Ebay Kauf hat leichte Mängel, was tun?

Flexo.

Cadet 4th Year
Registriert
Apr. 2011
Beiträge
90
Guten Morgen,
hoffe schnell Hilfe von euch zu bekommen, weil ich nicht weiter weiß.
Habe ein Schnurlostelefon bei ebay per Preisvorschlag ersteigert. In der Beschreibung hieß es der Artikel sei im Topzustand, technisch und optisch einwandfrei.
Es geht damit los, dass der Karton des Gerätes als solches verschickt wurde ohne Umverpackung im Form einer Paketbox.
Das Mobilteil ist zwar im wirklich gutem Zustand, weist aber drei kleinere Lackabplatzer auf. Die Ladestation (Klavierlack) ist auch leicht verkratzt, was jedoch nicht so schlimm ist. Der Akku sei laut Beschreibung neu, hält komischerweise aber nicht so lange. (lässt sich schwer messen, da das Gerät ja auch in Gebrauch ist).
Das Mobilteil fiept ca eine bis zwei Minuten, sobald man es auf die Ladestation steckt ziemlich laut.
Der Verkäufer hat einen netten Brief beigelegt, dass man sich bei Problemen mit ihm in Verbindung setzen solle, wenn etwas nicht in Ordnung sei. Habe ihm auch eine Mail mit diesen Dingen geschrieben, allerdings antwortet er bisher nicht.
Was soll ich tun? Mich an ebay wenden? Oder ist das übertrieben? Es gut sein lassen, da das Gerät ja funktioniert?
Bin so recht unzufrieden.

Danke und Gruß
Flexo
 
Wielange ist es denn her, dass du den Verkäufer kontaktiert hast ?

Wenn er sich widererwarten doch nicht melden sollte, machst du bei Ebay einfach einen Fall auf. Dann regelt Ebay die ganze Angelegenheit , bekommt Einsicht in deinen Schriftverkehr zum Verkäufer usw. das war bei mir auch schon 2 mal so. Dem Verkäufer wird dann eine Frist gesetzt zu reagieren, falls er das nicht tut solltest du deine Geld komplett zurück bekommen.

Ich hatte den Fall wie gesagt schon 2 mal, dass was nicht i.O. war und der Verkäufer sich nicht gemeldet hat. Habe ich beiden Fällen problemlos meinGeld von Ebay zurück erhalten.



mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

warten ob der Verkäufer sich meldet - wann war die Kontaktaufnahme denn überhaupt? Danach wenn es nichts hilft (was ich nicht glaube) mit ebay sprechen. Aber erstmal versuchen zu klären.

VG,
Mad
 
Also das ist schon eine Ermessenssache, Topzustand und technisch und optisch einwandfrei ist nicht das was Du schreibst. Andererseits sid normalerweise Fotos in der Auktion enthalten auf denen man das Gerät/ Teil sehen kann. Wenn dort erkennbar war/ ist, dass diese Schäden vorhanden sind "hättest" Du das sehen "können". Wenn allerdings keinerlei Hinweis auf diese Themen in der Artikelbeschreibung vorhanden sind (und Lackabplatzer sind keine Schönheitsfehler) würde mich das schon stören.

Ich würde ihm eine angemessene Frist setzten und ihm freundlich (!) schreiben, dass Dich das stört und das nicht der Beshreibung entspricht und dann, wenn er sich stur oder tot stellt ggfs ebay einschalten. Wie gesagt ohne das Teil gesehen zu haben kann ich das schwer beurteilen. Klavierlackoberflächen sind whnsinnig kratzempfindlich können aber auch meist gut sauberpoliert werden.

Evtl. solltest Du uns mal ein paar Fotos zeigen.
 
der Artikel entspricht nicht der Artikelbeschreibung

Das ist in dem Grund ein grober Sachmangel und egal was er drunter schreibt muß er ihn zurücknehmen oder er geht mit dem Preis weiter runter wenn du das willst

das hilft es auch nicht drunterzuscheiben das es eine Privatauktion ist
 
Lustig ist immer, wenn die Leute diesen unbedeutenden Text mit dem Inhalt des angeblichen Ausschlusses des nach EU-Recht geltenden Gewähleistungsrechtes unter ihre Auktionen setzen. Lustig deshalb, weil es dieses Recht für Privatpersonen gar nicht gibt und man somit den Ausschluss der Rückgabe auf etwas bezieht was gar nicht vorhanden ist. Somit ist man erst Recht zur Rücknahme verpflichtet. :p
 
Diese Klausel "Privatauktion - Umtausch, Rückgabe etc. ausgeschlossen" bringt also gar nichts?
Muss man als Privatperson etwa auch Rückgabe akzeptieren und das Geld zurück zahlen?
 
Computerkiller schrieb:
Lustig ist immer, wenn die Leute diesen unbedeutenden Text mit dem Inhalt des angeblichen Ausschlusses des nach EU-Recht geltenden Gewähleistungsrechtes unter ihre Auktionen setzen. Lustig deshalb, weil es dieses Recht für Privatpersonen gar nicht gibt und man somit den Ausschluss der Rückgabe auf etwas bezieht was gar nicht vorhanden ist. Somit ist man erst Recht zur Rücknahme verpflichtet. :p

Lustig finde ich, wenn Leute über etwas schreiben, von dem sie keine Ahnung zu haben scheinen.

Erklärungen sind auszulegen und wenn ein objektiver Dritter erkennen konnte, dass die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen werden sollte, dann gilt das auch (vorbehaltlich einer anderweitigen Unwirksamkeit).
 
DerBaya schrieb:
Diese Klausel "Privatauktion - Umtausch, Rückgabe etc. ausgeschlossen" bringt also gar nichts?
Muss man als Privatperson etwa auch Rückgabe akzeptieren und das Geld zurück zahlen?

Wenn die Ware mangelfrei ist, muss der Verkäufer, der nicht Unternehmer ist, gar nichts zurücknehmen.

Ist die Sache hingegen mangelhaft, kommt es darauf an, ob er sich auf einen Ausschluss der Gewährleistung berufen kann.
 
Okay, nur bei Mängeln oder falscher Artikelbeschreibung, oder?

edit: Sollte man diese Klausel jetzt bei ebay mit angeben oder braucht man's gar net?
 
Wenn man die Haftung ausschließen will, dann sollte man das auch tun.

Dann aber bitte richtig und nicht mit diesen endlosen "EU"-Texten, bei denen sich jeder halbwegs juristisch Geschulte 5 Minuten vor Lachen kringelt...
 
danke für eure zahlreichen Antworten.
Habe am 09. September Kontakt aufgenommen. Bilder gab es in der Auktion keine, weshalb ich mich auf die Aussagen verlassen musste.
Hier ein Detailbild des Telefons:

 
Naja, das ist aber keinesfalls optisch einwandfrei! Das würde -MICH- stören, ohne Dich aufhetzten zu wollen! Wenn es keine Bilder gab ist das eindeutig eine falsche Beschreibung.
 
Muss ich nun einen Fall bei ebay eröffnen oder vorher bei paypal käuferschutz geltend machen bzw. beantragen?
 
Hi,

schreib dem nochmal, dass du - wenn du bis Freitag nichts gehört hast - ebay / PayPal einschalten wirst. Und dann mach das wenn er sich nicht meldet.

VG,
Mad
 
Zurück
Oben