MountWalker schrieb:
Es ist ja so schwer seinen PA auf den Flachbretscanner zu legen und das JPEG im Anhang an Okaysoft zu schicken...
Das ist ja überhaupt nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Titel durch das Werbeverbot effektiv aus der Aufmerksamkeit der Gesellschaft gelöscht wird. Frag doch einfach mal Xbox360 Besitzer nach Condemned. Der Bekanntheitsgrad dieses Spieles dürfte in Deutschland wesentlich geringer sein, als z.B. in Österreich.
Das macht die Indizierung so gefährlich und ähnlich zu einer echten Zensur, weil sie effektiv dafür sorgt, dass ein evtl. kritisches Medium keine Verbreitung erlang.
Wenn du im Versandhandel ein indiziertes Medium erwerben willst, dann dürfte das übrigens streng nach Gesetz nur auf deine persönliche Anfrage funktionieren. Denn das offene Anbieten im Shop kann bereits als Werbung ausgelegt werden.
MountWalker schrieb:
P.S.
Aus deinem Link: "weil ein Spiel, in dem es um die Wiederbelebung Hitlers geht, in Deutschland nicht verkauft hätte werden können." - wie man sieht, welch wunder, es geht um den konkreten Inhalt.
Richtig das bezieht sich auf einen Titel der in Deutschland gar nicht erschienen ist, weil der Inhalt für Deutschland eben untauglich war. Das hat aber nicht viel zu heißen. Ein Film der den Holocaust verleugnet oder stark verharmlost, würde ja auch vom Verfassungsschutz einkassiert werden. Das bestreite ich ja gar nicht. Aber "der letzte Kreuzzug" ist eben das ideale Beispiel dafür, dass Hakenkreuze im Film ok sind, im Game aber teuflisch und verbotswürdig.
Micha45 schrieb:
@dgchrei
Die Einfuhr von indizierten Titeln ist zollrechtlich verboten! Es handelt sich dabei um ein vorschriftswidriges Verbringen von Waren, die unter die VuB (Verbote und Beschränkungen) fallen.
Wirste also vom Zoll erwischt, gibt's ne Strafe.
Nein ist sie nicht. Die Einfuhr von in Deutschland verbotenen und beschlagnahmten Titeln ala Manhunt ist verboten. Diese Titel kann man aber bis jetzt zum Glück an einer Hand abzählen.
MountWalker schrieb:
Wobei zu beachten ist, dass seit 1. April 2004 jedes Spiel, das nicht durch die USK getestet worden ist, automatisch indiziert ist - seit ersten April 2004 wird man also nicht auf den Index gebracht, sondern von diesem durch eine USK-Freigabe gelöscht. Wenn die USK testet und befindet, dass ein durch die Indizierung bestehendes Werbeverbot sinnvoll ist, bekommt das Spiel das USK-Siegel mit der Aufschrift "Keine Jugendfreigabe gemäß $ 14 JuSchG" und bleibt damit indiziert. Das betrifft in der Regel jede US-, UK- und Ö-Version, da diese nicht durch die USK getestet werden, auch die ausländischen Versionen von Super Mario und The Sims.
Wozu die BPjM im Zusammenhand mit Unterhaltungssoftware überhaupt noch gebraucht wird, ist mir nicht ganz klar
Wundert mich nicht, denn deine Erklärung ist von vorne bis hinten Falsch. Es stimmt, dass sich die Regeln für die USK Einstufung geändert haben, da sie 2004 zu einer für den Händler verbindlichen Angabe wurden und nicht mehr nur eine Empfehlung waren.
Allerdings ist ein Titel, der von der USK nicht bewertet wurde nicht automatisch indiziert. Das wäre vom Stand des Grundgesetzes höchst fragwürdig bis illegal. Auch würde das zu sehr eigenartigen Phänomenen führen, weil nach deiner Regelung ein Spiel z.B. vor seinem Release nicht beworben werden dürfte, da es bis zur Einstufung durch die USK ja noch faktisch unter dem Werbeverbot der Indizierung stehen würde.
Die richtige Regelung sieht so aus, dass ein von der USK nicht geratetes Spiel automatisch als "ab 18" gilt, da es von der USK nicht für jüngere Spieler freigegeben wurde. Dies ist allerdings nicht gleichzusetzen mit einer Indizierung.
Das Verfahren für die Indizierung wurde bei dieser Gesetzesrevision dabei auch gleich geändert. So kann nun ein Titel, der einmal von der USK bewertet wurde nicht mehr indiziert werden. Das wurde unter anderem so geregelt, um den Herstellern eine gewisse Rechtssicherheit zu geben, wie sie der Mann von EA hier ja auch fordert.
Man stelle sich vor ein Publisher bekommt in Deutschland ein USK18 Rating und lässt daraufhin 200.000 Kopien für Deutschland anfertigen.
Nunr wird kurz nach Verkaufsstart allerdings das Spiel von der BPjM indiziert und der Publisher bleibt praktisch auf seiner Ware sitzen. Eine solche Regelung ist natürlich nicht tragbar.
Stattdessen läuft es nun so ab, dass wenn die USK vermutet, dass ein Spiel indizierungswürdig ist, sie sich weigert eine Einstufung zu erteilen. Findet diese nicht statt, kann der Titel von der BPjM indiziert werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Ein Titel wird auch weiterhin von der BPjM nur nach einem erfolgten Antrag geprüft und dann eventuell indiziert.
Das Problem ist nur, dass z.B. Microsoft nun so verfährt, dass wenn die USK keine Bewertung für ein Spiel vergibt, dieser Titel nicht in Deutschland veröffentlicht wird. Microsoft weigert sich nämlich eine Indizierung ihrer Titel zu riskieren.