Froki
Commodore
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Hat der Käufer Dir irgendwelche Anweisungen zum Versand erteilt, oder hast Du von Dir aus den versicherten Versand angeboten, @Blackbenji ?Blackbenji schrieb:Diesen habe ich per DHL versendet.
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Hat der Käufer Dir irgendwelche Anweisungen zum Versand erteilt, oder hast Du von Dir aus den versicherten Versand angeboten, @Blackbenji ?Blackbenji schrieb:Diesen habe ich per DHL versendet.
Nö.Blackbenji schrieb:Den Anwalt werd ich mir also sparen können.
Dann muss er es ja nichtKey³ schrieb:
Das passiert unabhängig davon ob das Paket auftaucht, solange wartet ebay nicht wenn der Fall eröffnet wurde.Key³ schrieb:sofern das Paket nicht auftaucht.
Die DHL muss den Vertrag erfüllen, der TE hat die DHL dafür bezahlt, nicht umgekehrt.Key³ schrieb:Der TE hat den Vertrag nie erfüllt, da der TE der Vertragspartner der DHL ist.
Er hat die Ware abgeschickt und seinen Teil des Beförderungsvertrags mit dem Käufer erfüllt, die DHL muss ab da an die Ware zustellen, nicht er.Key³ schrieb:Denn seine aktuelle Erklärung lässt genau zwei Schlüsse zu
a) hat hat den Vertrag nicht erfüllt
wie denn? oder war das nur hypothetisch gemeint.Key³ schrieb:b) er hat gegen den Vertrag selbst verstoßen
Zumindest ich muss nicht spekulieren, da ich bereits ähnliche Falle , und damit auch einige der möglichen Ergebnisse, bereits kenne. Der einzige Unterschied hierzu ist, dass meine Pakete nach einigen Monaten meist wieder aufgetaucht sind (außer zwei inkl Versicherungsauzahlung) und bei mir noch nie etwas über 500€ verloren ging.Key³ schrieb:Alles andere ist reininterpretiert und mit zu vielen Wenn und Aber und daher bringt die ganze Spekulation nichts.
da stimme ich hier voll zu.Key³ schrieb:-> 1.) Nachforschungsauftrag
-> 2.) prüfen wer was wem wegen des Versandes verkauft/zugesichert hat
Je nachdem, wenn das negative Ergebnis der Suche postalisch eintrifft hat man vieles schon vergessen und die nachträgliche Einordnung fällt viel schwerer.Key³ schrieb:Alles andere mag stimmen oder nicht aber bringt ihn jetzt aktuell und in den Nächsten Tagen genau keinen Millimeter weiter.
kommt auf den Inhalt bzw die Deklaration an und damit ob die AGBs verletzt wurden. Der Artikel auf Test.de (falls du das meinst) bezieht sich auch explizit auf Uhren, die gar nicht höher als 500€ versichert werden können.h00bi schrieb:Nein, die Ware war über 500€ wert und damit bei dieser Versandart unversichert.
Man bekommt nicht max. 500€. Man darf keine Ware teuerer als 500€ versenden!
Also das bitte gar nicht, sonst hat man direkt zwei Fälle an der Backe.h00bi schrieb:Falls das Geld von eBay schon auf deinem Konto war, lass die Rückbuchungs-Lastschrift zurück buchen und warte bis eBay dich verklagt. Dein eBay Konto ist dann halt futsch, aber das wäre mir bei 900€ egal
Blackbenji schrieb:Das ist aber nur, wenn man bei der DHL die Versandmarke bestellt. Ebay hat dafür inzwischen ein integriertes System, bei dem man bei Auktionsbeginn die Gebühren und Paketgröße angibt.
Ein Zusatzversicherung taucht da nicht auf - oder nur versteckt (hab es nicht gefunden).
To be honest ... hab ich auch nicht gemacht. Ich kann den Käufer mit all seinen getätigten Schritten verstehen, hätte ich auch nicht anders gemacht.Yiasmat schrieb:Die Schuld kannst Du nicht auf den Käufer abwelzen und es dir leicht machen denn den Fehler hast Du begangen!
Wofür und wozu?Chocobo schrieb:ggf. Unterstützung von Anwalt / Verbraucherschutzentrale versuchen, die Ware ausfindig zu machen
Oha, da habe ich wieder was gelernt - danke für den Hinweish00bi schrieb:Man bekommt nicht max. 500€. Man darf keine Ware teuerer als 500€ versenden!
Willkommen im Club.Blackbenji schrieb:ich bin Privatverkäufer und habe einen Artikel verkauft.
Frappierende Ähnlichkeit, wobei es in meinem Fall generöse 520€ via DPD sein sollen bei einem Transaktionswert von gut 800€.Blackbenji schrieb:Die Sendung wurde mit 500 Euro versichert, der Verkaufssumme liegt bei knapp 900 €.
Eine höhere Versicherungssumme konnte ich nicht auswählen bei der Auktionserstellung.
Yep, bei mir allerdings erst, nachdem ich mich proaktiv gemeldet hatte, hin und wieder nach dem Status der Zustellung schauend wie ein fleißiger Hirte nach seiner Schafsherde ...Blackbenji schrieb:Der Käufer hat sich, völlig zurecht, gemeldet und um Klärung gebeten.
Dito, und ebenfalls nachdem ich proaktiv bei eBay angefragt hatte, wer hier nun wie tätig werden müsse (Tenor seitens eBay: "Sie nicht, alles fein, Käufer muss sich kümmern").Blackbenji schrieb:Er hat Ebay eingeschaltet und den Käuferschutz in Anspruch genommen.
Soweit bin ich bislang noch nicht, doch das glücklicherweise schon ausbezahlte Geld hat man nun virtuell und retrospektiv trotzdem erstmal "einbehalten".Blackbenji schrieb:Ebay hat nun entscheiden, dass ich als Privatverkäufer die Schuld für den Verlust der Sendung übernehmen muss. D.h. das gezahlte Geld wird wieder von meinem Konto abgebucht.
Nun ja, es mag sein, dass ich in den ausgelobten Verkäuferschutz zu viel hineininpretiere, doch der Text im Rahmen meines Fallstatus liest sich da ein wenig anders:shaboo schrieb:Das Einzige, was der abdeckt, ist: [...]
An den man aber gegebenenfalls mangels Vertragsbeziehung gerade nicht direkt herankommt, sondern über eBay und ihrem tollen Packlink gehen muss. Spannend, sich bei Schäden tunlichst heraushalten, aber möglichst viel mit Inkasso und Versenderei zu tun haben zu wollen.Korben2206 schrieb:eBay haftet nicht für auf dem Versandweg verlorene oder beschädigte Waren, das tut der Versanddienstleister.
Ich schon, denn auch hier ließe sich entgegnen, dass es geradezu aberwitzig ist, im Falle nicht beschädigter, sondern nachweislich beim Dienstleister verlorener Pakete auch noch deren Schlamperei versichern zu müssen.Korben2206 schrieb:Da hier nur bis 500€ versichert wurde (DHL kennt den Inhalt ja nicht) werden auch maximal 500€ entschädigt.
Ich kann da eigentlich keine Unklarheiten erkennen...
Packlink ist doch nur für gewerbliche Verkäufer... Wenn ich eine Marke über eBay kaufe kriege ich auch die Rechnung von DHL, damit sollte es auch eine Vertragsbeziheung zwischen mir und DHL geben, oder?little-endian schrieb:An den man aber gegebenenfalls mangels Vertragsbeziehung gerade nicht direkt herankommt, sondern über eBay und ihrem tollen Packlink gehen muss. Spannend, sich bei Schäden tunlichst heraushalten, aber möglichst viel mit Inkasso und Versenderei zu tun haben zu wollen.
Solltest Du tun:CyrionX schrieb:@dms dann verlern es bitte gleich wieder
Da habe ich mal einen Teil fett markiert, denn dafür spricht auch eBays Verhalten, zitieren sie jenes Vertragsrecht doch auch in ihren eigenen Artikeln. Würden eBay AGB dieses komplett aushebeln, wären diese Texte mindestens irreführend und nichtig, da dann allein auf Vereinbarungen mit eBay abgestellt werden müsste.ThomasK_7 schrieb:Der Privatverkäufer schuldet laut deutschem Kaufvertragsrecht, welchem auch ebay unterliegt, den Versand der Ware auf dem vereinbarten Versandweg.
Hier kann es im Detail natürlich schon wieder heikel werden, etwa, wenn der Käufer nicht ohne Weiteres ersichtlich DHL ausgewählt hat und man als Verkäufer ohne böse Absichten über Packlink geht und am Ende über DPD verschickt.ThomasK_7 schrieb:Hat der Verkäufer die Ware nachweislich auf den vereinbarten Transportweg aufgegeben, hat er rechtlich seine Verpflichtungen erfüllt und Anspruch auf den vollen Kaufpreis.
Einmal unter der Prämisse, der Verkäufer habe sich absolut nichts zuschulden kommen lassen (brav über den ausgewählten Dienstleister verschickt, den Warenwert vollständig und nicht nur teilweise versichert, etc.) und eBay entscheidet im Rahmen des Käuferschutzes dennoch gegen den Verkäufer - darf eBay sich dann das Geld vom Verkäufer wiederholen?ThomasK_7 schrieb:Er kann vom Käufer weiterhin den vollen Kaufpreis einfordern und die Gerichte geben ihm in solchen Fällen auch Recht (einfacher Urkundenprozess).