Awake
Lieutenant
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 662
Hey zusammen,
mich wuerde es mal interessieren, welche Folgen diese eidesstaatliche Erklaerung hat die Saturn in einem Umtauschfall von Kunden verlangt, bei denen es unschluessig ist ob der Artikel bei Saturn gekauft wurde oder nicht?
Hatte eine Tastatur bei Saturn gekauft und musste beim Auspacken feststellen, dass jene auf der Rueckseite beschaedigt war. Nun, kurzerhand wieder zur Filiale gegangen um diese gegen das 14-taegige-Rueckgaberecht (was eigentlich nur eine Kullanz ist) gegen das Geld umzutauschen. Da meinte der Mitarbeiter, dass die Tastatur bereits Abnutzungsmerkmale aufweist und der Produktcode der Packung nicht mit dem Artikel uebereinstimmt.
Ich wurde dann darauf hingewiesen, dass ich bei der Rueckgabe eine eidesstaatliche Erklaerung abgeben muss, worauf ich schreiben musste, dass der Artikel in XY gekauft wurde und einen Mangel aufweist.
mich wuerde es mal interessieren, welche Folgen diese eidesstaatliche Erklaerung hat die Saturn in einem Umtauschfall von Kunden verlangt, bei denen es unschluessig ist ob der Artikel bei Saturn gekauft wurde oder nicht?
Hatte eine Tastatur bei Saturn gekauft und musste beim Auspacken feststellen, dass jene auf der Rueckseite beschaedigt war. Nun, kurzerhand wieder zur Filiale gegangen um diese gegen das 14-taegige-Rueckgaberecht (was eigentlich nur eine Kullanz ist) gegen das Geld umzutauschen. Da meinte der Mitarbeiter, dass die Tastatur bereits Abnutzungsmerkmale aufweist und der Produktcode der Packung nicht mit dem Artikel uebereinstimmt.
Ich wurde dann darauf hingewiesen, dass ich bei der Rueckgabe eine eidesstaatliche Erklaerung abgeben muss, worauf ich schreiben musste, dass der Artikel in XY gekauft wurde und einen Mangel aufweist.