Hallo Leute,
Ich brauche mal einen Einschätzung zu Folgendem, was ich natürlich auch noch mal professionell besprechen werde. Ich möchte aber vorbereitet sein.
Ich hatte vor zwei Jahren einen Ebay-Betrug aufgesessen und einen vierstelligen Betrag "verloren". Da der Geldfluss nachvollziehbar war und ich eine Rechtsschutz besitze habe ich das ganze zur Anzeige gebracht und geklagt.
Strafrechtlich ist die Gegenpartei davon gekommen, aber zivilrechtlich hatte ich in erster Instanz recht bekommen und es wurde die Rückzahlung + Zinsen verordnet. Die Gegenpartei hat entsprechend Berufung eingelegt und der Prozess ging weiter. Nun wurde ich vor einigen Wochen zu einem Vergleichsverfahren geladen, wo mein Anwalt das persönliche Erscheinen abwiegeln konnte.
Heute kam nun von der Gegenseite ein Schreiben, dass man sich komplett aussergerichtlich einigen möchte und bietet mir 50% des Betrages mit dem Zahlungsziel in zwei Wochen an. Sollte die Zahlung nicht eingehen bestätigt die Gegenseite, dass das erste Urteil akzeptiert wird.
Jetzt die Frage, sollte man sich über die 50% freuen und nehmen was man bekommt oder doch lieber auf sein Anspruch behaaren, der bereits von der ersten Instanz bekräftigt wurde. Ich weiß eben nicht was ich vom offiziellen Vergleichsverfahren bzw vom Berufungsverfahren erwarten kann und ob es sinnvoll ist hoch zu pokern. Recht haben und Recht bekommen sind ja nun mal leider zwei Welten.
Auf der anderen Seite, würde die Gegenseite sowas anbieten wenn die sich sicher wäre, besser aus der Sache raus zu kommen.
Nächster Punkt, wie sieht das die Versicherung, wenn ich a) das Verfahren weiter aufblähe oder b) jetzt einfach "nachgebe". (Thema Gerichtskosten, die trägt doch wenn ich Gewinne komplett die Gegenseite?)
Ich brauche mal einen Einschätzung zu Folgendem, was ich natürlich auch noch mal professionell besprechen werde. Ich möchte aber vorbereitet sein.
Ich hatte vor zwei Jahren einen Ebay-Betrug aufgesessen und einen vierstelligen Betrag "verloren". Da der Geldfluss nachvollziehbar war und ich eine Rechtsschutz besitze habe ich das ganze zur Anzeige gebracht und geklagt.
Strafrechtlich ist die Gegenpartei davon gekommen, aber zivilrechtlich hatte ich in erster Instanz recht bekommen und es wurde die Rückzahlung + Zinsen verordnet. Die Gegenpartei hat entsprechend Berufung eingelegt und der Prozess ging weiter. Nun wurde ich vor einigen Wochen zu einem Vergleichsverfahren geladen, wo mein Anwalt das persönliche Erscheinen abwiegeln konnte.
Heute kam nun von der Gegenseite ein Schreiben, dass man sich komplett aussergerichtlich einigen möchte und bietet mir 50% des Betrages mit dem Zahlungsziel in zwei Wochen an. Sollte die Zahlung nicht eingehen bestätigt die Gegenseite, dass das erste Urteil akzeptiert wird.
Jetzt die Frage, sollte man sich über die 50% freuen und nehmen was man bekommt oder doch lieber auf sein Anspruch behaaren, der bereits von der ersten Instanz bekräftigt wurde. Ich weiß eben nicht was ich vom offiziellen Vergleichsverfahren bzw vom Berufungsverfahren erwarten kann und ob es sinnvoll ist hoch zu pokern. Recht haben und Recht bekommen sind ja nun mal leider zwei Welten.
Auf der anderen Seite, würde die Gegenseite sowas anbieten wenn die sich sicher wäre, besser aus der Sache raus zu kommen.
Nächster Punkt, wie sieht das die Versicherung, wenn ich a) das Verfahren weiter aufblähe oder b) jetzt einfach "nachgebe". (Thema Gerichtskosten, die trägt doch wenn ich Gewinne komplett die Gegenseite?)