ebay sniper erlaubt ?

kapper

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habe eine Auktion über auktionsniper.com gewonnen.
von Auktionsniper bekommt man dann eine e-mail mir der Bankverbindung des Verkäufers, diese hatte ich für eine email des Verkäufers gehalten

Habe geantwortet, dass ich überwiesen habe, allerdings stand in der fwd-Zeile dann irgendwas was von auktion sniper.

kann der verkäufer die auktion jetzt als ungültig erklären ??
 
kapper schrieb:
habe eine Auktion über auktionsniper.com gewonnen.
von Auktionsniper bekommt man dann eine e-mail mir der Bankverbindung des Verkäufers, diese hatte ich für eine email des Verkäufers gehalten

Habe geantwortet, dass ich überwiesen habe, allerdings stand in der fwd-Zeile dann irgendwas was von auktion sniper.

kann der verkäufer die auktion jetzt als ungültig erklären ??
er könnte sie nun für ungültig erklären, denn solche tools sind illegal.
allerdings denk ich das wenn genug geboten wurde das er darüber hinweg sieht.
 
In einer der letzten CT war ein Artikel darüber!
Laut ebay sind sie verboten laut Gesetzeslage aber nicht
 
den artikel in der c't hab ich auch gelesen,
darin wird eindeutig bestätigt das sniper zulässig sind!
die c't weist auch darauf hin, dass der entsprechende part in den AGB von ebay
nicht haltbar ist.

@kapper: ich glaube nicht das der verkäufer den kauf rechtskräftig anfechten kann.

cu all dachips
 
DaChips schrieb:
den artikel in der c't hab ich auch gelesen,
darin wird eindeutig bestätigt das sniper zulässig sind!
die c't weist auch darauf hin, dass der entsprechende part in den AGB von ebay
nicht haltbar ist.

@kapper: ich glaube nicht das der verkäufer den kauf rechtskräftig anfechten kann.

cu all dachips
die plattform kommt von ebay, daher sie legen auch fest wer was machen darf. sie haben den einsatz solcher tools verboten, und damit ist es auch nicht legal
 
hmm... naja ich will meine hand dafür nich in's feuer legen.
ist schon richtig das die plattform von ebay kommt
und die ja auch bestimmen können was erlaubt ist und was nicht!

in der c't wurde es jedenfalls als nicht rechtswiedrig beschrieben.
... also einigen wir uns darauf das man sich mit nem sniper in einer rechtlichen grauzone befindet :rolleyes:

cu all dachips
 
DaChips schrieb:
hmm... naja ich will meine hand dafür nich in's feuer legen.
ist schon richtig das die plattform von ebay kommt
und die ja auch bestimmen können was erlaubt ist und was nicht!

in der c't wurde es jedenfalls als nicht rechtswiedrig beschrieben.
... also einigen wir uns darauf das man sich mit nem sniper in einer rechtlichen grauzone befindet :rolleyes:

cu all dachips
so ist es wohl am besten ausgedrückt.

aber ich denke mal das den verkäufer das eh egal ist ob der ein tool benutzt hat oder net, solang er genug verdent dabei.
 
@WhiteShark, das is so nicht ganz korrekt, denn auch wenn ebay die Plattform erschaffen hat, dürfen sie nicht durch die AGB's den Kunden übervorteilen. Das Gesetz steht immer vor den AGB's... *klugscheiss* :)
 
das stimmt, die agb´s müssen sich an geltendes recht halten, allerdings kann sich derjenige, der die agb´s aufgestellt hat mit einem kunden auf einen anderen inhalt einigen. wenn der kunde zustimmt, bsp. auf eine garantie verzichtet, hat er diese auch verwirkt, ob er rein rechtlich bei einem schaden anspruch auch erneuerung oder ersatz hat. alerdings kann ich nicht beurteilen,inwieweit man sich mit ebay "einigt" wenn man die plattform nutzt, auf socleh tools zu verzichten?
was mich aber mal interessieren würde, wie ist es für den verkäufer möglich einen auktions-sniper überhaupt zu erkennen? auch ebay kann sowas doch eigentlich nicht beweisen, das könnte doch auch der user selber gewesen sein, der einfach kurz vor schluss glück hatte.
 
die plattform kommt von ebay, daher sie legen auch fest wer was machen darf. sie haben den einsatz solcher tools verboten, und damit ist es auch nicht legal

Um es mal klarzustellen:
Das Snipertool befindet sich rechtlich in KEINER Grauzone. Wenn die Gesetzeslage solche Tools erlaubt ist damit alles geklärt. Ebay kann in den AGB's viel stehen haben, wenn der Tag lang ist. Keine AGB der Welt steht VOR oder ÜBER dem geschriebenen Gesetz.

Leider fallen Käufer immer wieder auf unwirksame AGB's herein. Meistens lassen sie sich dann auch noch dabei "über den Tisch ziehen" wie es so schön heisst.
Wäre ja noch schöner, wenn jeder mit seinen AGB's bestehendes Recht aushebeln könnte.

Es ist eher umgekehrt. AGB's müssen sich an bestehendes Recht halten. Keine Ahnung wie sich die Mär' von AGB's vor Gesetz hält.
 
messias schrieb:
das stimmt, die agb´s müssen sich an geltendes recht halten, allerdings kann sich derjenige, der die agb´s aufgestellt hat mit einem kunden auf einen anderen inhalt einigen. wenn der kunde zustimmt, bsp. auf eine garantie verzichtet, hat er diese auch verwirkt, ob er rein rechtlich bei einem schaden anspruch auch erneuerung oder ersatz hat.
Das glaub ich nicht, denn das wäre ja genau das, was die Gesetze verhindern wollen. z.B.

Gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, wenn in den AGB's steht das es keine Gewährleistung gibt, dann ist der Punkt schlicht unwirksam. Aber nach deiner Aussage könnte man ja die AGB's als "mit dem Kunden einvernehmlich" bei erfolgtem Kauf stellen. Spricht mit dem Kauf akzeptiert der Kunde die AGB's. Und genau das ist es, was die Gesetzlage verhindert. Das gilt allerdings nur bei Käufen zwischen Händler und Privatkunde, zwischen Händler und Händler gibt es andere Regeln.
 
Also wenn es nicht erlaubt sein soll verstehe ich nicht warum
dann solche Tools bei ebay angeboten werden und ebay dagegen nichts unternimmt.
 
Und noch einmal... ;)

@ace_35:

Der Gesetzgeber in diesem unserem Lande erlaubt die Nutzung von sog. Snipersoftware. Das schliesst Kauf & Verkauf der Software mit ein. Daher ist das Angebot solcher Software grundsätzlich erstmal nicht illegal.
Ebay könnte natürlich solche Auktionen unterbinden. Dann aber nur weil Ebay das so entscheidet, nicht weil es gegen ein Gesetz verstösst.

Ich bitte zwischen Gesetz und AGB eines Unternehmen/Firma zu unterscheiden!
 
@ToXiD

Das meine ich ja.
Kauf und Verkauf von Gesetzes Seite ist eine Sache.

Wenn aber ebay etwas dagegen hätte daß solche Tools eingesetzt werden würde es sicher auch unterbinden daß solche auf ihrer Plattform angeboten werden. Steht auch ähnlich hier.
http://www.paragon-gmbh.com/ger/n_news98.htm

Kann mir auch vorstellen daß es denen sch... egal ist. Hauptsache die machen ihre Kohle.
 
Ich denke, es wird schlicht und ergreifend ein Kostenfaktor sein. Die Überwachung von nicht erwünschten Auktionen, seien sie nun illegal oder nicht, kostet Zeit, Geld und Personal. Ich denke, es lohnt sich daher für Ebay einfach nicht, extra auf Auktionen mit Sniper-Programmen zu achten. Ebay hat da ganz andere Sorgen, Stichwort Produkt und Marken-piraterie und so weiter.
 
Mit diesem Tool ist es möglich eine Auktion zu beobachten
und in letzter Sekunde ein Angebot abzugeben.

Außerdem kann auf mehrere Auktionen geboten werden.
Bei Zuschlag einer Auktion wird auf die anderen nicht mehr geboten.
 
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