Festplatte eines anderen kaputt gemacht - Wer muss dafür aufkommen?!

Er ist eine Sie. Ändert aber nichts an den Tatsachen. Entweder du sagst es ihnen, oder du lebst mit den anderweitigen Konsequenzen die folgen. Es ist deine Entscheidung.

@florian.
Man kann auch OHNE Alkohol Spaß haben? Also ich habe letztes Jahr mal nen Schlückchen probiert, bin auch aus dem "Ich-muss-wegen-meinen-Freunden-was-trinken-um-mich-nicht-zu-blamieren" Alter raus. Ich habe nie getrunken, und werde nie "trinken". Ich koche und backe auch mal gerne mit Rum und Rotwein. Dennoch bin ich kein Säufer, das kocht und backt sich raus. Der Alkohol hat mich nicht im geringsten beeinflusst, ich fand die Welt weder schöner, noch hatte ich mehr Spaß, noch habe ich mehr geredet oder sonst irgendwas. Habe es unter: Kann man trinken abgestempelt. Aber da trink ich lieber nen Glas Milch. Mit 14 MUSS man noch nicht trinken. Ist aber auch ein wenig Offtopisch jetzt.
 
ich versteh den Troubel hier nicht.
Faktenlage:
Der TE hat fremdes Eigentum zerstört (das wie ist erstmal egal). Also über die Eltern des TE die Sache der Haftpflicht übergeben, sprich den Schaden so melden, wie er entstanden ist. Dem Geschädigten keine Zugeständnisse, sondern an die Versicherung verweisen, die wird sich dann um alles kümmern, dafür ist die nämlich da.
 
Das ist falsch. Es ist immer noch fraglich ob der Besitzer nicht fahrlässig gehandelt hat.

Wenn du dein Auto an ner Autobahnausfahrt hinstellst und da fährt einer hinten drauf kannse auch nicht sagen: "Aber DER ist doch reingefahren!"
 
Bleibt dabei, die Klärung der Schuldfrage liegt nicht bei uns, sondern alleine bei der Versicherung
(welche selber natürlich kein Geld zu verschenken hat ;)

Von daher gibt es nur die Möglichkeit
1) den Betroffenen davon überzeugen dass der Betrag welche von der Versicherung ersetzt werden wurde den Aufwand nicht wert ist
und wenn das nichts hilft
2) der Versicherung den Vorfall melden
 
Onkelhitman schrieb:
Wenn du dein Auto an ner Autobahnausfahrt hinstellst und da fährt einer hinten drauf kannse auch nicht sagen: "Aber DER ist doch reingefahren!"
Ist aber nochmal ne andere Größenordnung ^^ und auch hier muss am Ende die Versicherung entscheiden, ob es ein Versicherungsfall ist oder nicht (auch ob es Fahrlässig war/ist oder nicht). Da der TE erst mal den Schaden verursacht hat, muss er diesen natürlich seiner Versicherung melden.

Wenn du das nicht möchtest übernimmst entweder du direkt den verursachten Schaden oder einigst dich mit dem Geschädigten.
 
Onkelhitman schrieb:
Das ist falsch. Es ist immer noch fraglich ob der Besitzer nicht fahrlässig gehandelt hat.

Wenn du dein Auto an ner Autobahnausfahrt hinstellst und da fährt einer hinten drauf kannse auch nicht sagen: "Aber DER ist doch reingefahren!"

du liegst falsch, die Vermutung das jemand fahrlässig gehandelt hat oder nicht, obliegt hier nicht der Einschätzung des Verursachers, sondern alleine der Versicherung.
Wenn diese feststellt, dass der Geschädigte fahrlässig gehandelt hat, wird sie nicht bezahlen.
Dein Beispiel hinkt gewaltig, da der Auffahrende die Polizei rufen wird und diese den Vorgang aufnimmt und somit meine Versicherungsdaten dem Auffahrenden mitteilt. Somit muss ich Angaben zum Hergang machen und spätestens dann wird meine Fahrlässigkeit kundig.
Aber im Falle einer Sachbeschädigung einfach zu sagen, zahle ich nicht, war fahrlässig ist der dümmste Tipp, den man geben kann.
Wie gesagt, solche Fälle zu klären ist Aufgabe der Versicherung, alles andere führt in der Regel zu Gerichtsverhandlungen.
 
Und wie ist der Stand der Dinge? Hast du es deinen Eltern erzählt und haben die sich den 18Jährigen Kabelspanner zur Brust genommen?
 
Die Eltern haben sie, wie prophezeit, wohl doch getötet oder warum gehts hier nicht weiter? ;)
 
Gleich getötet? Naja, vielleicht Hausarrest, Handy-Verbot, Computerverbot, für mind. 2 Wochen.
Okay, in dem Alter ist das quasi ein Todesurteil :D:D
 
Zuletzt bearbeitet: (RS)
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