Nachdem ich das Zeug nochmal aufmerksam gelesen habe, stimme ich Dir dahingehend zu, dass Sicherungskopien von Computerprogrammen legal sind, "wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung durch jeden zur Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms Berechtigten notwendig sind."
Wobei hier mit Fehlerberichtigung nicht die Anwendung eines Cracks gemeint sein kann
Dennoch darf der Rechteinhaber nach wie vor alleinig über die Verbreitung seines Werkes entscheiden, wie man §69c (4) entnehmen kann. Damit sind Downloads und Filesharing von Computerprogrammen nach wie vor ausgeschlossen, es sei denn der Publisher erlaubt es *g*.
Im Sinne von Emulatoren und Software, zu deren Ablauf eine Sicherungskopie notwendig ist (eben das ROM für den Emu), besteht also keinerlei Problem, wenn das Recht zur Nutzung für denjenigen besteht; Runterladen ist also auch hier nicht drin.
Aus diesem Sonderfall kann man jedoch noch lange kein generelles Recht zur Erstellung von Sicherungskopien ableiten. Moderne Software ist nicht von Einbußen ihrer Funktion bedroht, daher besteht auch kein Anlass, von einer Notwendigkeit zur Verwendung zu sprechen. Nicht, dass jetzt hier eine Lücke für Tutorials zum Kopieren von PC-Spielen gesehen wird ^^
Darüber können wir reden, wenn moderne Hardware keine CDs mehr abspielen kann und die IBM-kompatible Software nicht mehr kompiliert werden kann
/edit:
PS: Ich habe diesen Sachverhalt der Administration vorgelegt, da ich die Verantwortlichen durch evtl. zu diesem Thema entstehende Threads nicht in rechtliche Schwierigkeiten bringen möchte. Bis zu einer negativen Entscheidung bleibt der Thread offen, ansonsten möge man die Schliessung dieses und weiterer Threads zum gleichen Inhalt hinsichtlich bereits einer eingegangenen Abmahnung an ComputerBase bitte verstehen
Gruß,
Philipp
Wobei hier mit Fehlerberichtigung nicht die Anwendung eines Cracks gemeint sein kann
Dennoch darf der Rechteinhaber nach wie vor alleinig über die Verbreitung seines Werkes entscheiden, wie man §69c (4) entnehmen kann. Damit sind Downloads und Filesharing von Computerprogrammen nach wie vor ausgeschlossen, es sei denn der Publisher erlaubt es *g*.
Im Sinne von Emulatoren und Software, zu deren Ablauf eine Sicherungskopie notwendig ist (eben das ROM für den Emu), besteht also keinerlei Problem, wenn das Recht zur Nutzung für denjenigen besteht; Runterladen ist also auch hier nicht drin.
Aus diesem Sonderfall kann man jedoch noch lange kein generelles Recht zur Erstellung von Sicherungskopien ableiten. Moderne Software ist nicht von Einbußen ihrer Funktion bedroht, daher besteht auch kein Anlass, von einer Notwendigkeit zur Verwendung zu sprechen. Nicht, dass jetzt hier eine Lücke für Tutorials zum Kopieren von PC-Spielen gesehen wird ^^
Darüber können wir reden, wenn moderne Hardware keine CDs mehr abspielen kann und die IBM-kompatible Software nicht mehr kompiliert werden kann
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PS: Ich habe diesen Sachverhalt der Administration vorgelegt, da ich die Verantwortlichen durch evtl. zu diesem Thema entstehende Threads nicht in rechtliche Schwierigkeiten bringen möchte. Bis zu einer negativen Entscheidung bleibt der Thread offen, ansonsten möge man die Schliessung dieses und weiterer Threads zum gleichen Inhalt hinsichtlich bereits einer eingegangenen Abmahnung an ComputerBase bitte verstehen
Gruß,
Philipp
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