Ebay: Artikel ist laut gestriger Käuferinfo defekt

motoko schrieb:
Ja, aber über ein Foto - 'ne Abschiedsparty habe ich für den Wechsler halt nicht geschmissen -, ist dessen Funktionsfähigkeit belegt gewesen. Bei mir hat er noch abgespielt. Und wie gesagt: Zeitgleich hatte ich einen defekten Verstärker als defekt eingestellt.
Ich glaub es dir ja. Aber du musst eben auch dem Käufer einräumen, das es so ist wie er sagt. Sicherlich gibt es zu viele Betrüger, welche das System ausnutzen. Da du das Gerät zurück bekommst kannst du wenigstens den Wahrheitsgehalt der Aussage des Käufers überprüfen und vllt. auch irgendwie feststellen ob es dein Gerät ist, an vllt. kleinen Kratzern oder Abnutzung woran du dich noch erinnern kannst. Leider gibt es, wie schon angesprochen, eben auch Leute, die Defekt gegen funtkinsfähig Gebraucht tauschen wollen.

Mein letzter Ärger war eine gebrauchte RX6600XT. Hatte den VK extra nach Spulenfiepen gefragt, ok das ist teilweise subjektiv. VK sagt alles toll, er hört nichts und ist da auch sensibel. Als die Karte bei mir war, sobald ein Spiel geladen wurde 100% Lüfter und entsprechende Temperaturen. WLP getauscht und dieses Problem war behoben. Danch war ein unerträgliches Spulenfiepen zu hören. Ich den VK angeschrieben, der will von nichts wissen. Im Rechner von einem Bekannten ist die Grafikkarte dann ohne Spulenfiepen gelaufen und im Naachhinein denke ich, dass die WLP einfach nur zu trocken war und beim Versand, durch Erschütterungen eben so verkümelt hat, dass die Temperaturen eben unter aller Sau waren. Hat mich der Vk angelogen, wusste es nicht besser oder oder...
 
Enotsa schrieb:
Die Transaktion ist so gesehen beendet, du hast dein Geld ja schon. Der Käufer kann nun jammern wie er will. Was leitet er auch ungefragt eine Rücksendung ein obwohl die zu 100% bei Privat in der Regel ausgeschlossen ist.

Die Transaktion ist ebend nicht beendet! 30 Tage gibt es den eBay Käuferschutz + weitere 150 Tage falls der Käufer mit PayPal bezahlt hat.

Und obwohl der TE den Betrag schon auf dem Girokonto hat holt sich den eBay trotzdem zurück. Siehe ein paar Posts vorher. Das hat der TE zugestimmt als er auf die neue Bezahlmethode umgestellt hat um auf eBay verkauft zu können. Der Käufer kann jammern und bekommt auch Recht und am Ende auch das Geld zurück. Das ausschließen bringt daher rein gar nichts!
 
@motoko Sicher mal die Bilder von deinem Angebot. Vllt. ist ja eine Seriennummer auf deinen Bildern oder eben sofort ersichtlich, dass es sich nicht um deinen CD Wechsler handelt, bei z.B. äußeren Beschädigungen die vorher nich da waren...
 
motoko schrieb:
Wenn ich als Privatverkäufer das Versandrisikos des Käufers (!) bei ebay trage -
Trägst du nicht. Du musst nur ne Sendungsnummer hinterlegen, damit die sehen, dass überhaupt was versendet wurde. (Und selbst das muss man abseits von PP und ebay nicht, man braucht nur den Nachweis, dass man es versendet hat. Ist mit ner Trackingnummer natürlich einfacher).
motoko schrieb:
wobei ich als Verkäufer darum obendrein keinerlei Reklamation beim Versanddienstleister vornehmen kann (!), weil das Versandrisiko beim Käufer liegt - läuft etwas entschieden falsch!
Du bist der Einzige, der ne Reklamation beim Versanddienstleister durchführen kann. Ob Käufer oder Verkäufer das Versandrisiko trägt, ist davon völlig losgelöst. Du hast das Label und damit die Dienstleistung erworben.
Wobei ich auch überhaupt nicht sehe, was der DIenstleister damit zu tun haben soll. Wenn es richtig verpackt war und es von außen nicht beschädigt war, dann ist das nicht sein Problem.
motoko schrieb:
Ja, aber über ein Foto
Und was hat der Käufer so vorgelegt? Nix natürlich.
Auf deinen Bildern kann man sehen, dass das Ding funktioniert mit Disc 1, was beim Käufer angeblich nicht ging. Wenn er keinen Nachweis erbringt, würde ich da auch nichts zurückzahlen.
Ruf bei ebay an und klär das am Telefon und lass es dir per e-Mail bestätigen.
Notfalls würde ich das Geld zurückbuchen, das scheiß Konto schließen und Thema durch. Wenn dir ein Inkassobüro schreibt, erklärst du denen, dass die Forderung nicht rechtmäßig ist oder sie das Gegenteil beweisen sollen. Ansonsten ist deren Vorgehen rechtswidrig und da ebay nicht Inkasso Moskau schickt, geben die dann Ruhe. Ist zumindest bei wohl jedem Paypal Fall so gewesen. Gleiche Nummer.
 
Cardhu schrieb:
Trägst du nicht. Du musst nur ne Sendungsnummer hinterlegen, damit die sehen, dass überhaupt was versendet wurde. (Und selbst das muss man abseits von PP und ebay nicht, man braucht nur den Nachweis, dass man es versendet hat. Ist mit ner Trackingnummer natürlich einfacher).
Ich glaube er meinte die Versandkosten und die trägt anscheinend bei Ebay zu 100% der Verkäufer.....
 
Wenn er die Versandkosten meint, ist das aber auch irgendwie logisch, dass man im Falle eines defekten Artikels das nicht auf den Käufer abschieben kann :D
Das wäre ja noch schöner, wenn ich was vermeintlich Ganzes kaufe, bekomme was Kaputtes und soll dafür dann auch noch bezahlen^^
Bezieht sich jetzt nicht auf den Fall, sondern allgemein. Das hier riecht für mich etwas wie schon ausgeführt.
 
Am Ende des Tages würde mich interessieren, ob der ganze Bums doch problemlos funktioniert, oder ob der Käufer Recht hatte, und wirklich etwas defekt ist.
 
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Also zum Anwalt rennen ist Quatsch, das wird dich mal locker >100€ kosten. (Zumindest war das bei meinem letzten Besuch so, da wurde sich dann auf die Gebührenordnung berufen und für einen Zweizeiler aufsetzen und verschicken 100€ in Rechnung gestellt.)

In meinen Augen haste zwei Optionen, entweder den Kaufpreis und (2x) die Versandkosten zurückerstatten oder du machst halt einfach nichts und wartest was passiert. (Ich würde vermutlich ersteres machen, damit das Thema dann für mich erledigt wäre und es mich nicht zusätzliche Zeit und Stress kosten würde)
 
Sendungsnummer ist bei ebay hinterlegt.

Da ich weder als Käufer noch als Verkäufer jemals bei einem Versanddienstleister reklamiert habe, habe ich gestern die Aussage der DHL Service Hotline hier zu Protokoll gegeben: Laut Hotline hätte der Empfänger binnen einer Woche nach Zustellung reklamieren müssen.

Wobei sich § 438 HGB Schadenanzeige weniger eindeutig liest, wer reklamieren kann . Sprich: Anscheinend hätte ich reklamieren können, wenn ich schneller Bescheid gewusst hätte. 31. Mai zugestellt; 9. Juni über Defekt informiert worden: Frist ist nicht von mir gerissen worden...

Mein Zwischenfazit: Beim Verkaufen Finger weg von ebay.
 
motoko schrieb:
Mein Zwischenfazit: Beim Verkaufen Finger weg von ebay.
Ganz so drastisch würde ich es jetzt nicht sehen. Ich verkaufe im Schnitt so 10 Artikel im Jahr bei Ebay und hatt bis auf ein Mal keine Probleme. Man muss halt schauen was man verkauft. So einen alten schweren CD Spieler würde ich halt auch nicht bei Ebay verkaufen aber Handys und PC Komponenten gehen relativ gut. Man muss halt nur alles sauber vorher dokumentieren.
 
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