Etwas online gekauft aber Händler holt es nicht ab, wann kann ich es selbst entsorgen?

Beteigeuze.

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Guten Morgen,

habe online einen Einrichtungsgegensatand gekauft. Dieser wurde leider total defekt gelieftert. Sofort am nächsten Werktag habe ich dies dem Händler mitgeteilt worauf es hieß dass sich eine Spedition darum kümmern und sich bei mir melden würde. Dies ist nun genau einen Monat her, in der zwischenzeit habe ich mindestens 5 mal dort angerufen und immer wurde ich mit dem gleichen satz vertrötstet dass sich die Spedition bei mir melden würde und dass es sich auf grund von Corona etwas verzögern könne aber normalerweise wären es 3-5 Werktage. Das Geld erhalte ich übrigens erst zurück wenn die Ware wieder beim Händler eingetroffen ist.
Ich habe langsam keinen Nerv mehr dafür vorallem weil das riesen Teil mit der riesen OVP bei mir im Flur steht.

Wie lange muss ich warten bis ich den Gegenstand selbst entsorgen kann? Was kann ich noch machen? Auf meine Emails auch mit Fristsetzung wird nicht reagiert.

Danke für eure Antworten.
 
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Wenn Du es entsorgst bekommst Du auch kein Geld zurück. Schreibst Du doch selbst. Dann wäre es wie gekauft und gleich entsorgt.

Würdest Du das Geld zurück bekommen und die es dennoch nicht abholen. Dürftest Du es auch nicht entsorgen da nicht dein Eigentum.

Könntest vielleicht versuchen Gebühren für die Lagerung zu verlangen.
 
@lachZ0fant Das würde ich ganz anders sehen. Einfach nur Entsorgen ist nicht, mit Fristsetzung und Ankündigung gegenüber dem Händler bei dessen inaktivität aber schon eher.

Gebüren zur Lagerung wird er als Privatperson nicht erheben können, auf der anderen Seite sind ihm als Privatperson aber auch Wartezeiten zu abholung von mehr als zwei Wochen kaum zuzumuten.

Pauschal lässt sich dazu wenig sagen, da es im Rechtsstreit wohl um eine Abwägung des Richters gehen würde.

Wenn du nämlich ohne Zustimmung des Händlers entsorgst und dein Geld wiederhaben willst könnte das ohne Klage schwierig werden.

Da wird dann sehr relevant wann wie oft und mit welchen Fristen du den Händler aufgefordert hast.
Ergänzung ()

Ach so, im Zweifel die Anfrage mit Fristsetzuung nochmal auf dem guten alten Postweg. Nicht das die E-Mail an eine No-Repy Adresse gegangen ist oder andere technische Probleme als Ausflucht aufgeführt werden könnten.
Natürlich Kopie zuhause mit Datum ablegen um auch hier einen glaubwürdigen Nachweiss zu haben. Einschreiben schadet nicht sehe ich aber auch nicht als zwingend Notwendig da es sich um eine Anfrage handelt und nicht um per se rechtsrelevante Dokumente.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um das Geld mach ich mir jetzt weniger Sorgen. Mich nervt aber dieses riesen Teil rumstehrn zuhaben. Ich finde das unzumutbar.
Ich glaube ich muss wohl doch einen Anwalt einschalten.

Mit PayPal, Fall ist schon eröffnet aber es hat sich noch nichts getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Dir das Geld egal ist, sag dem Verkäufer das Du es nun doch nicht zurück geben möchtest und verkauf das Ding über Kleinanzeigen.

Mit Anwalt dauert es möglicherweise noch länger und oder wird teurer.
 
Keylan schrieb:
[...]
Gebüren zur Lagerung wird er als Privatperson nicht erheben können, auf der anderen Seite sind ihm als Privatperson aber auch Wartezeiten zu abholung von mehr als zwei Wochen kaum zuzumuten.
[...]

Warum nicht? :)
 
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Wg sowas nen Anwalt einschalten :rolleyes: scheint wohl neuer Volkssport zu sein.

Schick dem Händler ein Einschreiben mit Fristsetzung . evtl kannst du als Druckmaßnahme schreiben, das du selbst ne Spedition beauftragt und der Herr diese dann bezahlen darf.
 
@wolve666

Warum soll man sich als Verbraucher mit womöglich komplexen rechtlichen Sachverhalten auseinandersetzen, wenn das für einen ein Profi erledigen kann?

Der TE war hier ja nun gleich mehrfach nicht allein erfolgreich.
 
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Idon schrieb:
Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage hier rechtlich sauber die Gebühren ermittelt werden sollten. Insbsondere in einer Höhe die der erzwungenen Einschränkung des TE gerecht wird da ja eben gar kein Lagerraum vorhanden ist, sonder Wohnraum zweckentfremndet werden muss.
Ich lasse mich aber gerne eines besseren Belehren, bin da selbst Leihe.

wolve666 schrieb:
Wg sowas nen Anwalt einschalten :rolleyes: scheint wohl neuer Volkssport zu sein.
Naja, das mag dir so vor kommen. Aber die Fragen hier im Forum sind eben oftmals der Natur, dass die offensichtlichen gütlichen Wege zur Einigung/Klärung bereits gescheitert sind.
Dann geht es eben darum die Möglichkeites des Erstellers zum bestmöglichen Vorteil auch auzunutzen und dabei trotzdem rechtskonform zu bleiben. Ohne eine Info zum Gegenwert ist es nur eine Vermutung aber der Anwalt kann sich schon bei wenigen hundert Euro Sachwert lohnen. Noch mehr wenn es ums Prinzip geht.
Hier geht ja um einen großen Artikel geht der per Spedition befördert wird. Das legt mindestens die Vermutung nahe, dass es wohl um mehrere hundert Euro geht, wobei ich selbst hier auch noch etwas Hartnäckiger in der direkten Klärung mit dem HÄndler wäre bevor ich den Anwalt einschalen würde.

Anwalt heist ja auch nur Beratung zum Rechtssicheren Vorgehen ob dann wirklich gleich eine Klage eingereicht werden soll oder Ähnliches ist ja eine ganz andere Frage.
 
Ja es sind ein paar hundert Euro aber wie schon gesagt ums Geld geht es mir schon lange nicht mehr.
Es muss doch irgend einen Paragraphen geben der dem Händler vorschreibt wieviel Zeit er hat den Gegenstand wieder abzuholen.

Ich wüsste nicht wie ich das mit dem Händler noch irgendwie klären sollte. Emails werden ignoriert. Beim Anruf bin ich erstmal 20 Minuten in der Warteschleife (selbst wenn ich morgens sofort anrufe) und dann wird auch nur jedesmal das gleiche gesagt.

@wolve666

Glaube mir ich hab definitv keinen Bock drauf aber leider bewirkt sehr oft nur das Schreiben vom Anwalt etwas, obwohl der Inhalt des Schreibens der gleiche ist wie in meinem Schreiben.
 
Ja stimmt schon wenn ihr das sagt..ich wusste auch nicht ,das es um mehrere hundert Euro geht..dann kann man das zumindest mit einem Anwaltsschreiben versuchen. Vlt. bewegt sich ja dann doch etwas.

@Beteigeuze. ich wünsche Dir damit jedenfalls viel Glück und hoffe, es wendet sich alles zum Guten :-) Selbst entsorgen würde ich wie gesagt auch nicht machen, dann bleibst ja erst recht auf dem Schaden sitzen u. der Händler kommt ungeschoren davon
 
Keylan schrieb:
Ich wüsste nicht auf welcher Grundlage hier rechtlich sauber die Gebühren ermittelt werden sollten
Das sind keine Gebühren. Das sind Kosten.
Im einfachsten Fall belegte Stellfläche anteilig zur Kaltmiete des gesamten Wohnraums, da diese Fläche nicht mehr als Wohnraum nutzbar ist.

Das würde ich im Schreiben auch so ankündigen, dass du diese Kosten geltend machen wirst, wenn nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt wird.
 
h00bi schrieb:
Das sind keine Gebühren. Das sind Kosten.
Ich liebe Besserwisser, die keine Ahnung haben. Natürlich sind das seine Kosten, deshalb fordert er diese als Gebühren beim Händler zurück. Er erbringt ja die Dienstleistung der Lagerung.

Aber Wenn er jetzt eine Miete von 8,-EUR pro Quadratmeter Zahlt, und in seinem Flur 2m^2 als Stellfläche aufbringen muss, kann er für einen Monat 16EUR Veranschlagen. Von mir aus mit Nebenkosten auch 20EUR.

Ich glaube es ist ziemlich offensichtlich, dass dies keine angemessene Kompensation für die Umstände der erzwungenen Lagerung ist.

Ich kann ja sonst mal mit meinem Kram deine Wohung zustellen und dir nach einem Monat den du defakto auf der Strasse verbringen musstest eine Montasmiete übernehmen. Ich glaube kaum das du soetwas als Fairen und Umgang empfindest.
 
Über Paypal Geld zurückbuchen lassen, Händler informieren, dass wenn nicht innerhalb von 7 Werktagen abgeholt wird du pro Tag 20€ kosten für die Lagerung berechnest und diese Kosten bei Abholung zu entrichten sind gegen Herausgabe des Artikels.

Falls dann Spediteur auftaucht ihm die Aufstellung präsentieren und wenn er diese nicht vor Ort bezahlt darf er wieder fahren, das wäre meine Vorgehensweise.

Ist das rechtlich so korrekt? Keine Ahnung, interessiert mich das wenn ich mein Geld wieder habe? Nein.
 
warum sollte der Spediteur was bezahlen? Der wird ja nur vom ursprünglichen Verkäufer beauftragt.
 
Der Spediteur schuldet dir aber kein Geld... der wird nur zur Abholung beauftragt....
 
Kann er sich ja vorher vom Händler geben lassen. Oder der Händler überweist vorher. Aber erst Geld, dann Ware zurück.

Mir ist schon klar worauf du hinaus willst, der Spediteur hat damit nichts zu tun.

Aber wie gesagt, interessiert mich das? Nein
 
wieso sollte dann dein Einwurf eines "blödsinnigen" Arguments in diesem Thema interessieren?

Man muss schon nach realistischem Maße vorgehen und das ist leider hier nicht der Fall. Es kommt so gut wie nie vor, das beauftragte Speditionen für den Auftraggeber finanzielle Dienste leisten (mal Post/DHL mit Nachnahmezahlungen außen vor).

Es bringt nichts dem TE solche Dinge zu "empfehlen" wenn die nun mal an der Realität vorbei gehen.
 
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