Liebe Community!
unser individuell gebuchter Rückflug (WizzAir) wurde plötzlich um 2 Tage nach hinten verschoben und man kann es hinnehmen oder Flugpreis erstatten lassen.
Es scheint WizzAir hat ihren begehrte Fluglizenz für diesen wichtigen Tag gewinnbringend weiterverkauft und fliegt nun erst 2 Tage später mit gleicher Flugnummer.
Laut meiner Recherche:
Stehen einem laut EU Fluggastrecht 250-600€ zu, wenn es <14 Tage vor Flug angekündigt wird.
Nichts steht einem jedoch zu wenn es >14 Tage vor Abflug angekündigt wird, wie in unserem Fall.
Frage:
Kann das sein, dass eine Fluglinie so agieren kann und er Kunde den ganzen Mehraufwand und Kosten selbst tragen muss?
...Kind verpasst Schultag, Urlaub in Arbeit muss verlängert werden, Unterkunft und Mietwagen in ausgebuchter Zeit verlängern und Mehrkosten für 2 weitere Nächtigungen.
Oder steht einem da doch eine Entschädigung zu (z.B. Nächtigungskosten)?
Vielen Dank im Voraus!
unser individuell gebuchter Rückflug (WizzAir) wurde plötzlich um 2 Tage nach hinten verschoben und man kann es hinnehmen oder Flugpreis erstatten lassen.
Es scheint WizzAir hat ihren begehrte Fluglizenz für diesen wichtigen Tag gewinnbringend weiterverkauft und fliegt nun erst 2 Tage später mit gleicher Flugnummer.
Laut meiner Recherche:
Stehen einem laut EU Fluggastrecht 250-600€ zu, wenn es <14 Tage vor Flug angekündigt wird.
Nichts steht einem jedoch zu wenn es >14 Tage vor Abflug angekündigt wird, wie in unserem Fall.
Frage:
Kann das sein, dass eine Fluglinie so agieren kann und er Kunde den ganzen Mehraufwand und Kosten selbst tragen muss?
...Kind verpasst Schultag, Urlaub in Arbeit muss verlängert werden, Unterkunft und Mietwagen in ausgebuchter Zeit verlängern und Mehrkosten für 2 weitere Nächtigungen.
Oder steht einem da doch eine Entschädigung zu (z.B. Nächtigungskosten)?
Vielen Dank im Voraus!