Ebay - Geld weg Artikel weg

silentexodus

Cadet 4th Year
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Sep. 2010
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Hallo,

wiedermal ein Ebay/Paypal fall, folgendes ist passiert, ich bräuchte mal rat:

1. Ich habe einen Grafikkarten Luftkühler reingestellt und das gefühlte 10x in die Artikelbezeichnung geschrieben. 3-4x hat ihn jemand irrtümlich gekauft weil er dachte die Grafikkarte wäre mit dabei und mir direkt geschrieben er möchte Abbrechen, alles klar, immer Geld zurück geschickt.
2. Wieder hat jemand den Kühler gekauft und ich habe nach dem Kauf wieder eine Nachricht, aber es steht drin "Wann ich das Teil" verschicke. Okay dachte ich mir, wartest du noch ein Tag, dann schickste los.
3. Ein Tag später, ich dachte okay, der brauch wirklich den Kühler, also Paket losgeschickt nach Frankreich.
4. Während das Paket unterwegs ist, schreibt er mir, ob da den keine Grafikkarte dabei ist? Weil er gelesen hat in meiner Artikelbezeichnung das keine Karte dabei ist? (Ich denk mir nur WTF) Er möchte den Artikel zurückgeben. Ich sage nein, ich mach das nicht mit er hätte genauer Lesen sollen und er soll es selber wieder verkaufen.
5. Wie soll es anders kommen, der Kühler kommt beim Käufer an und die Verpackung innen (OVP war dabei), sowie Aussen (!) ist beschädigt. (Er hat natürlich selbst alles beschädigt, aber das sei dahingestellt)
6. Er hat natürlich den Schaden nicht beim Postunternehmen aufnehmen lassen, ich frage wieso, und er sagt nur weil es von aussen nicht so schlimm aussah.
7. Ebay Fall ist eröffnet, weil der Artikel Stark von der Bezeichnung abweicht.
8. Zack er bekommt recht und ich hab einspruch eingelegt mit dem Text:

"Hallo, das Paket ist äußerlich Beschädigt worden, Wie auf Fotos zu sehen. Außerdem wurde hier ein Kühler gekauft und dieser wurde anständlig Verpackt und hatte zusätzlich noch die Originalverpackung, der Kühler ist unbeschädigt! Die Verpackung des Kühlers ist sogar eingerissen, was auf eine heftige Beschädigung von aussen schließen lässt. Ich berufe mich hier auf das Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), hier trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs. 1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Wird der Artikel dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben und geht der Artikel verloren oder wird beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen. Das Paket wurde Versichert gesendet, der Käufer hätte lediglich beim annehmen der Ware direkt den Schaden bemängeln müssen, dann hätte er auch Schadensansprüche dem Postunternehmen geltend machen können."

9. Ebay Antwortet mir darauf, ne sie bleiben bei Ihrem Urteil, der Käufer hat recht.

Jemand eine Idee was ich jetzt noch machen könnte? Oder habe ich keine Chance?
 
Das hier ist keine Rechtsberatung (und ich bin kein Anwalt) aber ich denke - so wie du es beschreibst - solltest du auf dem rechtlichen Wege gegen beide (Ebay oder dem Privatverkäufer) Erfolg haben.

Wichtig: alles gut dokumentieren, dann einem Anwalt geben und der soll die nächsten Schritte entscheiden.

Worüber ich mich wunder ist, dass du 4-5x auf einen "dummen" Käufer getroffen bist, was bei mir den Verdacht erhebt dass die Artikelbeschreibung ggf (bewusst?) missverständlich geschrieben wurde. Das wäre dann ein anderer Sachverhalt als wie du ihn beschreibst. Aber das kann man ohne weitere Inforamtionen natürlich nicht entscheiden. Interessant wird auch sein was für einen Preis du angesetzt hast. 15€ oder 500€?
 
Ein Link oder Screenshot des Inserats wäre sicher interessant.

So ein Lüfter für 10 Euro ist eben was anderes als einer für 500 Euro. Oder ist der Lüfter auf dem Bild in der Anzeige noch auf der Grafikkarte montiert und so Krams. Zeig mal her.
 
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Ob sich das für 10 Euro lohnt? Wenn bei ebay für so Kleinkram Fälle eröffnet werden, ist da oft einiges im Argen. Wir sprechen hier von einem Lüfter(!), der wahrscheinlich kaum mehr wert sein wird, aber einen unbekannten Verkaufspreis erzielt hat. Eventuell einen Preis, der mehr als gut war.
 
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Nein, die rede ist nicht von einem Lüfter sondern von einem Kühler.

Ansonsten hat Idon ja gesagt wie es weiter geht.
 
Was isch letzte Preis? Wenn du da nen Lüfter für 400 € verkauft hast, dann ist es Wucher und du kriegst gar nichts.
 
Und wie sollte ein Kühler ohne Lüfter in irgendeiner Weise die Lufttemperatur verändern?
 
Und sowas hat er verkauft? Woher nimmst Du dieses Wissen?

Wahrscheinlich reden wir von einem Luftkühler, den man sich neben das Bett stellt, wenn die Spekulationen so weiter gehen. :D
 
Das Problem beim Versand nach Frankreich ist, dass Ebay Frankreich den Antrag bearbeitet und die entscheiden IMMER in Richtung Kunde. Selbst schon mehrfach als Händler erlebt, weshalb ich nach Möglichkeit nichts mehr nach Frankreich versende.

Ich hab deswegen auch schon mit Ebay Deutschland telefoniert und eben gesagt bekommen, dass sie da nichts machen können. Bei mir war es so, dass der Paketbote das Paket an die falsche Person geliefert hatte. Die Folge war, Artikel weg, Post stellt sich stur, sagt die französische Post ist dafür zuständig, mit denen zu korrespondieren ist noch unmöglicher als mit unserer Post und Ebay hat es einfach auf Ebay Frankreich geschoben.

Bei einem anderen Fall hatte der Kunde bemängelt, dass die falsche Farbe geliefert wurde. Ich konnte aber nachweisen, dass es die richtige Farbe war. Was war? Ebay Frankreich sagt falsche Farbe geliefert... Ich hab denen dann anhand von diversen Fotos etc. gezeigt, dass es die korrekte Farbe war. Krieg ich als Antwort ich soll die korrekte Farbe liefern... dann sollte der Kunde den Artikel zurück schicken, kam nie bei mir an. Ich musste trotzdem die Kosten zurück erstatten. Was war, Geld weg, Artikel weg.
 
Woher ich das Wissen nehme, dass ein Grafikkarten Luftkühler verkauft wurde?

Nun, wenn der TE schreibt:

silentexodus schrieb:
1. Ich habe einen Grafikkarten Luftkühler reingestell
Habe ich keinen Grund daran zu zweifeln.
 
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Hat der Käufer per PayPal gezahlt? Wenn ja, dann sieht es sehr schlecht aus (ohne Anwalt wirst du da nichts machen können).
Du hast den Kühler zwar auf Ebay Deutschland eingestellt, aber deutsches Recht (gekauft wie gesehen, Privatverkauf etc.) scheint die nicht zu interessieren wenn der Käufer im Ausland ist (PayPal/Ebay sind die Details da egal, der Käufer hat eh fast immer Recht).
 
Der Te hätte btw. längst weitere Infos geben können (war online zwischenzeitlich) und dies wäre bei dem mangel an Infos auch mehr als sinnvoll zumal explizit danach gefragt wurde. Hat er nicht. Daraus kann sich jeder seine eigenen Rückschlüsse bilden. Post4 bleibt damit der mit abstand sinnvollste Post in diesem Thread. ^^
 
Mustis schrieb:
Der Te hätte btw. längst weitere Infos geben können (war online zwischenzeitlich) und dies wäre bei dem mangel an Infos auch mehr als sinnvoll zumal explizit danach gefragt wurde. Hat er nicht. Daraus kann sich jeder seine eigenen Rückschlüsse bilden. Post4 bleibt damit der mit abstand sinnvollste Post in diesem Thread. ^^
Hier noch ein sinnvoller Hinweis: Als Privatverkäufer niemals per PayPal verkaufen, schon gar nicht ins Ausland.
 
uincom schrieb:
Ahja Post #4? Deutscher oder französischer Rechtsanwalt?

Kann ihm seine Rechtschutz sicher im Erstgespräch beantworten oder ein Anwalt in der Erstberatung.

Ebenso wie etwaige Erfolgsaussichten sind.
 
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