Einsatz von Elektroschocker gerechtfertigt ?

Hardware_Genius

Lt. Junior Grade
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Moin liebe Community,

Ich wollte mal fragen was ihr für eine Meinung habt:

Ich war gestern mit meinem Bruder zu einem Bekannten zum Tee eingeladen gegen 20.00 Uhr. Er wohnt bei uns in der nähe und wir gingen zu ihm, auf halbem Wege kam dann ein Asozialer Mensch der Sorte "Gangstah" auf uns zu. Diesen habe ich schon öfters bei uns in der Gegend gesehen.

"Kennengelernt" habe ich ihn bei mir auf dem Parkplatz wo er mich Ohne Grund an-gerempelt hat um wohl Streit zu Provozieren. Ich habe ihn ignoriert und bin etwas schneller ins Treppenhaus gegangen woraufhin er noch aggressiver wurde und mich beleidigte. (Ich ignorierte ihn weil ich wusste wozu egal welche Antwort führen würde)

Es gefiel ihm wohl nicht das seine Provokation nicht auf eine Gegenreaktion stieß.

Nun zum Vorfall:

Kurz bevor wir nun beim bekannten waren kam er also auf mich zu, trat dicht an mich heran ohne das ich irgendwie etwas getan hätte und sagte: "Wenn du nochma n diggen machst komme ich mit kollege ey" (Wohlgemerkt ein deutscher, ich kenne Leute die erst 5 Monate hier sind die besser als er deutsch sprechen).

Dann Schlug er mir mit der Faust aufs Ohr woraufhin mein Bruder völlig irritiert sagte was dies solle. Der "Gangstah" beschäftigte sich nun mit ihm und Schlug ihn mit der Faust auf die Schläfe, mein Bruder und ich sind dann schnell weggelaufen weil wir keinerlei Interesse an einer Schlägerei hatten.

Wir erzähltem dies nun unserem bekanntem und er meinte diese Person sei schon bekannt das er immer Stress macht. Mein bekannter gab mir einen Elektroschocker für den Rückweg mit falls mir aufgelauert werden sollte. Er meinte er würde klären das seine "Kollegahs" nichts machen würden wenn ich ihm nächstes mal bei so-was einfach "Taser".

Mein Bruder und ich sind über 20 und Streit absolut nicht gewohnt, ich selbst überlege mir außerdem die Anschaffung einer Gaspistole, weil ich der Meinung bin mir so-was ohne Grund nicht gefallen zu lassen. Beim nächstem mal ist der so-was von an der falschen Adresse, jetzt bin ich vorbereitet.

Der bekannte hat bei uns in der Gegend einen gewissen Einfluss (Bekannter Russe, wer bei ihm verschissen hat verscheisst bei allen Russen) und es ist glaubwürdig das mir nichts Passiert wenn ich das mache. Nur ist die frage wie es Rechtlich aussieht, weil bekanntermaßen solche Leute die ersten sind die zur Polizei laufen.

THX,

Hardware_Genius :)

PS: Ich bin absolut nicht Aggressiv und Normal gekleidet. Und ich habe auch sonst nichts mit so-genannter "Jugendkultur" zu tun "Ein spießiger Jugendlicher" ;) Aber ich fühle mich irgendwie absolut in meiner Ehre verletzt und ich lasse mir so gut wie alles gefallen. Beleidigungen etc. lösen bei mir garnichts aus. Aber irgendeine Konsequenz muss dieses verhalten doch haben.
 
Verlässliche Informationen ab wann die Verwendung eines Tasers unter die Verhältnismässigkeit bei Notwehr fällt, wirst du wohl nur bei einem Rechtsanwalt bekommen.

Wieso nicht zur Polizei gehen und eine Anzeige stellen? Wäre in meinen Augen das sinnvollste. . . .
 
Gaspistole musst Du registrieren lassen. Und in der Not so klaren Kopfes sein, sie zu entsichern (durchgeladen?), innerhalb der 2 - 5 Meter zu treffen, denn der Einsatzradius und die Streubreite sind eher Unzuverlässig als wirksam, und dann noch zu hoffen das der Wind in dem Moment nicht dreht ... denn sonst liegt ihr beide aufm Boden ... überhaupt nicht ratsam wenn man schon wegen Rempeleien wegrennt.
Und ja nicht unterhalb des Mindestabstandes schiessen, sonst drohen ihm ernste Verletzungen z.B. Erblindung. Du willst doch wohl nicht wegen einer Rempelei Dich strafbar machen machen und Deinen Lebenlang was abbezahlen .... Elektroschocker würde ich grundsätzlich nicht einsetzen. Du willst doch nicht echte Schuld im worst case auf Dich laden. Denk an die Toten durch Taser Einsatz in den USA. Und mit Spraydosen mit CS Gas oder Pfefferspray, sofern legal, muss man treffen können und das auch noch relativ genau. Sowas muss man also üben, denn sonst ist der Gegner schneller im Infight als man die Dose wegwerfen kann.
Denk gar nicht erst an ein Messer oder sonstigen illegalen Blödsinn. Denk immer daran das Dein Gegner Dich überumpeln und das Ding dann gegen Dich einsetzen kann. Der kann vielleicht damit umgehen ... X_x
Sorge gar nicht erst dafür das es zu einem ernsten Zwischenfall kommen könnte und gib ihm dazu keinen Grund! Denk daran dass er das später vor Gericht gegen euch verwenden könnte.

Meine Meinung, in anbetracht Deiner Selbstbeschreibung:

Geht zur Polizei und erstattet Anzeige, schnellstmöglich.
Aber rennt nicht mehr weg. Genau das spornt ihn dazu an euch immer mehr zu belästigen. Ihr habt ja das Recht euch zu verteidigen.
Wenn ihr ihn also wieder trifft und er es dennoch wissen möchte, dann bleibt stehen und regelt das. Wenn er euch wieder angreift:
Ihr seit wohl zwei erwachsene Männer. Ihr müsst nicht kämpfen, ringt ihn einfach gemeinsam zu Boden, dazu muss man nicht Bruce Lee sein, und haltet ihn Fest an Armen und Beinen einer setzt sich auf die Brust und haltet ihn so ruhig bis die Polizei eintrifft. Wenn ihr zwei auf ihn nur drauf sitzt kann er gar nix mehr. Nach 2 Minuten ist er erschöpft. Denn nach BGB steht jedem Bürger das Recht auf eine vorläufige Festnahme zu. Ein Anwalt kann Dich dazu beraten. Danach erstattet eine Anzeige (vermutlich) wegen (versuchter?) Körperverletzung und aller anderen strafrechtlich relevanten Straftaten. Optimal wenn es schon Zeugen gibt zu den schon vorgefallenen Zwischenfällen.

Wenn er dann noch immer etwas unternimmt reicht ein Anruf bei der Polizei und er ist von der Strasse. Wenn nicht schon vorher aufgrund des Staatsanwaltes.
Zzgl. Steht euch ja noch evtl. der Weg über den Staatsanwalt bzw. auf jeden Fall Zivilgerichtlich zur Verfügung. Z.B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Je nachdem was passiert ist.
Ihr riskiert somit so wenig wie möglich und dann seit ihr vor allen Dingen legal aus der Sache raus.
 
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Will zwar keine Rechtsberatung hier geben, aber das sind ganz klar zwei vollendete vorsätzliche Körperverletzungen. Ich würde ihn ebenfalls Anzeigen. Und zwar von dir und deinem Bruder. Sinvoll wäre also strafrechtlich und zivilrechtlich (Schadensersatz) tätig zu werden.

Wie P4H schon schrieb, haben Taser oder Messer ein riesiges Problem. Und zwar sobald sie in die Hände des Gegner fallen, hast du ein Problem. Von Messern halte ich persönlich überhaupt nichts. Taser ist auch so eine Sache.

Ist der Elektroschocker mit einem Prüfzeichen ausgestattet und ihn Deutschland zulässig. Wenn dein Kumpel so ein "fieser" Russe ist, habe ich grundsätzlich mal meine Zweifel. Un diese Aussage, wenn du ihn "taserst" dann machen seine Kollegahs nichts ist ebenfalls äußerst suspekt. Lebt ihr in einem Ghetto welches durch solche Leute "regiert" wird?
Niemand muss sich durch einen anderen verletzen lassen und somit wäre wohl der Einsatz eines rechtmäßig erworbenen zulässigen Tasers zur Abwehr auf deine Gesundheit im Rahmen der Notwehr legitim.

Falls du solche Sachen wirklich irgendwo gegen so einen Idioten einsetzten müsstest, wäre deine moralische Schuld an seinem Tot sicherlich sehr gering. Krass ausgedrückt hättest du der Gesellschaft wahrscheinlich einen gefallen getan.

Eine Gaspistole geführt mit einem "kleinen Waffenschein" ist sicher eine sinnvolle Abschreckung gegen solche Idioten. Dient aber hauptsächlich der Abschreckung.

Ich würde bei jedem Vorfall mit dem Idioten die 110 anrufen, oder ihn einfach umhauen.

Mal ne Frage: Wo wohnst du?
 
Also ich finde da gibt es gar nicht viel zum nachdenken. Ich meine ihr wart zu zweit und lasst euch schlagen ?!. Da gibts doch keine Diskussionen, Selbstverteidigung und gut.

Ich selbst bin grundsätzlich ein ebenso deeskalierender Mensch wie du wohl auch, allerdings finde ich bei sowas bleibt einem keine Wahl.

Oft ist es auch so das wenn der vermeindliche "Anführer" eine rein kriegt, sofort Ruhe ist. Zudem meintest du ja ihr würdet euch da alle kennen, wegen verschissen usw... , von daher.

Lass dir sowas auf keinen Fall gefallen, sonst wird das die Regel.

Von der Waffengeschichte halte ich ebenso gar nichts weil einfach zu viel schief gehen kann, da ist die traditionelle Faust wohl noch am besten ;)


Gruß
 
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das mit dem taser ist eine blöde idee:

Taser durften in Deutschland bis 1. April 2008 zwar ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden, jedoch wurde zum Führen dieser Waffen (mit Kartusche) ein (großer) Waffenschein benötigt. Seit 1. April 2008 unterliegt ein Taser den Verbotsbestimmungen der Anlage 2, Abschnitt 1, Nr. 1.3.6. WaffG. Jeglicher Umgang (Erwerb, Besitz, Führen) mit einem Distanz-Elektroimpulsgerät ist seitdem verboten. Für den Handel mit verbotenen Waffen ist nach dem Waffengesetz eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
http://de.wikipedia.org/wiki/Taser#Rechtliche_Rahmenbedingungen

anzeige erstatten und direkt vor ort abklären, was ihr "dürft" und was nicht (stichwort: verhältnismäßigkeit!). auch kampfsporttraining kann euch sicherheit geben und in solchen situationen helfen.

diese art "mensch" hat in aller regel nichts auf dem kasten - weder im normalen leben, noch was körperliche auseinandersetzungen angeht. sie beziehen ihre stärke aus der überraschung und schwäche ihrer "gegner" und knicken - besonders wenn sie alleine sind - bei widerstand sehr schnell ein. wie bei geistig wenig entwickelten leuten üblich, haben sie allerdings kaum hemmungen, wenn sie mal am zuschlagen sind. und ein problem könnten die "kollegahz" sein, die er holen muss, wenn er alleine nicht mehr klarkommt. aber für den fall habt ihr ja auch russenfreunde, die euch helfen.

meine güte... was bin ich froh, dass ich hier in einem teil deutschlands leben, wo sowas nicht vorkommt.

ps: die anzeige wird nicht viel bringen. selbst wenn er von der polizei festgenommen werden sollte, ist er höchstwahrscheinlich nicht in der lage, eine lehre daraus zu ziehen. die eltern dürfte das auch nicht jucken (erziehung hat hier wohl nicht stattgefunden) und sozialstunden haben noch kaum eine erzieherische wirkung gehabt. aber es gibt euch etwas sicherheit, da der "gangstah" dann wenigstens schonmal bei der polizei bekannt gemacht wurde, was ein späteres einschreiten vereinfacht :)

ignorieren und diskutieren bringt bei diesem menschenschlag nichts. die respektieren nur (vermeintliche) stärke - in form von trinkfestigkeit, sex und gewalt.
 
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Ich würde dir Reizgas empfehlen. Damit solltest du die wenigsten Probleme haben und dein Gegenüber ist mehr oder weniger sofort kampfunfähig.

Abgesehen davon glaube ich nicht, dass es hier um einen Taser geht, sondern viel eher um einen Elektroschocker für den "Nahkampf". Wie es sich da verhält weiß ich leider nicht.

Allerdings ist das Thema Notwehr nicht ganz ohne. Da du vorhast mit welchem Hilfsmittel auch immer, deinen Gegenüber zu verletzen, darfst du auf keinen Fall vergessen, danach die Polizei zu verständigen. Da er dir und deinem Bruder gegenüber schon einmal gewalttätig geworden ist, hast du aber keinerlei Probleme, deine Notwehr zu begründen. Notwehr liegt aber nur dann vor, wenn er dich auch wirklich angreift. Eine präventive Handlung deinerseits ist nicht zulässig.
 
Es gibt eine Polizei in Deutschland!
Gaspistole finde ich problematisch, da du Sie für einen gezielten Einsatzzweck anchaffst. Kriegt das nach einem Einsatz die Gegenpartei mit, hats du schnell ein Argumentationsproblem in Bezug auf einen racheakt und das du den letzten Konflikt gesucht hast, um die Waffe einzusetzen.
Also ganz eindeutig Strafanzeige!
 
Wie anderen schon geschrieben haben, lass den scheiss mit den Waffen. Das wird nur grössere Probleme bringen.

Sorry, aber bis du mit einem Taser, Gaspistole oder Messer so umgehen kannst, dass du es ernsthaft effektiv einsetzen kannst zur Verteidigung, brauchst du viel übung.

Beim Messer darf man sogar die Meinung vertretten, das niemand unverletzt aus der Sache kommt. Weder Angreifer noch Verteidiger. Messerkampf ist was sau schweres.

Zudem muss du immer bewusst handeln. Ne Pistole rausziehen und bissel rumfucheltn reicht nicht. wer ne Waffe zieht muss sie einsetzen. Wenn er dazu nicht in der Lage ist, sei es ob man zweifel hat, Sie nicht richtig bediennen kann oder nicht richtig Positioniert ist hat ein Problem. Er wird meistens entweder jemanden so verletzen das er probleme kriegt oder sich selber.

Ich rate Dir ernsthaft zu einem Selbstverteidigungskurs. Dort wirst du mehr lernen als nur wie man sich richtig hinstellt. Dir wird auch ganz klar gezeigt und mit Dir geübt wie man sich in Notwehr benimmt. Dazu gehört mehr als nur die Fauste hoch nehmen. Es hat mit abschreckung zu tun, auch aber mit Gesetzlich richtigen handeln. Die wirst auch staunen wie wenig es braucht um einen Menschen ausser gefecht zu setzen. Die Technik und das Training machts. Es wird Dir gefallen und Dir auch sonst im leben helfen. Sich und andere Einschaetzen zu lernen und richtig zu handel unter Stress hilft noch oft. Nicht nur beim nem Assi auf der Strasse.

Und nur wenn man die "Schreck" momente immer wieder übt hat man dann eine Chance. Reflex ist das stichwort dazu. Auch bei der Waffe. Also lass bitte die Waffe daheim und mach Dich soweit bereit das du im Ernstfall dich richtig verhalten kannst. Den dein Körper und dein Verstand haben genung Power um die Situation zu meistern. Üben, üben üben.
 
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Wenn du sowieso zur Polizeiwache gehst (zum Anzeigen), dann kannst du die Beamten gleich mal fragen, welche Verteitigungswaffen legal und vor allem welche auch sinnvoll sind. Vielleicht gibts da ja sogar einen Beamten der sich auf solche Fragen/Fälle spezialisiert hat.

Und wenn du den Typen anzeigst, sollte das schon mal ganz einfach werden. 2 Aussagen gegen einen wahrscheinlich schon mal polizeilich auffällig gewordenen Gangstah.
 
ganz wichtig, bevor du ihn plattmachst bzw. loslegst dich zu verteidigen : immer laut und deutlich passanten, ( wenn vorhanden ) darauf aufmerksam machen in dem du sagst : lasse mich bitte in ruhe, möchte kein ärger, lass es bitte sein, suche dir jemand anders ( laut und deutlich ) - wenn es nicht anders geht !! kannst du dich danach vom schaaf in einen wolf verwandeln und aus dem täter wird ein opfer . das besondere daran ist, hinterher hast du zeugen dass du um frieden gebeten hast und hast somit die besseren karten . wenn es dunkel ist und sich keiner in der nähe befindet kannst du natürlich gleich loslegen. bedenke bitte, wenn du dich verteidigen möchtest : du musst du sehr schnell handeln flight oder fight - sonst gibt wird zu viel adrenalin ausgeschüttet und du wirst zu weich - zittrige beine - angst etc ( ganz natürlicher vorgang ) viel glück
 
Verlässliche Informationen ab wann die Verwendung eines Tasers unter die Verhältnismässigkeit bei Notwehr fällt, wirst du wohl nur bei einem Rechtsanwalt bekommen.

Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, wenn die körperliche Unversehrtheit angegriffen wird, ist nahezu jede Handlung von Notwehr gedeckt. Ob dabei eine illegale oder legale Waffe verwendet wird, ist letztlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Handlung egal. Nur für den Einsatz von Schusswaffen haben die Gerichte besondere Voraussetzungen entwickelt.
Auch die persönliche Ehre ist bereits ein notwehrfähiges Rechtsgut, so dass schon die Beleidigung u.U. eine Notwehrhandlung rechtfertigt.
Soviel zur grauen Theorie (siehe auch wiki-Notwehr).
Ob es in der Praxis nun klug ist, insbesondere in dem hier geschilderten Umfeld, muss jeder selbst entscheiden, der Gang zur Polizei schadet aber in den meisten Fällen nicht.
 
Gaspistole finde ich problematisch

Ich auch, aber vor Allem wegen der geringen Wirksamkeit. (Drohpotential 0, Wirksamkeit des Reizstoffes mitunter auf Dich höher als auf deinen Gegner, usw.)
Ein ordentlicher Pfefferschaum/Gel ist erheblich wirksamer, sicherer für alle Beteiligten und ausserdem unproblematisch zu führen. (Kein KWS erforderlich)

Elektroschocker mag ich nicht, denn um ihn einzusetzen muss man bereits in Handreichweite sein.

Kriegt das nach einem Einsatz die Gegenpartei mit, hats du schnell ein Argumentationsproblem in Bezug auf einen racheakt und das du den letzten Konflikt gesucht hast, um die Waffe einzusetzen.

Auf der anderen Seite sind Dinge wie E-Schocker und vor allem Pfeffersprays M.E. das so ziemlich niedrigst mögliche Level von Gewalt, wenn reines Weglaufen nicht mehr möglich ist.
Die Chance dass ich jemanden verletze wenn ich versuche ihn mit den bloßen Händen kampfunfähig zu machen um eine Flucht zu ermöglichen ist recht hoch, bei den anderen Dingen eher gering.
 
moin


Ich würde auch zur Polizei gehen und am besten mehr Leute ausfindig machen die auch schon Probleme mit dem Kerl hatten. Die dann auch eine Anzeige erstatten.
Ich würde den wegen 2 facher Körperverletzung und Beleidigung Anzeigen.
Weil er dir ja anscheinend öfters über den Weg läuft würde ich Pfefferspray mitnehemen oder such dir ein paar LEUTE und stellt den mal zur Rede, damit konnte ich auch eine GUTE Erfahrung machen.

LG
 
Für Gaspistolen, Reizfaffen etc. benötigst Du zunächst einen "kleinen" Waffenschein. Auszug aus meinem Waffenschein:

"Dieser Waffenschein berechtigt zur Führung von:
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen die der zugelassenen Bauart nach §8 des Beschusswaffengesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 ...."

Achtung: Dieser Waffenschein berechtigt nicht dazu, Waffen in öffentlichen Versammlungen, Aufzügen oder öffentlichen Veranstaltungen zu führen.

Genrell halte ich das führen von Waffen jeglicher Art sehr fraglich. Man muss leider sich auf den Rechtsstaat verlassen und bei körperlicher Gewalt unverzüglich dies zur Anzeige bringen.

Andere Mittel ziehen nur mehr Probleme mit sich.
Meine Schreckschusspistole habe ich übrigends immer getrennt von Munition - wie es sich gehört - aufbewahrt. Seitdem unser Sohn geboren wurde, habe ich auch diese Waffe samt Munition aus unserem Haushalt entfernt.

Rechtsberatungen bezüglich Notwehr, Einsatz von Verteidigungswaffen und deren Konsequenzen kann Dir sicherlich auch nur ein Fachmann (Rechtsanwalt) geben. Einfach auch mal beim Ordnungsamt oder der Polizei vorsprechen und die Problematik dort erläutern.

Korrektur: Beweislast entfernt weil falsch!
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beweislast das die Waffe nur zur Verteidigung - nicht bei einem Rempler sondern tatsächliche Angriffe - liegt dann bei Dir (falls der Angreifer dies bei einer ggf. späteren Vernehmung angibt) etc.

Eine Straftat muss in Deutschland der Staatsanwalt beweisen, ansonsten gilt die Unschuldsvermutung.
 
Jetzt muss man schon blöd fragen wieso ihr nicht die Polizei ruft,
110 ist die Telefonnummer.
 
Gas hilft immer. Handelsübliches Pfefferspray darf man ab 14 Jahren tragen und setzt man sie bei Notwehr ein, muss man auch nicht mit einer Klage wegen Körperverletzung rechnen. Ich hatte eine Zeit lang dieses CS-Gas hier, aber nach einem Jahr verlor es seine Wirkung. Da konnte man das Zeug grob auf das Gesicht sprüen und merkte nur noch ein starkes Kribbeln in der Nase - aber kampfunfänig wird das dann niemanden mehr machen.
Je nach Konzentrationsgrad kann Pfefferspray auch nur gegen Tiere zugelassen sein - und ich weiß wirklich nicht was ein Richter tun würde, wenn das menschliche Opfer irgendwelchen dauerhaften Schäden davon getragen hat. Da sollte man sich den Einsatz schon genau überlegen.

Alles andere ist unbrauchbar. Elektroschocker sind zu sperrig, Gaspistolen missverständlich, Handy für 110 zu langwierig. Wer meint mit einem Messer rumzulaufen, um sich im Ernstfall damit zu verteidigen, ist vielleicht ein Opfer, das es wert ist, zusammengeschlagen zu werden. Ziel einer Selbstverteidigung ist die Beendigung einer Konfrontation und nicht die Klinge ins Bein eines verstörten Kerls zu rammen. Wenn man außerordentlich erfolgreich ist und das Ding auch noch tödlich einsetzt, kann man sich jahrelang mit Gerichten über Notwehr/nicht Notwehr rumschlagen.
Die beste Strategie ist übrigens immer weglaufen ;)
 
spraadhans schrieb:
Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen, wenn die körperliche Unversehrtheit angegriffen wird, ist nahezu jede Handlung von Notwehr gedeckt. Ob dabei eine illegale oder legale Waffe verwendet wird, ist letztlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Handlung egal. Nur für den Einsatz von Schusswaffen haben die Gerichte besondere Voraussetzungen entwickelt.
Auch die persönliche Ehre ist bereits ein notwehrfähiges Rechtsgut, so dass schon die Beleidigung u.U. eine Notwehrhandlung rechtfertigt.
Soviel zur grauen Theorie (siehe auch wiki-Notwehr).
Ob es in der Praxis nun klug ist, insbesondere in dem hier geschilderten Umfeld, muss jeder selbst entscheiden, der Gang zur Polizei schadet aber in den meisten Fällen nicht.

vorsichtig mit solchen Aussagen. Einerseits sinds Halbwahrheiten und bedarf sehr viel mehr Feinheit für die Ermittlung eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff; andererseits könnten andere auf die Idee kommen, dass sie demnächst "in Notwehr verteidigen", weil einer "Arsch" zu ihnen gesagt hat.

@TE
Ich finds völlig bescheuert auch nur in Erwägung zu ziehen, sich eine Waffe zu besorgen. Denn eine solche ist ein Teaser im übrigen auch Gaspistolen und (meistens) sogar Reizgas.
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wegen Körperverletzung und versuchter Bedrohung. Ihr seid zu zweit, also bestehen grundsätzlich gute Beweischancen.
Ansonsten kann man das ja mit dem Typen vielleicht auch versuchen zu klären. Vielleicht nahm er ja an, dass Du ihn angerempelt hast und er ist deshalb sauer. (das wirst Du aus der Situation besser einschätzen können)

Warum keine Waffen:
1. brauchst Du (grundsätzlich) dafür einen Waffenschein.
2. hast Du keinen, ist das eine Straftat/Ordnungswidrigkeit und kann mal schnell richtig Geld kosten
3. sorgen Waffen für noch mehr Aggression bzw können diese provozieren
 
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