Errechnung der Nettokaltmiete

dermitderATI

Lieutenant Pro
🎅Rätsel-Elite ’25
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Jan. 2002
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654
Hallo,

ich habe mal folgende Frage:

Meine Schwester zieht demnächst in eine Wohnung gleich um die Ecke.
Diese Wohnung ist genau wie meine geschnitten (auch gleiche m²), nur ist die Miete über 50€ im Monat günstiger. Genauso wie die Betriebskosten...

Dass die Betriebskosten unterschiedlich sind, kann ich mir aufgrund der etwas anderen Lage noch zusammen reimen. Nur die Nettokaltmiete nicht. DIe wohnung ist echt nur 150 Meter entfernt ?!?

Kann ich von dem Gewerblichen Vermieter verlangen, mir offen zu legen, wie der Nettokaltmiet-Betrag zusammengesetzt wird ?

Besten Dank schonmal
 
Ich glaube die Nettokaltmiete leitet sich aus dem Mietspiegel der Gemeinde ab. Es kann daher durchaus sein, dass eine wo anders belegene Wohnung eine andere Nettokaltmierte hat. Ich bin mir nicht sicher, aber du kannst ja mal bei der Gemeinde nachfragen, ob es möglich ist, den Mietspiegel einzusehen.
 
Die Kaltmiete bei Neuvermietung ergibt sich aus Angebot und Nachfrage des Wohnungsmarkts. Da kann ein Vermieter soviel nehmen wie er will, wenn sich ein Dummer findet, ist das legitim.

Die erste Erhöhung ist nach einem 12 Monaten zulässig und kann (muss aber nicht) über den Mietspiegel der Stadt/Gemeinde begründet werden, der alle zwei Jahre aktualisiert wird. Eine gern gemachte Abzocke gegenüber Neumietern ist etwa eine sehr hohe Kaution bei einer sehr geringen Warmmiete (-20% gegenüber Normalpreis). Nach einem Jahr stuft der Vermieter um 20% auf (legitim).

Deine Schwester wird wahrscheinlich in einem Jahr die erste Erhöhung bekommen und damit genauso viel bezahlen wie du. Die 50€ weniger waren ein Lockangebot, damit sie überhaupt einzieht. Das ist vergleichbar mit den Angeboten der DSL-Reseller, die etwa 3 Monate nur 20€ fordern und dann 30€ pro Monat. Man geht davon aus, dass der Kunde/Mieter später bei der ersten Mieterhöhung klaglos zahlen wird, weil ein Umzug eben sehr ins Geld gehen kann oder stressig ist.
 
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