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Stuntmp02
Gast
Hallo zusammen,
da ich meinen aktuellen C0-CPU bei Ebay verkauft habe, kaufte ich am letzten Freitag von einem privaten Verkäufer mit PayPal einen Intel Core i7 mit der Überschrift
"Intel Core i7 920, 4x2.67 GHz (BX80601920SLBEJ)"
Auch in der Artikelbeschreibung war ganz klar die MPN BX80601920SLBEJ angegeben. Laut der Intel Spezifikationsseite handelt es sich hier klar um ein D0-Model, weil alle Modele im C0-Stepping die Nr. SLBCH haben. Laut dem Verkäufer ist die CPU außerdem erst wenige Wochen alt. Das Problem ist, dass ich nun einen CPU im C0-Stepping erhalten habe. Hier gibt es meherere Verdachte:
- Erstens kann der CPU nie und nimmer nur wenige Wochen alt sein, weil das C0-Stepping seit etwa 6 Monaten nicht mehr verkauft wird. Das Herstelldatum des CPUs laut Verpackung ist 2008!!!
- Zweitens kann es sich auch unmöglich um einen Irrtun hier handeln. Wenn man die Herstellernummer in dem TITEL(!) der Auktion UND nochmal im Text angibt, dann ist das pure Absicht, vor allem weil auf der Verpackung des CPUs ganz fett das "SLBCH" angegeben ist.
Ich habe nun sofort einen PayPal-Konflikt mit der Begründung "Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab" erstellt und dort genau erklärt, wo die Unterschiede zwischen C0 und D0 liegen. Wichtig war mir vor allem, dass PayPal dem Verkäufer das Geld sofort einfriert. Ich persönlich finde das eine absolute Frechheit, hier liegt ganz klar ein versuchter Betrugsfall vor, weil an mehreren Stellen gelogen wurde.
Zwar wurde mir jetzt per E-Mail vom Verkäufer zugesagt, dass er den Artikel zurücknimmt, aber seit 1 Tag ist jetzt auch wieder nichts passiert. Kein Geld, keine Äußerung zu dem PayPal-Konflikt. Wie soll ich jetzt vorgehen? Wenn ich einen PayPal-Käuferschutz stelle, bekomme ich dann dort recht? Mein Bedenken ist momentan, dass die das andere Stepping mit "minmalsten Abweichungen" runtermachen und so dem Verkäufer Recht geben. Ich bin aber der Meinung, dass ein Produkt mit anderer Artikelnummer, wie in der Auktion genannt auch klar eine "erhebliche Abweichung" darstellt. Ich hab auch ganz klar angegeben, dass ich für einen C0 überhaupt keine Verwendung habe, ich möchte daher keine Preisminderung, sondern mein Geld zurück. Zusätzlich soll gefälligst der Verkäufer den Rückversand in Höhe von 6,90€ (Versichertes DHL-Paket) in voller Höhe bezahlen. Er hat Mist gebaut, er muss es wieder ausbaden.
Wie soll ich nun vorgehen? Würde ich beim Käuferschutz recht bekommen? Zu erwähnen sei hier noch, dass ich den CPU nie verwendet habe und bereits einen Tag nach erhalt der Konflikt eröffnet wurde.
Sollte ich beim Käuferschutz recht bekommen, so stell ich den jetzt sofort. Ich lass mich doch nicht verarschen, da hat er sich definitiv das falsche Opfer ausgesucht. In diesem Falle bin ich Heilfroh um den PayPal-Käuferschutz.
da ich meinen aktuellen C0-CPU bei Ebay verkauft habe, kaufte ich am letzten Freitag von einem privaten Verkäufer mit PayPal einen Intel Core i7 mit der Überschrift
"Intel Core i7 920, 4x2.67 GHz (BX80601920SLBEJ)"
Auch in der Artikelbeschreibung war ganz klar die MPN BX80601920SLBEJ angegeben. Laut der Intel Spezifikationsseite handelt es sich hier klar um ein D0-Model, weil alle Modele im C0-Stepping die Nr. SLBCH haben. Laut dem Verkäufer ist die CPU außerdem erst wenige Wochen alt. Das Problem ist, dass ich nun einen CPU im C0-Stepping erhalten habe. Hier gibt es meherere Verdachte:
- Erstens kann der CPU nie und nimmer nur wenige Wochen alt sein, weil das C0-Stepping seit etwa 6 Monaten nicht mehr verkauft wird. Das Herstelldatum des CPUs laut Verpackung ist 2008!!!
- Zweitens kann es sich auch unmöglich um einen Irrtun hier handeln. Wenn man die Herstellernummer in dem TITEL(!) der Auktion UND nochmal im Text angibt, dann ist das pure Absicht, vor allem weil auf der Verpackung des CPUs ganz fett das "SLBCH" angegeben ist.
Ich habe nun sofort einen PayPal-Konflikt mit der Begründung "Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab" erstellt und dort genau erklärt, wo die Unterschiede zwischen C0 und D0 liegen. Wichtig war mir vor allem, dass PayPal dem Verkäufer das Geld sofort einfriert. Ich persönlich finde das eine absolute Frechheit, hier liegt ganz klar ein versuchter Betrugsfall vor, weil an mehreren Stellen gelogen wurde.
Zwar wurde mir jetzt per E-Mail vom Verkäufer zugesagt, dass er den Artikel zurücknimmt, aber seit 1 Tag ist jetzt auch wieder nichts passiert. Kein Geld, keine Äußerung zu dem PayPal-Konflikt. Wie soll ich jetzt vorgehen? Wenn ich einen PayPal-Käuferschutz stelle, bekomme ich dann dort recht? Mein Bedenken ist momentan, dass die das andere Stepping mit "minmalsten Abweichungen" runtermachen und so dem Verkäufer Recht geben. Ich bin aber der Meinung, dass ein Produkt mit anderer Artikelnummer, wie in der Auktion genannt auch klar eine "erhebliche Abweichung" darstellt. Ich hab auch ganz klar angegeben, dass ich für einen C0 überhaupt keine Verwendung habe, ich möchte daher keine Preisminderung, sondern mein Geld zurück. Zusätzlich soll gefälligst der Verkäufer den Rückversand in Höhe von 6,90€ (Versichertes DHL-Paket) in voller Höhe bezahlen. Er hat Mist gebaut, er muss es wieder ausbaden.
Wie soll ich nun vorgehen? Würde ich beim Käuferschutz recht bekommen? Zu erwähnen sei hier noch, dass ich den CPU nie verwendet habe und bereits einen Tag nach erhalt der Konflikt eröffnet wurde.
Sollte ich beim Käuferschutz recht bekommen, so stell ich den jetzt sofort. Ich lass mich doch nicht verarschen, da hat er sich definitiv das falsche Opfer ausgesucht. In diesem Falle bin ich Heilfroh um den PayPal-Käuferschutz.
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