Blackbenji schrieb:
ich bin Privatverkäufer und habe einen Artikel verkauft.
Willkommen im Club.
Auf die Gefahr hin, sowohl in Sachen Argumentation, eigenem kleinen Schnitzer als auch am Ende gezahltem Lehrgeld nun in die gleiche Falle zu tappen, folgende Gedanken, denn die Haltung "selber schuld, Käufer und eBay haben alles richtig gemacht", erscheint mir dann doch etwas zu "billig":
Blackbenji schrieb:
Die Sendung wurde mit 500 Euro versichert, der Verkaufssumme liegt bei knapp 900 €.
Eine höhere Versicherungssumme konnte ich nicht auswählen bei der Auktionserstellung.
Frappierende Ähnlichkeit, wobei es in meinem Fall generöse 520€ via DPD sein sollen bei einem Transaktionswert von gut 800€.
Blackbenji schrieb:
Der Käufer hat sich, völlig zurecht, gemeldet und um Klärung gebeten.
Yep, bei mir allerdings erst, nachdem ich mich proaktiv gemeldet hatte, hin und wieder nach dem Status der Zustellung schauend wie ein fleißiger Hirte nach seiner Schafsherde ...
Blackbenji schrieb:
Er hat Ebay eingeschaltet und den Käuferschutz in Anspruch genommen.
Dito, und ebenfalls nachdem
ich proaktiv bei eBay angefragt hatte, wer hier nun wie tätig werden müsse (Tenor seitens eBay: "Sie nicht, alles fein, Käufer muss sich kümmern").
Blackbenji schrieb:
Ebay hat nun entscheiden, dass ich als Privatverkäufer die Schuld für den Verlust der Sendung übernehmen muss. D.h. das gezahlte Geld wird wieder von meinem Konto abgebucht.
Soweit bin ich bislang noch nicht, doch das glücklicherweise schon ausbezahlte Geld hat man nun virtuell und retrospektiv trotzdem erstmal "einbehalten".
Einmal abgesehen von den gebrachten Einwänden bezüglich der Vertrags- und Haftungsverhältnisse im Mindestens-fünf-Parteien-Konglomerat aus Verkäufer, Käufer, eBay, optional Packlink sowie Transportunternehmen (Zahlungsdienstleister sind da ja noch außen vor) ist die ganze Art der (Nicht)Kommunikation allerseits heutzutage nur noch erschreckend.
So hatte ich parallel und ebenfalls proaktiv bei DPD angefragt, wie es um den Status jnd Verbleib der Sendung stehe. Dies lehnte man ab, da nicht ich der Vertragspartner sei, sondern Packlink. Dort wiederum verteilt man sogleich eifrig Standardformulare zur Verlustmeldung, ohne den Fall auch nur im Ansatz begutachtet zu haben, denn schon jener Verlust ist eine Prämisse, die ja gar nicht zutreffen und sich erstmal bewahrheiten müsste.
Seitens eBay weiß man mich auch nach mehreren Anläufen und offensichtlichen sprachlichen Hürden dahingehend (nicht) zu beruhigen, dass ich alles richtig gemacht hätte, ich den Versand ja nachweisen könne und überhaupt der Käufer am Zuge sei. Auf meinen Einwand, dass dem Käufer damit - im Einklang mit der Haltung des Threaderstellers hier - auch nicht geholfen sei, ging man nicht sonderlich ein und verstand erst nicht recht, weshalb ich da im Käufersinne überhaupt nachhake. Spannende Zeiten, in denen wir so leben und wenn jeder an sich denkt, ist wohl auch im System eBay an alle gedacht.
shaboo schrieb:
Das Einzige, was der abdeckt, ist: [...]
Nun ja, es mag sein, dass ich in den ausgelobten Verkäuferschutz zu viel hineininpretiere, doch der Text im Rahmen meines Fallstatus liest sich da ein wenig anders:
Dies jedenfalls, sofern sich jene ausgelobte "Absicherung" nicht allein auf etwaig negative Bewertungen bezieht.
An der Stelle sollte im Übrigen auch die Frage erlaubt sein, ob man bei der aufgerufenen Provision (vor Jahren noch generell und bei internationalen Verkäufen auch Privat weiterhin) nicht mehr Intervention von eBay erwarten darf, als das Geld lediglich einer Partei zugesprochen und "binär" festgeegt zu bekommen, wer von den beiden am Ende der Depp sein möge oder Konstellationen denk- und gar erwartbar sind, in denen schlicht eBay (teilweise) den Schaden trägt. Immerhin vermittelt man munter an Paketdienste auf eigenen Namen (eBay Packlink) und unterlässt es, klare Vorgaben zu formulieren, wie Waren konkret womit und wie versichert zu versenden sind.
Korben2206 schrieb:
eBay haftet nicht für auf dem Versandweg verlorene oder beschädigte Waren, das tut der Versanddienstleister.
An den man aber gegebenenfalls mangels Vertragsbeziehung gerade nicht direkt herankommt, sondern über eBay und ihrem tollen Packlink gehen muss. Spannend, sich bei Schäden tunlichst heraushalten, aber möglichst viel mit Inkasso und Versenderei zu tun haben zu wollen.
Korben2206 schrieb:
Da hier nur bis 500€ versichert wurde (DHL kennt den Inhalt ja nicht) werden auch maximal 500€ entschädigt.
Ich kann da eigentlich keine Unklarheiten erkennen...
Ich schon, denn auch hier ließe sich entgegnen, dass es geradezu aberwitzig ist, im Falle nicht beschädigter, sondern nachweislich beim Dienstleister verlorener Pakete auch noch deren Schlamperei versichern zu müssen.
Im Rahmen des Weltpostvertrags gibt es zudem die These, dass verschmissene Pakete vollständig ersetzt werden müssten, sich Dienstleister dem aber gerne entzögen. Das ist aber fraglich auch wieder so eine schwammige Geschichte, die vor Gericht ausgetragen werden müsste.
Ich weiß auch nicht, mir geht es ein wenig wie
@Blackbenji - man hat als Verkäufer bis auf den Punkt Versicherung, der ebenfalls nicht wirklich klar formuliert ist, eigentlich auch alles richtig gemacht und ist am Ende (womöglich) trotzdem wieder der Depp. Zudem ist es einigermaßen erschütternd, in einem Rechtsstaat zu leben, der im internationalen Vergleich fraglos noch einer der besten ist, gleichzeitig dann aber noch nicht einmal derart banale Fragen wie diese hier nach Zuständkeit und Haftung (für Laien und so Nichtjuristen) verständlich geklärt sind. So eindeutig und vor allem fair, wie manche hier meinen, ist das nämlich lange nicht.