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Sind denn beide Auktionen weg gegangen? Wenn ja. Den anderen eBayer fragen, ob er auch einen falschen CPU erhalten hat. Wenn nicht musst Du den 2. ja noch haben und kannst denn vergleichen ob Du dem 1. eBayer eine falsche CPU zugeschickt hast.
In beiden Fällen lass Dir die falsche CPU zurück schicken und schicke denjenigen die richtige CPU zu und tu den Portobetrag bei.
berufe dich auf einen Irrtum und fechte somit den Kaufvertrag an.
eine E6600 CPU kannst du ja nicht aus dem nichts herzaubern.
Eine Frist von 3 Werktagen ist auch völlig unangebracht.
also wie gesagt, berufe dich auf einen Irrtum und erstatte ihm die Versandkosten.
(ob das so fachlich korrekt ist weiß ich nicht, sich auf einen Irrtum zu berufen ist aber immer gut )
Und wie will der Verkäufer das beweisen, wenn er selbst nicht einmal genau weiß, was er verschickt hat?
Anfechtung wegen Irrtum ist die einzige Möglichkeit, schadlos aus der Sache heraus zu kommen, sonst muss er dem Verkäufer den angebotenen E6600 liefern.
Falls die Anfechtung hier durchgehen sollte (was genauer zu prüfen wäre), dann wird aber ganz normal rückabgewickelt und der Anfechtende muss mglw. Schadensersatz leisten.