Ebay - Verkäufer liefert nicht und Schadensersatz ?

Pandora

Admiral
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Ich habe jetzt (leider) auch den Fall das ein Verkäufer nicht liefert. Ich habe zwar erst vergessen zu überweisen, dies aber noch am selben Tag getan als der Verkäufer knapp 2 Wochen nach Auktionsende in einer Nachricht fragte wo denn das Geld bliebe und mich auch noch bei ihm entschuldigt. Da es aber keine Zahlungsfrist bei der Auktion gab denke ich das das ziemlich egal ist.

Zur eigentlichen Frage, die eine Nachricht war das einzige und letzte was ich vom Verkäufer gehört habe, jetzt knapp 4 Wochen Später habe ich weder die Ware, eine Nachricht oder Reaktion auf den eröffneten Fall bei ebay. Und die Frage ist ob ich auch gleichzeitig Schadensersatz fordern kann oder nur den Kaufpreis inkl Versand, immerhin musste ich ja ein Ersatzgerät beschaffen und ihm einen bzw dann bald 2 Briefe schicken. Das mich das ganze dann auch etwas Zeit gekostet hat ist auch klar, aber die werde ich wohl kaum auch noch in Rechnung stellen können oder ?
 
Wenn dir tatsächlich ein Schaden entstanden ist kannst du diesen einfordern. Das du dir aber ein Ersatzgerät gekauft hast, spricht nicht zwingend für einen Schaden. Die Frage ist auch ob du den Gegenüber in Verzug gesetzt hast? Wie willst du deine Zeit in Rechnung stellen, bezahlst du dich selbst für deine täglichen Tätigkeiten so das du diese beziffern kannst? Ich glaube wohl kaum. Um welche Summe sprechen wir hier? Übrigens ist keine Zahlungs,- oder Lieferfrist vereinbart so gilt diese dann sofort zu erfüllen.
 
Das mit der Zahlungsfrist ist mir neu, dachte die wäre etwas länger, trotzdem sollten sich aus der Verzögerte Zahlung doch keine Konsequenzen ergeben, da er in seiner Nachricht nur gefragt hat wo denn das Geld bliebe und keine Frist o.ä gesetzt hat.

Da ein neugerät ersteigert wurde ist der Schaden mMn die Differenz zwischen dem Auktionsbetrag und dem Günstigsten Geizhalspreis (habe zwar bei einem teureren Händler betellt, aber das hätte ich ja nicht müssen)
 
Welcher Schaden ist dir denn jetzt genau entstanden? Hast du den Verkäufer in Verzug gesetzt?
 
Verzug spielt hier offensichtlich keine Rolle, da er ja an der Leistung kein Interesse mehr hat.

Schadensersatz statt der Leistung (i.H. der Differenz des Auktionpreises und des Beschaffungspreises) wäre nur möglich, wenn eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt wurde und diese fruchtlos verstrichen ist.
 
Pandora schrieb:
Ich habe zwar erst vergessen zu überweisen, dies aber noch am selben Tag getan als der Verkäufer knapp 2 Wochen nach Auktionsende in einer Nachricht fragte wo denn das Geld bliebe und mich auch noch bei ihm entschuldigt. Da es aber keine Zahlungsfrist bei der Auktion gab denke ich das das ziemlich egal ist.


Für dich ist ebay immer noch nichts!
(ich denke du verstehst den Insider)
 
ebay weist immer darauf hin,das die zahlung innerhalb von 7 Tagen erfolgen SOLLTE ( nicht muss ) !


Einige Anbieter schreiben auch in die Auktion *innerhalb von 5 Tagen zahlen, oder nach 7 Tagen kein Geldeingang,dann blablabla* .

Also wenn ich erst nach ZWEI wochen einen gekauften Artikel bezahlen würde,dann hätte ich viel**spass** in der Bucht:freak:.Für mich gilt als Käufer/Verkäufer..zügig bezahlen,zügig Ware erhalten.

Es kann sein,das der Verkäufer sich jetzt eben stur stellt(verständlicher weise,aber nicht Rechtens) und du schönen spass haben wirst,was dir allerdings auch nicht weiter hilft;)

Hast du denn bitte mal einen Link der Auktion,bzw.welcher Anbieter/Händler ist es denn ?
 
Ich habe vergessen zu überweisen, Verkäufer meldete sich erstmals nach knapp 14 Tagen und fragte wo das Geld bliebe und daraufhin habe ich noch am selben Tag überwiesen und mich entschuldigt. Inwiefern ist es da bitte für dich verständlich das der Verkäufer sich daraufhin seit nunmehr knapp 4 Wochen stumm stellt und nicht liefert ?

@Doc Foster
Darf das Ersatzgerät denn schon vor Ablauf der Frist beschafft werden oder muss man damit auch warten bis die Frist verstrichen ist ?
 
Nein er ist natürlich sofort verpflichtet dir zu liefern. Und zur zweiten Frage, ja darfst du aber eben auf eigene Kosten. An deiner Stelle würde ich dem nun eine schriftliche Frist zur Lieferung setzen. Wenn diese verstreichst, musst du entscheiden ob sich weitere Schritte lohnen.
 
Keine Ahnung wie du auf die komische Idee kommst, das er dir einen "Schadensersatz" oder ein "Ausgleich des Kaufpreises" für ein Alternativ Gerät schuldig ist.

So ein Anspruch besitzt du nur bei einer festgesetzten Terminlieferung und diese ist über Ebay bzw. in deinem Kauf nicht vorhanden.

Wenn du ihn nun bezahlt hast ist er dir max. die überwiesene Summe schuldig oder das ersteigerte Produkt nichts weiter. Was du nu machen kannst ist ihm eine Frist setzen in der er entweder das Gerät liefert oder dir dein Geld zurück zahlt. Sollte er diese Frist nicht einhalten bist du berechtigt Verzugszinsen zu berechnen, aber dafür solltest du dann einen Anwalt konsultieren.

Aber um es nochmal zu sagen, du hast in diesem Fall kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Schon allein weil keine Terminlieferung, weil keine Fristsetzung geschehen ist und weil du ihn (anscheinend) nicht angemahnt hast.
 
Der Beitrag über mir ist unzutreffend, die Vss. für Schadensersatz statt der Leistung sind in den §§ 280, 281 BGB normiert und grds. so formuliert, dass sie auch von Laien verstanden werden können.
 
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