Im Übrigen kann man sich der hier verbreiteten Mehrheitsmeinung nur anschließen ! Es gibt keinen Grund für eXEC-XTX, sich derartig zu echauffieren !
Natürlich ärgert er sich zu Recht, dass er jetzt Geld bezahlt, aber die falsche Ware erhalten hat ! Aber, dies ist nun einmal ein Risiko im Versandhandel, das man vorher einkalkulieren muss ! Und ebenfalls in Erwägung muss man vorher ziehen, dass die Klärung und Bereinigung von möglicherweise auftretenden Problemen eben eine gewisse Zeit dauert, da kann man nicht mit Ein- oder Zwei-Tagesfristen kalkulieren.
Wenn also vorliegend einer einen Fehler gemacht hat, dann war es eindeutig nur eXEC-XTX selbst, indem er sich auf etwas eingelassen hat, den Versandhandel nämlich, über dessen Praktiken und Risiken er sich nicht bewußt war und über die er sich vorher nicht genug schlau gemacht hat ! Es besteht deshalb kein Grund, anderen für die eigenen Versäumnisse Vorwürfe noch und nöcher zu machen ! Schon gar nicht, wenn man wie vorliegend auf Verdacht behauptet, der andere hätte mit Absicht eine Falschlieferung ausgeführt; dies Behauptung stellt nämlich ihrerseits eine üble Nachrede oder Verleumdung dar, falls sie nicht zutreffend wäre, und eXEC-XTX macht sich damit selbst strafbar !
eXEC-XTX wird sich noch mehr ärgern, wenn er das Folgende liest: Er hat sich nämlich offensichtlich auch nicht schlau über die Ebay/Paypal-Bedingungen für den Käuferschutzgemacht , obwohl er sich darauf nun so ausdrücklich und trotzig beziehen will ! Er weiss nämlich offenbar noch gar nicht, dass Ebay/Paypal ihm für die Beabeitung des Käuferschutzes 50 Euro vom Rückerstattungsbetrag abzieht, falls Ebay/Paypal seinem Antrag stattgeben wird, dann wird Ebay/Paypal vom Käufer nämlich die 175 Euro zurückholen, eXEC-XTC bekommt davon aber nur 125 zu sehen, muss den Prozessor jedoch zurückgeben und seine Ansprüche wegen der Falschlieferung sind erloschen !
Wie sagt man doch so schön: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen !
Solange jedenfalls nicht sicher ist, ob denn nun absichtlich ein falscher Prozessor geliefert wurde oder nicht, gilt in Deutschland gottseidank die Unschuldsvermutung !