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Fliesen in der Küche hochgekommen
- Ersteller Shurkien
- Erstellt am
Heretic Novalis
Banned
- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
recht einfache vorgehensweise bei sowas und allen anderen mängeln in einem mietverhältnis:
- mangel dem vermieter umgehend (!) anzeigen
- fristsetzung zur behebung des mangels, sofern nichts unternommen wird
- verstreicht die frist, kann die miete anteilig gekürzt werden. richtwerte gibts beim mieterschutz oder im netz.
- dabei ist zu beachten, dass ggf. eine gültige kleinreparaturklausel im vertrag vereinbart worden sein kann, also erst prüfen und nicht wegen einem kaputten wasserhahn für 20€ den vermieter belästigen
kürzt man die miete ohne vorher den mangel anzuzeigen oder dem vermieter gelegenheit zu geben, den mangel zu beheben, ist das ein kündigungsgrund.
und noch eins am rande: ob ein baugutachter dazugeholt wird ist sache des vermieters. kümmert er sich nicht drum, muss er halt alle 2 jahre neu fliesen oder läuft gefahr, dass teure zusatzschäden entstehen. das kann dem mieter aber normalerweise herzlich egal sein. der mieter hat anspruch auf eine mangelfreie mietsache, der vermieter hat anspruch auf die miete und neben/betriebskosten sowie einhaltung der hausordnung/sonstigen vereinbarungen.
warum hier zu einem (teuren) anwalt geraten wird ist mir unbegreiflich...
- mangel dem vermieter umgehend (!) anzeigen
- fristsetzung zur behebung des mangels, sofern nichts unternommen wird
- verstreicht die frist, kann die miete anteilig gekürzt werden. richtwerte gibts beim mieterschutz oder im netz.
- dabei ist zu beachten, dass ggf. eine gültige kleinreparaturklausel im vertrag vereinbart worden sein kann, also erst prüfen und nicht wegen einem kaputten wasserhahn für 20€ den vermieter belästigen
kürzt man die miete ohne vorher den mangel anzuzeigen oder dem vermieter gelegenheit zu geben, den mangel zu beheben, ist das ein kündigungsgrund.
und noch eins am rande: ob ein baugutachter dazugeholt wird ist sache des vermieters. kümmert er sich nicht drum, muss er halt alle 2 jahre neu fliesen oder läuft gefahr, dass teure zusatzschäden entstehen. das kann dem mieter aber normalerweise herzlich egal sein. der mieter hat anspruch auf eine mangelfreie mietsache, der vermieter hat anspruch auf die miete und neben/betriebskosten sowie einhaltung der hausordnung/sonstigen vereinbarungen.
warum hier zu einem (teuren) anwalt geraten wird ist mir unbegreiflich...
motzfrosch
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Dez. 2010
- Beiträge
- 388
An alle die der Meinung sind, dass eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels erforderlich ist, bevor die Minderung eintritt, könnt ihr da mal eine Quelle für nennen?
Im § 536 BGB steht davon jedenfalls nichts.
Nachfrage
Was denn, hat keiner ne Quelle? Liegts vielleicht daran, dass es keine gibt?
Die Minderung des Mietzinsanspruchs tritt nämlich kraft Gesetzt ein, sobald die Mietsache in ihrer Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Minderung kann zwar gem. § 536c II Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein, wenn eine Mängelanzeige beim Vermieter unterlassen wird, das bedeutet aber nicht, dass die Minderung erst nach einer abgelaufenen Frist eintritt. Fristen bzw. Verzug des Vermieters sind erst für Schadens-, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme oder außerordentliche fristlose Kündigungen interessant.
Das beantwortet auch deine Frage:
Im § 536 BGB steht davon jedenfalls nichts.
Nachfrage
Was denn, hat keiner ne Quelle? Liegts vielleicht daran, dass es keine gibt?
Die Minderung des Mietzinsanspruchs tritt nämlich kraft Gesetzt ein, sobald die Mietsache in ihrer Nutzbarkeit erheblich beeinträchtigt ist. Die Minderung kann zwar gem. § 536c II Nr. 1 BGB ausgeschlossen sein, wenn eine Mängelanzeige beim Vermieter unterlassen wird, das bedeutet aber nicht, dass die Minderung erst nach einer abgelaufenen Frist eintritt. Fristen bzw. Verzug des Vermieters sind erst für Schadens-, Aufwendungsersatz, Selbstvornahme oder außerordentliche fristlose Kündigungen interessant.
Das beantwortet auch deine Frage:
Weil im Internet zu Rechtsfragen mit erstaunlichem Selbstbewusstsein häufig Unfug verbreitet wird. Siehe die Beiträge hier im thread.Heretic Novalis schrieb:warum hier zu einem (teuren) anwalt geraten wird ist mir unbegreiflich...
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Nov. 2010
- Beiträge
- 5.627
So update.
Die Fliesen im Flur sind alle gerissen und kommen vermutlich auch in der nächsten Zeit noch hoch
Wie erwähnt ist der Badezimmer Boden ebenfalls wellig und rissig.
Es kam heute ein Fliesenleger und dieser meinte die müssen alles neu machen, sprich Boden raus, neuen Kies rein.. Das volle Programm halt
Die Miete wird diesen Monat wohl erlassen.
Hier mal ein Bild des Flures, haben alle Risse mal eingekreist/angemalt:
http://imageshack.us/g/546/img20110530132736.jpg/
Die Fliesen im Flur sind alle gerissen und kommen vermutlich auch in der nächsten Zeit noch hoch
Wie erwähnt ist der Badezimmer Boden ebenfalls wellig und rissig.
Es kam heute ein Fliesenleger und dieser meinte die müssen alles neu machen, sprich Boden raus, neuen Kies rein.. Das volle Programm halt
Die Miete wird diesen Monat wohl erlassen.
Hier mal ein Bild des Flures, haben alle Risse mal eingekreist/angemalt:
http://imageshack.us/g/546/img20110530132736.jpg/
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