Ebay Problem: CPU in falschem Stepping geliefert

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Stuntmp02

Gast
Hallo zusammen,
da ich meinen aktuellen C0-CPU bei Ebay verkauft habe, kaufte ich am letzten Freitag von einem privaten Verkäufer mit PayPal einen Intel Core i7 mit der Überschrift
"Intel Core i7 920, 4x2.67 GHz (BX80601920SLBEJ)"

Auch in der Artikelbeschreibung war ganz klar die MPN BX80601920SLBEJ angegeben. Laut der Intel Spezifikationsseite handelt es sich hier klar um ein D0-Model, weil alle Modele im C0-Stepping die Nr. SLBCH haben. Laut dem Verkäufer ist die CPU außerdem erst wenige Wochen alt. Das Problem ist, dass ich nun einen CPU im C0-Stepping erhalten habe. Hier gibt es meherere Verdachte:
- Erstens kann der CPU nie und nimmer nur wenige Wochen alt sein, weil das C0-Stepping seit etwa 6 Monaten nicht mehr verkauft wird. Das Herstelldatum des CPUs laut Verpackung ist 2008!!!
- Zweitens kann es sich auch unmöglich um einen Irrtun hier handeln. Wenn man die Herstellernummer in dem TITEL(!) der Auktion UND nochmal im Text angibt, dann ist das pure Absicht, vor allem weil auf der Verpackung des CPUs ganz fett das "SLBCH" angegeben ist.

Ich habe nun sofort einen PayPal-Konflikt mit der Begründung "Artikel weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab" erstellt und dort genau erklärt, wo die Unterschiede zwischen C0 und D0 liegen. Wichtig war mir vor allem, dass PayPal dem Verkäufer das Geld sofort einfriert. Ich persönlich finde das eine absolute Frechheit, hier liegt ganz klar ein versuchter Betrugsfall vor, weil an mehreren Stellen gelogen wurde.
Zwar wurde mir jetzt per E-Mail vom Verkäufer zugesagt, dass er den Artikel zurücknimmt, aber seit 1 Tag ist jetzt auch wieder nichts passiert. Kein Geld, keine Äußerung zu dem PayPal-Konflikt. Wie soll ich jetzt vorgehen? Wenn ich einen PayPal-Käuferschutz stelle, bekomme ich dann dort recht? Mein Bedenken ist momentan, dass die das andere Stepping mit "minmalsten Abweichungen" runtermachen und so dem Verkäufer Recht geben. Ich bin aber der Meinung, dass ein Produkt mit anderer Artikelnummer, wie in der Auktion genannt auch klar eine "erhebliche Abweichung" darstellt. Ich hab auch ganz klar angegeben, dass ich für einen C0 überhaupt keine Verwendung habe, ich möchte daher keine Preisminderung, sondern mein Geld zurück. Zusätzlich soll gefälligst der Verkäufer den Rückversand in Höhe von 6,90€ (Versichertes DHL-Paket) in voller Höhe bezahlen. Er hat Mist gebaut, er muss es wieder ausbaden.

Wie soll ich nun vorgehen? Würde ich beim Käuferschutz recht bekommen? Zu erwähnen sei hier noch, dass ich den CPU nie verwendet habe und bereits einen Tag nach erhalt der Konflikt eröffnet wurde.
Sollte ich beim Käuferschutz recht bekommen, so stell ich den jetzt sofort. Ich lass mich doch nicht verarschen, da hat er sich definitiv das falsche Opfer ausgesucht. :mad: In diesem Falle bin ich Heilfroh um den PayPal-Käuferschutz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht auf der CPU auch BX80601920SLBEJ drauf oder weicht das schon ab-
Wenn er nichts von CO oder DO gesagt hat und die Seriennummer stimmt, wird es schwierig.
 
vor allem weil auf der Verpackung des CPUs ganz fett das "SLBCH" angegeben ist.
vllt wurde die Verpackung vertauscht, hast du schon geprüft was auf der CPU steht? da du ihn ja noch nicht eingabaut hast und somit nicht beim cpu-z nachgeguckt hast)
 
Es steht sowohl auf der Verpackung als auch auf der CPU selbst das SLBCH aufgedruckt und der Verkäufer hat diesen Fehler bereits eingeräumt. Damit weicht bereits diese Beschreibung klar vom Artikel ab. Eine SN wurde nicht angegeben, lediglich die Herstellernummer. Und diese weicht wie schon mehrfach genannt vom Produkt ab.
 
mir wurde auch mal eine cpu im falschen stepping geliefert, aber mir war die rückerstattung eines teils des geldes lieber. natürlich hast du ein recht auf das was du kaufst. 1 tag keine reaktion, da sollte man nicht verrückt werden. es ist wochenende. wenn der verkäufers sagt er nimmt den artikel zurück, warte erst mal ab.

da es ein privater verkäufer ist, könnte es ja sein, das ein bild und kein beispielbild in der auktion zu sehen war. wenn das so ist, konnte man die aufschrift der cpu lesen? wenn ja, dann hätte dir das vorher auffallen müssen. da kann noch so oft in titel oder beschreibung das eine stepping stehen. ein bild des echten artikels muss sich der potenzielle käufer schon mal ansehen und ggf. eine abweichung vorher erfragen. stepping ist ein sehr kleines detail, nicht jeder hat ahnung davon. ich finde regelmäßig auktionen in denen leute fahrzeuge verkaufen die offensichtlich nicht auf den bildern zu sehen sind.
 
eXEC-XTX schrieb:
Würde ich beim Käuferschutz recht bekommen?

Definitiv

Also wenn wirklich die falsche CPU geliefert wurde und der Käufer sie nicht zurücknehmen will -> Käuferschutz

Dann wird er sie zurücknehmen müssen, denn Recht bekommst du auf jeden Fall~




cya
cr@zy
 
Eigentlich kann ich ja die Auktion posten:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=120536151820&ssPageName=ADME:X:AAQ:DE:1123

Freut mich definitiv zu lesen, dass ich hier Recht bekomme. Wenn das Geld bis morgen nicht zurücküberwiesen wurde, stelle ich einen Antrag auf Käuferschutz und bewerte negativ. Ich bin keine Bank, wenn er nen Kredit will soll er woanders hin :mad:
Ich will gar nicht wissen, was ich jetzt ohne Käuferschutz gemacht hätte. Memo an mich selbst: Nur noch Privatkäufe mit PP bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Morgen? Sonntag?
Ich würde die Kirche mal ein wenig auch im Dorf lassen...

Du wirst recht bekommen, die Sache ist eindeutig. Dass eine Privatperson aber nicht rund um die Uhr erreichbar sein könnte via E-Mail sollte allerdings auch im Hinterkopf bleiben...
 
Ich bin Mo-Fr ohne Internet bei der Bundeswehr, daher wäre der nächst mögliche Termin für einen Käuferschutzantrag nächsten Freitag. Und solange warte ich nicht, außerdem hat der Verkäufer Mist gebaut, also ist es nicht mein Problem. Wenn ich zwei mal die falsche HerstellerArtNr angebe muss ich auch für die Konsequenzen geradestehen. Naja, meine Frage ist eigentlich geklärt. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich beim Käuferschutz recht bekomme und das tu ich ja anscheinend.
 
eXEC-XTX schrieb:
... stelle ich einen Antrag auf Käuferschutz und bewerte negativ. Ich bin keine Bank, ...

da du dort angemeldet bist, musst du ja über 18 jahre sein. dann verhalte dich auch so. rumgnatzen hilft dir nicht weiter. der wird auch auf stur schalten wenn er die negative bewertung sieht. auch wenn du im recht bist, ist dein verhalten nicht angemessen. der verkäufer hat den fehler eingeräumt und zugesagt ihn zurück zu nehmen. wenn du so ungeduldig bist, schreibe ihm eine mail. ob du dein geld vor oder nach dem versand zurück bekommst weiß ich nicht, da ich mich nicht mit paypal auskenne. vllt solltest du auch mal drüber nachdenken wer gerade dein geld hat, nämlich ebay (paypal).

ein versand kann bis zu 14 tage (10werktage) dauern. in den anfängen bei ebay hatte auch noch weiß gott nicht jeder private verkäufer onlinebanking und ist auch nicht jeden tag zu seiner bank gefahren um zu schauen ob das geld überwiesen wurde. diese zeit hat man damals auch abgewartet und nicht negative bewertungen verteilt wie lose auf dem jahrmarkt. aber nachdem ebay verkäufern nicht mehr erlaubt neutral oder negativ zu bewerten glauben manche käufer das zepter der macht in ihren händen zu halten. dein verkäufer hat bisher ein gutes bewertungsprofil. du solltest dir sehr genau überlegen ob du das kaputt machen willst weil du die füße nicht stillhalten kannst.

meldet sich der verkäufer nach mehr als einer woche und nach mehreren kontaktversuchen nicht mehr, kann du unruhig werden. aber selbst dann besteht noch die möglichkeit ebay zu bitten kontakt aufzunehmen. es passt zwar nicht zu deinem fall, aber ich hatte schon öfters käufer die ihren spamfilter nicht im griff hatten. die käufer hätte ich auch alle negativ bewerten können, weil es damals noch ging und ich auch im recht war.

wenn du etwas aus dem vorfall lernen willst, dann das beide seiten gewillt sein sollten zu einem zufriedenstellenden abschluss für beide seiten zu kommen.

wenn du den versand erstattet haben möchtest würde ich mal den verkäufer fragen ob er das übernimmt und mich nicht künstlich im forum aufregen über probleme die noch gar nicht da sind.
 
eXEC-XTX schrieb:
Ich bin Mo-Fr ohne Internet bei der Bundeswehr, daher wäre der nächst mögliche Termin für einen Käuferschutzantrag nächsten Freitag. Und solange warte ich nicht, außerdem hat der Verkäufer Mist gebaut, also ist es nicht mein Problem.
Der Verkäufer kann aber auch nichts dafür, dass du - obwohl du Mo-Fr kein Internet hast - bei eBay einkaufst und dann 1-Tages-Fristen setzt, weil du ja nicht länger warten willst. Zumal am Wochenende keine Transaktionen bei irgendeiner Bank stattfinden. Somit hat der Verkäufer überhaupt keine Chance das Geld rechtzeitig (zumindest was du darunter verstehst) zurück zu überweisen.

Auch wenn du im Recht bist, solltest du deine Forderungen/Erwartungen mal etwas zurückschrauben. 3 Tage sollte man beim Schriftwechsel mindestens einplanen - egal ob Wochenende oder nicht.
 
Soll ich etwa mehr als 2 Tage auf eine Antwort des Verkäufers warten, nachdem genau dieser einen Fehler gemacht hat? ICH habe alles richtig gemacht. Ich habe genau das gekauft was ich wollte, ich habe das Geld unverzüglich überwiesen und ich habe sofort nach Erhalt den Artikel geprüft. Nach der Prüfung wurde sofort ein PayPal-Konflikt erstellt und der Verkäufer benachrichtigt. Warum soll ich jetzt noch ewig auf mein Geld warten, oder mich mit dem Verkäufer rumschlagen? 2 Tage Zeit für die Rücküberweisung des Geldes via PayPal müssen definitiv ausreichen, das sind nur ein paar Klicks! Desweiteren ist es keine Frage, wer für den Rückversand aufkommt. Selbstverständlich sind die Kosten vom Verkäufer zu tragen, er hat Mist gebaut und den Kaufvertrag nicht eingehalten. Ich verstehe auch nicht, warum ich hier als "böser" hingestellt werde. ICH wurde verarscht, ICH habe den verdammten Ärger, muss hier ewig irgendwelche Erklärungen an PayPal und den Verkäufer abgeben, den Leuten den Unterschied der Steppings erklären, Nachweise liefern und erneut einen anderen CPU kaufen. Für diesen darf ich jetzt das Geld bezahlen und mir fehlen immernoch die 175€ für den CPU. Und das alles nur, weil der Verkäufer mehrmals in der Auktion die falsche Artikelnummer angegeben hat. Versehntlich? Das glaubt ihr doch selbst nicht! Versehntlich wäre, wenn er eine Zahl vertauscht hat, er hat aber zwei mal die Produktnummer des D0 explizit angegeben, woher hat er die ArtNr des D0 überhaupt her? Sorry, aber dafür kann ich nix.

Nochmal in Schönschrift für alle: Mit PayPal kann man JEDERZEIT den Betrag rücküberweisen. Er muss nur auf den Konflikt klicken und hier die Option auswählen, dass er den Artikel zurücknimmt! 5 Minuten später habe ich das Geld auf meinem PayPal-Konto! Und das funktioniert 24/7/365
 
Naja, vielleicht putzt er Samstag und Sonntag bei der Bundeswehr und hat in der Zeit kein Internet. Ich seh das wie habichtfreak
du [..] musst du ja über 18 jahre sein. dann verhalte dich auch so.
 
eXEC-XTX schrieb:
2 Tage Zeit für die Rücküberweisung des Geldes via PayPal müssen definitiv ausreichen, das sind nur ein paar Klicks!

Und wenn er das Geld nicht auf seinem Paypalkonto hat? Dann muß er erst von seinem Girokonto den Betrag auf sein PP-Konto einzahlen. Und dieses geht nicht am WE.

Und schalt mal ein paar Gänger runter. Der Verkäufer hat seinen Fehler eingeräumt und will dir das Geld zurückzahlen. Du schreist aber trotzdem Mord und totschlag und willst völlig unakzeptable 1-Tages-Fristen setzen. 7 Tage wäre wohl üblich und absolut gerechtfertigt.
 
@eXEC-XTX
Ich bin zugegebenermaßen bei meiner ersten Antwort nur auf die Frage ob du beim Käuferschutz Recht bekommen würdest eingegangen, ohne den kompletten Text zu lesen. Deshalb jetzt noch ein paar Worte (auch zu deinem letzten Post) dazu:

Wenn der Verkäufer seinen Fehler eingesteht und die CPU freiwillig zurücknimmt, gibt es keinen Grund einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen! Das Geld bekommst du doch wieder also was willst du noch?
Und an deiner Stelle wäre ich vorsichtig mit Aussagen wie "Betrug", denn das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Zumal er den Fehler zugegeben hat und von sich aus berichtigen möchte... und beim besten Willen, wir sind alle nur Mensch und da können Fehler passieren~

Du bist wieder mal ein gutes Beispiel dafür das der PayPal-Käuferschutz immer wieder von Leuten ausgenutzt wird die ihn eigentlich garnicht benötigen und somit anderen Schaden... aber hauptsache seinen Willen durchkriegen, komme was da wolle (und das so schnell es nur geht) :mad:

@Haudrauff
Nein muss er nicht, dann wird einfach sein Konto ins Minus gezogen und er wird dann ganz höflich von PayPal gebeten sein Konto auszugleichen... das kommt ein paar Mal... und wird es dann noch nicht ausgeglichen, werden die Anwälte eingeschaltet... ich kenn mich da aus ;)




cya
cr@zy
 
Ich würdn einfach wieder verkaufen bei eBay.. 175euronen sind doch voll OK für den Prozzi. Einfach mal abwarten was der Verkäufer schreibt? Vll ist er das Wochenende im Urlaub etc etc...!
 
Ich kann mein Paypalkonto deffinitiv nicht ins Minus bringen. Die geht scheinbar nur mit älteren Konten. Meins hab ich noch nicht so lange.
 
@ eXEC-XTX:

Soll ich etwa mehr als 2 Tage auf eine Antwort des Verkäufers warten, nachdem genau dieser einen Fehler gemacht hat?(...)

Ja.

Obwohl der Fehler beim Verkäufer liegt, steht ihm eine angemessene Zeit zu, sich der Sache anzunehmen. Deine Frist von zwei Tagen ist (seinen es auch nur wenige Klicks) zu kurz bemessen.


(...)Desweiteren ist es keine Frage, wer für den Rückversand aufkommt. (...)

Da hast Du natürlich Recht, selbstverständlich hat vorliegend der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen.


(...)Und das alles nur, weil der Verkäufer mehrmals in der Auktion die falsche Artikelnummer angegeben hat. Versehntlich? Das glaubt ihr doch selbst nicht! Versehntlich wäre, wenn er eine Zahl vertauscht hat, er hat aber zwei mal die Produktnummer des D0 explizit angegeben, woher hat er die ArtNr des D0 überhaupt her?(...)

Bist Du Dir sicher?
Was ist, wenn der Verkäufer nicht die geringste Ahnung von der Existenz der Steppings gehabt hat - wenn er gar nicht weiß, was ein Stepping ist? Wenn er einfach nur wußte: "Ich habe einen i7-920" und sich für seine Beschreibung die nächstbeste online-Beschreibung für den 920er gesucht hat - die heutzutage verständlicherweise SLBEJ anstatt SLBCH beinhaltet?

Dann wärest Du an einen Noob geraten, der es einfach nicht besser wußte und niemals die Absicht hatte, Dich zu - wie Du es so schön sagst - versarschen.

So würde ich persönlich auch die sofortige Bereitschaft interpretieren, die CPU zurückzunehmen. Wäre ein Betrüger am Werke, dann würde er versuchen, Dir Gründe zu nennen, weshalb der Kauf so absolut iO sei. Oder er würde sich erst gar nicht mir Dir in Kontakt setzen.

Dass die Sache für Dich ärgerlich ist, kann ich gut verstehen. Doch schalte wirklich mal einen Gang runter - sei ehrlich, Du kennst die Situation des Anbieters nicht wirklich... .

MfG,
Dominion.
 
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