Erstattung Kaufpreis

Evanescence

Cadet 4th Year
Registriert
März 2004
Beiträge
89
Moinsen Leutz :)

Kleine Frage, ich bestehe auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach 2 fehlgeschlagenen RMA's. Mein Verkäufer sagt, aber er kann das Geld nicht auszahlen, da der Zulieferer des Notebooks pleite gegangen ist.

Kann ich vom Verkäufer trotzdem die sofortige Rückzahlung verlangen oder muss ich warten?
 
Juli 2007, Asus kann den Fehler nach 2 RMA's einfach nicht mehr beheben, mein Verkäufer meint es würde ne "Weile" in anspruch nehmen das Geld zurückzuzahlen.
 
Asus kann hier nichts, die wollen ja das Notebook nur tauschen.... Mein Verkäufer meint er müsse das Geld erst vom Zulieferer bekommen, bevor er mir den Kaufpreis erstatten kann...... irgendwie total sinnlos, aber gibt es da nicht irgendeine gesetzliche Richtlinie?
 
Also du kannst vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nachbesserung 2 mal fehlgeschlagen ist.
Das steht im BGB und darauf kannst du den Händler auch festnageln.
 
@Moros:

Das kannst du nicht angeben. Bei ihm handelt es sich um einen Kaufvertrag und keinen Werkvertrag.
 
Knall ihm das BGB vor den Latz. Dort steht es Schwarz auf Weiss.
 
Zurück
Oben