Heretic Novalis
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derChemnitzer schrieb:ab dem 01.07 ist es egal da kann er einen Radweg in beide Richtungen befahren werden lt. STVO
Nein, das kommt auf den Fahrradweg und die allgemeine Verkehrssituation an, wie es dort aussieht usw. (Beispielsweise reicht da auch schon eine Baustelle und dort steht andere Seite benutzen)Bemme90 schrieb:Da du auf der falschen Seite gefahren bist, hättest du am Ende noch Schuld bekommen und müsstest den Schaden am Opel zahlen.
Wenn ich sowas schon lese "ihr Fahrradfahrer"... ich fahre sowohl Fahrrad, Auto, weiß wie es ist zu Fuß zu gehen oder mit der Bahn zu fahren.Julzen schrieb:Ihr Fahrradfahrer solltet einfach mal lernen die Verkehrsregeln zu beachten....
Dr. MaRV schrieb:Ist man verpflichtet den Radweg in Fahrtrichtung der Autos zu befahren? Ich glaube nicht, sonst würden sich ja fast alle Radfahrer verkehrswidrig verhalten, oft gibt es auch nur ein Radweg.
Dr. MaRV schrieb:Ist man verpflichtet den Radweg in Fahrtrichtung der Autos zu befahren?
Tiimati schrieb:"Dieses Kriterium schließt damit auch die Benutzungspflicht kurzer Stecken linksseitigen Radwegs aus, weil die dazu notwendige Querung der Fahrbahn eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt. Auch der ständigen Wechsel zwischen Abschnitten benutzungspflichtigen Radwegs und der Fahrbahn oder zwischen rechts- und linksseitigen Radwegstücken ist unzumutbar."(Quelle:http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html)
§ 2 Absatz 4 der StVO:
"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Beachte die Formulierung "in der jeweiligen Fahrtrichtung". Konkret: Manchmal dürfen und manchmal (viel zu oft) müssen Radfahrer links fahren.
Wenn der Fahrradweg auf der anderen Straßenseite nicht explizit für die Benutzung in beide Richtungen freigegeben ist, dann hast Du selbst im oben genannten Beispiel auf dem Fahrradweg nichts verloren, sondern musst auf die Fahrbahn ausweichen (wohl auch nicht so gern in die Fahrschule gegangen, hm?). Der Hinweis gegenüberliegende Straßenseite zu benutzen gilt ausschließlich für Fußgänger.PiPaPa schrieb:Nein, das kommt auf den Fahrradweg und die allgemeine Verkehrssituation an, wie es dort aussieht usw. (Beispielsweise reicht da auch schon eine Baustelle und dort steht andere Seite benutzen)
Die vermeiden es zum Glück meistens mit 20-25 km/h angerannt zu kommen, was die Sache etwas übersichtlicher macht.PiPaPa schrieb:es gibt da auch noch die Fußgänger, aber das scheinen manche Autofahrer auch vergessen zu haben.
xexex schrieb:Letztlich bist du nicht verpflichtet einen Fahrradweg auch zu nutzen selbst wenn es einen gibt.
Wenn diese Zeichen vorhanden sind, besteht diese Pflicht allerdings auch!StVO schrieb:Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.