Servus, hatte einen ähnlichen Fall Anfang Juni.
Am Anfang wollte ich auch nicht aus der Mücke nen Elefanten machen .. (Corsa C, Bj 2001, 140t KM) .. 4 lange Kratzer über die Fahrerseite.
Gutachter (TÜV Thüringen) hat dann noch entdeckt das "Wellen" durch das Vorbeischrammen entstanden sind in der Tür -> neue Tür!
Gutachten liegt bei 4200eu ohne MwSt, 5000eu mit.
Wiederbeschaffungswert vom Corsa lt. Gutachter: 2700eu
Restwert vom Corsa lt. Gutachter: 375eu
Wirtschaftlicher Totalschaden, 130% Regel greift auch nicht, die Kosten der Reparatur sind einfach zu hoch)
Diese Woche erst hat die gegnerische Versicherung das Gutachten angefordert (Bilder etc).
Versteh ich zwar nicht, weil der Gutachter meinte er würde das Gutachten der Versicherung zusenden.
Nunja, was solls ^^
Lasse das ganze über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht laufen.
Suche dir wirklich einen Fachanwalt, keinen Anwalt für Verkehrsrecht, sondern einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die Kosten für Gutachter und Anwalt muss (wenn Schuldnerfrage klar ist, und du der Geschädigte bist) die gegnerische Versicherung tragen.
Mein Gutachten hat 540€ gekostet.
Was der Anwalt kostet, weiß ich noch nicht, ist mir im Prinzip auch egal.
Der Gutachter hat mir außerdem noch geasgt wenn ich das Fahrzeug reparieren lassen, muss diesen nen halbes Jahr weiter laufen.
Das kam bei mir eh nicht in Frage, habe inzwischen ein neues Auto.
Kaufst du dir ein neues Auto, kannst du die gezahlte MwSt vom alten Auto wiederholen. (Vorraussetzung ist du hast die MwSt bezahlt, eine Rechung dafür, und die gezahlte MwSt für das neue Auto übersteigt die des alten Kaufpreises, ansonsten erhälst du eben nur soviel, wie du jetzt für den Ersatz gezahlt hast).
Habe den Corsa 2009 für 3100€ gekauft, Rechnung vorhanden.
Du kannst dir also ausmalen wieviel MwSt ich zurück erhalte.
Es gibt noch viele Feinheiten die dir der Anwalt empfehlen wird. Scheinbar kann man aus solchen Fällen richtig Geld rausschlagen. Und wenn es eine Pauschale von 120€ ist für den Radioausbau. (Kann man immer erstmal fordern, wenn die Versicherung zahlt dann Glückwunsch, möchte sie dafür aber eine Rechnung und du hast es halt nicht ausbauen lassen, gibt es diese Pauschale dann nicht für dich)
@Cestus:
Ich kann dir nicht ganz zustimmen, dass reparierte Schäden den Fahrzeugwert steigern.
Fakt ist, wir Deutschen sind penibel.
Soll heißen:
Du stehst bei einem Autohaus, Auto A und Auto B.
Gleiche Austattung, gleiches Alter, gleiche KM.
Auto A ist als Unfallfahrzeug eingestuft.
Fahrzeug B allerdings nicht.
Na, welchen kaufst du?
Ich weiß Unfallfahrzeug kann viel bedeuten, ein Lackkratzer über 7cm z.B. kann schon zur Einstufung als Unfallfahrzeug ausreichen. Ist zwar Unsinn, ist aber so.
Geht man jetzt aber davon aus die Karre hat nen Schuss bekommen und die Karosse ist verzogen, was dann?
Also kauft der treudoofe doch lieber gleich den Unfallfreien, oder nicht?
