Ebay Switch Umbau Services als Gast

Easy1991

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Hallo zusammen,


ich habe bei eBay als Gast einen Einbauservice für meine Nintendo Switch OLED gekauft und die Konsole an die in der Bestellbestätigung angegebene Verkäuferadresse geschickt.


Laut DHL wurde das Paket zugestellt. Als ich nach einiger Zeit nachgefragt habe, über ein Kumpels Eva meinte der Verkäufer jedoch, dass er keine Switch erhalten hat und die Adresse angeblich falsch sei, die Er dort hinterlegt hat


Jetzt frage ich mich, wie ihr den Fall einschätzt. Wenn der Verkäufer tatsächlich umgezogen war oder die bei eBay hinterlegte Adresse nicht mehr aktuell war und DHL das Paket an jemanden an dieser Anschrift übergeben hat, obwohl der Empfänger dort gar nicht mehr wohnt – hätte DHL das Paket überhaupt zustellen dürfen? Oder hätte es in so einem Fall an den Absender zurückgehen müssen?

Wer haftet da überhaupt ?

Finde es auch eine Frechheit, das der Verkäufer eine Adresse hinterlegt , die wohl am Ende nicht stimmt. Als Gast hatte ich auch nicht die Möglichkeit ihn zu schreiben und hatte eine email von eBay bekommen mit der Verkäufer Adresse.

Der möchte morgen zu der Adresse fahren und versuchen das Paket abzuholen…
 
Easy1991 schrieb:
...hätte DHL das Paket überhaupt zustellen dürfen?

Natürlich! DHL führt nur die Dientleistung aus die gebucht wurde. Nämlich das Paket von A nach B zu bringen. Für die Anschriften sind Absender und Empänger für zuständig dass diese korrekt sind. DHL muss hier nichts auf Richtigkeit kontrollieren / überprüfen und kann auch beim Nachbarn oder einer anderen Person zustellen solange nicht die zubuchbare Option "Eigenhändig" gebucht wurde. Das sieht man denn so auch im Tracking wer am Ende der Kette das Paket entgegen genommen hat.


Easy1991 schrieb:
Der möchte morgen zu der Adresse fahren und versuchen das Paket abzuholen…

Ganz schlechte Idee und wir wissen alle was mit "mal dahin fahren" gemeint ist und passieren soll! ;) Was will er denn machen wenn er nun an der Anschrift ist, dort wen antrifft und derenige nun sagt:

Easy1991 schrieb:
...dass er keine Switch erhalten hat

Wird er handgreiflich ruft der andere die Polizei und zeigt ihn an wegen Körperverletzung. Verlässt er nicht freiwillig das Grundstück ruft der andere die Polizei an und zeigt ihn wegen Hausfriedensbruch an. In beiden Fällen bekommst Du deine Switch nicht zurück. Du musst also klagen.

Zumal die Weitergabe seiner Anschrift wohl auch ein DSGVO Verstoß darstellen sollte. Es bringt also rein gar nichts eine Straftat mit einer anderen zu begleichen!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Yiasmat gerade mit meiner Rechtsschutz telefoniert, die dhl darf das Paket keinen fremden an der richtigen Adresse geben, da der Vertrag nicht sagt daa Paket von a nach b senden zu person x y übergeben.

Bei dir klingt das so wenn man ein Paket an einer falschen Person schickt gehört es der Person die da eben jetzt wohnt ....

Ich solle jetzt Eine Nachforschungen bei der DHL beauftragen und da wenn nötig Schadenersatz einfordern.



Bei mir wurde schon Pakete zurück geschickt wenn mein Name ein tippo hatte
Ergänzung ()

@Yiasmat du sagst im.kern das Paket da lassen nicht mal hin gehen und fragen, sorry aber sofort zu denken das dort ne Schlägerei passierte.... ist ehrlich lächerlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er hat das Paket verschlossen bekommen und somit hat sich das thema erledigt
 
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Lustig jetzt hat er mir 2 switches zurückgeschickt , darf ich die jetzt behalten ? Muss ja nur sagen keine Switch erhalten, dann ist allein fein /s
 
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