Einzelpersonengesellschaft Fantasienamen möglich?

rony

Commodore Pro
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Jan. 2007
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4.975
Hallo,

ich glaube das Thema würde auch in das Rechtsforum passen...

Ich spiele schon viele Jahre mit dem Gedanken einer Selbstständigkeit.
Anfangs gab es den nachbarschaftlichen "IT-Hilfeservice", der sich mittlerweile aber so stark ausgebaut hat, dass ich etwas "Ordnung" benötige um weiterhin agieren zu können.

Mittlerweile bin ich Student und würde gerne eine Einzelpersonengesellschaft gründen.
Denn es ist wichtig, dass ich Rechnungen schreiben kann.

Ich habe jedoch eine Frage...

Ist es mittlerweile möglich Fantasienamen eintragen zu lassen?

Ich erinnere mich noch an damalige Aussagen, dass [der Name e.K.] eingetragen werden muss.
Da mein Name aber alles andere als einprägsam ist, würde ich gerne einen Fantasienamen eintragen lassen.
Eine zweite Möglichkeit wäre, wenn es um Visitenkarten, Homepage oder Rechnungs(header?) geht, einen Markennamen anzugeben, und dann eben erst im Impressum etc... genauere Angaben zu machen.

Die Firma Listan macht es ja genau so, jeder kennt sie nur unter beQuiet.

Ich hoffe, es ist so halbwegs klar geworden was ich fragen will ^^

Wie gesagt, mir kommt es auf die Homepage und Visitenkarten an, dass ich also als Aushängeschild einne kurzen und prägnanten Namen nehmen kann :)
 
Schau dir mal die UG an. Alleine schon wegen der Haftung würde ich diese bevorzugen.
 
Kommt aktuell für mich nicht in frage, dass diese voll Billanzpflichtig ist.

Ich habe auch "noch" nicht mit solchen Beträgen zu tun, als das sie mich in den privaten Ruin treiben könnten.

Mweine Frage steht aber noch im Raum ^^
 
In eine öffentliche Bibliothek gehen und ein Unternehmensrechtslehrbuch/ einen HGB-Kommentar ausborgen. Darin dürfte deine Frage behandelt und beantwortet werden.

(Wir haben hier im Forum nämlich nicht allzu viele deutsche Unternehmens-/Handelsrechtler, meinem Eindruck nach zumindest.)
 
@Fetter Fettsack

Kann man denke ich auch verstehen. Die Personengesellschaften sind einfach am aussterben da eine UG oder GmbH einfach deutlich besser ist.

rony12 schrieb:
Ich habe auch "noch" nicht mit solchen Beträgen zu tun, als das sie mich in den privaten Ruin treiben könnten.

Nur mal so am Rande:

Der Eingetragene Kaufmann haftet für Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb persönlich.

Sprich wenn du nur ein paar Verbindlichkeiten hast können sie an dein Privat Vermögen. Bilanz schreiben ist da deutlich einfacher, dafür gibt es sogar PC Programme die das für dich übernehmen
 
Zuletzt bearbeitet:
Japp, alles, wo man (neben der eigenen Gesellschaft) unbeschränkt persönlich haftet, sollte man meiden, wenn man sich nicht ganz sicher ist. Andernfalls können die Gläubiger (je nach Gesellschaftsform) entweder gleich dich auf Leistung klagen oder es zumindest dann tun, wenn bei der Gesellschaft nichts zu holen ist.

Da ist es wirtschaftlicher, sich das Bilanzieren beizubringen als dann später womöglich größere Summen zahlen zu müssen. Wenn nämlich kein Geld mehr da ist, können einen die Gläubiger als Einzelunternehmer bzw. bei einer Gesellschaftsform mit unbeschränkter persönlicher Haftung des/der Gesellschaft(ers) bis aufs exekutionsrechtliche Existenzminimum ausziehen, während bspw. bei einer GmbH prinzipiell nur das Stammkapital der Gesellschaft zur Deckung der Gläubigeransprüche da ist. Wenn das nicht ausreicht, können die nur in Sonderfällen auf dich als Gesellschafter/Geschäftsführer greifen.

(Sonderfälle wären entweder gesetzlich normierte Direkthaftungen bei bestimmten Pflichtverletzungen; weiters muss man damit rechnen, dass wenn man als Gesellschafter/Geschäftsführer ein Fehlverhalten setzt, das eigentlich nur gegenüber der eigenen Gesellschaft eine Haftung begründen würde, die Gläubiger sich diese Ansprüche von der Gesellschaft 'herausklagen' und dann gegen den Gesellschafter/Geschäftsführer geltend machen können.
Insofern ist es sinnvoll, sich über die Pflichten, die das Gesetz vorsieht, zu informieren, damit man auf der sicheren Seite ist.)
 
Zuletzt bearbeitet: (Geschrieben unter der Annahme, dass es um größere Summen als in dem nachherigen Beitrag genannt, geht.)
Mir ist das sehr wohl bewusst...

Sagen wir so - auch bisher musste ich immer privat Haften.

Natürlich ist das nicht toll, auch will ich später zu höhren Rechtsformen "aufsteigen" - ich gehe aber nach dem Motto vor - "Man wächst mit seinen Aufgaben..."
Ich muss davon nicht leben, es ist nur ein Zubrot.

Wenn ich also in einem halben jahr oder Jahr rückblickend sagen kann - "ja, lief ja bisher ganz gut...", dann würde ich denk ich mal zu einer UG umfimieren...

Ich hole mir jedoch mit der Rechtsform der UG oder GMBH gerade zuviel Bürokratie ins haus, als dass ich dann noch zeit für meine hauptätigkeit habe, und das ist nunmal das studium.

Also versteht mich nicht falsch - ich bin total auch eurer seite, jedoch möchte ich erstmal klein anfangen, da ein größerer anfang aktuell noch "fehl am Platze" ist.

Wie gesagt, es ist ein Zubrot, welches ich jetzt in den "hellen" Bereich ziehen möchte - wenn monatlich 200 - 400€ dabei sind, dann ist das schon gut.
 
Bei den Summen verstehe ich Deine Fragen nicht. Und schon gar nicht, wie man da überhaupt an einer GmbH überhaupt nur ansatzweise denken kann. Bei den Summen hast Du ein Kleingewerbe. Machst eine Einnahmenüberschussrechnung fürs Finanzamt. Und meldest ein Gewerbe an. Wie Du dann mit welchem Namen auf Deiner Visitenkarte auftrittst, ist doch egal. Solange auch Dein Name mit drauf ist.
 
und genau darum geht es mir ... ^^

ich will da jetzt nichts "verbotenes" tun, so das mir mal irgendjemand an den waagen pinkel kann, weil ich auf der webseite im header, einen anderen namen verwendet habe, als im impressum steht.

Ihr wisst ja, wie wild manche abmahnanwälte sind :)
 
Dein Name muss sichtbar sein. Deine Adresse muss sichtbar sein. All das im Impressum. Wie Du ein abmahnresistentes Impressum formulierst, findest Du im Netz. Unter welchen Namen Du Deine Webseite, Dein Unternehmen führst, spielt absolut keine Rolle in diesem Zusammenhang.

Es sei denn, Dein Name verletzt andere Urheberrechte. Aber das sollte klar sein und hat mit Deinem Problem ja erst mal nichts zu tun.
 
Du darfst einen Fantasienamen verwenden, aber nicht alleinig unter diesem auftreten, dein voller Name muss immer dabei sein.
Also überall wo du deinen Nsmen hinschreiben würdest, könntest du deinen Fantasienamen drüberklatschen:
Auf der Visitenkarte also Fantasiename mit Logo gefolgt von deinem echten Namen. Die Domain deiner Webseite kann auch nur der Fantasiename sein, im Impressum eben nur deim echter Name, und auf der Webseite nicht den Eindruck erwecken du wärst eine Firma und/oder von "wir" sprechen.
 
Schau dir mal die ganzen esoterisch orientierten "Ich - AGs" an.

Das noch als Fantasienamen zu bezeichnen währe übertrieben. Sprich du kannst gegebenenfalls mit dem Gesicht über die tastatur rollen, solange irgendwo dein Name steht ist alles ok.
 
@Damien White

Die ganzen "Ich AGs" sind UGs sprich Mini GmbHs ;) Auch bekannt als 1 € GmbH, da man dafür nur 1 € benötigt die UG zu gründen.
 
Mit dem Gesicht über die Tastatur rollen geht im Übrigen ebensowenig, denn eine Firma muss aussprechbar, in lateinischen Lettern gehalten sein und darf keine Sonderzeichen enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wichtig ist nur das du keine Bezeichnung hintendran haust wie e. Kfm oder e.K etc., weil dann must du dich beim Amtsgericht eintragen lassen um diesen Titel tragen zu dürfen. Kostet so ca. 300 €.

Wozu du hier allerdings eine gmbh gründen sollst ist mir schleierhaft. Hier gehts eindeutig um ein Kleingewerbe, dass neben dem Studium geführt wird. Wodurch man einfach als Kleinunternehmer sich eintragen lässt und gut ist.

Sofern Sie sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen möchten ist es zwar auch möglich, einen Phantasienamen ergänzend zu führen, dieser darf aber nicht den Anschein einer Handelsfirma erwecken. Daher müssen Sie deutlich machen, dass Sie als Einzelunternehmer am Markt tätig sind. Dies geschieht durch die Angabe Ihres Vor- und Nachnamens. Zwar ist die Angabe des Vornamens nicht mehr nach dem im Jahr 2009 aufgehobenen § 15 a GewO vorgeschrieben, ergibt sich aber aus anderen Vorschriften wie der Auslegung zu § 12 BGB, unmittelbar aus § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz für Rechnungen sowie aus zahlreichen weiteren Vorschriften zu Angaben im Internet und mittelbar aus § 18 HGB, der analog für Geschäftsnamen außerhalb des Handelsrechts gilt und lautet wie folgt:
"§ 18 HGB
(1) Die Firma muss zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist."

Sprich es gibt da wohl Lücken bzw. Grauzonen wie es ohne Eintragung und Phantasienamen geht, aber es ist schwierig, wodurch du besser einfach mit dem vollen Namen auftrittst.
 
damke danke - sehr viele guten Antworten dabei :)

aber auch einige fragen aufgeworfen ;) - aber das ist so garnicht mal schlecht, da kann ich mich auf jedenfall weiter informieren.
 
Als Kleingewerbetreibender bist du kein eingetragener Kaufmann, dann geht auch kein e.K.! Du firmierst in dem Sinne unter Vor- und Nachname, ein Zusatz, der auf die Tätigkeit hinweist, ist zulässig.
Du darfst aber dann eine Geschäftsbezeichnung frei führen. Dazu gibt es auch einiges Material von den IHK im Netz, würde ich mir mal anschauen.
Du müsstest also einen Fantasienamen wählen können, hinter den du dann besser noch deinen Namen und z.B. IT-Service oder so anhängen kannst.
Auf Rechnungen würdest du jedoch nicht den Fantasienamen angeben, sondern deinen richtigen Namen. Das hindert dich grundsätzich aber nicht daran, die Geschäftsbezeichnung irgendwo mit auf die Rechnung zu schreiben.

Vielleicht könntest du dazu auch mal bei der lokalen IHK oder einem Steuerberater nachfragen, ich kenne auch einen Fall einer GbR, die z.B. nicht unter einem Akronym aus den Anfangssilben der Namen der Beteiligten auftreten durfte, weil eben eine GbR und auch Kleingewerbetreibende nicht berechtigt sind, eine Firma zu führen.

Du kannst dich darüber hinaus trotzdem auch in Richtung UG informieren, da müssen auch keine übermäßig hohen Kosten auflaufen.
Und ordentlich Buch führen sollte man sowieso schon aus Eigeninteresse.
Da reicht es aber auch schon, wenn du eine gepflegte Excelliste führst, die könnte ein Steuerberater dann bspw. einspielen und fertig. Auch die Bilanzerstellung für eine UG muss nicht unbedingt teuer sein.

@Damien
Wenn du nicht in diesem Ort sitzt, dann kollidiert das wohl mit der Firmenwahrheit.
 
Als Kleinunternehmer muss er zwar keine USt abführen, darf aber auch keine Vorsteuer aus den Eingangsrechnungen ziehen (falls das wichtig ist für den TE).

Eine UG sollte eigentlich nicht in Frage kommen. Zum einen ist man buchführungspflichtung und darf eine Bilanz aufstellen. Zum anderen gehen 25 % vom Jahresüberschuss in die Rücklage rein, und zwar solange, bis 25.000€ erreicht wurden.
Wenn du etwas langfristiges auf die Beine stellen willst, dann ist das sicherlich eine Option. Ansonsten ist es Geldverschwendung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er könnte wählen, ob er USt abführen (und dann auch Vorsteuer abziehen) würde oder nicht. Wenn er eher Dienstleistungen wie Software einrichten oder so betreibt, wäre es aber wohl sinnvoller, auf die USt-Abgabe zu verzichten.
 
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