Eingruppierung im Tarifvertrag

JPXr-eP9

Cadet 4th Year
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Okt. 2013
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97
Hallo.

Mir wurde eine Stelle als (Junior-)Softwareentwickler in einer Bank angeboten. Eingruppiert wurde ich dort in die TG 7/7. Berufsjahr.

Mein Profil:
Abschluss: MSc (Uni) Informatik
Anschließende Berufserfahrung: 1 Jahr
Alter: 28 Jahre

Laut dieser Webseite, gehören "Programmierer" in die TG 8. Das macht in meinem Fall eine Differenz von 284 EUR (Brutto) pro Monat.

Hier die Tarifgehälter im Überblick.

Macht das mit der TG 7 Sinn?
Sollte ich das ansprechen oder würde ich mich damit direkt unbeliebt machen?

Danke!
 
Ich würd zumindest nachfragen warum man in TG7 und nicht TG 8 ist bzw. wie es mit der Vorrückung aussieht (vllt bietest du ihnen an das du während der Probezeit TG7 bist, aber danach in TG8 gehörst - aber eig. sollte TG8 von anfang an die richtige sein).

Darüber kann man sicher reden ohne das man sich unbeliebt macht. Kommt natürlich darauf an wie man es anspricht ;)
 
Ich habe vergessen, zu erwähnen, dass man dort als neuer Mitarbeiter immer 1 TG tiefer anfängt und nach 1 Jahr dann automatisch in die "richtige" TG hochrutscht.
Ist das gängige Praxis?
 
An und für sich ist die Eingruppierung recht lächerlich bei einem M.Sc Uni Abschluss. Auf der anderen Seite hast du außer 1 Jahre BE wohl nicht wirklich was vorzuweisen und bist ja auch erst 28 Jahre jung. Das Bundesland wäre noch ganz interessant zu wissen.
 
X_Clamp schrieb:
An und für sich ist die Eingruppierung recht lächerlich bei einem M.Sc Uni Abschluss.
Inwiefern lächerlich? Zu niedrig?

X_Clamp schrieb:
Auf der anderen Seite hast du außer 1 Jahre BE wohl nicht wirklich was vorzuweisen und bist ja auch erst 28 Jahre jung. Das Bundesland wäre noch ganz interessant zu wissen.
Es kommt auch auf ausgeschriebene Stelle an, nicht auf die eigene Qualifikation. Wenn man z.B. einen Azubi als Abteilungsleiter einstellt (theoretisch), würde er auch in die höchste TG kommen (passend zum Abteilungsleiter).
Ich arbeite in Niedersachsen.

Die Ziel-TG ist bei dieser Stelle 8 (von 9), nur fangen neue Mitarbeiter in der Firma grundsätzlich bei einer TG drunter an, um nach 1 Jahr in die Ziel-TG aufgestuft zu werden.
Ich weiß nur nicht, ob dies üblich (bzw. zulässig) ist.
 
@dolbik

Also zulässig ist erstmal Alles ... Gehalt ist frei verhandelbar und es muss mindestens der Mindestlohn sein.

Mit einem M Sc. Informatik würde ich nicht unter TG8 einsteigen - auch im ersten Jahr nicht. Nach 2 Jahren sollte es dann ein AT Gehalt sein.

Zur Info:
-> als typischer Bankkaufmann wirst du zwischen TG4 und TG6 eingestellt. (je nach Größe der Bank) ...

Wenn du dich allerdings auf eine Stelle bewirbst, die nur eine Ausbildung als Anwendungsentwickler voraussetzt, dann kann TG7 zum Einstieg aus Sicht der Bank schon fair sein. -> hier würde ich dir empfehlen, doch lieber Stellen zu suchen, die ein Studium voraussetzen
 
dolbik schrieb:
Inwiefern lächerlich? Zu niedrig?


Es kommt auch auf ausgeschriebene Stelle an, nicht auf die eigene Qualifikation. Wenn man z.B. einen Azubi als Abteilungsleiter einstellt (theoretisch), würde er auch in die höchste TG kommen (passend zum Abteilungsleiter).
Ich arbeite in Niedersachsen.

Die Ziel-TG ist bei dieser Stelle 8 (von 9), nur fangen neue Mitarbeiter in der Firma grundsätzlich bei einer TG drunter an, um nach 1 Jahr in die Ziel-TG aufgestuft zu werden.
Ich weiß nur nicht, ob dies üblich (bzw. zulässig) ist.

Lächerlich zu hoch sicherlich nicht :rolleyes:
Außerdem brauchst du dir/ mir nicht alles schön zu reden. Wenn es für dich passt, dann nimm halt die Stelle an. Für Niedersachsen scheint das Gehalt auch völlig in Ordnung zu gehen, wobei ich mich für diese Region absolut nicht interessiere und somit auch keine Vergleichswerte habe.
 
Ich würde mich an den 200€ jetzt nicht unbedingt aufhängen. Wenn du in einem jahr erst in die TG8 rutscht, ist doch alles ok.
Ich kenne das auch von anderen Unternehmen, dass das dort so praktiziert wird. Entweder bis Ende der Probezeit oder auch noch darüber hinaus.
Da ich selbst aus Bayern komme finde ich das Gehalt ansich jetzt nicht astronomisch hoch. Mit 3500€ Brutto bist du nicht unbedingt überbezahlt. Ich weiß aber nicht wie die generelle Gehaltsstruktur bei euch ist.
Der Berufseinstieg ist erstmal das wichtigste. Das richtige Geld wird dann in 5-10 Jahren als Professional verdient.
 
_killy_ schrieb:
@dolbik

Mit einem M Sc. Informatik würde ich nicht unter TG8 einsteigen - auch im ersten Jahr nicht. Nach 2 Jahren sollte es dann ein AT Gehalt sein.

Also das würde ich jetzt so mal ganz und gar nicht unterschreiben. Soooo rosig ist der Arbeitsmarkt aktuell nun auch wieder nicht, dass man als Berufsanfänger nach 2 Jahren autom. AT sein sollte. Ich würde hier mit der AG verhandeln, dass du evtl. in TG7 einsteigst, nach einem Jahr dann auf TG8 (eigentliche Stelle) hoch gehst, und nach bspw. 3 Jahren oder so auf TG9 springst.
Das Geld in deinem Arbeitsvertrag ist per se erstmal relativ egal. Viel wichtiger wären autom. Erhöhungen nach x Jahren/Monaten. Davon hat man am Ende viel mehr, da man sich das ständige Fragen und Verhandeln sparen kann was nur unnötig nerven kostet.
Also ich würde mich damit zufrieden geben, aber versuchen noch einen weiteren Gehaltssprung nach x Jahren mit in den Vertrag aufzunehmen.
 
@zindelino

Also ob nun nach 2 oder 3 Jahren .... der Arbeitsmarkt schaut dennoch sehr gut aus. Als M.Sc. Inf. mit Berufserfahrung sollte man schon gute Sprünge im Gehalt machen können.
(früher als Dipl.Inf. hat man bei der Bank direkt im AT Bereich angefangen ...)

TG7 mit Ausblick auf TG8 nach 1 Jahr wäre mir bei der Qualifikation zu wenig. Ganz normale Bank-Azubis bekommen schon zwischen TG4 bis TG6 als Einstiegsgehalt.

An der Stelle wichtig zu wissen, wäre aber ob die Stellenausschreibung explizit ein Studium voraussetzt oder ob auch eine Ausbildung okay wäre ... je nach dem ist die Stelle ja auch nur budgetiert.
 
Bei größeren Banken bzw. Asset Managern, die zu Bankkonzernen wie der DZ z.B. gehören, wird man idr außertariflich für mehr angestellt. Idr hast du ganz oft bei AT Anstellung noch Bonusauszahlungen oder variable Lohnanteile, die das Gesamtgehalt deutlich über der Tarifanstellung steigern.

Würde das Angebot an deiner Stelle nicht annehmen und versuchen neu zu verhandeln.

edit: Finde selbst TG8 unglaublich niedrig...
Was ist denn dein Wunschgehalt?
 
Als Entwickler brauch man auch kein Master. Da reich FI Ausbildung... oder Bachelor
SW Architekt usw sollte man werden...
Den Sinn in reiner Info einen Master zu machen wenn man nicht forschen oder FE in der pE machen will versteh ich nicht.
 
Die korrekte Anwendung von Tarifverträgen wird leider sehr häufig von den Arbeitgebern nicht sehr ernst genommen. Zu diesem Unglück kommt hinzu, dass selbst in Gewerkschaftsstarken Branchen dieses Verhalten von Betriebs- / Personalräten aus politischen Gründen häufig geduldet wird.

Korrekt läuft es ja so: Der TV sieht bestimmte Lohngruppen und innerhalb der Gruppen Lohnstufen vor. Die korrekte Eingruppierung findet über die Tätigkeit statt die Du ausübst. Die Stufe wird durch Berufserfahrung / anrechnungsfähige Jahre in einem anderen TV bestimmt.

Wenn Du von den Tätigkeiten her die Du ausübst eigentlich in EG8 gehörst, Du aber in die 7 eingruppiert wirst ist dies faktisch falsch, sofern du Tätigkeiten der EG8 jeden Tag machst. Mit anderen Worten, Sie kaufen dich für 1 Jahr günstig ein. Juristisch ist dies allerdings anfechtbar, bzw., der einfachere Weg, wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, kannst Du zu Deinem GW Vertreter gehen. Dieser hat die korrekte Eingruppierung zu überwachen (ebenso wie ein Betriebsrat oder Personalrat) und kann diese auch für die einfordern. Beliebt machst Du Dich übrigens nie wenn Du Deine Rechte, die Du als Arbeitnehmer hast auch einforderst.

Die Stufenaufstiege sind eh geregelt über die Betriebszugehörigkeit, aber auch hier gibt es Spielräume. Natürlich kann man auch Stufen vorweggewähren sofern man dies als AG möchte.

Ich persönlich finde solche Arbeitgeber scheiße. Wenn die schon bei der Eingruppierung sone Schmiererei veranstalten sind die anderen Bereichen auch Arschlöcher.

Im Grunde kann man solche Jobs nur als Sprungbrett nutzen. Aber glaube nicht, das frei verhandelbare Vergütung soviel geschmeidiger ist, da wird man auch über den Tisch gezogen wenn man seinen Wert nicht genau kennt und hart verhandelt.
 
@FAT B

Die wesentlich wichtigste Frage hat der TE bisher nicht beantwortet: wie ist die Stelle ausgeschrieben ... wenn nur eine Ausbildung vorausgesetzt wird, dann ist die Vergütung legitim ... der Arbeitgeber kann ja nichts dafür, dass sich jemand mit höherer Qualifikation auf die Stelle bewirbt.
Allerdings heißt dass nicht, dass der TE dann die Stelle auch annehmen sollte ... eher sollte er dann weitersuchen nach Stellen die auch seinem Qualifikationsprofil entsprechen.
 
@_killy_
Die Eingruppierung erfolgt über die ausgeübte Tätigkeit. Das hat mit der Ausschreibung nicht direkt was zu tun. Zur Eingruppierung gibt es in der Regel stellenbezogene Anforderungsprofile. Natürlich muss die Qualifikation des Anforderungsprofils mind. erfüllt sein.
Beispiel: Masseur wird eingestellt und massiert Menschen - Vergütung meinetwegen EG3. Stellst du jetzt einen Physiotherapeuten ein -der eine deutlich aufwendigere Ausbildung hat- lässt ihn aber "nur" massieren, bekommt er auch EG3, eingesetzt mit Tätigkeiten eines Physiotherapeuten bekommt er aber EG6.

Die Bewertung ob die Eingruppierung zum Anforderungsprofil passt ist subjektiv.

Du kannst aber nicht jemanden einstellen der von seiner ausgeübten Tätigkeit her eigentlich EG6 bekommen müsste, diesen aber -weil du sparen möchtest- erst mal in EG5 eingruppieren. Naja, Du kannst schon. Wo kein Kläger da kein Richter, aber es ist schlicht weder korrekt, noch fair. Solche Arbeitgeber sind scheiße. Meine Meinung.
 
Frage: Warum hast du den Job angenommen, wenn du deiner Ansicht nach zu wenig verdienst?
 
@FAT B

Genau das mein ich, solange wir nicht genau wissen wie die Stelle ausgeschrieben ist, welche Anforderungen dort drin stehen, solange kann man nur spekulieren ob die Bezahlung fair ist oder nicht.
Auf alle Fälle liegt sie unter der Bezahlung, die der TE mit seiner Qualifikation erreichen könnte ... m.E. hat er sich somit auf einen falschen Job beworben.
 
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