Ebay Artikel wird nicht geliefert

Posent

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Feb. 2008
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Hallo. Ich habe einen Ebay Artikel preiswert ersteigert (1€ ersteigert aber Wert ca. 50€). Hat wohl keiner mit geboten weil der Verkäufer nur 84% positive Bewertungen hat :)
Das war mir alles im klaren, dennoch möchte ich jetzt den Artikel erhalten (BITTE nicht darüber diskutieren !!!).

Ich wollte den Kunden nochmal Mahnen/ Lieferverzug setzen und dazu ein paar § senden, dass der Verkauf rechtsverbindlich ist und die Ware versendet werden muss. Bin mir allerdings jetzt nicht ganz sicher welche § angeführt werden müssten.

Könnt ihr mir sagen, welche § hier Verwendung findet ?
 
Wieso der Aufwand? Einfach erst mal ebay Käuferschutz einschalten und schauen, wie derjenige sich dann verhält.
 
dbones schrieb:
Wieso der Aufwand? Einfach erst mal ebay Käuferschutz einschalten und schauen, wie derjenige sich dann verhält.

Weil ich NICHT meinen 1€ wiederbekommen möchte, sondern den Artikel erhalten möchte. Die meisten "jungen" Personen (ist der Verkäufer) reagieren schon sobald man merkt dann man nicht locker lässt und ggf. einen Anwalt einschaltet
 
Die meisten "jungen" Personen (ist der Verkäufer) reagieren schon sobald man merkt dann man nicht locker lässt und ggf. einen Anwalt einschaltet

Dann mach doch genau das, Paragrafen sollten nur die verwenden, die auch deren Bedeutung kennen.

Das bei ebay wirksam Verträge geschlossen werden, ergibt sich von selbst und das diese erfüllt werden müssen ebenso.
 
Wenn dir die Sache soviel Wert ist, dann solltest du demjenigen eine Frist zur Lieferung setzen. Dort kannst du auch ankündigen andernfalls die Sache einem Anwalt weiterzugeben, der ggf. Schadensersatz geltend macht. Wenn die Frist verstreicht solltest du dann tatsächlich den Anwalt einschalten.

Gruß
 
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