Fahrlässige Körperverletzung KFZ Hilfe !

Was soll ich ankreuzen ?

  • Ich möchte bei der Polizei vernommen werden

    Stimmen: 10 37,0%
  • Ich gebe die Straftat zu

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ich möchte mich äussern ( auf der Rückseite vom Brief )

    Stimmen: 8 29,6%
  • Ich gebe die Straftat nicht zu

    Stimmen: 4 14,8%
  • Ich möchte mich nicht äussern

    Stimmen: 5 18,5%

  • Umfrageteilnehmer
    27
  • Umfrage geschlossen .
Ich habe mal bei "Was ihr schon immer wissen wolltet" gefragt, warum noch keine Blackboxes in die Autos eingebaut werden. Und diese Frage stelle ich mir gerade wieder. Habe aber noch im Hinterkopf, dass es Möglichkeiten gibt, die Birnen zu überprüfen, ob geblinkt wurde.
Dein einziger Trumpf war ja, dass dein Vordermann einen Fehler begangen hat. Wenn du das nicht nachweisen kannst, weil am Tatort keine Überprüfung gemacht wurde, ist das deine eigene Schuld.
Meiner Meinung nach ist §229 hier nicht erfüllt, du solltest dich daher nicht äußern und einen Anwalt mit der Sache beauftragen. Die Erstberatung kostet pauschal 50€.
 
ObServer88 schrieb:
Ich persönlich würde bei der Sachlage noch nicht unbedingt gleich zum Anwalt rennen. Eine Schadensersatzklage steht dir von dem A-Klasse-Fahrer ja auch noch nicht ins Haus.
Ich würde erst mal die Sachlage aus deiner Sicht schildern.

Was für strafrechtliche Konsequenzen werden dir denn jetzt überhaupt angedroht?

hallo?
er hat ne anzeige wegen fahrlässiger körperverletzung am hals und soll nicht zum anwalt?
könntest du bitte dem TE den gefallen tun und damit aufhören, ihm son quatsch zu raten?

@Nacho_Man:
hast du denn keine rechtsschutzversicherung?
 
Rechtsschutzversicherung habe ich leider keine .

Wie ich die Sachlage schildern soll weiss ich ja nicht , das ist das Problem , wenn ich einfach den Unfall noch mal schildere , ist das ja wohl auch ein Schuleingeständnis .

"Dem Täter muss nachgewiesen werden, dass sein Verhalten für die Verletzung ursächlich war und für ihn
voraussehbar war, dass sein Verhalten zu der Verletzung des anderen führte."

Das ist doch nicht gegeben , denke ich mal .
http://www.auto-und-verkehr.de/inha.../fahrlaessige-koerperverletzung-229-stgb.html
 
Nacho_Man schrieb:
Ist es denn nun zulässig in dem Brief die Aufprallgeschwindigkeit zu erwähnen und ihn der Nichtangeschnalltseins zu bezichtigen ?

Wie kannst Du aus einer Aufprallgeschwindigkeit schließen, daß er nicht angeschnallt war? Da wird zumindest deine Aussage gegen seine stehen, wenn Du es nicht beweisen kannst.

Wenn Du, wie Du sagst, nicht zu schnell warst und auch den nötigen Sicherheitsabstand hattest, hättest Du eigentlich nicht aufprallen dürfen.

Ein Schleudertraum ist übrigens oft erst nicht zu erkennen. Ich hatte nach einem Unfall ein Ziehen im Nacken und bin auf Anraten eines Bekannten sicherheitshalber zum Arzt und es wurde auch ein Schleudertrauma festgestellt.

Ich würde auf jednn Fall zum Anwalt gehebn, gerade weil die geringe Aufprallgeschwindigkeit noch nicht durch einen Gutachter bestätigt ist.
 
imho ist es für ein Schleudertrauma unerheblich, ob man angeschnallt ist oder nicht:
Er hilft zwar wenn man abgebremst wird, nicht jedoch wenn man z.B. durch einen auffahrenden Hintermann beschleunigt wird. Da wäre eher interessant, ob die Kopfstütze richtig eingestellt war. Rein statistisch gesehen, dürfte das zwar nicht der Fall gewesen sein, im Nachhinein wohl nicht mehr zu beweisen (und ich hab da erhebliche Zweifel, ob sowas zu einer Mitschuld des Verletzten führt).
 
die Anzeige kommt immer, wird aber meistens fallen gelassen. Zivilrechtlich wirds intressant.
Meine freundin hat sich mit mir als beifahrer 3 mal überschlagen ne woche später genau das selbe.

Aussage verweigern und abwarten...

Der typ wird dir aber noch ein überhelfen wollen, wegen schmerzensgeld und schadensersatz da solltest du einen anwalt einschalten ( das hat aber nix mit der Anzeige wegen der Körperverletzung zutun)
 
Ich habe heute mit meinem Anwalt ( Rechtsschutz ) gesprochen und werde morgen den Sachverhalt noch mal in dem Antwortschreiben schildern . Es soll auch helfen sein Bedauern im Brief auszudrücken .

Er teilte mir auch mit dass ein Gutachten mit Feststellung der Aufprallgeschwindigkeit sinnlos wäre . Mache also nur einen normalen Kostenvoranschlag .

@Plyfix : Am Wochenende gab es in unserem Landkreis 24 Unfälle wegen Unvorsichtigkeit und Unaufmerksamkeit :freak:
Ist halt schnell mal passiert .
 

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