Mein parkendes Auto angefahren, Versicherung ja oder nein?

Oder einfach gar nicht reparieren ^^ wenn es nur kosmetische Mängel sind kann er das Geld auch anlegen und für den nexten Autokauf nutzen.

Mach doch einen Termin mit deinem Gutachter, wirst doch einen passenden Termin finden an dem du und der Gutachter Zeit hat.
 
Der arbeitet bis 16.30, 12-13 Mittagspause...ich arbeite in der Regel bis 17 Uhr und hab in der gleichen Zeit Mittagspause. Naja wird sich schon regeln lassen kommende Woche.

Hab vor den Schaden nicht reparieren zu lassen. Zumindest ab 500 EUR aufwärts. Das lohnt sich bei dem Wagen wirklich nicht. Hatt eh vor ihn zu verkaufen, meine Verlobte hat auch ein Auto und zwei sind uns bei den Spritpreisen zu viel zumal ich noch ne Vespa hab...

Edit: War heute beim Gutachter, das Ergebnis kommt die Tage. Der Gutachter sagte, im Falle eines Totalschadens kann ich mir die Differenz vom Wiederbeschaffunswert-Restwert auszahlen lassen.
 
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Bedenke bei den Rechenspielchen ob Auszahlen oder Reparieren.

1. Märchensteuer wird nur gezahlt wenn sie auch tatsächlich anfällt, also im Fall einer Reparatur (unabhängig ob du direkt die Reparatur von der Versicherung zahlen lässt oder dir erst das Geld auszahlen lässt und es dann in einer Hinterhofklitsche für 500 wieder zusammenschustern lässt, Grundlage ist das Gutachten und wenn du dann einen Nachweis über erfolgte Reparatur bringst bekommste die Märchensteuer)

2. Ausfallentschädigung/Leihwagen: Im Gutachten steht auch drin wie lang die Reparatur dauert, als Fahrer eines 5er BMWs steht dir dann ein Ersatzfahrzeug eine Klasse drunter (also ein 3er) zu, ich schätze mal das sind auch 80€ pro Tag die man sich natürlich auszahlen lassen kann wenn man den Wagen nicht benötigt weil noch ein zweites Fahrzeug da ist. Aber auch hier gilt, nur wenn das Fahrzeug tatsächlich repariert wird, bekommt man das Geld.

3. Pauschalbetrag für Aufwendungen. Afaik sind das 35€ für Telefonate,Briefe etc. die man der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen kann.

4. Arbeitsausfall, wenn du dir z.B. frei nehmen musstest für den Gutachter-Termin. Das würde ich allerdings mit einem Anwalt besprechen.
 
Meine Verlobte arbeitet als Bürokraft für einen KFZ-Sachverständigen. Was die so "mit nach Hause" bringt, hat mich in der Überzeugung bestärkt Streitfälle mit Versicherungen nach Möglichkeit immer über einen Anwalt regeln zu lassen.
http://www.captain-huk.de/
Allein was die HUK regelmäßig abzieht, reicht schon um einem die Ohren schlackern zu lassen.

Allerdings muss man auch bei den Sachverständigen aufpassen, welchen man nimmt, da es auch (und gerade hier) sehr viele schwarze Schafe gibt. Erstes Indiz: Ermittelt der "Sachverständige" den Restwert des Fahrzeugs über die Schwacke-Liste, am besten direkt wieder den Auftrag entziehen und einen anderen Gutachter zu Rate ziehen. Der Fahrzeugwert ist wohl dort knapp 20% unter dem tatsächlichen. Zumal der Einbau von Neuteilen (zB. bei einer vorangegangenen Reperatur) den Wert eines Fahrzeugs wieder steigert. Dadurch muss der Wert jedes Fahrzeugs individuell ermittelt werden.

Grundsätzlich:
NIE, NIEMALS, NEVER EVER einen Gutachter einer gegnerischen Versicherung einem eigenen ausgesuchten vorziehen. Gutachter sind nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern müssen den Schaden "feststellen". Das mag gleich klingen, ist aber ein großer Unterschied. Richtig aber ist: Ein Gutachten ist für den Geschädigten, den Schädiger, die beteiligten Versicherungen und ggf Gerichte bindend und kann nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen angefochten werden.
 
Servus, hatte einen ähnlichen Fall Anfang Juni.
Am Anfang wollte ich auch nicht aus der Mücke nen Elefanten machen .. (Corsa C, Bj 2001, 140t KM) .. 4 lange Kratzer über die Fahrerseite.
Gutachter (TÜV Thüringen) hat dann noch entdeckt das "Wellen" durch das Vorbeischrammen entstanden sind in der Tür -> neue Tür!

Gutachten liegt bei 4200eu ohne MwSt, 5000eu mit.
Wiederbeschaffungswert vom Corsa lt. Gutachter: 2700eu
Restwert vom Corsa lt. Gutachter: 375eu
Wirtschaftlicher Totalschaden, 130% Regel greift auch nicht, die Kosten der Reparatur sind einfach zu hoch)

Diese Woche erst hat die gegnerische Versicherung das Gutachten angefordert (Bilder etc).
Versteh ich zwar nicht, weil der Gutachter meinte er würde das Gutachten der Versicherung zusenden.
Nunja, was solls ^^


Lasse das ganze über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht laufen.
Suche dir wirklich einen Fachanwalt, keinen Anwalt für Verkehrsrecht, sondern einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Kosten für Gutachter und Anwalt muss (wenn Schuldnerfrage klar ist, und du der Geschädigte bist) die gegnerische Versicherung tragen.
Mein Gutachten hat 540€ gekostet.
Was der Anwalt kostet, weiß ich noch nicht, ist mir im Prinzip auch egal.


Der Gutachter hat mir außerdem noch geasgt wenn ich das Fahrzeug reparieren lassen, muss diesen nen halbes Jahr weiter laufen.
Das kam bei mir eh nicht in Frage, habe inzwischen ein neues Auto.
Kaufst du dir ein neues Auto, kannst du die gezahlte MwSt vom alten Auto wiederholen. (Vorraussetzung ist du hast die MwSt bezahlt, eine Rechung dafür, und die gezahlte MwSt für das neue Auto übersteigt die des alten Kaufpreises, ansonsten erhälst du eben nur soviel, wie du jetzt für den Ersatz gezahlt hast).
Habe den Corsa 2009 für 3100€ gekauft, Rechnung vorhanden.
Du kannst dir also ausmalen wieviel MwSt ich zurück erhalte.

Es gibt noch viele Feinheiten die dir der Anwalt empfehlen wird. Scheinbar kann man aus solchen Fällen richtig Geld rausschlagen. Und wenn es eine Pauschale von 120€ ist für den Radioausbau. (Kann man immer erstmal fordern, wenn die Versicherung zahlt dann Glückwunsch, möchte sie dafür aber eine Rechnung und du hast es halt nicht ausbauen lassen, gibt es diese Pauschale dann nicht für dich)

@Cestus:
Ich kann dir nicht ganz zustimmen, dass reparierte Schäden den Fahrzeugwert steigern.
Fakt ist, wir Deutschen sind penibel.
Soll heißen:
Du stehst bei einem Autohaus, Auto A und Auto B.
Gleiche Austattung, gleiches Alter, gleiche KM.
Auto A ist als Unfallfahrzeug eingestuft.
Fahrzeug B allerdings nicht.
Na, welchen kaufst du?

Ich weiß Unfallfahrzeug kann viel bedeuten, ein Lackkratzer über 7cm z.B. kann schon zur Einstufung als Unfallfahrzeug ausreichen. Ist zwar Unsinn, ist aber so.
Geht man jetzt aber davon aus die Karre hat nen Schuss bekommen und die Karosse ist verzogen, was dann?
Also kauft der treudoofe doch lieber gleich den Unfallfreien, oder nicht? ;)
 
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Der Gutachter ist unabhängig soweit ich das beurteilen kann. Bin nicht zur Dekra sondern ein kleiner privater. Ob das Schwackeliste oder DAT ist kA...

Soweit ich weiss kann die gegnerische Versicherung das anfechten und den eigenen schicken...bin mir da aber nicht sicher.

Ich hab mal eine Allianz-Verkehrsrechtschutz für die ich so ca. 7 EUR im Jahr bezahle. Wollte ich schon vor Jahren kündigen aber immer wieder vergessen :D Aber die schalt ich erst ein wenn die mir blöd kommen und nicht zahlen wollen...aber wieso sollten sie nicht? Keine große Sache...

XziTe schrieb:
Gutachten liegt bei 4200eu ohne MwSt, 5000eu mit.

Nur für die Tür oder wie kommen die auf den Preis?

E: Es ist DAT, laut Weibseite.
 
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Xzite

das ist genau der Punkt. Als Geschädigter hat man auch Anspruch auf den Wertminderungsausgleich. Entsprechend wird als Wertgrundlage natürlich der eines unfallfreien Fahrzeugs genommen. Hier geht es nicht darum später den Wagen weiterzuverkaufen, sondern was der Wagen ohne Unfall wert gewesen wäre.
Auch ging es mir nicht blos um Reperaturen, sondern um Reperaturen/Ausbesserung/Aufbesserung mit Neuteilen. Das kann zB eine neue Batterie, Keilriemen, Soundsystem usw sein. letzteres mag jetzt trivial klingen, wird aber wohl auch nicht von jedem Gutachter als selbstverständlich zur Wertsteigerung mit aufgenommen.

s.0.s
Dein Gutachten ist bindend und die Versicherung hat kein Recht darauf einen eigenen Gutachter zu schicken. Das versuchen sie natürlich trotzdem um deinem Gutachter grobe Fahrlässigkeit unterstellen zu können bzw den Wert des Gutachten zu senken. Ist gängige Praxis, obwohl es entsprechende eindeutige Urteile dazu gibt.
 
@s.O.S: Die Rechtsschutz ist für diesen Fall garnichtmal notwendig. Deinen Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung. Deshalb gibts auch keinen Grund (ausser man ist Gutmensch:)) keinen Anwalt bei so einem Unfall einzuschalten. Das erspart einem Stress, da man sich um nix mehr kümmern muss und zum anderen lässt sich da der ein oder andere Euro mehr rausholen.
 
Viel gekümmert hab ich mich bisher nicht. Nur Auto zum Gutachter gefahren. Das Gutachten ist heute gekommen.

Kein Totalschaden

Autowert 2300
Reparatur 1800 (inkl. MwSt.)
Restwert 400

Da bekomm ich wenn ich auszahlen lasse die 1800 ohne MwSt.?
 
Korrekt.
Nur mit Rechnung gibt es den vollen Betrag.
 
Ist in D der Fahrer haftbar? Bei uns in Ö ist es nämlich Furzegal, wer gefahren ist, es geht um den Versicherungsnehmer. Sprich wenn meine Freundin mit meinem Auto einen Unfall verschuldet, zahle ich dafür (Bonus-Malus), da es auf mich zugelassen ist. Alles andere muss man eben unter sich regeln.

Wenn man natürlich das Ganze ohne Versicherung regeln kann/will ist es auch gut.
Hatte bisher 2x schon den Fall und nie Probleme. Wie erwähnt wurde: Unfallgegner schnappen und mit ihm zusammen in die KFZ WErkstätte.
Nimmt er sich die Zeit nicht, dann einfach der Versicherung melden, Karre in die Werkstatt vom Gutachter checken lassen, Werkstätte reparieren lassen (bei uns ist es meist so, dass der Gutachter eh den Wert schätzt, den der Mechaniker veranschlagt) und derweil mit einem Leihwagen/Vorführer rumgurken, weil man beruflich aufs Auto angewiesen ist.

EDIT:
Auszahlung hängt von der Versicherung ab, da diese mit einem anderen Stundelohn rechnet, wenn du ausbezahlen lässt. Sprich Mechanikerstunde kostet 80€, wenn du selbst herrichtest eben nur 40€ (Hausnummer).

Am besten nachfragen, was sie dir zahlen würden, sonst kann es schnell passieren, dass du statt 1800 nur 1200 bekommst. Da hilft ein "Ich wusste das nicht" nichts mehr. Kann allerdings in D anders sein, wie gesagt bin Ö.
 
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Ich denke dass ist hier in D genauso.

Hab heute ein Schreiben der gegnersichen Versicherung bekommen dass der Halter den Schaden noch nicht gemeldet hat :/ Ich soll aber so nen Fragebogen für Anspruchsteller ausfüllen.

Da geh ich doch am besten mal zum Anwalt.
 
Hallo ihr lieben
Ich habe ein etwa gleiches Problem und zwar geht es darum das ich auf der rechten Seite auf der Straße angehalten hatte um kurz in ein Kiosk zu rennen
Dabei ist eine Frau aus ihrer Parklücke gefahren und ist mir vorne links ins Auto gefahren ,
Da ich erst fahranfängerin bin und nie ein Unfall hatte wollte die Frau es so klären anstatt die Polizei zu rufen. Sie gab mir ihren Namen und ihre Adresse Telefon ... Und ich schrieb mir noch ihr Kennzeichen auf
Das Problem ist jetz ich versuche die seit 2 tagen anzurufen und da geht nur der Anrufbeantworter dran
Was soll ich tun
Bitte um Hilfe
Viele Dank
 
Sprich ihr auf den Ab, dass du eine Antwort erwartest, ansonsten ab zur Polizei und die alles weitere regeln lassen.
Ich habe den letzten Rempler auch ohne Polizei geregelt. Allerdings habe ich da gleich Fotos vom Schaden gemacht und mir den Ausweis und die Versicherung Daten geben lassen.
 
Vielen Dank hab jetzt da angerufen und habe die Versicherungsnummer bekommen
Hab nochmal auf den ab gesprochen und gesagt falls kein Rückruf kommt das ich das an die Versicherung weiterleite
Liegt die Frau auch 100% in der Schuld ??
 
Liegt die Frau auch 100% in der Schuld ??
Woher sollen wir das wissen, deshalb ruft man eigentlich die Polizei, die dann die Schuld evtl feststellt. Was hat sie denn zugegeben, das sie Schuld hat? Hast Du Dir das auch quittieren lassen. Wie hoch ist denn Dein Schaden, warst Du in einer Werkstatt und hast es checken lassen? Problem ist immer wenn keine Zeugen da sind, keine Polizei gerufen wurde und der Schaden mal einige 100 € hoch ist, will der Verursacher keine Schuld mehr haben, dann rennst du hinterm Geld her.
 
Hab mir nichts quittieren lassen
Aber sie hat mir ja selber ihre Adresse gegeben und alles
Der Schaden läuft auf die 1000€ zu
 
Viel Erfolg, bei 1000 € würde ich immer die Polizei bestellen.
 
Da die Polizei keine Schuldfrage klärt, sondern nur etwaige Ordnungswidrigkeiten/Straftaten ahndet, ist sie bei einfache Parkremplern, unabhängig von der Höhe des Sachschadens, im Regelfall entbehrlich - sofern man sich vor Ort mit dem Unfallgegner einig ist! Als zusätzliche "Zeugen" schaden sie selbstverständlich nie. ;)

Im vorliegenden Fall meldest Du den Schaden schlichtweg der gegnerischen sowie deiner eigenen Versicherung (zur Sicherheit) und lässt diese das Ganze regulieren. Wenn man Fragen hat, wird man an dich bzw. deine Unfallgegnerin herantreten.

BTW: Die Dame kann auch übers WE verreist sein, 2 Tage sind noch kein Beinbruch. Im Zweifel rufst Du wie gesagt ihre Versicherung an und erfährst ggf. so, ob sie es dort schon gemeldet hat.
 
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