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Einkaufware bei Lieferung überprüfen.
- Ersteller Kosmas
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AvenDexx
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
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- 8.293
Wird immer so empfohlen, ist aber eigentlich nicht möglich. Da kannst du eigentlich nur auf die Freundlichkeit des Zustellers plädieren, denn diese sind nicht dazu verpflichtet, dir das Paket auszuhändigen, wenn du noch nicht gezahlt hast. Ebenfalls sind sie nicht dazu verpflichtet, zu warten, damit du die Ware prüfen kannst.
L
Labtec
Gast
Spendier dem Postbote/-botin ne Kasse Kaffee und frag halt ganz höflich ob das möglich wäre, dauert ja nicht allzulange , ins 3-4 Minuten müsste die Sache gegessen sein.
Das stimmt nicht, dazu sind sie sehr wohl verpflichtet, sie wollen es nur nicht weil sie unter Zeitdruck stehen. Wie soll denn sonst ein evtl Schaden oder fehlende Teile (stehen ja auf dem Lieferschein) vom Zusteller quittiert werden? Ohne Quittung hast Du wahrscheinlich Probleme überhaupt Mängel oder fehlende Sachen zu beweisen. Auch brauchst Du die Teile nicht erst zahlen um sie zu besichtigen, wenn er es trotzdem nicht aus der Hand gibst, schreibe auf den Beleg "Annahme verweigert, da der Zusteller eine Begutachtung der Ware verweigert hat". Dann wird der Versender sich freuen, er darf den Versand dann nochmal zahlen und wird sich mit Dir in Verbindung setzen, und fragen warum das Paket nicht angenommen wurde. Dann schilderst Du den Sachverhalt, machst eine neue Anlieferung aus, unter der Vorraussetzung die Ware prüfen zu dürfen (aber nicht erst einbauen und testen) auf sichtbare Mängel.Ebenfalls sind sie nicht dazu verpflichtet, zu warten, damit du die Ware prüfen kannst.
AvenDexx
Admiral
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Das stimmt nicht und da spreche ich aus Erfahrung. Sowohl habe ich damals in den Ferien des öfteren als Zusteller gearbeitet, zum Zweiten ist mein Mutter Zusteller und zum dritten ist mein Vater auch Beamter bei der Post, der in den Zustelldienst abgeschoben wurde, was damals mit dem Rückgang der Beamten bei der Privatisierten Post auf sich hat.
Wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist, brauchen sie nicht warten, bis du das Paket geöffnet hast. Sie haben ihre Pflicht erfüllt, sobald das Paket zugestellt wurde. Bei Nachnahmesendungen wird das Paket auch erst dann ausgegeben, wenn gezahlt wurde. Vorher dürfen sie es offiziell nicht einmal aushändigen.
Hat das Paket aber von außen schon beschädigt, wird dies entweder direkt beim Verteilen der Paket schriftlich erfasst und protokolliert, sollte dies nicht passieren hat der Postbote in dem Fall natürlich zu warten und den Schaden zu quittieren.
Wenn das Paket äußerlich in Ordnung ist, brauchen sie nicht warten, bis du das Paket geöffnet hast. Sie haben ihre Pflicht erfüllt, sobald das Paket zugestellt wurde. Bei Nachnahmesendungen wird das Paket auch erst dann ausgegeben, wenn gezahlt wurde. Vorher dürfen sie es offiziell nicht einmal aushändigen.
Hat das Paket aber von außen schon beschädigt, wird dies entweder direkt beim Verteilen der Paket schriftlich erfasst und protokolliert, sollte dies nicht passieren hat der Postbote in dem Fall natürlich zu warten und den Schaden zu quittieren.
Nicht alle versenden mit der Post, es gibt auch noch andere Zusteller, bei denen ist es so, das sie warten müssen. Was passiert wenn im Karton Steine sind für 1000€ anstatt der Ware die bestellt wurde? Beweise es mal wenn der Zusteller es nicht quittiert, dann nimmt er das Paket halt wieder mit, wenn ich nicht nachsehen darf ob alles drin ist, was ich für mein Geld bestellt habe, "Annahme verweigert", ganz einfach. Bei jedem Versandhaus steht mittlerweile auf den Kartons drauf, erst nachsehen ob alles drin ist und dann den ordnungsgemässen Empfang quittieren, eine nachträgliche Beanstandung ist nicht möglich. Auch die Versicherung zahlt nicht wenn der Zusteller es nicht quittiert, obwohl die bei fehlender Ware sowieso nicht zahlen, nur bei Beschädigungen.
AvenDexx
Admiral
- Registriert
- Juni 2005
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- 8.293
Wie es bei anderen Zustelldiensten ist kann ich wirklich nicht sagen.
Was aber die Pakete von den Versandhäusern betrifft, so kann ich sagen, ist es zwar schön dass es draufsteht, sofern es aber per Post verschickt wird, ist es für die Zusteller irrelevant. Ausnahme ist, wie oben schon erwähnt, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist.
Was aber die Pakete von den Versandhäusern betrifft, so kann ich sagen, ist es zwar schön dass es draufsteht, sofern es aber per Post verschickt wird, ist es für die Zusteller irrelevant. Ausnahme ist, wie oben schon erwähnt, wenn das Paket äußerlich beschädigt ist.
Da werden ja sogar Unterschiede gemacht, habe mal gerade das gefunden:
http://www.weinert-trading.com/Transportschaden.html
http://www.weinert-trading.com/Transportschaden.html
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