Escooter zum Handyvertrag, Widerruf dann Neuvertrag dann Scooter zu Widerruf, aufrechnen

Einfallslos2023

Lt. Commander
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Hi
evtl. kommt ja ein Jurist hier lang?)
Wir haben zu einem guten Angebot online einen Handyvertrag über Drittanbietershop mit einem E Scooter genommen.
Der Scooter war dann doch nicht lieferbar, 14 Tage später lieferbar aber mangels geschieter Umverpackung direkt von DHL nachverpackt und dann mangels Ident Daten vom Shop nicht zustellbar.
Shop angerufen, ja melden wir nach die Daten, nichts passiert, also 7 Tage bei DHL und dann bereit für zurück zum Absender.
Genervt widerrufen da ein Vertrag eine Nummer kleiner mittlerweile noch bessere Boni bot bei selbem Scooter und Zuzahlung.
Zwei Tage später schickt der Händler zeitgleich den Scooter zum Neuvertrag und einen als Ersatz für den Erstvertrag, widerrufen, raus.
Scooter zum Neuvetrag wird direkt am Startpaketzentrum wieder nachverpackt, der Ersatzscooter schafft es tatsächlich unbeschadet zu uns.
Zwischenfazit Schadenquote 66%.
Also die Annahme für den Scooter zum Neuvetrag verweigert da ja bereits am Start beschädigt und nachverpackt und den Scooter Ersatz bezahlt mit Verwendungszweck und Email Verweis Altvertrag/Neuvetrag und der Bitte dessen Rechnung eben auf den Neuvertrag umzubuchen.
Das sollte ja auch im Interesse des Händlers sein da der zum Neuvertrag aufgrund des Transportschadens nicht angenommen wird und daher dafür dann wieder eine neue Sendung samt Porto für den Händler anfallen würde und "dank" seiner nicht Umverpackung über die OVP hinaus nachweislich ja die meisten Scooterpakete bei DHL schon schaden nehmen.
Das will dem Händler aber nicht möglich sein, er hat lieber noch ein paar Kosten und Arbeit mehr und wir damit auch.

Da es sich um identische Waren handelt bei gleicher Zuzahlung, der Händler will einen Scooter zurück und mir steht ein einwandfreier, bezahlter Scooter zu, müsste man hier doch gefahrlos unbeschadet eine Aufrechnung erklären können und das Ganze abhaken?
Zumal schon 6 Wochen rum sind seit dem erstmaligen Abschluß und erst nach vier Wochen ein Scooter hierher überlebt hat.

Was meint die Community hier?
Lieben Dank-.
 
Einfallslos2023 schrieb:
nicht Umverpackung über die OVP hinaus nachweislich ja die meisten Scooterpakete bei DHL schon schaden nehmen.
Sofern das kein Müll ist reicht die eigentliche Verpackung. Meine Trittbrett kamen immer so an und waren ok. Da ist in der Regel mehr Styropor drin als Scooter.
 
Du keine Ahnung, der erste war hier im Zentrum und rundum offen und aufgestossen etc, Foto vom Zusteller.
Sind nun ja auch eh beide Retoure und eben der anderer hier.
Es geht also einzig und alleine darum:
Aufrechnung gleichwertige Ware/Forderung, ich habe einen Scooter, will einen Scooter, der Hänlder auch und schuldet mir einen.
Sollte also problemlos so okay sein auch wenn der Händler es gerne umständlich(er) hätte?
 
Wenn du in der Kommunikation mit dem Händler genauso umständlich und unverständlich formulierst wie in deinen Startposting, dann wundert es mich nicht, dass ihr auf die schnelle keinen Konsens findet.
Wenn schreiben nicht so dein Ding ist, dann ruf an. Der schriftliche Widerruf ist ja bereits erfolgt.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
Was meint die Community hier?
Dass eine rechtliche Beratung im Einzelfall Dir helfen könnte, Deine Ansprüche durchzusetzen.

Eine Beratung durch eine örtliche Verbraucherzentrale kostet € 25,00. Eine außergerichtliche Vertretung durch die Verbraucherzentrale € 50,00.
 
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Bisher keine Reaktion, vorher bei einem Telefonat mit mehreren Ebenen da angeblich nicht möglich.
Also widerrufen und zurück das Ding, ist halt kannste dir sparenhandy...
 
Ich wüsste jetzt auf Anhieb nicht, dass sich die Aufrechnung wirksam B2C via AGB ausschließen lässt.

Hast du denn aktuell die Ware und das Geld? Dann müssen die sich ja melden.
 
Nee ich hab direkt die Zuzahlung überwiesen damit ich nicht Ware und "Geld" habe und paralell dazu in Verwendungszweck und Email eben beide Zwecke angegeben mit der Bitte aus der widerrufenen Rechnungsnummer eben die vom aktiven vertrag zu machen da die Zuzahlung gleich ist und sonst eben noch zweimal auf deren Kosten der und ein neuer Scooter auf die Reise gehen.
Wollten sie nicht,
Habe erst vorsorglich die Aufrechnung erklärt mir dann aber nen Ticken später gedacht komm scheiss drauf, widerruf den zweiten Vertrag auch, Retourenlabel auf deren Kosten, halt mal das Ding zu DHL wuchten und dann spar ich mir kannstedirdeinhandymobilezone sparen.

Zuzahlung plus VSK Anteil werde ich wahrscheinlich nie wieder sehen, waren dann 11 Euro für den Spaß und Haken drunter.

Und Aufrechnung kannste nicht ausschließen in den AGBs, war hier nur unsicher weil Dienstleistungsverträge über den Provider dran hängen und dachte ich frag mal.
 
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