B. Microsoft nun so verfährt, dass wenn die USK keine Bewertung für ein Spiel vergibt, dieser Titel nicht in Deutschland veröffentlicht wird. Microsoft weigert sich nämlich eine Indizierung ihrer Titel zu riskieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
MountWalker schrieb:
wenn ein Titel verboten und nicht nur indiziert ist, ist der Handel, egal ob per Versand oder lokales Handgeschäft, grundsätzlich verboten - nirgends in Deutschland darf eine Reichskriegsflagge oder Wolfenstein3D gehandelt werden. Handelt es sich aber nicht um einen verbotenen, sondern einen indizierten Titel, stimmt das im Prinzip so, wie du mich verstanden hast.


Was genau hat es eigentlich für einen Sinn, dass manche Spiele verboten UND indiziert sind? Wolf3D wurde ja erst verboten und etwas später nochmal nachträglich indiziert, was laut Wiki aber gar keine Auswirkungen hatte, die über denen der Beschlagnahmung hinausgehen.
 
Wenn es zuerst verboten und dann indiziert wird, dann ist das allerdings ziemlich sinnlos. Wenn allerdings zuerst die Indizierung stattfand und danach das Verbot eintritt, dann fliegt der Titel nicht einfach wieder aus dem Index raus, sodass es eben zusätzlich zum Verbot auch noch indiziert ist. Diese Titel wandern dann bei der BPjM in die Liste B. die eventuell strafrechtlich relevante Schriften enthält (z.B. Lieder von Nazi Bands)
Mit dieser Umlistung in die Liste B gibt die BPjM gleichzeitig noch einen Hinweis an die Strafverfolgungsbehörde (aka Staatsanwaltschaft) dass bei dieser Schrift ein Straftatbestand vorliegen könnte.
 
@ Turrican101

Der Sinn dahinter ist meiner Meinung, dass das Verbot mit Sicherheit rechtlich auch angreifbar und von einem anderen gericht aufhebbar ist, denn Spear of Destiny zeigt ja, bei vergleichbarem Spoiel und Hakenkreuzinhalt, dass nicht jedes Gericht da gleich eine Verbotswürdigkeit sieht. Die Publisher sind nur eben als rein kapitalistische Händler ohne Kunstinteresse kein bisschen daran interessiert, in Gegenklagen Geld zu investieren - dass in Film und Musik heute weniger verboten wird, als in den Achtzigern, liegt ja auch daran, dass Künstler ihre Kunst auch verteidigt haben, weil sie Nachteile auf sich genommen haben, während sie für Akzeptanz gekämpft haben. Bedürfnisbefriedigungsmakler wie EA und Activision sind aber nicht zu großen Kämpfen bereit. Wenn aber jemals ein Rechteinhaber an der Marke Wolfenstein 3D bereit wäre eine Klage gegen das urteil anzustreben, könnte es, da Spear of Destiny ja auch nicht verboten ist, vielleicht passieren, dass das Verbot aufgehoben wird und dann bekäme die Indizierung Wirkung. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte man mit Sicherheit, allerdings bezweifel ich, dass dieses große Aussichten auf Erfolg haben würde. Schließlich zensieren die Hersteller ihr Produkt selbst um eine für sie wirtschaftlich bessere Alterseinstufung zu bekommen.
 
Die meisten Leute werden wenn die USK durch die Pegi ersetzt ist, genauso wie jetzt rummäckern das die viel zu viel zensieren... Deswegen is mir das eigentlich egal. Da es eigentlich so oder so die entscheidung der Eltern is was ihre Kinder spielen und gucken dürfen. Da is sie USK und die Pegi nur eine Orientierung für die Eltern.
 
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