manniefresh
Lieutenant
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 647
Hallo geehrte Forumbaser,
heute wollten meine Freundin und ich in unser Kellerabteil und ein paar Sachen suchen. Als wir unten waren haben wir jeden Schlüssel ausprobiert um das Vorhängeschloss zu öffnen, was allerdings nicht möglich war, denn es war nicht unser Schloss dran sondern ein anderes, ist uns zunächst überhaupt nicht eingefallen, wir schauen nicht täglich nach unseren Schlössern. Was uns auch nicht aufgefallen ist das auch ein altes Schloss, welches vom Vormieter noch dran war (es war an der Öse der Tür abgeschlossen, aber damit konnte man die Tür nicht aufsperren) nicht mehr an der Öse dran war. Haben dann mal ein genauen Blick ins Abteil geworfen und dann festgestellt, dass unsere Sachen nicht mehr drin waren, sondern anderes Gut. Meine Freundin hat fast einen Herzinfarkt bekommen. Ich hab mich dann mal im Keller umgesehen und nach unseren Sachen ausschau gehalten und sie dann auch gefunden, allerdings mit einem weiteren uns unbekannten Vorhängeschloss versehenen Abteil gefunden. Nun haben wir weder Zugang zu unseren Sachen noch wissen wir wer das getan hat. Den Hausmeister haben wir darüber sofort informiert und auch gleich die Wohnungsgenossenschaft angerufen, da war aber niemand mehr zu sprechen. Der Hausmeister meinte nur das es eventuell die neuen Mieter gewesen sein könnten, wir sind dann direkt zu denen nach oben gegangen, aber niemand war zuhause.
Meine Frage lautet: Ist die Tatsache, dass bei uns im Kellerabteil unser Vorhängeschloss aufgebrochen worden ist, ein Strafbestand? Meiner Meinung nach sind meine Persönlichkeitsrechte extrem Missbraucht worden sind.
Wie seht ihr das?
mfg manniefresh
heute wollten meine Freundin und ich in unser Kellerabteil und ein paar Sachen suchen. Als wir unten waren haben wir jeden Schlüssel ausprobiert um das Vorhängeschloss zu öffnen, was allerdings nicht möglich war, denn es war nicht unser Schloss dran sondern ein anderes, ist uns zunächst überhaupt nicht eingefallen, wir schauen nicht täglich nach unseren Schlössern. Was uns auch nicht aufgefallen ist das auch ein altes Schloss, welches vom Vormieter noch dran war (es war an der Öse der Tür abgeschlossen, aber damit konnte man die Tür nicht aufsperren) nicht mehr an der Öse dran war. Haben dann mal ein genauen Blick ins Abteil geworfen und dann festgestellt, dass unsere Sachen nicht mehr drin waren, sondern anderes Gut. Meine Freundin hat fast einen Herzinfarkt bekommen. Ich hab mich dann mal im Keller umgesehen und nach unseren Sachen ausschau gehalten und sie dann auch gefunden, allerdings mit einem weiteren uns unbekannten Vorhängeschloss versehenen Abteil gefunden. Nun haben wir weder Zugang zu unseren Sachen noch wissen wir wer das getan hat. Den Hausmeister haben wir darüber sofort informiert und auch gleich die Wohnungsgenossenschaft angerufen, da war aber niemand mehr zu sprechen. Der Hausmeister meinte nur das es eventuell die neuen Mieter gewesen sein könnten, wir sind dann direkt zu denen nach oben gegangen, aber niemand war zuhause.
Meine Frage lautet: Ist die Tatsache, dass bei uns im Kellerabteil unser Vorhängeschloss aufgebrochen worden ist, ein Strafbestand? Meiner Meinung nach sind meine Persönlichkeitsrechte extrem Missbraucht worden sind.
Wie seht ihr das?
mfg manniefresh