Fahrradunfall, von Auto angefahren worden.

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bei uns sind auch nur einbahnstraßen und es ist ausgeschildert das mann in beiden richtungen fahren darf. Gucke mal nach ob du das darfst auf den besagten radweg denn wenn du es darfst dann würde ich mich mal kundig machen bei der polizei. wenn du es nicht darfst dann mach einen kostenvoranschlag und schicke ihm die rechnug zu. Der wird nicht umsonst gesagt haben ne lieber keine polizei. Beim rechtsabbiegen sollte man immer erst den schulterblick machen dann spiegel und dann abbiegen. so kenne ich es von der fahrschule die schon 3 jahre her ist.
 
Da zeigt sich mal wieder die Weisheit lieber keinen als irgendeinen Radweg zu benutzen...

Mal abgesehen von Schuld oder nicht. Was fürn Blindfisch ist der Autofahrer, dass man einen entgegenkommenden Radfahrer nicht sieht?
 
1. Über die Schuld oder Nichtschuld nach einem Unfall niemals reden und erst recht nicht die eigene Schuld eingestehen.
2. Die Damen und Herren der Polizei haben da überhaupt keine Ahnung und reden häufig einem etwas ein. Das kann man getrost vergessen. Da Du aber bei dem Unfall verletzt worden bist, wäre das Hinzuziehen der Polizei normal gewesen.
3. Mit dem Unfallgegner niemals (wirklich nieeeeemals) eine Schadensregulierung treffen. Das macht die Versicherung der Verkehrsteilnehmer. Einige Verletzungen treten erst später zu tage. Außerdem gibt es immer Möglichkeiten, Heilungskosten und Schmerzensgeld geltend zu machen.
4. Du bist entgegen der Fahrtrichtung gefahren. Wie ist die Radstrecke ausgeschildert? Gibt es da ein Schild, dass die Benutzung des Weges in beide Richtungen zuläßt? Davon abgesehen, muß der PKW Fahrer immer aufpassen, ob er nicht jemanden übersieht. Es könnte ja auch ein Fußgänger entgegenkommen. Den darf er ja auch nicht übersehen, weil er auf der "falschen" Seite geht.
5. Bei Verkehrsunfällen immer (ganz wichtig) einen Anwalt hinzuziehen. Der wird in jedem Fall mitbezahlt. Außerdem wird dadurch vermieden, dass jemand (die Versicherung) übervorteilt wird.
 
Obacht Leute. Wenn es in Fahrtrichtung keinen Radweg gibt und der Radweg gegen Fahrtrichtung mit dem blauen Schild für Radweg gekennzeichnet ist, besteht eine Radwegbenutzungspflicht - selbst wenn diese gegen Fahrtrichtung ist.
Dann erhält der Radfahrer natürlich auch eine Mitschuld, diese müsste dann aber weitaus geringer sein.
Es sind also die Verkehrszeichen entscheidend. Vielleicht gab es für das KFZ ja in diesem Fall auch ein "Achtung Radweg kreuzt"-Schild.

Wenn der Autofahrer alles bezahlen möchte, dann lass ihn das doch machen.
 
Also bei mir in der Stadt sind auf den Radwegen meist Pfeile die in eine Richtung weisen. Als Radfahrer selbst finde ich es zum k*** wenn mir Radfahrer entgegen kommen, da dann immer jemand auf den Gehweg/Straße ausweichen muss, was ein höheres Risiko bringt.

Und ne Minute an ner Ampel warten um die Straßenseite zu wechseln kann ja wohl nicht zuviel verlangt sein?

Und zu der Weisheit, genau auf der Straße dem Verkehr entgegenfahren, kommt sicher gut ;P. Weil wenn man zu faul ist die Straßenseite für den Radweg zu wechseln ...
 
Bemme90 schrieb:
Da du auf der falschen Seite gefahren bist, hättest du am Ende noch Schuld bekommen und müsstest den Schaden am Opel zahlen.
Nein, das kommt auf den Fahrradweg und die allgemeine Verkehrssituation an, wie es dort aussieht usw. (Beispielsweise reicht da auch schon eine Baustelle und dort steht andere Seite benutzen)
Man kann nicht pauschal sagen das hier ein Fehlverhalten vorliegt. Es gibt auch Radwege welche dieses erlauben.

Entgegen der Fahrtrichtung ungleich Schuldspruch.

Im dümmsten Fall ist es eine Teilschuld vom TE, denn Autofahrer müssen immer mit solchen Fehlern rechnen und riegen immer selber mit einen auf den Deckel, Egal welche Ausfahrt, man muss immer zu beiden Seiten gucken, sowohl links als auch rechts, es gibt da auch noch die Fußgänger, aber das scheinen manche Autofahrer auch vergessen zu haben.

Julzen schrieb:
Ihr Fahrradfahrer solltet einfach mal lernen die Verkehrsregeln zu beachten....
Wenn ich sowas schon lese "ihr Fahrradfahrer"... ich fahre sowohl Fahrrad, Auto, weiß wie es ist zu Fuß zu gehen oder mit der Bahn zu fahren.

"Ihr Autofahrer" leistet euch auch im Straßenverkehr eine Menge angefangen bei
- was ist ein Zebrastreifen
- was ist das Überholverbot (am Zebrastreifen)
- was ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung
- was ist rechts vor links
- was ist ein Schulterblick
- was ist ein Sicherheitsabstand
- wie verhält man sich wenn man das Hindernis vor sich hat
- was ist eine durchgezogene Linie und was bedeutet sie
- was ist eine FFahrradstraße und welche Rechte und Pflichten habe ich
usw
Bei vielen Autofahreren habe ich das Gefühl das diese nie in einer Fahrschule waren.

Dieses über den Kamm scheren von Menschen, Gruppen liebe ich ja.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte vor ein paar Jahren mal einen ähnlichen Fall. Ich als Radfahrer bin auf nem Radweg gefahren, wollte noch über die grüne Ampel und bin angefahren worden - schlussendlich hat die Haftpflichtversicherung meines Unfallgegners 75% des Schadens getragen, wir mussten 25% übernehmen.
Und das, obwohl die andere Seite, auf die ich wechseln wollte, noch nichtmal ein Radweg ist, weil dort keine Schilder sind... :rolleyes: Auch jetzt noch nicht.

Die betroffene Stelle ist eine Verkehrskreuzung. Die Seite, auf die ich wechseln wollte, war zwar nicht als Radweg ausgewiesen, der Weg hinter der Ampel jedoch schon, deswegen wollte ich wechseln.
 
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Dr. MaRV schrieb:
Ist man verpflichtet den Radweg in Fahrtrichtung der Autos zu befahren? Ich glaube nicht, sonst würden sich ja fast alle Radfahrer verkehrswidrig verhalten, oft gibt es auch nur ein Radweg.

Man IST verpflichtet auf der richtigen Seite zu fahren ausser der Fahrradweg ist explizit für beide Richtungen freigegeben. Gerade in Köln bringen mich Fahrradfahrer zur Weissglut die diese Regelung missachten. Die meisten machen sich keine Gedanken was passiert wenn einem ein anderer Fahrradfahrer mit 30km/h frontal erwischt.

Auch das Befahren von Einbahnstrassen in entgegengesetzte Richtung ist nur dann erlaubt wenn es die Verkehrssituation hergibt. Zumindest in Köln ist es nur dort erlaubt wo explizit Schilder darauf hinweisen.

Letztlich bist du nicht verpflichtet einen Fahrradweg auch zu nutzen selbst wenn es einen gibt. Eine entsprechende Regelung wurde erst vor kurzem in Köln eingeführt.

In deinem Fall hast du verdammtes Glück dass sich der Autofahrer mit der Gesetzeslage nicht auskennt sonst würdest du wie schon geschrieben worden ist eine Mitschuld kriegen.
 
Ich fahre fast jeden Tag mit meinem Rad, aber auch öfters mit meinem Auto.

Und ich muss feststellen dass ich einer der Wenigen bin, die sich auch mit dem Rad an die Verkehrsregeln halten ()zumindest fast immer).

Ich finde es höchst gefährlich auf der falschen Seite zu fahren! Was mache ich, wenn ich einen Radweg mit dem Auto überfahre? Richtig: ich schaue in die Richtung, aus der das zu erwartende Fahrrad kommen kann, somit wird der Radfahrer auf der anderen Seite übersehen!

Wenn du jetzt über rechtliche Schritte nachdenkst hoffe ich, dass du komplett auf deinem Schaden sitzen bleibst, ich finde es ja sogar eine Frechheit das Angebot des Autofahrers an zu nehmen!
 
Ich empfehle dir auf jeden Fall zur Polizei zugehen. Denn nur die kann objektiv beurteilen was Sache ist (dafür gibt es sie ja schließlich und zu zahlst deine Steuern für diesen Service).
Du musst ja nicht gleich eine Anzeige schreiben, einfach hingehen und die Situation schildern, der /die Beamte/Angestellte wird dir dann sagen was Sache ist, ob du der/die Alleinschuldige bist oder ob ihr beide Schuld habt(oder auch nur er), danach kannst du immer noch entscheiden ob die Polizei mit rein ziehst.
Aber wenn dein Rahmen Verbogen ist, dann war das schon ein ganz schöner Wumps den du da abbekommen hast, und wenn später irgendwelche Folgeschäden an dir auftreten hast du die AKarte und musst die Kosten dafür selbst begleichen, da sind die paar 100€ für ein neues Fahrrad ein Klacks gegen. Denke dabei auch an deinen Rücken, der merkt das manchmal erst nach Jahren was dir da passiert ist.

Ansonsten kann ich jedem, der am Verkehr teilnimmt sich mal den Link von Heretic Novalis an zu schauen, denn was da steht entspricht in der Tat der Rechtsprechung in Deutschland. Auch wenn das 99% der Autofahrer nicht wahr haben wollen und einfach ignorieren ;)
 
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"Dieses Kriterium schließt damit auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus, weil die dazu notwendige Querung der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Auch der ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken ist unzumutbar."(Quelle:http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html)
 
Tiimati schrieb:
"Dieses Kriterium schließt damit auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus, weil die dazu notwendige Querung der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Auch der ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken ist unzumutbar."(Quelle:http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html)


definiere kurz....
 
Ich zitiere aus einem anderen Forum:
§ 2 Absatz 4 der StVO:

"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."

Beachte die Formulierung "in der jeweiligen Fahrtrichtung". Konkret: Manchmal dürfen und manchmal (viel zu oft) müssen Radfahrer links fahren.

Der TE sollte nochmal nachschauen, wie die Beschilderung aussieht. Wenn es erlaubt war auf der linken Seite zu fahren, dann hat der Autofahrer natürlich die Schuld. Andernfalls der TE.
 
PiPaPa schrieb:
Nein, das kommt auf den Fahrradweg und die allgemeine Verkehrssituation an, wie es dort aussieht usw. (Beispielsweise reicht da auch schon eine Baustelle und dort steht andere Seite benutzen)
Wenn der Fahrradweg auf der anderen Straßenseite nicht explizit für die Benutzung in beide Richtungen freigegeben ist, dann hast Du selbst im oben genannten Beispiel auf dem Fahrradweg nichts verloren, sondern musst auf die Fahrbahn ausweichen (wohl auch nicht so gern in die Fahrschule gegangen, hm?). Der Hinweis gegenüberliegende Straßenseite zu benutzen gilt ausschließlich für Fußgänger.

PiPaPa schrieb:
es gibt da auch noch die Fußgänger, aber das scheinen manche Autofahrer auch vergessen zu haben.
Die vermeiden es zum Glück meistens mit 20-25 km/h angerannt zu kommen, was die Sache etwas übersichtlicher macht.

Fakt ist er hat gegen die Regeln verstoßen und der Autofahrer tut mir leid, wenn er offensichtlich so ein schlechtes Gewissen wegen dem Unfall hat, dass er die alleinige Schuld auf sich nimmt, wobei es wohl unstrittig ist, dass ein meines Erachtens nach sogar großer Teil der Schuld beim TE liegt.

Ich bin auch sowohl Auto- als auch Radfahrer und meine Beobachtung: die nehmen sich überhaupt nichts. Genauso wie es auf Fahrrädern Typen gibt, die geradezu darum betteln über den Haufen gefahren zu werden, könnte man von einigen Autofahrern meinen sie versuchen Abschüsse zu sammeln. Also hört doch mal auf mit dieser hohlen "Buh, doofe Autofahrer"-"Bäh, dämliche Radfahrer"-Diskussion.

Gruß FatFire

Edit:
xexex schrieb:
Letztlich bist du nicht verpflichtet einen Fahrradweg auch zu nutzen selbst wenn es einen gibt.
StVO schrieb:
Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.
Wenn diese Zeichen vorhanden sind, besteht diese Pflicht allerdings auch!
 
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