Was Du beachten musst, wenn Du für Deine Freundin verkaufst, ist, dass Du der Vertragspartner des Käufers bist und damit dem gegenüber voll in der Haftung stehst, die Du nicht auf Deine Freundin abwälzen kannst ! Natürlich kannst Du Deine Freundin eventuell in Regress nehmen, da Du ja offensichtlich in deren Auftrag und Namen handelst, das ist aber ggfls. und abhängig von dem Vertrauensverhältnis, das Du zu dieser Person hast, eine heikle Angelegenheit und Du kommst möglicherweise in die Pflicht, Dinge zu beweisen, die Du gar nicht oder nicht mehr beweisen kannst.
Gehen wir aber mal zu Deinen Gunsten davon aus, dass vorliegend diese Probleme im Verhältnis zu Deiner Freundin nicht entstehen werden, dann ist es völlig egal, wen Du als Absender auf Dein Paket drauf schreibst ! Theoretisch kannst Du dort auch angeben: Onkel Otto von der Rückseite des Mondes ! Dadurch ändert sich am Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Käufer überhaupt nichts; dieses ist durch das Grundgeschäft begründet und bei Ebay in den Konten des Verkäufers und des Käufers dokumentiert. Auch den Käufer wird es in der Regel nicht interessieren, wen Du als Absender auf das Paket schreibst und er könnte draus auch keinerlei Rechte ableiten; wenn er Rechte geltend machen will, wird, muss und kann er sich in jeder Hinsicht an Dich als seinem Vertragspartner halten.
Genauso ist es wurscht, an wen oder auf welche Art Du den Käufer die verkaufte Ware bezahlen lässt ! Der Käufer zahlt auf die von Dir angegebene Zahlweise und befreit sich durch diese Zahlung, die er gegebenefalls aber nachzuweisen hat, von seiner Schuld. Es hat grundsätzlich auch nichts mit der Seriosität Deines Auftretens zu tun, wenn Du auf ein anderes Bankkonto überweisen läßt, als Dein eigenes, also zum Beispiel auf das Deiner Freundin ! Schon gar nicht, wenn es um relativ kleine Zahlbeträge geht. Solange Du das Risiko eingehen willst, dass das Geld vielleicht nicht bei Dir (Euch) ankommt, kannst Du auch Deinen Namen und dazu das Konto Deiner Freundin angeben; dadurch verstößt Du nicht gegen Recht und Gesetz ! Bei den meisten Banken käme das Geld aber ordnungsgemäß an, weil wegen des unverhältnismässig hohen Aufwandes die Namen nicht geprüft werden, sondern nur die Kontonummern; selbst bei hohen Beträgen.
Paypal ist für den Verkäufer immer nachteilig, einmal weil der die Provision zahlen muss, zum anderen weil Paypal wegen des vereinbarten Käuferschutzes zurückbuchen kann. Ist das Konto dann negativ, braucht man keine Angst zu haben, dass Paypal rechtlich gegen den Kontoinhaber vorginge, das wäre für die viel zu aufwendig und das haben die auch noch nie gemacht; vielleicht würden die das allenfalls mal rechtlich verfolgen, wenn es um wirklich große Beträge wie bei einem Autokauf oder Hauskauf oder so ginge und dort etwas schief gelaufen wäre ! Rein rechtlich besteht aber für Dich die Pflicht, einen aufgrund des Kundenschutzes zustandegekommenen negativen Saldo auszugleichen und Paypal könnte diesen Anspruch auch klageweise durchsetzen, wenn Paypal dann natürlich auch die Berechtigung der Rückbuchung nachweisen müsste; rein theoretisch könnte Paypal ja auch zu Unrecht den Käuferschutz gewährt haben und Du könntest in einem solchen Falle gegen eine unrechtmäßige Belastung des Kontos klagen. Aber um es nochmal deutlich zu machen und mit Goethe zu sagen: "Grau, grau, mein Freund ist alle Theorie ... " !
Andererseits ist in der Praxis ein negatives Konto dann für Dich tot, Du kannst es nicht mehr benutzen oder wenn doch noch jemand Geld darauf überweist, ist das Geld für dich verloren; dass Du dann den Klageweg gegen Paypal einschlagen würdest, ist wie oben aufgezeigt, genauso sinnlos wie umgekehrt !
Leider ist es aus der Sicht eines Verkäufers aber so, dass viele Käufer ihrerseits gerne mit Paypal bezahlen möchten, weil sie ja eben dann den Käuferschutz haben; es werden dann bevorzugt Angebote gesucht, die die Zahlung mit Paypal einräumen und wenn ein Verkäufer das nicht tut, sind seine Verkaufs- und Ertragschancen entsprechend geringer.
Im übrigen kannst Du mit dem Käufer auch vereinbaren, dass der die Provision zu tragen hat, die Paypal bei Dir als dem Verkäufer vom erhaltenen Geld einbehält; das ist rechtlich machbar und völlig legal. Aber durchsetzen wirst Du so etwas in der Praxis kaum können, es sei denn, Du hast es deutlich in Dein Angebot so geschrieben und der Käufer hat sich nicht die Mühe gemacht, das durchzulesen; aber wenn der Käufer sich trotzdem weigert, die Provision zu übernehemn, was willst Du denn dann machen ? Dich ggfls. auf einen müsigen Rechtsstreit einlassen wegen ein paar Pfennigen ? Sicher nicht !
Bei Ebay-Verkäufen mit Zahlung über Paypal sitzen halt die Käufer und Paypal in der Regel am längeren Hebel ! Allerdings: soganz ohne Vorteil ist die schnelle Zahlungsabwickung über Paypal für den Verkäufer nun ja auch nicht. Aber das wäre dann wieder ein anderes Thema !