Einbruch ins Kellerabteil

manniefresh

Lieutenant
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Jan. 2008
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Hallo geehrte Forumbaser,

heute wollten meine Freundin und ich in unser Kellerabteil und ein paar Sachen suchen. Als wir unten waren haben wir jeden Schlüssel ausprobiert um das Vorhängeschloss zu öffnen, was allerdings nicht möglich war, denn es war nicht unser Schloss dran sondern ein anderes, ist uns zunächst überhaupt nicht eingefallen, wir schauen nicht täglich nach unseren Schlössern. Was uns auch nicht aufgefallen ist das auch ein altes Schloss, welches vom Vormieter noch dran war (es war an der Öse der Tür abgeschlossen, aber damit konnte man die Tür nicht aufsperren) nicht mehr an der Öse dran war. Haben dann mal ein genauen Blick ins Abteil geworfen und dann festgestellt, dass unsere Sachen nicht mehr drin waren, sondern anderes Gut. Meine Freundin hat fast einen Herzinfarkt bekommen. Ich hab mich dann mal im Keller umgesehen und nach unseren Sachen ausschau gehalten und sie dann auch gefunden, allerdings mit einem weiteren uns unbekannten Vorhängeschloss versehenen Abteil gefunden. Nun haben wir weder Zugang zu unseren Sachen noch wissen wir wer das getan hat. Den Hausmeister haben wir darüber sofort informiert und auch gleich die Wohnungsgenossenschaft angerufen, da war aber niemand mehr zu sprechen. Der Hausmeister meinte nur das es eventuell die neuen Mieter gewesen sein könnten, wir sind dann direkt zu denen nach oben gegangen, aber niemand war zuhause.

Meine Frage lautet: Ist die Tatsache, dass bei uns im Kellerabteil unser Vorhängeschloss aufgebrochen worden ist, ein Strafbestand? Meiner Meinung nach sind meine Persönlichkeitsrechte extrem Missbraucht worden sind.
Wie seht ihr das?

mfg manniefresh
 
Ist euch im Mietvertrag dieses bestimmte Abteil vermietet worden? Oder habt ihr einfach das genommen was der Vormieter auch hatte?
Nicht das der neue Mieter nur einen Fehler - auf unsinnige Art - korrigiert hat und eure Sachen nicht unabgeschlossen stehen lassen wollte und deswegen sein eigenes Schloss auf euer eigentliches Abteil gemacht hatte.
 
Das Kellerabteil hat uns der Hausmeister zugewiesen nachdem ein anderer Mieter unser Abteil in beschlag genommen hat.
Mir gehts auch nicht darum das er die Sachen abgeschlossen hat und welchen Hintergrund er hatte, es geht mir einzig und allein um die Tatsache das er in mein eigenen Raum unwillkommen eingebrochen ist und daraus auch noch meine höchst persönlichen Sachen rausgenommen hat. Darüberhinaus verwehrt er mir, weil er niemanden darüber informiert hat, den Zugang zu meinen eigenen Sachen. Wenn ich das mal so formulieren darf: jemand nimmt dir deine Sachen weg, ohne das du davon weißt, und verstaut es in seinen eigenen vier Wänden. Du weißt weder wer es ist noch wie du an diese Person kommst und damit sind deine Sachen in diesem Moment deinem Besitz entrissen. Für mich eindeutig Diebstahl.
Mir geht es schlicht und ergreifend darum das niemand das Recht hat mir mein Eigentum, aus welchem Zweck auch immer, ohne meine Erlaubnis zu entwenden.

mfg manniefresh
 
Eine juristisch schwierige und nicht völlig eindeutig zu beantwortende Frage, zumal die genauen Umstände nicht bekannt sind.

Diebstahl liegt m.E. nicht vor, denn sowohl bei der Wegnahmehandlung als insbesondere auch bei der Sicherung des neu erlangten Gewahrsams kann man erhebliche Zweifel haben, spätestens aber bei der Zueignungsabsicht. Letztere liegt augenscheinlich nicht vor, denn ansonsten hätte der Täter keinesfalls auffindbar zurückgelassen.

Sachbeschädigung kann mglw. vorliegen, hier stellt sich allerdings die Frage des Vorsatzes sowie die möglicher Irrtümer (zB Erlaubnistatbestandsirrtum).

Hausfriedensbruch wäre anzudenken. Auch hier, wie oben, die Vorsatz- und Irrtumsfrage.

MfG,
Dominion.
 
Mir gehts auch nicht darum das er die Sachen abgeschlossen hat und welchen Hintergrund er hatte, es geht mir einzig und allein um die Tatsache das er in mein eigenen Raum unwillkommen eingebrochen ist und daraus auch noch meine höchst persönlichen Sachen rausgenommen hat.
Vielleicht, war es aber auch sein Abteil in das du deine Sachen eingeschlossen hast. Somit hat er sein Abteil aufgebrochen das mit einem fremden Schloss abgesperrt war.
Darüberhinaus verwehrt er mir, weil er niemanden darüber informiert hat, den Zugang zu meinen eigenen Sachen.
Vielleicht weiß er nicht von wem die Sachen in seinem Abteil sind und hat sie deswegen erstmal in ein freies Abteil eingeschlossen damit die nicht einfach offen rumliegen.

Ich würde an deiner Stelle erstmal von einem großen Missverständnis ausgehen.
 
.. das man am besten zunächst Mal versucht ohne Anzeige o.ä. aufzulösen. Hausmeister/Hauseigentümer/Hausverwalter oder - falls doch noch feststellbar - der fragliche Neumieter wären deine Ansprechpartner. Sollten diese Versuche erfolglos verlaufen, kann man immernoch über den Gang zur Polizei und damit eine Strafanzeige nachdenken. (Wobei ich wie dominion1 eine etwaige Strafbarkeit infrage stelle.)
 
manniefresh schrieb:
Das Kellerabteil hat uns der Hausmeister zugewiesen nachdem ein anderer Mieter unser Abteil in beschlag genommen hat.

Wenn der Hausmeister seinerzeit dir tatsächlich einfach irgendeinen Keller zugewiesen hat, weil deiner besetzt war, ist das Problem klar.
Der neue Mieter bekommt (s)einen Kellerraum von der Hausverwaltung zugewiesen, sieht ihn (vielleicht auch im Beisein der Hausverwaltung bei der Besichtigung) voll, abgeschlossen und außer euch und dem Hausmeister wusste vielleicht keiner, wem die Sachen sind.
Dann wurden die Sachen umgesetzt und eingeschlossen, damit sich irgendwann jemand meldet.
 
Ihr hättet zumindest informiert werden müssen durch die Hausverwaltung, Hausmeister oder durch die Mieter. Einfach aufbrechen und umräumen ist nicht die feine Art.

Vielleicht spielst du mal ein wenig Detektiv und klärst auf wer das veranlasst hat, und warum du nicht informiert worden bist. Dann würde ich im Beisein des Hausmeisters checken lassen ob dein Hausrat noch komplett ist.

Es wird schwierig hier Aussagen zu treffen und das zu bewerten wenn man nur eine Seite kennt ;)
 
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