@Doc Foster
Es geht hier nicht darum, was rechtlich 100% korrekt ist bzw. nicht korrekt ist. Das können wir eh kaum beurteilen, da wird im Zweifel der Richter entscheiden müssen.
Du bist genauso wenig Rechtsanwalt wie ich, nehme ich einfach mal an.
Was an den §§ 119 bzw. 120 unrichtig sein soll, musst du mir mal erklären. Denn ich gehe bei den dutzenden Rechtsschreibfehlern stark davon aus, dass der TE hier nicht gegen einen Rechtsanwalt argumentieren muss.
Von daher sicherlich ein Versuch wert, bevor man, wie du es anscheinend machen würdest, einfach so das Geld überweist.
Das Gesetz sollte in der Hinsicht eh überarbeitet werden.
Theoretisch stimmen hier keine zwei Willenserklärungen überein, die Voraussetzung dafür sind, dass ein Kaufvertag zustande kommt.
Wie man das reine Reinsetzen für 1€ als Antrag sehen kann, ist mir ein Rätsel.
Deine Aussage:
Wenn ich ein Verkaufsangebot mache, dann ist das verbindlich.
ist ohne nicht richtig.
Wenn du im Schaufenster eines Ladens irgendeine Sache zu einem Preis siehst, dann muss der Ladenbesitzer dir die Sache am Ende trotzdem nicht zu dem Preis verkaufen.