Eidesstaatliche Erklaerung - Saturn

Awake

Lieutenant
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Hey zusammen,

mich wuerde es mal interessieren, welche Folgen diese eidesstaatliche Erklaerung hat die Saturn in einem Umtauschfall von Kunden verlangt, bei denen es unschluessig ist ob der Artikel bei Saturn gekauft wurde oder nicht?

Hatte eine Tastatur bei Saturn gekauft und musste beim Auspacken feststellen, dass jene auf der Rueckseite beschaedigt war. Nun, kurzerhand wieder zur Filiale gegangen um diese gegen das 14-taegige-Rueckgaberecht (was eigentlich nur eine Kullanz ist) gegen das Geld umzutauschen. Da meinte der Mitarbeiter, dass die Tastatur bereits Abnutzungsmerkmale aufweist und der Produktcode der Packung nicht mit dem Artikel uebereinstimmt.

Ich wurde dann darauf hingewiesen, dass ich bei der Rueckgabe eine eidesstaatliche Erklaerung abgeben muss, worauf ich schreiben musste, dass der Artikel in XY gekauft wurde und einen Mangel aufweist.
 
Nur leider passt das für diesen Fall nicht, um das zu verstehen ist eigentlich der Gesetzestext ausreichend:

§ 156 StGB:

"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

(Hervorhebungen durch mich)
 
Doc Foster hat es ja schon richtig geschrieben.

Aber warum hat das Saturn gemacht?

Grds. um beim Lieferanten eine höhere Glaubwürdigkeit zu erreichen.....damit die Ware retourniert werden kann.

Im Grunde ist es nur heiße Luft um nichts, wenn im Einzelhandel dem Kunden mitgeteilt wird, er solle doch bitte die Eides unterschreiben....
 
Je nach Ware kann der Lieferant per Chargenverfolgung feststellen, wo ein Artikel verkauft wurde, oder wesentlich einfacher sogar noch wo ein Artikel nicht verkauft wurde.

Wenn sich an dem defekten Teil also irgendwie die Charge ermitteln lässt, und herauskommt, dass der Kunde gelogen hat, dürfte es mit hoher Sicherheit ganz gehörig eins auf die Mütze geben. Anstatt §156 kommt dann eine Anzeige wegen Betrug auf Dich zu.
 
Dafür muss man den Betrug aber auch beweisen können. Kann ja genausogut vorher jemand anders das falsche Produkt in die Verpackung getan und dann umgetauscht haben.
Laut TE hat er ja nichts vertauscht.
 
Nasenbär schrieb:
Dafür muss man den Betrug aber auch beweisen können. Kann ja genausogut vorher jemand anders das falsche Produkt in die Verpackung getan und dann umgetauscht haben.
Laut TE hat er ja nichts vertauscht.

Der Betrüger muss sich nur hinreichend blös anstellen. Als Beweis sollte z.B. eine eBay-Auktion über den gleichen (defekten) Artikel funktionieren oder so was ähnliches.
 
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