Einlagerungsgebühr 15%, zu Recht ?

natürlich nicht.was ist das für eine frage.solltest du es richtig bestellt haben ist logischweise er der verursacher
 
Also ich komme aus der Kfz-Branche und so ein Blödsinn wie Prozente für Einlagerung hab ich ja mal noch nie gehört!
Die Zulieferer kommen bei denen jeden Tag vorbei und nehmen die Teile auch wieder mit zurück und der Typ lässt sich dann das Geld verrechnen!
Bei diesen Zulieferern wird weder eine Versandgebühr oder sonstiges erhoben!
Also da hast du dir meiner Meinung nach die falsche Werkstatt gesucht die dich ordentlich über den Tisch ziehen will!
Denn sowas wie eine Einlagerungsgebühr gibt es nicht! (ausser wenn du Winterreifen einlagerst)
Der Meister sagt dem Zulieferer auch nur es war das falsche Teil und es wird beim beliefern wieder mitgenommen und kostet keinen cent!
Ich würde ihn mal fragen ob er dich und dein Fahrzeug gerne noch als Kunden behalten möchte oder er alle seine Kunden so vergrault!

Also in meinen Augen Lug,Betrug und Frechheit!
 
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Ich will das Auto bei meinem Freund reparieren lassen, und ich als Laie erkenne leider nicht ob das nun Teile für einen E36 oder einen E46 sind. Deswegen habe ich im vertrauen erst mal alles mitgenommen.

Edit : Also muss ich diese Einlagerungsgebühr nicht bezahlen ? Auch rechtlich gesehen ?


Mfg
 
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nein warum denn ? der Händler verdient bei der Einlagerungsgebühr sicher doppelt einmal von dir und einmal wenn er es weiter verkauft, ist sicher so nicht vorgesehen und zu dem ist es so das der Händler dir die Falsche teile verkauft hat, im Endeffekt muss der Händler selber aus seiner Tasche die Einlagerungsgebühr zahlen.

einfach mit dem Händler reden und alles sagen, und wenn er noch dann sich quer stellt einfach sagen das du das ganze dann über Anwalt regeln willst und das du im recht bist.
 
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Hi SSJ

ich würde an deiner Stelle mit der BMW Zentrale telefonieren!! Was sich manche Autohäuser alles erlauben ist nicht mehr feierlich!!! :grr:
Ich hab schon zu viele Fälle mitbekommen und rate dir deswegen die BMW Zentrale zu kontaktieren oder evtl. dich an die Verbraucherschutzzentrale zu weden...
 
Die Gebühr musst du nicht zahlen, du hast nicht das bekommen was bestellt wurde, nämlich die Teile für den E36.

Du kannst aber eigentlich nur die falschen Teile gegen die richtigen tauschen wie es die Regelungen im BGB zum Kaufvertrag vorsehen, auf mehr hast du erstmal keinen Anspruch. Man kann natürlich versuchen den Händler davon überzeugen, dass man aus dem Tausch direkt ne Rückgabe macht, direkten Anspruch darauf hast du aber nicht. Wie man das dann in einem solchen Fall regeln will, muss man direkt mit dem Händler klären.

Sehe da auch ehrlich gesagt durchweg keinen Sinn für nen Anwalt...

Edit: Bisher hat er nirgendwo geschrieben, dass es überhaupt nen BMW-Händler ist...
 
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Natürlich zahlst du nicht wenn die zu dusslig sind die Teile korrekt zu bestellen oder zu filtern dann hat er diese anstandslos zurückzunehmen soweit noch nicht daran rumgepfuscht oder sie sogar schon eingebaut waren!
Jeder kann eine BMW Werkstatt eröffnen und diese betreiben aber das nicht ohne Lizenz von BMW!
Also würde ich ihn mal fragen ob es ihm lieber wäre wie schon von Johnny_Boy vorgeschlagen wurde du mit den nächst höher gelegenen Stellen telefonierst um zu fragen was die davon halten wie dieser Herr ihren Namen in den schmutz zieht um sich an den Kunden in ihrem Namen zu bereichern!
 
Genau und in dem Fall muss man sich halt unterhalten da der Händler es nicht zurück nehmen muss.

Im Zweifel ist man mit 15% besser bedient als eben die falschen Teile rumliegen zu haben geschweige denn zu versuchen sie selbst weiter zu verkaufen.
 
Also in den sauren Apfel beissen und die 15% mitnehmen , weil Umtausch nicht geht laut BGB und Wiederverkauf nicht lohnt.

Ps. Es war eine normale Werkstatt , keine BMW Werkstatt.

Mfg
 
Naja eher drüber reden, ich würde vielleicht versuchen zu argumentieren, dass es ja das falsche ist und du damit nichts anfangen konntest und ihr euch vielleicht auf die schnelle mit anderen Teile behelfen musstest da das eben das falsche war. Vielleicht kriegt man sich ja dann zumindest reingeteilt in die 15%... Sprich nett sein und auf ein wenig Kulanz hoffen.

Sonst aber richtig erfasst, so verstehe ich zumindest die Regelungen zum Kaufvertrag.
 
Einen Anspruch auf das Geld hat der Verkäufer nur, wenn er eine Anspruchsgrundlage findet. Mir fällt eigentlich keine ein. Wenn eindeutig Teile für den E3x bestellt wurden und der Verkäufer andere liefert, dann kann der Käufer natürlich auf Lieferung der vereinbarten Teile bestehen und die Falschlieferung ohne Kosten zurückgeben.
 
Nett auf ihn einreden ? 7 Teile waren bestellt gewesen, 5 Teile kommen für das richtige Auto und 2 Teile für das falsche: Und das passiert einem KFZ meisterbetrieb , der jeden Tag mit Auto´s zu tun hat ?

Und dann noch die Dreistigkeit haben , mir für die falschen Teile 15% Einlagergebühren einziehen ? Ich könnte schreien , weiß aber genau , dass ich mich letztendlich doch fügen muss. Tolles deutsches Rechtssystem ...

Mfg
ssj3rd
 
Hast du überhaupt meinen Beitrag gelesen? Wieso solltest du klein beigeben müssen?
 
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ssj3rd schrieb:
7 Teile waren bestellt gewesen, 5 Teile kommen für das richtige Auto und 2 Teile für das falsche: Und das passiert einem KFZ meisterbetrieb , der jeden Tag mit Auto´s zu tun hat ?


Auch in einem KFZ-Meisterbetrieb arbeiten nur Menschen
 
So ich war gerade da und konnnte leider nichts anderes machen , ausser die Sache mit den 15% hinzunehmen. Obwohl ich doch sehr ruhig und nett geblieben bin , konnte keine Einigung erzielt werden , er beharrte auf seine 15% , oder ich bekäme gar kein Geld zurück. (Auch als ich den Anwalt erwähnte , hat er nicht mit der Wimper gezuckt)

Und was lernen wir daraus ? Menschen machen zwar Fehler , aber dafür geradestehen muss meist ein anderer ...


Vielen Dank für eure Hilfe.

Ps: Finger weg von dieser Werkstatt :
http://www.fahrzeugservice-schuhmann.de/

Mfg
ssj3rd
 
Wie gesagt , die 2 besagten Teile brauchte ich nicht wirklich. Es ging wie im 1 Post beschrieben rein um das Geld.

Mfg
 
Dann schaut die Welt natürlich etwas anders aus, denn der Verkäufer hätte dir zwar die richtige Ware liefern müssen, allerdings hättest du deinen Teil des Vertrages auch erfüllen müssen.
Damit konnte er die Kulanzleistung, die Ware zurückzunehmen, auch an eigene Bedingungen knüpfen, wenngleich er die mit Einlagerungsgebühr ziemlich blöd bezeichnet hat.
 
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