Ebayauktion vorzeitig beendet, Post vom Höchstbietendem bekommen

@ TE:

a ich werde ihn definitiv fragen ob er mir diese Emails nochmal zukommen lassen kann, da ich sie wohl ausversehen gelöscht haben muss.

würde das nicht als Grund nennen. Würde die Wahrheit sagen du hast keine Mails bekommen!
Im Übrigen wenn du eine Auktion bei Ebay beendest, wirst du gefragt wieso, welchen Grund hast du angegeben? Du scheinst es auch hier mit einem Spinner zu tun zu haben. Du kannst natürlich genau so wie er dreißt sein. Du hast einen leeren Brief bekommen. Wie Doc Foster schon mal sagte ein Brief per Einschreiben beweist gar nichts. Ich gebe dir auch den Tipp so wenig wie Möglich mit dem reden, er könnte die Sachen zu deinem Nachteil umdrehen wie oben z.B. das du die Mails aus Fahrlässigkeit gelöscht hast obwohl du diese nie beokmmen hast.
 
Nein bekommt er definitiv nicht, er bekommt lediglich eine Nachricht das der Artikel nicht mehr zum Verkauf steht.

wenn du Höchstbieter warst, kannst du sie anfordern
sie kommen nicht automatisiert.
 
Bisher habe ich noch keinen Kontakt mit ihm aufgenommen. Wenn, dann werde ich ihm sagen, dass bei mir keine mails angekommen sind.

edit: Wie ich gerade herausgefunden habe ist er an meine Adresse gekommen, indem er bei mir vor 6 Tagen einen anderen Artikel für einen Euro ersteigert hat. Hatte mich schon gewundert warum der Käufer sich bei mir nicht meldet...
 
Zuletzt bearbeitet:
aber das höchstgebot zum zeitpunkt des abbruchs der auktion ist doch gewissermaßen auch spekulativ? dann müsste der klagende höchstbietende ja orakeln, dass sein aktuelles höchstgebot auch der endpreis der auktion bei regulärem auktionsende gewesen wäre.

irgendwelche gebote innerhalb des zeitraumes entsprechen doch quasi nie dem tatsächlichen wert bzw. üblichen höchstgebotes für gleiche artikel.

wenn ich einen porsche reinstelle und auf merkwürdige art und weise wären nur wenige, niedrige gebote drauf, ich aber die auktion vorzeitig beende, dann hätte also der höchstbietende theoretisch anspruch auf den porsche für sein gebot von sagen wir 1500 euro?

komisch komisch.
 
Was ist daran komisch? Mit erstellen des Angebots verpflichtet sich der Anbieter den Artikel nach Auktionsende an den Höchstbietenden zu verkaufen, egal ob ihm der Endpreis gefällt oder nicht. Daran kann sich auch nichts ändern, wenn er das Auktionsende durch Abbruch ohne triftigen Grund vorzeitig herbeiführt. Andernfalls könnte der Anbieter ja immer dann, wenn ihm der Gebotsverlauf nicht passt und sich abzeichnet dass er weniger als gewünscht erzielen wird, die Auktion abbrechen. Somit wären die Bieter der Willkür des Anbieters ausgesetzt und Auktionen quasi ad absurdum geführt.

Übrigens wird auch keiner gezwungen Artikel mit einem Startpreis von 1€ einzustellen. Wenn man nicht das Risiko eingehen möchte dass der Artikel unter Wert verkauft wird, dann muss man eben den Startpreis entsprechend wählen.
 
Das Unverständliche dran ist, der Anspruch auf die Ware trotz des abgebrochenen Vorgangs. Dabei wird dann das zuletzt abgegebene Gebot zum Endpreis. Ich persönlich finde entweder ich nehme den Artikel aus dem Verkauf und damit ist gut, oder ich hab gar nicht die Möglichkeit dazu. Ich werde in Zukunft dann wenn ich einen Artikel doch noch rausnehmen will, einen Kumpel bitten das höhste Gebot abzugeben und dann die Auktion beenden. So kann ich mich vor seltsamen Dingen schützen.
 
Xyn schrieb:
Ich werde in Zukunft dann wenn ich einen Artikel doch noch rausnehmen will, einen Kumpel bitten das höhste Gebot abzugeben und dann die Auktion beenden. So kann ich mich vor seltsamen Dingen schützen.

Da stimme ich dir voll zu.
 
motzfrosch schrieb:
Andernfalls könnte der Anbieter ja immer dann, wenn ihm der Gebotsverlauf nicht passt und sich abzeichnet dass er weniger als gewünscht erzielen wird, die Auktion abbrechen. Somit wären die Bieter der Willkür des Anbieters ausgesetzt und Auktionen quasi ad absurdum geführt.

erstens entbrennt die bietschlacht erfahrungsgemäß meistens eh erst wenige minuten und sekunden vorm auktionsende, was einen bewussten abbruch zur sekunde null praktisch ausschließt.

und zweitens gibts ja die 12-stunden-vor-auktionsende regelung von ebay.
 
Fropper schrieb:
edit: Wie ich gerade herausgefunden habe ist er an meine Adresse gekommen, indem er bei mir vor 6 Tagen einen anderen Artikel für einen Euro ersteigert hat.

Ist das auch sicher DER, der damals Höchstbietender zum Zeitpunkt des Beendens der Auktion war?
 
edit: Wie ich gerade herausgefunden habe ist er an meine Adresse gekommen, indem er bei mir vor 6 Tagen einen anderen Artikel für einen Euro ersteigert hat. Hatte mich schon gewundert warum der Käufer sich bei mir nicht meldet...

Bingo! Er soll erst einmal nachweisen, dass er wirklich Höchstbietender war. Äußerst dubios die ganze Angelegenheit.
 
Doc Foster schrieb:
Nein, denn beim bloßen Auslegen der Ware fehlt es regelmäßig am Rechtsbindungswillen. Eine m.W. absolute Mindermeinung vertritt für den klassischen Supermarkt eine gegenteilige Auffassung, welche aber m.E. zu vernachlässigen ist.

Meines Wissens korrekt, Angebote an die Allgemeinheit sind keine Willenserklärungen zum Verkauf, das Angebot kommt vom Käufer - sei es im Supermarkt, Klamottenladen, dem Zeitungskios ums Eck oder z.B. beim Versand von Katalogen / Aktionsschreiben etc.
 
brotmesser schrieb:
wenn ich einen porsche reinstelle und auf merkwürdige art und weise wären nur wenige, niedrige gebote drauf, ich aber die auktion vorzeitig beende, dann hätte also der höchstbietende theoretisch anspruch auf den porsche für sein gebot von sagen wir 1500 euro?
5,50 ist sogar besser. :)
Hat aber nicht funktioniert. Allerdings aufgrund eines Fehlers, der schnellstmöglich korrigiert wurde, was zulässig ist.
Bei den Felgen war es dann eben anders.
 
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mrfloppy000 schrieb:
Meines Wissens korrekt, Angebote an die Allgemeinheit sind keine Willenserklärungen zum Verkauf, das Angebot kommt vom Käufer - sei es im Supermarkt, Klamottenladen, dem Zeitungskios ums Eck oder z.B. beim Versand von Katalogen / Aktionsschreiben etc.

Da lies dir mal die ebay AGb durch da steht in §10 eindeutig dass ein Inserat nicht bloß eine Aufforderung zum Angebot ist wie andere, wie du richtig gesagt hast, "Angebote" an die Allgemeinheit. Sondern ein nach den §145ff BGB gültiges Angebot darstellt! Steht auch in meinem Post auf der ersten Seite
 
Ich bezog mich ja auch nicht auf Ebay, sondern auf den auf Seite 3 diskutierten Sachverhalt.
Wenn Ebay das für IHRE EIGENE HANDELSPLATTFORM so explizit regelt ist das ja natürlich was anderes. Aber genau deshalb müssen sie es ja in den AGB explizit regeln - kann ja auch jeder Supermarkt so machen, wenn er will, auch wenn es da natürlich wenig Sinn machen würde :)
 
powerfx schrieb:
5,50 ist sogar besser. :)
Hat aber nicht funktioniert. Allerdings aufgrund eines Fehlers, der schnellstmöglich korrigiert wurde, was zulässig ist.
Bei den Felgen war es dann eben anders.

Nein, die Begründung im Porsche-Fall war eine andere, die sich letztlich (ausnahmsweise) auf § 242 BGB gestützt hat, denn der Bieter konnte nach dem Gebot von Treu und Glauben nicht davon ausgehen, ein Auto im Wert v. 75.000,- für 5,50 zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das liest sich wie von einem Jurastudenten geschrieben welcher meint im ersten Semester die Welt bewegen zu müssen. Davon gibt es ja leider reichlich in den Unis.
 
AngeloB. schrieb:
Das liest sich wie von einem Jurastudenten geschrieben welcher meint im ersten Semester die Welt bewegen zu müssen. Davon gibt es ja leider reichlich in den Unis.

Auf welchen Teil des umfangreichen Threads soll das denn bezogen sein?

Und woher willst ausgerechnet du wissen, was Erstsemester so schreiben, wo du selbst keinen fehlerfreien deutschen Satz zustande bringst?
 
mal ne blöde Frage hierzu: Könnte man das Gerät nicht einfach ausversehen ins Klo gefallen lassen haben (de facto oder vorgeblich) ? Was wäre in diesem Fall ?
 
Warum gehst du nicht einmal kurz zu nem Anwalt in deiner Stadt und fragst?
Der wird dir das mit Sicherheit direkt sagen können.
 
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