Ebay, falschen Artikel geliefert!

kingdodo

Lt. Junior Grade
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Feb. 2006
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474
Guten Abend zusammen,

Ich weiß jetzt zwar nicht so genau, ob es hier her gehört, aber ich habe bei EBay eine Lampe für 39€ ersteigern können, welche sonst mehr als das doppelte kosten würde. Ich habe per sofort kauf gekauft aber nun (nachdem ich erstmal 3 Wochen warten musste) habe ich die Falsche Lampe geliefert bekommen.
Ich habe daraufhin an EBay geschrieben, da das Mitglied mir nicht geantwortet hat. Nun habe ich von dem Mitglied eine E-Mail bekommen, in der er sagt, ich würde den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Da es jedoch ein Schnäppchen war, möchte ich die Lampe haben. Es steht ja auch immer dabei, dass der Kauf bindend ist.
Muss er mir nun die Lampe zukommen lassen? Oder kann er sagen, ist nicht mehr verfügbar und ich bekomme das Geld zurück?

mfg. kingdodo
 
Wenn er keine mehr hat kann er dir keine mehr verkaufen. Juristisch gesehen ist dir durch die Nicht-Lieferung der Ware ein Schaden entstanden. Und die Höhe des Schadens ergibt sich wohl aus dem Kaufpreis. Wenn du also keine Lampe kriegst und dafür den Kaufpreis ist das Thema wohl durch.
 
Aber er kann doch nicht einfach eine Lampe verkaufen, die er doch nicht hat...
 
kann er natürlich nicht. das ist richtig.

aber du kannst jetzt versuchen und auf den Artikel bestehen, wirst ihn aber nicht bekommen. also nehm das Geld, denke die Lampe wirst du behalten können, oder?

andre solche Sachen gehen ganz anders aus und die leute bleiben auf ihr Geld sitzen.
 
das bin ich bereits, bei einem Handy und dann habe ich den Käuferschutzantrag gestellt, aber hab keine Antwort bekommen, mal eben 200€ wech:-(

meinst du ich kann jetzt einfach die Lampe ich ich jetzt bekommen habe behalten und trotzdem das Geld einfordern?

lg. kingdodo
 
rein rechtlich gesehen ist es ja so, er muß dir auf verlangen das Geld zurück geben.ist eben ne normale gewährleistungssache.
aber erst wenn die Lampe wieder bei ihm angekommen ist. und da der Warenwert unter 40€ beträgt, mußt du den Versand selbst zahlen.

er hat dir doch gesagt das er das Geld zurück überweißt, dann müßtet ihr doch ne Einigung haben was den Artikel betrifft.
 
@buwwel: In deinen Text wird so einiges über den Haufen geworfen.

rein rechtlich gesehen ist es ja so, er muß dir auf verlangen das Geld zurück geben.ist eben ne normale gewährleistungssache.
aber erst wenn die Lampe wieder bei ihm angekommen ist. und da der Warenwert unter 40€ beträgt, mußt du den Versand selbst zahlen.

Geld zurück zahlen muss er nicht, sondern die richtige Lampe liefern, kann er es nicht, dann muss er es.
Zudem, da die falsche Lampe geliefert worden ist muss kingdodo auch nicht den Rück-Versand zahlen!
Widerrufsrecht bei Bestellung mit Telekommunikationsmitteln ist ein ganz anderes Thema ;)

kingdodo
...dass der Kauf bindend ist...

Stimmt, unter der Veraussetzung, dass es zwei Willenserklärungen gibt.
Da dir eine Lampe geliefert wurde die Du nicht wolltest, muss erstmal der Vertrag vom Käufer erfüllt werden.
Alternativ, wenn er dir die Lampe nicht liefern kann, hast Du die Möglichkeit sie dir wo anders zu holen und den Mehrbetrag ihm gegenüber geltend zu machen (Schadensersatz).

P.S. Für alle Abmahngeilen: Dies ist keine Rechtsberatung.
 
@DerWitwenmacher:
Danke erstmal für die kurze aber informationvolle Info:) kannst du mir vielleicht eine Quelle nennen, wo ich genau nachlesen kann, wie es mit dem Schadensersatz ist? Weil es wär ja jetzt echt scheiße, wenn ich ein Geschäft gehe, mir die Lampe da für 80€ anstatt 40€ kaufe und ich dann auf dem Geld trotzdem sitzen bleib

mfg. kingdodo
 
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