Ebay Käufer Problematik

fiepen hin oder her
bei dir fiept sie nicht , einfach weil man selbst taub ist oder das case zu gut gedämmt ist oder oder oder
bei ihm fiept sie , weil ich extrem gutes gehör habe (das kann schon allein das alter ausmachen, je älter umso weniger hört man hohe frequenzen) oder er ne ganza ndere hardware config hat, n miese netzteil oder schon ne "schlechte hauselektronik".

kann ja auch schon an der software liegen, du spielst mit der karte spiele in vsync 60fps und er spielt iwas altes ohne vsync mit 1000fps.

ich mein da kann man noch so viel vorher abfragen im grunde ist das allein schon durch verschiedene subjektive wahrnehmung hinfällig
und im grunde unterstellt er dir hier ja schon ne falschaussage bzw. betrug!!!
ich würd ihn einfach stehen lassen, maximal noch fragen bei was es genau fiept mit fps angabe.
 
@Damn80

Der Käufer sagt, dass er Tinnitus hat und dementsprechend das Fiepen wahrnehmen kann.

damn80 schrieb:
ich würd ihn einfach stehen lassen, maximal noch fragen bei was es genau fiept mit fps angabe.

Bei hohen Drehzahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
mit nem tinitus hat man doch eh immer n piepen im gehör!?! wie kann man da n spulenfiepen hören?

nein hohe drehzahl hat doch nix mit spulenfiepen zu tun, kommt evtl. gleichzeitig wegen der auslastung
ich meine welche anwendung zb. farcry 4 wenn viele gegner auf dem schirm sind und er 1000 bilder pro sekunde hat (fps)

glückwunsch du hast da scheinbar nen kunden erwischt den keiner als kunden haben will :(
 
Es gibt was neues, ich zitier einfach mal.

Ich habe heut mit dem Anwalt meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert. Dieser wollte dass ich sie nochmal daran erinner dass sie eine Ware verkauft haben die nicht der Beschreibung ensprichtund auch nicht warheitsgetreu auf meine anfänglichen Fragen geantwortet haben. Ob sie von den Schäden wussten oder nicht spielt laut meinem Anwalt keine Rolle. Da die Schäden vorhanden sind und nachweislich nicht von mir stammen können da sie nur durch lange Benutzung auftreten können, müssen sie die Ware zurücknehmen.Ob mit gesetzlichem Entschluss oder ohne obliegt da ganz Ihnen meinte der Anwalt.
Ich soll ihnen eine fixes Datum nennen und nicht Tage bis wann sie mir mitteilen sollen wie sie weiter vorgehen wollen. Dieses Datum lege ich hiermit auf den 29.06.2016 fest. Bitte teilen sie mir zudem ihre Adresse mit dass mein Anwalt sich mit Ihnen ihn Verbingung setzen kann nach Ablauf der Frist, Andernfalls würde er die Adresse anderweitig erroieren und den Zeitaufwand demjenigen in Rechnung stellen der die Verhandlung verliert ( was sicher sie sein werden da wir dann wenn es so weit ist einfach nur die Karte zu einem Gutachter bringen werden und sie dort beweisfllichtig checken lassen und er die Mängel feststellen wird welche auch nicht duch unsachgemäße handhabung erfolgen können sondern einfache Verschleißerscheinungen sind).Ach ja die dort enstehenden Kosten trägt auch derjenige der die Verhandlung verliert. ( Egal wie es ausgeht ich hab eine Rechtsschutzversicherung und mir entstehen keine kosten)

Mfg


Was sollte ich euer Meinung nach machen.
Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Kann ein Lüfterklackern auch durch den Verkäufer selbst verursacht werden oder ist das meistens ein verschleiß erschneinung?
 
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Frühestens, wenn Dir der Gegneranwalt schreibt.
 
Zuerst mal ist das Fiepen auch eine subjektive Sache. Mit deiner Hardware und Gehäuse gab es kein Fiepen.
Von daher wurde dem Käufer nichts falsches gesagt.
Es handelt sich auch nicht um einen Schaden oder Mangel.
Auch ein Gutachter wird erkennen, das Fiepen kein Mangel darstellt.

Und bisher droht der Käufer nur mit einem Anwalt. Ich bezweifle das er wirklich einen einschaltet (dann hätte er das wohl bereits getan).
 
er hat dir heute ne frist bis zum 29.06.16 gesetzt? n bisschen sehr kurz finde ich, meine ich schonmal nicht rechtens.
adresse würde ich persönlich nicht rausgeben.
Ob mit gesetzlichem Entschluss oder ohne obliegt da ganz Ihnen meinte der Anwalt.
er meint wohl richterlichem oder gerichtlichem!?

gutachter und anwalt hin oder her, fakt ist doch der zustand der karte wie sie bei dir war oder täusche ich mich.
wenn ich für mein emfpinden nix höre von dem was er da hören will wie soll ich da auf anfrage was anderes behaupten!?
wenn ich (du) auf fragen wahrheitsgemäß antworte wie kann es dann sein das ich (du) dafür jetzt aufs maul bekomme!?!? es wird immer absurder in diesem land. da kann man sich nur von ebay und sowas fernhalten.
hab noch n haufen alte hardware und wakükram, das wandert alles in den schrott, kein bock mich noch hinterher mit zig leuten wegen son nem scheiss rumärgern zu müssen.


evtl. mal an die verbraucherzentrale wenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gut, er sagt auch, dass ein Lüfter klackert.

Kann sowas auch von ihm verursacht sein oder ist klackern meistens ein Verschleiß Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:
Sabr schrieb:
Was sollte ich euer Meinung nach machen.
Ab wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn er eine Klage einreichen würde. (auf welcher Grundlage sei mal dahingestellt, zivil kann man ja alles klagen wenn man lustig ist)

Ansonsten würde ich dem *wenn überhaupt* nur zurückschreiben, dass die von ihm genannten Mängel bei dir nicht vorhanden waren. Aus.

Sabr schrieb:
Kann sowas auch von ihm verursacht sein oder ist klackern meistens ein Verschleiß Problem?

Ein Lüfter klackert in der Regel, wenn die Lager nicht mehr perfekt sind, dass kann viele Ursachen haben. Steht das Ding etwas schräg (bei Notebooks hör ich das öfters, wenn man sie anhebt) und schon kanns Geräusche machen. Genausogut kann der Lieferant nicht ganz liebevoll damit umgegangen sein, oder er selbst usw.
Es kann natürlich auch normaler Verschleiß sein.
 
klackern klingt schon nach verschleiss
da kann schon ne kleine erschütterung (transport) reichen das der lüfter sich verschiebt im lager und geräusche macht, deswegen sagte ich weiter oben auch das man mal auf die nabe drücken sollte, unter umständen isses dann weg.

n transportschaden kannst aber sicher nicht mehr draus machen.
unter umständen wäre es das stressfreiste ihm einfach seinen willen zu geben....
 
Sooo, hab ihn jetzt eine komplett Rückersattung angeboten, weil ich auf diesen ganzen gedöns keine Lust habe.
Meinte, er sollte die Grafikkarte schicken und dann werde ich ihn das Geld erstatten.

Er sagt, nein, ich sollte zuerst das Geld überweisen und dann sendet er mir die Grafikkarte zu.

Ganz ehrlich, jetzt kann er mich am A lecken.
 
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Ich hätte Ihm das gar nicht angeboten.
Mit seinem ganzen Rechtschutzkaudawelsch, ist das meiner Meinung nach nur Angstmacherei.

Wer sagt denn das er Dir nicht eine defekte zuschickt, die er mal irgendwo erstanden hat? Er kennt sich ja mit dem Fiepen und Klackern aus. Wenn er doch genau danach fragt, und genau diese Fehler dann auftreten, ist das schon sehr merkwürdig.

An deiner Stelle würde ich es drauf ankommen lassen.

Wenn jeder immer nachgibt, sind solchen Idi*** bei Ebay doch Tor und Tür geöffnet.
 
Das war jetzt nicht so clever und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Überwiese ihm das Geld zurück und lasse dir die Karte zurückschicken.
 
boarder-winterman schrieb:
Das war jetzt nicht so clever und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Überwiese ihm das Geld zurück und lasse dir die Karte zurückschicken.

Warum soll ich zuerst ihm das Geld überweisen?

Wenn ich bei Amazon und Co reklamieren, muss ich jedes mal die Ware zuerst zurücksenden und erhalte dann mein Geld.

Ich hab ihn gesagt, dass ich nicht die Rückersattung nur deswegen machen, weil ich mich im unrecht sehe, sondern, weil ich keine Lust und Nerv dafür habe mich jeden Tag mit der Sache zubeschäftigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst froh sein, wenn er dir nicht auch noch den Rückversand vorab in Rechnung stellt.
 
boarder-winterman schrieb:
Du kannst froh sein, wenn er dir nicht auch noch den Rückversand vorab in Rechnung stellt.

Mach ich gerne aber erst will ich meine Ware zurück und dann erstatte ich ihm sein Geld.
 
Da hätte er aber schlechte Karten. Die Rücknahme zu akzeptieren ist nicht gleich ein Schuldeingeständnis.
Zumal er nicht verpflichtet ist, die Versandkosten zu übernehmen.
Würde ich auch nicht machen, sondern ausschließlich den Kaufpreis zurückerstatten. Das ist kulant genug.

Auf gar keinen Fall würde ich vorab Geld zurücküberweisen, denn das ist dann erstmal weg.
 
WhiteShark schrieb:
Auf gar keinen Fall würde ich vorab Geld zurücküberweisen, denn das ist dann erstmal weg.

Mach ich auch definitiv nicht. Ist ja schlimm genug, dass ich nachgebe und ihm alles erstatte.


@Boarder Wintermann

Kann es sein, dass du der jenige bist, ganz ehrlich was für ein Zufall, dass der jetzt von Rückversand kosten redet :S
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wäre schon das Geschickteste gewesen, die Karte erst einmal zusenden zu lassen, um sie zu prüfen.
 
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