Einsatz von Elektroschocker gerechtfertigt ?

Wenn ich Leute wie Smartin schön höre. Wahrscheinlich hatte er noch nie mit dem Gesindel wie der TE zu tun. Erzähl dochmal smartin, wurdest du schonmal auf offener Straße bedroht oder überfallen? Aber immer schön reden. Und natürlich kann man immer denjenigen ignorieren oder weitergehen, funktioniert garantiert immer, und nacher, wenn man im Krankenhaus liegt, hat man ja auch genug Zeit um Anzeige zu machen.

Der Bürger wird durch die Zunahme des Gesindels eingeschränkt. Wer nicht körperlich dazu in der Lage ist sich zu wehren soll es gerne mit erlaubten Hilfsmitteln machen. Da der Staat mit seiner Aufgabe des Schutzes überfordert ist muss man sich selber kümmern.

Im Grunde genommen wäre es sehr wünschenswert, wenn sich überhaupt niemand wehren müsste, weil es dieses Gesindel nicht gäbe. Das ist allerdings eine Wunschvorstellung. Der Bürgen sollte aufrüsten können, das Gesindel wird immer an Waffen und ähnliches herankommen. Ich stehe als anständiger Bürger dann dumm dar. Man sollte auch in Deutschland mit entsprechenden Prüfungen und so weiter Handfeuerwaffen tragen können. Die Anzahl der großen Waffenscheine für Privatpersonen dürfte in Deutschland nichtmal im 5-stelligen Bereich liegen. Und das Argument, mehr Waffen = mehr oder schwere Kriminilität ist unzutreffend. Man sollte sich nicht nur die USA, sondern z. B. auch Kanada anschauen.
 
Hans-Uwe schrieb:
Wenn ich Leute wie Smartin schön höre. ...

Das Kompliment kann ich nur zurückgeben.
Man kann bestimmt in 95% der Fälle Streitigkeiten aus dem Weg gehen oder entschärfen, wenn man zu Konfliktbewältigung in der Lage ist. Offensichtlich bist Du das nicht.
Ich hatte schon genug Situationen, denn ich wohne in Berlin und nicht etwa in irgendeinem Nest, wo nichts passiert. Dennoch habe ich alle Situationen gemeistert, inklusive drohender Messerstecherei zwischen Großmauldeutschen und dadurch provozierten Türken.
Eins ist klar: Gewalt erzeugt Gegengewalt und gerade der TE macht nicht unbedingt den Eindruck, als könnte er solche Situationen mit Waffen meistern. Dazu muss man einerseits körperlich aber auch psychisch erstmal in der Lage sein. Nach seiner Fallschilderung bin ich davon überzeugt, dass er das nicht ist.
Ergo ist die Gefahr riesig, dass er wenn er eine Waffe bei sich trägt, Gefahr läuft, dass die Sache für ihn richtig übel ausgeht, d.h. dass er nicht "nur" eine aufs Maul bekommt, sondern dass der Gegenüber sich allein aufgrund der Waffe dazu provoziert wird, weiter zu gehen.

Und hör bloß auf mit so halbherzigen Kanadaargumenten. Kanada hat deshalb eine vglw gleichgroße Waffenrate wie die USA, weil es ein Volk von Jägern ist. Du versuchst den Besitz von Faustfeuerwaffen zum Einsatz gegen Menschen ernsthaft mit einem Vergleich von Jagdwaffen zu begründen? :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hans-Uwe: Der Weg des Kriegers ist eigentlich nur für Singles praktikabel, und da die sich nicht durch Ableger fortpflanzen, auch nur für den kleineren Teil ihres inzwischen im Schnitt um 77 Jahre dauernden Lebens. Die Übelhuber wissen derzeit, dass Du mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest keine Schusswaffe hast. Und sind dementsprechend meist so drauf, dass sie nicht z.B. erst schießen und dann nach dem Bargeld fragen.

Ohne zeitaufwändiges (und teueres!) Üben an der Waffe ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Du an jemanden gerätst, der schneller ist als Du oder aggressiver. Selbst wenn Du 90% aller Auseinandersetzungen "gewinnen" solltest, ist es schon unter statistischen Gesichtspunkten keine besonders gute Idee, sich auf eine bewaffnete Auseinandersetzung einzulassen. Deine Chancen als "Einzelkämpfer" sind nur unwesentlich höher als bei Russischem Roulette.
Die deutlich sicherere und volkswirtschaftlich auch preiswertere Alternative ist es, zunächst mal darauf zu setzen, dass Papa Staat sein Gewaltmonopol ausübt. Ansonsten: rechtzeitig weglaufen oder -ziehen. Wobei es in DE bestimmt üble Gebiete gibt, aber die Statistiken geben es einfach nicht her, dass es in der Fläche schnell zunehmend unsicherer wird. Im Gegenteil: Tötungsdelikte zeigen in DE nach der in der Wikipedia einsehbaren Statistik zwischen 1990 und 2005 einen abnehmenden Trend. Überhaupt sind die Zeiten für junge männliche Erwachsene unter dem Strich nicht unsicherer als zu meiner Jugendzeit. Von den rund 100 Mann, mit denen ich aufs Gymnasium kam, sind in den folgenden 10 Jahren allein 2 einem Unfall im Straßenverkehr zum Opfer gefallen.
 
Smartin schrieb:
Kanada hat deshalb eine vglw gleichgroße Waffenrate wie die USA, weil es ein Volk von Jägern ist. Du versuchst den Besitz von Faustfeuerwaffen zum Einsatz gegen Menschen ernsthaft mit einem Vergleich von Jagdwaffen zu begründen?

Und was wäre etwa mit der Schweiz - Paradebeispiel für ein stehendes Heer mit den Dienstwaffen - Pistole oder in der Aktiv/Reservezeit seriefeuerfähiges Sturmgewehr mit möglicher Einsatzdistanz von um die 600m (natürlich nur sinnvoll mit entsprechender Zusatzausrüstung die aber problemlos zu bekommen ist)? Oder die tausenden Dienstwaffen die behalten wurden und unter der Hand weiter gewandert sind (auch wenn mittlerweile meldepflichtig)?
Rein proportional zur Waffendichte ist die Anzahl der Gewaltdelikte mit Dienstwaffen und allgemein Feuerwaffen sehr klein. Und nein ich denke nicht dass der Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist. Auch ohne all die Dienstwaffen wäre die Schweiz immer noch ein sicheres Land und das Sicherheitsgefühl würde darunter nicht leiden.

@TE:
Ich würde mir die beiden letzen Posts von Interlink und Smartin unbedingt zu Gemüte führen - diese Argumente gegen sind nicht einfach zu widerlegen.
 
dOM89DoM schrieb:
Und was wäre etwa mit der Schweiz - Paradebeispiel für ein stehendes Heer mit den Dienstwaffen - Pistole oder in der Aktiv/Reservezeit seriefeuerfähiges Sturmgewehr mit möglicher Einsatzdistanz von um die 600m (natürlich nur sinnvoll mit entsprechender Zusatzausrüstung die aber problemlos zu bekommen ist)? Oder die tausenden Dienstwaffen die behalten wurden und unter der Hand weiter gewandert sind (auch wenn mittlerweile meldepflichtig)?
Rein proportional zur Waffendichte ist die Anzahl der Gewaltdelikte mit Dienstwaffen und allgemein Feuerwaffen sehr klein. Und nein ich denke nicht dass der Vergleich an den Haaren herbeigezogen ist. Auch ohne all die Dienstwaffen wäre die Schweiz immer noch ein sicheres Land und das Sicherheitsgefühl würde darunter nicht leiden.

@TE:
Ich würde mir die beiden letzen Posts von Interlink und Smartin unbedingt zu Gemüte führen - diese Argumente gegen sind nicht einfach zu widerlegen.

Sicherheit durch Waffen.
Klingt wie eine amerikanische Werbekampagne der Waffenlobbyisten. Auch der Vergleich mit Soldaten, die Waffen (für einen Kriegs/Angriffsfall!) zur Verfügung haben und darauf ausgebildet sind (das ist im Übrigen auch das, wovon Interlink und ich unter anderem sprechen) mit einer (unausgebildeten) Privatperson, die eine Waffe zur (möglichen) Verteidigung auf der Straße mitführen will, hinkt gewaltig. :freak:
Aber man kann sich auch alles so daher reden wie man es braucht.
Im Übrigen geht es hier auch nicht darum, ob ein Recht auf Waffenbesitz besteht/bestehen sollte oder nicht. Hier gehts darum, was die möglichen Folgen dafür sind, wenn der TE zu Waffen greift. Deswegen sind Deine "Argumente" auch keine in der Sache, sondern gehen an dieser völlig vorbei.
Ich hoffe nur, dass wir nicht in der Presse darüber informiert werden.
 
Smartin schrieb:
Klingt wie eine amerikanische Werbekampagne der Waffenlobbyisten. Auch der Vergleich mit Soldaten, die Waffen (für einen Kriegs/Angriffsfall!) zur Verfügung haben und darauf ausgebildet sind (das ist im Übrigen auch das, wovon Interlink und ich unter anderem sprechen) mit einer (unausgebildeten) Privatperson, die eine Waffe zur (möglichen) Verteidigung auf der Straße mitführen will, hinkt gewaltig.
Aber man kann sich auch alles so daher reden wie man es braucht.

Ich habe genau das Gegenteil von "Sicherheit durch Waffen" propagiert. Die Bewaffnung bringt ein höheres Risiko mit sich als dass es das Sicherheitsbedürfnis befriedigt - wenn ich sehe wie einige WK-Soldaten oder gewisse Einheiten mit dem Stgw hantieren wird es mir persönlich mulmig. Dazu noch die potentielle Gefahr die ein bewaffneter Irrer darstellt - es könnten deutlich mehr Zwischenfälle passieren als diejenigen wenigen von denen man alle paar Jahre in der Öffentlichkeit was hört.
Und von einer Ausrüstung für den Kriegsfall zu sprechen ist auch ein Witz - eine Waffe ohne Munition für den (sehr wahrscheinlichen...) Kriegsfall mit nach Hause zu geben ist einfach nur scheinheilig. Tradition ist keine Rechtfertigung für eine Armee mit diesen Ausmassen und für die Bewaffnung der Hälfte der männlichen Bevölkerung.
Eventuell war zuviel Overstatement dahinter, aber ich hoffe du hast meine Position verstanden. Letale Waffen gehört nicht in die Hände der Bevölkerung.
 
Smartin schrieb:
ähm klar haste ne Möglichkeit: ignorieren und weitergehen, der Auseinandersetzung aus dem weg gehen und wenn das nicht geht, sich Verteidigen (aber nicht mit Waffen)
ansonsten kann man zur Polizei gehen und Strafanzeige machen.

Diese Vorstellungen sind schon arg realitätsfern.
Wie hilft dir die Polizei unmittelbar in einer gefährlichen Situation?
Ignorieren und Weitergehen hilft dir nicht immer, vor Allem nicht wenn das Gegenüber körperlich überlegen ist und eine Auseinandersetzung sucht.
Und wenn ich mich verteidigen muss, warum nicht mit Waffen (oder was du als Solche bezeichnest)?
Warum soll ich einem körperlich überlegenem Gegner automatisch unterliegen, wenn ich die Situation durch den Einsatz bestimmter Gegenstände zu meinen Gunsten wenden könnte?
Das klingt insgesamt ziemlich unsinnig.

Im Waffenrecht scheinst Du ja voll firm zu sein. Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem neuen Waffenrecht befassen, anstatt einfach irgendwelche falschen Behauptungen aufzustellen. Du wirst Dich wundern, was sich alles geändert hat

Vielleicht solltest du lesen UND verstehen was ich geschrieben habe, anschließend im Zweifel nochmal das WaffG konsultieren und dann nach einiger Überlegung vielleicht antworten.
(Bei Tierabwehrsprays handelt es sich nicht um Waffen im Sinne des WaffG.)

Strafrechtlich sind das alles Waffen

Mag sein, aber wo ist der Bezug zu dem Zitat und meinem Kommentar dazu?
Bitte erläutern, ansonsten ist das irrelevant.
(Ich habe das Gefühl du antwortest auf irgendetwas, was aber nichts mit meinem Beitrag zu tun hat.)


Waffen im waffenrechtlichen Sinne (wo der alleinige Besitz ohne WBK schon eine Straftat ist)

Das ist völliger Unsinn.
Es gibt zahlreiche Gegenstände die Waffen im Sinne des WaffG sind und ohne WBK besessen werden dürfen, ja für die sogar überhaupt nicht die Ausstellung einer WBK möglich ist.
Möglicherweise solltest DU dich ein wenig mit dem WaffG auseinandersetzen bevor du hier so große Töne spuckst, wie du so schön sagst.
Deine falsche Aussage von der Vorseite Warum keine Waffen:
1. brauchst Du (grundsätzlich) dafür einen Waffenschein.

erschwert diesen Verdacht nicht unerheblich.

@sLoWmO1990
Macht ja nichts, seine Anwesenheit ist ja nicht zwingend erforderlich. :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
geile diskusion xD nur der thread ersteller intressiert sich

scheinbar nich dafür :D
 
Moin Leute,

Erstmal THX für die Diskussion,

Also ich habe schon mitgelesen aber ich sah mich nicht gezwungen zu Antworten.

Warums auch immer von belang ist. Ich wohne in der nähe von Mölln. Und ich habe von meinem bekannten die Einladung zum Kickboxen bekommen. Da werde ich schon das richtige lernen ;)

Vom Kauf einer Waffe sehe ich ersteinmal ab. Ich lungere ja schließlich nicht ständig in der nähe dieses Klientel herum.

Nochmals THX,

Hardware_Genius :)

PS: Ich bin dennoch der Meinung das bestimmten Personen nur mit Gewalt zu Antworten ist.
 
Das mag deine Meinung sein aber in einem verlässlichen Rechtsstaat hat nun mal nur der Staat das Gewaltmonopol und wenn mich hier die teilweise pubertierenden Ansichten anschaue, weiß ich spätestens, dass das so auch richtig ist.

Ein Ausnahme davon stellt besagtes Notwehrrecht dar, welches der Gesetzgeber aber an enge Voraussetzungen geknüpft hat, eben weil es im Vergleich zu anderen Rechtssystemen nahezu unbegrenzte Rechtsfolgen hat.
 
Da stimme ich spraadhans vollkommen zu. Gewalt ist keine Lösung und sollte wirklich nur im Notfall angewendet werden.

Klar, Kickboxen ist schön und gut, aber mit nem High-Kick dem Typen umzuhauen ist doch eher unwahrscheinlich, da dich der Kick durchaus aus dem Gleichgewicht bringen könnte. Versuchs lieber mit Wing-Tsun, Krav-Maga oder ähnlichem.

"The shortest movement, is the best movement" Das Moto von Krav-Maga


mfg
 
@ Dominion

Nicht falsch verstehen, aber eine Situation, in der man einer Ohrfeige(!) nur durch die Tötung des Angreifers zuvorkommen kann, hört sich für meine ungeübten Ohren nicht besonders hieb- und stichfest an.

Auch ein im Rollstuhlsitzender, der zufällig eine abgesägte Pumpgun dabei hat, dürfte trotzdem nicht hoffen, einen ihm physisch überlegenen, der ihn mittels Backpfeife züchtigen will, ohne Konsequenzen "wegpusten" zu dürfen.

Wer die Mittel hat, so schwere Verletzungen hervorzurufen, dass der Angreifer stirbt, kann sehr wohl diese auch einsetzen, um leichtere Verletzungen zu verursachen, die ebenfalls zum Abbruch eines Angriffes zwingen. Es sei denn, natürlich, der hypothetische Behinderte könnte glaubhaft machen, die Aussicht auf eine Ohrfeige habe ihn dermassen traumatisiert, dass er keine andere Möglichkeit sah, als den Angreifer zu töten . . . :evillol:

Wobei ich auf keinen Fall in eine solche Situation geraten wollte.

Für mich persönliches Fazit: Ich bin schon so einige Male in unangenehme Situationen geraten. Oft hat mich mein Mundwerk retten können (Deeskalation), manchmal habe ich die Beine in die Hand genommen (ich hab' Frau und Kinder zu Hause, sch... auf "Ehre"!), 2mal musste ich Gewalt anwenden (leichte Prügeleien).

Waffen habe ich niemals mitgeführt und werde das auch niemals tun. Die Versuchung, eine Situation eskalieren zu lassen, ist m.E. zu stark.
 
Also nen Elektroschocker würde ich nur im Falle der Notwehr anwenden.
Und ich würde eine solche Situation wo jemand versucht mich zu schlagen als gegeben ansehen.
Daher von meiner Seite ein JA.

Gaspistole oder Schreckschuss ist so ne Sache.
Ich hab ja selber eine und hab die früher auch öfters mitgenommen.
Walter P99, da is keine Sicherung und durchgeladen sollte sie eh sein..

Inzwischen nen 1911er Colt.

Wie aber schon jemand sagte, ist ne Schreckschuss für Selbstverteidigung eher zweifelhaft geeignet.
Der Punkt ist, dass wenn du sie anwendest, du mit evtl schweren Verletzungen des Angreifers rechnen musst.
Mir wäre das viel zu riskant.
Und versuche dann mal im Fall der Fälle die Waffe schnell genug zu ziehen.
Rumdrohen mit der Waffe ist immer schlecht.
Evtl zieht der andere ne scharfe Waffe.
Dann gute Nacht.

Die Waffe ist zur Selbstverteidigung erst ab einer gewissen Distanz geeignet.
Und wenn du dann abdrückst, knallts nur.
Der Knall hat sicher auch ne Wirkung, die man nicht unterschätzen darf, aber wenn du Pfefferpatronen nimmst, die hab ich dann geladen, die darfst du eigentlich nur gegen tiere einsetzen laut Aufschrift.
Lass dich besser nicht erwischen beim Einsatz damit.

Außerdem sind auch Schreckschusswaffen nicht harmlos wie oft gedacht weils nur knallt.
Richte ne Schreckschuss mal auf ne Zeitschrift und drück ab aus nächster Nähe.
Konfetti.
Und nun stell dir was was da mit Haut passiert.
Die wird zerfetzt.

Ne Schreckschuss hat nur ein schmales Fenster wo man sie einsetzen kann und ist daher ungeeignet finde ich.
Ich nutz sie nur noch zu Silvester wenn überhaupt.

Fazit:
Der Elektroschocker ist sicher ne gute Selbstverteidigungswaffe, aber las ihn dir nicht abnehmen oder zögere nicht ihn dann auch einzusetzen.

Meiner Meinung nach bist du in dem Falle besser bedient wenn du nen Kampfsport lernst, der auch darauf ausgerichtet ist auch reales schnelles Lernen einer Selbstverteidigung.

Wing Chun und so wäre da angebracht.
Das ist immer sehr praktisch ausgerichtet.

Oder auch jede andere Kampfsportart, da kommt`s dann auf den Lehrer an, wie der trainiert und welche Schwerpunkte er setzt.

Aber Waffe zur Selbstverteidigung, fühlt sich zwar gut an, aber ist realistisch gesehen eher nicht geeignet und zu riskant.
Bauste scheiße damit und verletzt den anderen damit zu schwer, und das geht schnell, haste gelitten..
Viel Spaß vor Gericht.
 
DDM_Reaper20 schrieb:
@ Dominion

Nicht falsch verstehen, aber eine Situation, in der man einer Ohrfeige(!) nur durch die Tötung des Angreifers zuvorkommen kann, hört sich für meine ungeübten Ohren nicht besonders hieb- und stichfest an.

Auch ein im Rollstuhlsitzender, der zufällig eine abgesägte Pumpgun dabei hat, dürfte trotzdem nicht hoffen, einen ihm physisch überlegenen, der ihn mittels Backpfeife züchtigen will, ohne Konsequenzen "wegpusten" zu dürfen.

Wer die Mittel hat, so schwere Verletzungen hervorzurufen, dass der Angreifer stirbt, kann sehr wohl diese auch einsetzen, um leichtere Verletzungen zu verursachen, die ebenfalls zum Abbruch eines Angriffes zwingen. Es sei denn, natürlich, der hypothetische Behinderte könnte glaubhaft machen, die Aussicht auf eine Ohrfeige habe ihn dermassen traumatisiert, dass er keine andere Möglichkeit sah, als den Angreifer zu töten . . .


Tja, weit gefehlt, möchte ich sagen. ;)
Ich verstehe freilich Deine Argumentation und muss dazu folgendes sagen:
In meinem Beispiel habe ich expilzit betont, dass (wie wirklichkeitsfremd dies auch sein mag) der Angegriffene keine andere Wahl als die Tötung des Angreifers haben darf. Ich habe insoweit einen wirklichkeitsfremden Fall konstruiert. In der Lehre der Juristerei ist dies üblich. Es geht darum, einem anderen die Weite des Notwehrrechtes vor Augen zu führen.
Und hier gilt ganz ohne jeden Zweifel: Ist der Erhalt einer Ohrfeige nicht anders abwendbar als durch die Tötung des Angreifers, dann ist diese Tötung über § 32 StGB gerechtfertigt.

Innerhalb des Notwehrrechtes existiert keine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Für den Rollstuhlfahrer ergibt sich daher: Kann er sich nicht absolut sicher sein, mittels eines Schusses ins Bein den Angriff vollständig, absolut, zu beenden (auch wenn es nur um eine Ohrfeige geht), so darf er tödlich schießen.

Nicht verwechselt werden darf das Notwehrrecht mit dem Notstandsrecht. Im Notstandsrecht gelten andere Voraussetzungen. So darf etwa der Rollstuhlfahrer nicht auf jemanden schießen, der in seinem Garten Äpfel klaut, selbst dann, wenn er den Diebstahl nicht anders abwenden könnte. Denn innerhalb des Notstandsrechtes gibt es eine Verhältnismäßigkeitsprüfung.

MfG,
Dominion.
 
Für den Rollstuhlfahrer ergibt sich daher: Kann er sich nicht absolut sicher sein, mittels eines Schusses ins Bein den Angriff vollständig, absolut, zu beenden (auch wenn es nur um eine Ohrfeige geht), so darf er tödlich schießen.

Das wird man so pauschal dann doch nicht sagen können. Zum einen beschränkt die Gebotenheit die Notwehr für Fälle, bei denen zw. angegriffenem und beeinträchtigtem Rechtsgut ein krasses Missverhältnis besteht. Eine (wenn überhaupt) leichte Körperverletzung dürfte dabei eine Tötungshandlung wohl nicht rechtfertigen. Zum anderen hat die Rechtsprechung für den Einsatz von Schusswaffen im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung 3 Voraussetzungen entwickelt, von denen hier zumindest 1a) Warnung gefolgt von 1b) Warnschuss zu prüfen wären.
 
ich glaube nicht, dass juristische Meinungsstreitigkeiten (im Notwehrrecht) dem TE helfen. Ich habe ihm (hoffentlich) klargemacht, was die möglichen (tatsächlichen wie rechtlichen) Folgen einer Waffe sind. Jetzt muss er selbst entscheiden, was er macht.
 
@ Dominion

Bin selber aus einer Juristenfamilie, weiß daher also, wie die Millimeterficker denken. In endlosen Streitereien mit meinem Vater hab' ich da so einiges lernen müssen. ;)

Solche konstruierten Fälle mögen der feuchte Traum von Staatsexamens-Klausuren-Erstellern sein, in der Realität sind sie generell wertlos, eben weil sie so arg konstruiert sind, dass man eher im Lotto den 6er mit Superzahl hat, als mal so einen Fall zu erleben.

Wie oft kommt ein Behinderter in eine Situation, in der er durch einen Schuss ins Bein(!) nicht hoffen dürfte, einer Ohrfeige(!) zu entgehen?

Das krasse Missverhältnis ist auffällig. Verhältnismässigkeit mag nicht beachtet werden müssen, aber ich bezweifle irgendwie, dass ein deutscher Richter einen Rollstuhlfahrer von jeglicher Schuld freisprechen würde, wenn abzusehen war, dass wirklich nur eine Ohrfeige verabreicht werden würde -- und der Fahrer seinen Gegner mit einer Schusswaffe ins Jenseits befördert, weil er MEINT, anders dieser nicht entgehen zu können.

Wir sind ja nicht im Hollywood-Land, wo jemand 20 Kugeln in den Leib bekommt, danach locker-flockig 20km rennt und noch nebenher 3 Kampfhunde mit blossen Händen plattmacht.

In der Realität sieht das wohl eher so aus: Du kriegst eine Kugel ins Bein, Du kippst um und bist kampfunfähig. Mag ja sein, dass es Kampfsäue gibt, die einen Schock besser wegstecken, aber Fakt ist, eine Kugel hat verdammt viel kinetische Energie, die zumindest teilweise auf den menschlichen Körper übertragen wird; das führt i.d.R. zu einem Schock.

Sorry, aber solche realitätsfernen Szenarien halte ich deshalb für so gefährlich, weil das hängen bleibt und dann Mythen verbreitet werden, man dürfe dies oder jenes . . .

Nichts für ungut.
 
In der Realität sieht das wohl eher so aus: Du kriegst eine Kugel ins Bein, Du kippst um und bist kampfunfähig. Mag ja sein, dass es Kampfsäue gibt, die einen Schock besser wegstecken, aber Fakt ist, eine Kugel hat verdammt viel kinetische Energie, die zumindest teilweise auf den menschlichen Körper übertragen wird; das führt i.d.R. zu einem Schock.

Urban Legend, siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Hydropneumatischer_Schock

Wir sind ja nicht im Hollywood-Land, wo jemand 20 Kugeln in den Leib bekommt, danach locker-flockig 20km rennt und noch nebenher 3 Kampfhunde mit blossen Händen plattmacht.

Der Fall Tennessee Eisenberg zeigt, dass die Mannstopwirkung gängiger Pistolen möglicherweise manchmal überschätzt wird.
 
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