Falschangabe durch Reiseveranstalter

Smash32

Lt. Commander
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Hey Leute,

ich habe aktuell ein bisschen Probleme mit einem Reiseveranstalter und würde gerne wissen wie ihr am besten vorgehen würdet.

Folgende Situation:
Ich habe ein Hotel für mich und meine Freundin gebucht, der Zimmertyp lautet "Zweibettzimmer Deluxe". Ich hatte mich über das Hotel bei Tripadvisor und Booking informiert. Dort stand es gibt Bungalows und Zimmer in dem Hotel, die Bungalows sind alt und abgewohnt und die Zimmer befinden sich alle in einem Neubau. Deshalb habe ich mich bewusst für ein Zimmer entschieden.

Jetzt ca. 1 Woche nach der Buchung stellt sich raus, dass es keine "Zweibettzimmer Deluxe" gibt. Es gibt nur einen "Bungalow Deluxe" der vom Reiseveranstalter gebucht wurde. Auch die Beschreibung zu den Zimmern passt nicht, denn dort steht die Zweibettzimmer Deluxe weisen eine ähnliche Ausstattung wie die Zweibettzimmer Grand Deluxe (Die echten Zimmer im Neubau) auf.

Am Telefon wurde mir nun mitgeteilt, dass der Mitarbeiter nichts für mich tun kann und ich eine Email schreiben soll. Er meinte er könne nicht sagen ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, diese würde laut AGB 30% des Reisepreises betragen.

Ich würde gerne wissen wie ich nun vorgehen soll, wenn der Reiseveranstalter eine kostenlose Stornierung ablehnt? Ich habe keine Lust die 30% Storno Gebühren zu zahlen und auch keine Lust mir meinen Urlaub von so etwas vermiesen zu lassen. Da der Reisetermin in 1 1/2 Monaten ist würde sich wohl auch mit einem Anwalt bis dahin wenig tun.

Laut AGB haftet der Reiseveranstalter für Falschangaben und laut AGB hat er eine Nachbesserungspflicht wenn die Leistungen nicht den angegebenen entsprechen. Ich habe hingegen eine Mitwirkungspflicht indem ich den Reiseveranstalter informiere.
Da ich dies schon vor dem Urlaub getan habe, sollte mein Part doch eigentlich erfüllt sein? Eine Nachbesserung wäre meines erachtens nur möglich, wenn er mir eines der richtigen Doppelzimmer anbietet oder sehe ich das falsch?

Kann ich wenn der Reiseveranstalter keine Einsicht zeigt einfach gegen Aufpreis das andere Zimmer buchen und im Anschluss an die Reise verlangen das mir die Kosten zurückerstattet werden, oder was sollte am ehesten getan werden?
 
Es ist jetzt für uns natürlich schwierig nachzuvollziehen, wer hier im Recht ist.

Wir wissen ja nicht, wie die Reiseprospekte ausgesehen haben.

Aber grundsätzlich bin ich schon deiner Meinung.
Wenn es klar ist, dass du ein Zimmer im Neubau haben willst, dann sollte das auch deutlich so erkennbar sein.
 
@TE
Mein Lieblingsuser, ich denke, Du hast schlechte Karten.
Entweder Du nimmst die (falsch) gebuchte Leistung oder Du trittst mit Anfechtung zurück.
Wenn Du jetzt vor Reiseantritt eine andere Kategorie buchst, dann wird Dir das immer als Nachteil ausgelegt werden und eine Buchung unter Zusatzbedingungen wie Kostenerstattung Aufpreis entspricht nicht den AGB des Reiseveranstalters und muss als Individualvereinbarung bestätigt werden. Es würde mich aber wundern, wenn der Reiseveranstalter dies zulässt.
 
Ich habe mit der Reisevermittlungsseite und dem Reiseveranstalter telefonisch gesprochen. Beide haben mir zugesichert, dass in der Onlineangabe absolut nicht ersichtlich ist, dass es sich um einen Bungalow handeln soll. Die Reisevermittlungsseite hat sogar im System vermerkt, dass es sich bei der Angabe des Reiseveranstalters scheinbar um eine Falschangabe handelt.
Demnach habe ich nicht falsch geguckt und versehentlich etwas falsches gebucht, sondern es wurde anscheinend wirklich einfach eine falsche Angabe gemacht.

Das Zweibettzimmer Grand Deluxe hat der Anbieter nicht im Angebot, die Frau am Telefon verwies mich darauf ich solle ein Upgrade bei dem Hotel anfragen. Das Hotel würde 280€ zusätzlich verlangen. Hätte ich direkt dieses Zimmer gebucht hätte der Aufpreis bei lediglich 30-40€ gelegen. Da der Aufpreis ca. 70% des eigentlichen Preises beträgt, ist es für mich absolut unrealistisch.

Ein Reiseprospekt gibt es übrigens nicht da es eine Onlinebuchung war, laut Beschreibung ist das Doppelzimmer Deluxe ähnlich dem Doppelzimmer Grand Deluxe, nur dass dieses etwas geräumiger sein soll.
Die Angaben stimmen also auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast "Zweibettzimmer" gebucht und eine Bestätigung für "Bungalow" bekommen.
Da sagt jeder Richter, den Fehler hättest Du schnell erkennen müssen.
Wenn Du dann tatsächlich vor Ort in den Bungalow kommst, sehe ich keine Anspruchsgrundlage für eine Reisepreisminderung.
Ebenso sehe ich keine Anspruchsgrundlage für eine kostenfreie Aufbuchung vor Ort oder auch vorab.

Da der Reisveranstalter nicht mit Altbau und Neubau wirbt, ist Deine Recherche hierzu juristisch nicht von Belang.
 
Nein, du hast den Sachverhalt falsch verstanden.
Ich habe ein Zweibettzimmer Deluxe gebucht und eine Bestätigung für ein Zweibettzimmer Deluxe erhalten.
Als ich dann mal auf der offiziellen Seite des Hotels war fiel mir dort auf, dass diese kein Zweibettzimmer Deluxe anbieten, sodass ich nachgefragt habe. Daraufhin wurde ich darauf verwiesen, dass der Veranstalter scheinbar einen Deluxe Bungalow gebucht hat.

Ich denke es ist von Belangen ob ich einen Bungalow oder ein Zimmer erhalte, was für mich etwas komplett unterschiedliches ist.
Ebenso wirbt der Veranstalter damit, dass die Zimmer ähnlich dem Grand Deluxe ausgestattet sind und lediglich die Größe das ausschlaggebende Unterscheidungsmerkmal ist.
Und eine 20 Jahre alte abgewohnte Einrichtung ist für mich nicht ähnlich einer absolut neuen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist es komplizierter.
Ich würde Dir empfehlen, das alles vor Reiseantritt zu klären oder von der Reise kostenlos zurück zu treten (Stornogebühren widersprechen).
 
Danke für die Info.
Ich hoffe noch darauf, dass der Reiseveranstalter einsichtig ist, wobei die Dame am Telefon sich eher nicht so überzeugt davon anhörte, dass ich kostenlos stornieren könnte.

Ich wollte auch alles vor Reiseantritt klären, da ich im Urlaub keinen Stress möchte. Werde ggf. also so wie von dir vorgeschlagen vorgehen.
Schade das wir per Überweisung gezahlt haben, andernfalls hätte ich mir definitiv mein Geld zurück gebucht und es auf ein Verfahren ankommen lassen, aber Lastschrift wurde leider nicht angeboten.

Ich werde hier wenn ich eine Antwort vom Veranstalter habe auf jeden Fall einmal antworten.
 
Ich stimme @ThomasK_7 nicht zu. Warum sollte der TE einen Nachteil hinnehmen, den er nicht zu vertreten hat?

@ TE

Ich erledige bei sowas immer alles schriftlich, denn nur so kann ich Nachweise führen. Das gelingt bei Telefonaten regelmäßig nicht. Weiterhin hast du doch eine gültige Buchung erhalten? Warum bestehst du dann nicht auf Einhaltung der vereinbarten Bedingungen?
 
Ist der Nachteil denn wirklich vorhanden? Die Aussage "scheinbar einen Deluxe Bungalow gebucht hat" scheint mir doch gar nicht bestätigt sondern immer nur noch Mutmaßung. Nur weil der Hotel-Betreiber auf der Homepage des Hotels die Zimmer anders nennt als der Reiseveranstalter (und das habe ich in meinen Reisevorbereitungen schon oft erlebt, dass es signifikante Abweichungen in den Benennungen der Zimmer auf Hotelseite bzw. Veranstalterseite existieren) sehe ich da momentan keinen zwingenden Grund nicht das Gewünschte zu erhalten.
 
Das Hotel hat mir inzwischen sicher bestätigt, dass es sich bei der Buchung um einen Deluxe Bungalow handelt, der Veranstalter meint er würde dies noch separat klären wollen. Die Beschreibung ist also definitiv falsch.

@ Idon,
ich habe natürlich separat die Inhalte des Telefonates per Email gesendet, mir wurde auch bestätigt, dass die Email angekommen ist und der Fall momentan in Bearbeitung sei.
Die Frau am Telefon meinte gestern jedoch auch nen Bungalow wäre doch viel toller als ein Zimmer, ich solle mich doch freuen..
Ergänzung ()

Also jetzt wird es wirklich frech!
Ich habe heute die Antwort erhalten, das von mir gebuchte Doppelzimmer Deluxe gibt es auch laut Tropo nicht. In Wirklichkeit hätte ich ein Doppelzimmer gebucht (das gibt es in dem Hotel übrigens auch nicht!) Sie hätten nirgends eine Ausschreibung mit Doppelzimmer Deluxe, da Tropos Infos zu dem Hotel unvollständig wären.

Daraufhin habe ich Ihnen meine Rechnung mit der Beschreibung inkl. des beschriebenen Doppelzimmer Deluxe auf der eigenen Homepage gesendet und sofort angerufen.

Die Mitarbeiterin war verwundert und meinte die von mir gesendete Seite wäre angeblich nicht durch Tropo einsehbar, es gäbe widersprüchliche Informationen auf Tropos Homepage.

In der ersten Antwort wurde mir eine kostenlose Stornierung verwehrt, lediglich ein Umbuchen zum Aufpreis von 140€ wäre möglich.
 
Warum solltest du kostenlos stornieren wollen? Warum solltest du einen Aufpreis für die Leistung zahlen, die dir u. U. vertraglich zusteht?

Ich kenne den Sachverhalt natürlich nicht im Detail etc., ich würde mich aber jedenfalls nicht abspeisen lassen. Dazu muss man aber auch Lust und Spaß daran haben, sowas durchzusetzen.
 
Ich möchte kostenlos stornieren, weil ich keine Lust auf den ganzen Stress habe.
Ich würde dann einfach das Grand Deluxe Zimmer neu buchen und die 30-40€ Aufpreis zahlen (natürlich nicht bei dem gleichen Veranstalter!).

Sollte Tropo mir jedoch die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung verweigern, werde ich definitiv alles was möglich ist durchsetzen.
Ich habe inzwischen ja auch von Tropo schriftlich, dass Sie fehlerhafte und widersprüchliche Angaben auf ihrer Homepage zu dem Hotel machen.

Und laut den AGB haftet Tropo vollständig für falsche Angaben.
Weiterhin bin ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen indem ich auf den Zustand hinwies, eine Nachbesserung seitens Tropo wurde bisher vollständig abgelehnt.

Damit wird meines Erachtens nicht nur gegen die eigene AGB sondern auch gegen das BGB verstoßen.
Ergänzung ()

Ich lache mich tot.
Ich habe entdeckt wo der Fehler liegt.
Der Reiseveranstalter hat die Hotelbeschreibung von einem Hotel mit fast genau dem gleichen Namen genommen.
Nur dass das Hotel von dem die Beschreibung kommt 5 Sterne hat und das 5-fache kostet von dem, das ich gebucht habe.
Hab mir alle Unterlagen dazu kopiert und werde Tropo jetzt noch einmal kontaktieren, laut Tropos Beschreibung habe ich nämlich auch ein 5 Sterne und kein 3 Sterne Hotel gebucht.
 
Zuletzt bearbeitet:
So langsam bin ich echt genervt. Inzwischen wurde mir das Upgrade für 70€ angeboten, eine kostenlose Stornierung wird weiterhin abgelehnt.
 
Kostenloses Upgrade klingt für mich viel besser. Verträge sind doch zu erfüllen, oder etwa nicht?
 
Wieso willst du überhaupt stornieren? Wenn du schriftlich hast, dass sie sich weigern die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, dann kannst du direkt zurücktreten. Anrufen würde ich lassen. Schreib denen ein Fax und weise freundlich auf ihren Fehler hin.
 
Ich habe auch darauf verwiesen, dass der Vertrag eingehalten werden soll.
Ich habe laut Information von Tropo ein Hotel mit einer Umfangreichen Ausstattung gebucht von der die Hälfte fehlt.
Es hat 3 Sterne statt wie von Tropo angegeben 5, es fehlt der Lift, es fehlt die Bar, es fehlen die Sonnenschirme, alles Ausstattung die es nicht gibt.

Die Sachbearbeiterin meinte bei den Hotelfotos gibt es Fotos von Bungalows, deswegen hätte ich wissen müssen, dass die Zimmer sich in Bungalows befinden.

Ich habe auf die Frankfurter Liste verwiesen die eindeutige Unterschiede zwischen Bungalows und Zimmern macht und darauf, dass mir sogar Ab in den Urlaub bestätigt hat, dass davon keinesfalls auszugehen ist und ich als Laie es erst recht nicht sehen kann, wenn selbst ein Reiseportal es nicht so sieht.
 
Rechtlich ist die Sache jetzt nicht so schwer. Musst halt schauen wie und ob du zum Recht kommst.
 
Ich habe jetzt erst einmal Beschwerde bei der Online-Streitbeilegungsstelle der Europäischen Kommission eingereicht. Werde gleich aber auch noch einmal dort anrufen da die Mitarbeiterin sich schon lange zurückmelden wollte.
 
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