Ebay Problem: CPU in falschem Stepping geliefert

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cr@zy schrieb:
@Haudrauff
Nein muss er nicht, dann wird einfach sein Konto ins Minus gezogen und er wird dann ganz höflich von PayPal gebeten sein Konto auszugleichen... das kommt ein paar Mal... und wird es dann noch nicht ausgeglichen, werden die Anwälte eingeschaltet... ich kenn mich da aus ;)


Ja hast du Post von den PP Anwälten bekommen?
 
@Haudrauff
Das kann wohl niemand (jedenfalls sicher keine Privatpersonen) selbst, aber wenn ein Käuferschutzantrag zu gunsten der Gegenseite entschieden wird, dann wird das Konto ins Minus gesetzt.

@Fred Fredburger
Ja hab ich... steht auch iiiiiiiiiiiiiirgendwo in meinem Thread ;)




cya
cr@zy
 
Haudrauff schrieb:
Ich kann mein Paypalkonto deffinitiv nicht ins Minus bringen. Die geht scheinbar nur mit älteren Konten. Meins hab ich noch nicht so lange.

Weder alte noch neue Konten kann man selbst ins Minus bringen, das war oben auch nicht damit gemeint ! Viel mehr ging es darum, dass Paypal eine Zahlung rückbelastet, etwa im Falle des Käuferschutzes, dann stellt aber Paypal das Konto ins minus, falls nicht genug Guthaben dort drauf war !
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE wollte von Verkäufer eine Rückzahlung per Paypal innerhalb von zwei Tagen. Darauf entgegnete ich, dass der Verkäufer eventuell kein Geld auf seinem PP-Konto haben könnte. Das heißt, er kann am WE gar nicht den Kaufpreis zurückerstatten, da man selbst sein Papalkonto nicht negativ belasten kann und nur Zahlungen tätigen kann, wenn es ausreichend gedeckt ist.
Deshalb ist eine 2-Tagesfrist zum Sonntag völlig unrealistisch.
 
Im Übrigen kann man sich der hier verbreiteten Mehrheitsmeinung nur anschließen ! Es gibt keinen Grund für eXEC-XTX, sich derartig zu echauffieren !

Natürlich ärgert er sich zu Recht, dass er jetzt Geld bezahlt, aber die falsche Ware erhalten hat ! Aber, dies ist nun einmal ein Risiko im Versandhandel, das man vorher einkalkulieren muss ! Und ebenfalls in Erwägung muss man vorher ziehen, dass die Klärung und Bereinigung von möglicherweise auftretenden Problemen eben eine gewisse Zeit dauert, da kann man nicht mit Ein- oder Zwei-Tagesfristen kalkulieren.

Wenn also vorliegend einer einen Fehler gemacht hat, dann war es eindeutig nur eXEC-XTX selbst, indem er sich auf etwas eingelassen hat, den Versandhandel nämlich, über dessen Praktiken und Risiken er sich nicht bewußt war und über die er sich vorher nicht genug schlau gemacht hat ! Es besteht deshalb kein Grund, anderen für die eigenen Versäumnisse Vorwürfe noch und nöcher zu machen ! Schon gar nicht, wenn man wie vorliegend auf Verdacht behauptet, der andere hätte mit Absicht eine Falschlieferung ausgeführt; dies Behauptung stellt nämlich ihrerseits eine üble Nachrede oder Verleumdung dar, falls sie nicht zutreffend wäre, und eXEC-XTX macht sich damit selbst strafbar !

eXEC-XTX wird sich noch mehr ärgern, wenn er das Folgende liest: Er hat sich nämlich offensichtlich auch nicht schlau über die Ebay/Paypal-Bedingungen für den Käuferschutzgemacht , obwohl er sich darauf nun so ausdrücklich und trotzig beziehen will ! Er weiss nämlich offenbar noch gar nicht, dass Ebay/Paypal ihm für die Beabeitung des Käuferschutzes 50 Euro vom Rückerstattungsbetrag abzieht, falls Ebay/Paypal seinem Antrag stattgeben wird, dann wird Ebay/Paypal vom Käufer nämlich die 175 Euro zurückholen, eXEC-XTC bekommt davon aber nur 125 zu sehen, muss den Prozessor jedoch zurückgeben und seine Ansprüche wegen der Falschlieferung sind erloschen !


Wie sagt man doch so schön: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen !

Solange jedenfalls nicht sicher ist, ob denn nun absichtlich ein falscher Prozessor geliefert wurde oder nicht, gilt in Deutschland gottseidank die Unschuldsvermutung !
 
Zuletzt bearbeitet:
Haudrauff schrieb:
[...]er kann am WE gar nicht den Kaufpreis zurückerstatten, da man selbst sein Papalkonto nicht negativ belasten kann und nur Zahlungen tätigen kann, wenn es ausreichend gedeckt ist.

Das ist jetzt schon ein Argument, hab ich gar nicht drangedacht... Dann mach ich es halt anders. Ist das Geld bis einschl. morgen da, bewerte ich Positiv, ist es im Laufe der nächsten Woche da Neutral und wenn es am Freitag nicht da ist stelle ich sofort nachdem ich Internet habe den Käuferschutz und bewerte Negativ. So ist es mehr als fair für den Verkäufer.
Dafür, dass ein falsches Produkt verschickt wurde ist selbst eine neutrale Bewertung noch gutmütig, bedenkt man den stundenlangen Ärger, der mir unverschuldet aufgebrummt wurde.

eulekerwe schrieb:
Er weiss nämlich offenbar noch gar nicht, dass Ebay/Paypal ihm für die Beabeitung des Käuferschutzes 50 Euro vom Rückerstattungsbetrag abziehen wird, wenn Ebay/Paypal seinem Antrag stattgeben wird !
Schwachsinn. Zitat aus der PayPal-Käuferschutzrichtlinie für Privatkunden:
2. Auszahlung
Wenn ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten. Wenn die Zahlung in einer anderen Währung als Euro erfolgt, erfolgt auch die Auszahlung in dieser Währung. Die Auszahlung erfolgt unabhängig davon, ob PayPal den Erstattungsbetrag von dem Verkäufer zurückfordern kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
@eulekerwe
Wo hast du das mit den 50€ bitte her? Hab ich bisher noch nie gehört~

eXEC-XTX schrieb:
Ist das Geld bis einschl. morgen da...

Und auch morgen ist immernoch Wochenende :freak:




cya
cr@zy
 
"So ist es mehr als fair für den Verkäufer."
Fair ist, wenn du dir heute weniger Gedanken über die Bewertung, welche du in einer Woche geben wirst, machst...

Fair ist, wenn du anhand der Entschuldigung und des weiteren Verhaltens des Verkäufers bewertest, und nicht in deiner jetzigen Verärgernis - die man durchaus nachvollziehen kann (ich hab gerade mal wieder von nem Shop eine Maus zugeschickt bekommen, die offensichtlich schon geöffnet war, naja, vermutlich ein Rückläufer dank Fernabsatzgesetz... aber behalten werde ich die auch nicht, nervt mich auch, weil ich die Maus heute und nicht in einer Woche wollte... aber bringt auch nichts sich da jetzt unheimlich aufzuregen, die Situation ist nun mal jetzt so, daran kann man nichts mehr ändern und muss halt versuchen, das beste draus zu machen)

Schlaf eine Nacht drüber, morgen scheint die Sonne wieder. Du musst zur Bundeswehr? Hast du dort gar nichts gelernt? Wie ist das mit Beschwerden über andere? Auch da muss man direkt mal ne Nacht drüber schlafen vorher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das mit den 50 Euro als bearbeitungsgebühr muss ich korrigieren ! Ebay berechnet diese gebühr nur für den Käuferschutz im Falle, dass dier Zahlung auf andere Weise, als über Paypal vorgenommen wird !

Aber auch und gerde an meinem diesbezüglichen Irrtum sieht man ja leicht, wie kompliziert diese ganzen Angelegenheiten letztlich sind und wie wenig angebracht auch schon deshalb die Reaktionen von eXEC-XTX sind !
 
ich kann die reaktionen von eXEC gut verstehen... klar wenn man selber nicht das "opfer" ist kann man immer einfach sagen: "reg dich doch nicht so künstlich auf, komm mal runter etc".

wäre ich das opfer, würde es mich persönlich sehr aufregen. zumal mein erste gedanke "ich wurde verarscht" wäre. und wenn man schon 5 tage die woche nicht zuhause ist, und dann fürs we neue hardware bestellt die man dann auch benutzen möchte, ist es doppelt frustrierend.


ich persönlich kaufe aber auch nichts mehr bei ebay.
 
@Diplo: Den Ärger verstehe ich, und den verstehen andere auch. Aber man sollte keine utopischen Forderungen stellen...
 
@Diplo

Natürlich ist sowas ärgerlich, aber deshalb muss man sich nicht gleich so aufführen. Und der VK hat ja den Fehler eingeräumt und nimmt die CPU ja anscheinend anstandslos zurück.

Wenn eXEC-XTX allerdings so wenig Geduld/Zeit dann sollte er halt lieber die CPU im Laden kaufen, beim Onlinhandel kann sowas immer mal passieren...
 
:rolleyes: Mehr kann ich zu diesem Thread nicht sagen, ausser: Closed.
 
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