Fahrzeugkauf Gewerblich oder Privat?

frontloop

Ensign
Registriert
Mai 2016
Beiträge
220
Hi,

ich bin selbstständig und habe daher die Möglichkeit ein neues Fahrzeug im Privat- oder im Betriebsvermögen zu halten.

Frage ist jetzt:
Wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, habe ich ja 2 Möglichkeiten:
1. Ich trete dem Händler gegenüber als Privatperson auf. Kaufe das Auto zum Brutto-Preis und lege es sofort ins Betriebsvermögen ein. Die Umsatzsteuer erhalte ich somit nach spätestens 3 Monaten vom Finanzamt erstattet. Der Verkäufer merkt davon nichts.

2. Ich trete als Unternehmer gegenüber dem Verkäufer auf. Ich zahle den Netto-Preis und das Auto landet ebenfalls im Betriebsvermögen.

Weiß jemand, ob eine der beiden Varianten sonstige Vor- und/oder Nachteile hat? Oder ist das völlig egal?
 
Für Gewerbekunden gibt es oft Sonderangebote, allerdings wohl meist eher beim Leasing als beim Kauf. Spreche doch mit dem Verkäufer über beide Varianten, wenn der da vom Hersteller für das eine oder andere Sonderkonditionen bekommt, wird er kaum sagen, dass Du z.B. Sonderkonditionen für private Kunden nicht bekommst, nur weil der Wagen ja nachher ins Betriebsvermögen gehen soll, sondern der will verkaufen und seine Provision kassieren und dies kann er umso eher, je besser der Preis ist den er Dir machen kann.
 
Neben dem Kauf des Autos solltest du dich auch schlau machen, welche Regelungen es gibt, wenn du dein Auto nicht mehr nutzen willst. Wichtig ist z.B. folgende Regelung: Sobald du als Unternehmen ein Auto an eine Privatperson weiterverkaufst, musst du 1 Jahr Garantie geben (auch wenn dein Unternehmen gar nichts mit Autohandel zu tun hat). Vgl. auch folgende Quelle:

https://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehrleistungsfrist.html
 
frontloop schrieb:
Weiß jemand, ob eine der beiden Varianten sonstige Vor- und/oder Nachteile hat? Oder ist das völlig egal?

Möglichkeit 1 wird so zum absoluten Desaster.
Wenn du das Auto privat kaufst und einen Tag später in den Betrieb einlegst, hast du keinen Vorsteuerabzug.

Es wird nur wahrscheinlich niemand bemerken, dass der PKW kurzfristig in deinem Privatvermögen war.

Und bei Möglichkeit 2 zahlst du nicht netto an den Händler, sondern ebenfalls brutto.
 
Jupp - bei Möglichkeit 1 entfällt der Vorsteuerabzug da Privatkauf. Da nützt es auch nichts, dass du das Auto als Betriebsvermögen einbringst. Dieses ist nicht vorsteuerabzugsfähig.

PS Vorsteuerabzug hast du natürlich nur, wenn du auch Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst ... wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann ist es für dich evtl. sogar ungünstig sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederzuholen. (oder du deine Leistungen bisher Ust-frei verkaufen konntest ...)
 
Zuletzt bearbeitet:
ok. Danke für die Infos.

Wie ist das mit der Bezahlung? Ist egal, ob ich das Auto bar oder per Überweisung bezahle, oder?
Und welcher Weg (bar/Überweisung) ist heutzutage eigentlich üblich?
 
Vom Firmenkonto überweisen?
 
Ob du das vom Konto zahlst oder bar ist letztendlich egal.
Du musst es nur in deiner Gewinnermittlung/Buchführung richtig darstellen.

Und dann gehen die Probleme mit Abschreibung und Eigennutzung erst richtig los.
 
Ein seriöses Autohaus braucht eigentlich nicht zig tausend Euro Bargeld in großen Scheinen.
Da muss ja extra jemand zur Bank mit nem Batzen Geld und einzahlen.
Mit "bar" zahlen ist meist die sofortige Zahlung auf einen Schlag gemeint, egal ob der Betrag überwiesen wird oder nicht.
Doof ist nur wenn du 1 Tag vor Abholung überweist und der Betrag dann bei Abholung noch nicht gut geschrieben ist. Oder wenn du, je nach Summe, über ein Limit kommst und die Bank die Überweisung aus Sicherheitsgründen nicht ausführt.
 
Zurück
Oben