[Ebay] Abweichung zwischen Artikelzustand und Beschreibung

simonrhymon

Cadet 2nd Year
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Juni 2009
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22
Hallo CB,

ich stecke in einem kleinen Dilemma. Und zwar habe ich auf ebay ein Buch verkauft. Es war in einem guten Zustand, hatte lediglich einige Markierungen mit einem Textmarker. Zugegebenermaßen habe ich mir die genau Erläuterung zum Artikelzustand nicht durchgelesen und diesen mit "sehr gut" angegeben. In der individuellen Beschreibung des Artikels fügte ich folgenden Text ein:
minimale Gebrauchsspuren, wenige Markierungen mit Textmarker
Der Käufer hat mich jetzt kontaktiert und möchte das Buch zurückgeben, da es gewisse Mängel ausweist. Er zitiert hierzu die Erläuterung des Artikelzustands "sehr gut", die da lautet:
Alle Seiten sind vollständig vorhanden, es gibt keine zerknitterten oder eingerissenen Seiten und im Text oder im Randbereich wurden keine Unterstreichungen, Markierungen oder Notizen vorgenommen.

Ich nehme mal einfach an er hat das Buch ersteigert ohne meinen Text in der Beschreibung gelesen zu haben. Werde ihn natürlich kontaktieren und versuchen das ganze diplomatisch zu lösen. Dennoch wüsste ich gerne wie ebay bei sowas verfährt. Habt ihr da schon ähnliche Erfahrungen gemacht?

Hier die Auktionsnummer, den Link kann ich aufgrund fehlendem Whitelist Eintrag nicht posten:181307698759
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einer Zustandsbeschreibung Sehr gut würde ich auch keine Textmarker Markierungen in einem Buch erwarten. Dafür gibt es andere Klassifizierungen.

eBay ist bei solch eindeutigen Fehlbeschreibungen seitens des Verkäufers, auf der Seite des Käufers.

Ein Link zu der Auktion wäre noch hilfreich. Ansonsten würde ich sage, eindeutig Dein Fehler.
 
Genauere Einzelheiten sowie eine Beschreibung eventueller Mängel entnehmen Sie bitte dem Angebot des Verkäufers.

Letzter Satz in der Beschreibung des Artikelzustandes "sehr gut".
Da du darauf hingewiesen hast, dass trotz des "sehr guten" Artikelzustandes einzelne Seiten mit Textmarker markiert wurden, sehe ich - aus Laiensicht - keinen Grund zur berechtigten Beschwerde des Käufers.
 
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