Zathras
Lieutenant
- Registriert
- Sep. 2006
- Beiträge
- 582
Hallo Zusammen.
es gibt ja diese unfallverhütungsvorschrift, nach der elektrische betriebsmittel die ortsveränderlich sind regelmäßig der vbg4-prüfung unterzogen werden müssen.
ich habe da nun aber im internet nicht so richtig die informationen gefunden, die mich weiterbringen.
zum einen interessiert mich, ob PCs in diese kategorie fallen. die formulierung ist sinngemäß: elektrische geräte, die im laufenden betrieb orteveränderlich, oder leicht zu verändern sind. als beispiele gelten bohrmaschinen, handkreissäger, etc... PCs, drucker etc. gehören da doch nicht dazu, oder?
wenn die pcs also nicht zu diesen orteveränderlichen, elektrischen, blablageräten gehören, gibts es dannvielleicht eine andere definition bzw. eine gesetzliche vorschrift, nach der pcs udn alles was dazu gehört, geprüft werden müssen?
unsere pcs werden von einem ortsansässigen systemhäuslein gebaut und geprüft, reicht diese prüfung denn nicht aus? es heist, das geräte in einem definierten zeitraum geprüft werden müssen, richtwert ist hierbei einmal im jahr, allerdings ist es eben nur ein richtwert. gibt es da einen festen vorgeschrieben wert oder kann ich mir das letztlich selbst aussuchen?
wäre schön wenn mir da jemand entweder ne antwort, oder aber nen verweis zum nachlesen zukommen lassen könnte.
vielen dank und mfg
es gibt ja diese unfallverhütungsvorschrift, nach der elektrische betriebsmittel die ortsveränderlich sind regelmäßig der vbg4-prüfung unterzogen werden müssen.
ich habe da nun aber im internet nicht so richtig die informationen gefunden, die mich weiterbringen.
zum einen interessiert mich, ob PCs in diese kategorie fallen. die formulierung ist sinngemäß: elektrische geräte, die im laufenden betrieb orteveränderlich, oder leicht zu verändern sind. als beispiele gelten bohrmaschinen, handkreissäger, etc... PCs, drucker etc. gehören da doch nicht dazu, oder?
wenn die pcs also nicht zu diesen orteveränderlichen, elektrischen, blablageräten gehören, gibts es dannvielleicht eine andere definition bzw. eine gesetzliche vorschrift, nach der pcs udn alles was dazu gehört, geprüft werden müssen?
unsere pcs werden von einem ortsansässigen systemhäuslein gebaut und geprüft, reicht diese prüfung denn nicht aus? es heist, das geräte in einem definierten zeitraum geprüft werden müssen, richtwert ist hierbei einmal im jahr, allerdings ist es eben nur ein richtwert. gibt es da einen festen vorgeschrieben wert oder kann ich mir das letztlich selbst aussuchen?
wäre schön wenn mir da jemand entweder ne antwort, oder aber nen verweis zum nachlesen zukommen lassen könnte.
vielen dank und mfg