Falschlieferung bei Alternate

JimNastik

Commander
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Zunächst die Vorgeschichte:

Zack-Zack (Schnäppchenseite von Alternate) bietet eine Logitech G5 refresh an.
Wie viele andere bestelle ich Sie und erhalte das alte G5 Modell mit weniger Tasten etc.

Nach der Frage des weiteren Vorgangs dann diese E-mail (Auszug):

"Wir können nun leider so schnell auch keinen so großen Posten der G5 refresh
besorgen. Somit bleibt Ihnen die Wahl, entweder zu stornieren oder die Maus
dennoch zu kaufen."

Jetzt frage ich mich da ich ja nun schon bezahlt und einen falschen Artikel erhalten habe,
ist das Versandhaus nicht verpflichtet mir den richtigen Artikel zu liefern wie im Angebot
beschrieben?

Bitte schreibt nichts dazu wenn Ihr euch nicht sicher seid.

Grüße
 
auf keinen fall nachgeben
du willst immer auch das bekommen was du gekauft hast
 
Ja lool....wenn es nicht verfügbar ist, ist es nicht verfügbar.

Du kannst nun entweder auf deine Maus ewig und 3 Tage warten oder das Geld nehmen.
 
Ist natürlich Alternates Schuld, wenn sie es nicht checken das ausm Angebot zu nehmen. Besteh einfach darauf.
 
[/QUOTE]
Nach der Frage des weiteren Vorgangs dann diese E-mail (Auszug):

"Wir können nun leider so schnell auch keinen so großen Posten der G5 refresh
besorgen. Somit bleibt Ihnen die Wahl, entweder zu stornieren oder die Maus
dennoch zu kaufen."

Grüße[/QUOTE]

NIx da hart sein, die sollen dir die G5 Refresh schicken, sie können nicht einfach ein angebot machen und jeder schlägt zu und dann auf einmal sagen wir haben so keinen grossen posten!
Und geben einem dann die alte!


Edit; Mal gerade geschaut bei zack zack da war ein komentar:

Ich weise Sie auf § 437; BGB - Rechte des Käufers bei Mängeln hin.
Sie sind dazu verpflichtet das ausgeschriebene Angebot zu erfüllen.
Alternativ wäre ich auch mit Rückerstattung von Artikel+Versand+Nachnahme,
sowie meinen vergeblichen Mehraufwendungen wie ca. 2 std. meiner Zeit,
den Fahrtkosten zur Post und den Verschleiß meines Autos einverstanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sherman123 schrieb:
Ja lool....wenn es nicht verfügbar ist, ist es nicht verfügbar.

Die Mouse wird weiterhin im Shop regulär als "in 3 bis 5 Tagen Versandfertig" angeboten.
-->http://www.alternate.de/html/product/Maeuse__und__Trackballs/Logitech/G5_Laser_Mouse_Refresh/187206/?


Rein rechtlich habe ich noch das hier gefunden: §437 BGB

Naja, und mir entstehen ja auch viele zusätzliche Kosten bei der Hin und Herfahrerei.
Ich denke ich werde also auf Auslieferung oder entsprechende Entschädigung bestehen.

@Starspeed, ja das war mein Kommentar^^
 
Sherman123 schrieb:
Ja lool....wenn es nicht verfügbar ist, ist es nicht verfügbar.

was bist denn du für einer? bezahlst du auch einen golf und gibts dich mit einem polo zufrieden? scheinbar.

wenn sie nicht lieferbar ist, dann gibts eben einen lieferverzug und kein falsches produkt!

Sherman123 schrieb:
Du kannst nun entweder auf deine Maus ewig und 3 Tage warten oder das Geld nehmen.
oder auf nachsendung des richtigen artikels zulasten von alternate bestehen.
 
oder auf nachsendung des richtigen artikels zulasten von alternate bestehen.
Habe ich doch geschrieben! Ewig und 3 Tage.

was bist denn du für einer? bezahlst du auch einen golf und gibts dich mit einem polo zufrieden? scheinbar.
Wo steht, dass ich mich mit dem "Polo" zufrieden gebe? "Geld zurück, oder neue", schrieb ich!!

Allerdings bevor ich ewig warte, verlange ich doch einfach das Geld zurück.


Die Mouse wird weiterhin im Shop regulär als "in 3 bis 5 Tagen Versandfertig" angeboten.
Das ist dann natürlich etwas anderes!
 
Interessant ist, was auf der Rechnung steht!

Wenn dort G5 refresh steht, hast du einen Anspruch auf den Artikel, ansonsten nicht.
 
Wie Farmer sagt, ist relativ wichtig was auf der Rechnung steht. Wenn dort "G5 Refresh" bist du auf jeden Fall im Recht und kannst den richtigen Artikel verlangen. Ob du ihn bekommst ist aber ne andere Sache.

Wenn sie ihn nicht liefern können, dann können sie ihn nicht liefern. Also musst du entweder, wie auch schon gesagt, womöglich ewig und drei Tage warten oder die Maus zurückschicken.

Ich an deiner Stelle würde denen nochmal ne Mail schreiben. Wenn die Maus bei Alternate mit 3-5 Tagen Lieferzeit gelistet ist, dann solltest du das mal anmerken. Wenn sie dir dann schreiben das Alternate nichts mehr mit Zack-Zack zu tun hat solltest du sie mal drauf aufmerksam machen das die Rechnung von Alternate ausgestellt wurde (<- war zumindest bis vor ein paar Wochen noch so, ist es warscheinlich immernoch?)




cya
cr@zy
 
Es wurde nicht geliefert, was bestellt wurde.
Für mich ein klarer Fall.

Maus zurück schicken und die richtige Lieferung anfordern.
 
es ist in keinster weise relevant was auf der rechnung steht.
hat er im zack zack shop die erwähnte maus gekauft, dann hat er auch das recht, genau diese maus zu erhalten.

wenn er im zack zack die refresh bestellt und als email in der rechnung das wort "refresh" fehlt, dann ist es dem käufer natürlich nicht zumutbar zu recherchieren, ob es sich um das gleiche produkt handelt.

da alternate auch zu erkennen gibt, dass sie die falsche maus geliefert haben - ob als ersatz oder die angabe im shop falsch war - muss hier sowieso nicht diskutiert werden, ob er recht auf das bestellte modell hat.

wie weiter oben erwähnt, dürfte der käufer sogar ersatz für seinen aufwand verlangen, aich wenn die verschleißteile des autos wohl nicht zu berücksichtigen wären.

ob alternate freiwillig einen aufwandersatz zahlt, kann ich mir nicht vorstellen.
da müsste man schon zu einem anwalt greifen, und das lohnt natürlich in keinster weise.
 
Das ist imo so nicht richtig, da der Kaufvertrag erst mit Zustellung der Rechnung erfolgt.
 
1. Der Kaufvertrag ist offenbar schon zustande gekommen (AGB 1.1 "Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.")
2. Alternate hat offenbar die Falschlieferung per E-Mail eingeräumt
3. Damit liegt laut BGB § 434 (3) ein Sachmangel vor

Nun kannst du nach BGB § 437
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Wenn du Nacherfüllung verlangst musst du u.U. halt etwas warten. Falls das dem Verkäufer nicht möglich ist, kann er eine andere Art der Nacherfüllung anbieten.
 
Farmer schrieb:
Das ist imo so nicht richtig, da der Kaufvertrag erst mit Zustellung der Rechnung erfolgt.

das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

wenn du beim bäcker einen berliner mit marmelade bestellst, der verkäufer packt das ein und sagt: "bitte, ihr berliner" und gibt dir ein berliner ohne marmelade, ist es vollkommen egal, ob er "berliner" oder "berliner mit marmelade" gesagt hat.



wenn du die refrsh kaufst, kann alternate nicht einne rechnung schicken ohne zusatz refresh und darauf hinweisen, dass das produkt sogleich versendet wird.
macht das ein unternehmen häufiger, besteht der verdacht der täuschung.

das der kaufvertrag erst mit dem zusenden der rechnung zustande kommt ist hier absolut egal.
 
Mal ein kleines Update.

Alternate stellt sich dumm und sagt Maus sei nicht verfügbar, obwohl Sie im shop angeboten wird.
Zack-zack und Alternate nutzen verschiedene Lager usw. Rechnung habe ich von Alternate,
interessiert mich also herzlich wenig.

Meine e-mail von Freitag Abend in der ich Austausch verlange ist bis jetzt nicht beantwortet worden.

Ich werde Morgen zur Verbraucherschutzzentrale gehen und wenn bis Abends keine mail
mit Klärung eintrifft werde ich die Sache Mittwoch dem Anwalt übergeben.

Es ist zwar ein relativ kleiner Betrag, aber soetwas lasse ich mir nicht bieten, denn ich bin im Recht.
 
Nimm lieber das Telefon in die Hand und ruf da an.
Das bringt mehr.
A ja, bleib freundlich. Dem du die Mail geschrieben hast oder noch anrufen wirst, kann nichts dafür...

Man muss nicht gleich zum Verbraucherschutz laufen oder mit einem Anwalt drohen. :rolleyes:
 
Naja, freundlich bleibe ich sowieso ;)
Und man muss auch keine falsche Ware
liefern und seine Kunden dann ignorieren!

Ausserdem brauche ich nicht zu drohen,
ich gebe es dem Anwalt, der kümmert sich
darum und fertig.
Habe nämlich keine Lust mir davon die
Laune vermiesen zu lassen.
 
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