Hi,
ich bin selbstständig und habe daher die Möglichkeit ein neues Fahrzeug im Privat- oder im Betriebsvermögen zu halten.
Frage ist jetzt:
Wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, habe ich ja 2 Möglichkeiten:
1. Ich trete dem Händler gegenüber als Privatperson auf. Kaufe das Auto zum Brutto-Preis und lege es sofort ins Betriebsvermögen ein. Die Umsatzsteuer erhalte ich somit nach spätestens 3 Monaten vom Finanzamt erstattet. Der Verkäufer merkt davon nichts.
2. Ich trete als Unternehmer gegenüber dem Verkäufer auf. Ich zahle den Netto-Preis und das Auto landet ebenfalls im Betriebsvermögen.
Weiß jemand, ob eine der beiden Varianten sonstige Vor- und/oder Nachteile hat? Oder ist das völlig egal?
ich bin selbstständig und habe daher die Möglichkeit ein neues Fahrzeug im Privat- oder im Betriebsvermögen zu halten.
Frage ist jetzt:
Wenn ich mir ein neues Fahrzeug kaufe, habe ich ja 2 Möglichkeiten:
1. Ich trete dem Händler gegenüber als Privatperson auf. Kaufe das Auto zum Brutto-Preis und lege es sofort ins Betriebsvermögen ein. Die Umsatzsteuer erhalte ich somit nach spätestens 3 Monaten vom Finanzamt erstattet. Der Verkäufer merkt davon nichts.
2. Ich trete als Unternehmer gegenüber dem Verkäufer auf. Ich zahle den Netto-Preis und das Auto landet ebenfalls im Betriebsvermögen.
Weiß jemand, ob eine der beiden Varianten sonstige Vor- und/oder Nachteile hat? Oder ist das völlig egal?