Flug um 2 Tage verschoben, Fluggastrechte?

Michi777

Commander
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Liebe Community!
unser individuell gebuchter Rückflug (WizzAir) wurde plötzlich um 2 Tage nach hinten verschoben und man kann es hinnehmen oder Flugpreis erstatten lassen.
Es scheint WizzAir hat ihren begehrte Fluglizenz für diesen wichtigen Tag gewinnbringend weiterverkauft und fliegt nun erst 2 Tage später mit gleicher Flugnummer.

Laut meiner Recherche:
Stehen einem laut EU Fluggastrecht 250-600€ zu, wenn es <14 Tage vor Flug angekündigt wird.
Nichts steht einem jedoch zu wenn es >14 Tage vor Abflug angekündigt wird, wie in unserem Fall.

Frage:

Kann das sein, dass eine Fluglinie so agieren kann und er Kunde den ganzen Mehraufwand und Kosten selbst tragen muss?
...Kind verpasst Schultag, Urlaub in Arbeit muss verlängert werden, Unterkunft und Mietwagen in ausgebuchter Zeit verlängern und Mehrkosten für 2 weitere Nächtigungen.
Oder steht einem da doch eine Entschädigung zu (z.B. Nächtigungskosten)?

Vielen Dank im Voraus!
 
Na ja. Man bekommt wohl, was man einkauft. Ist ein ungarischer Billgstfluganbieter.

Und zum Rest. Kann ich nichts zu sagen.
 
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Moin. Vielleicht rufst du mal einen Anwalt an der sich damit auskennt.
Das ist ja ein Spezialfall wo evtl. auf vieles geachtet werden muss.
Ansonsten bin ich dir leider keine Hilfe :freak:
 
Anstelle der langen Aufzählung, ist die naheliegendste Lösung am gleichen Tag einen anderen Flug zu buchen, Wenn möglich. Keine Option?
 
Anwalt via Rechtsschutz kontaktiert.
Es gibt nur 1 Flug an diesem Tag und der kostet 500€.
 
Michi777 schrieb:
...Kind verpasst Schultag, Urlaub in Arbeit muss verlängert werden, Unterkunft und Mietwagen in ausgebuchter Zeit verlängern und Mehrkosten für 2 weitere Nächtigungen.
Da der Rückflug individuell gebucht wurde, wird er auch individuell betrachtet.
Du bist Fluggast von X nach Y. Mehr nicht.
Wo du wohnst und wo du wie übernachtest hat nichts mit der Airline zu tun.
Das ist der Nachteil wenn man individuell bucht.
Hast du eine Reiseversicherung z.B. auf deiner Kreditkarte und den Urlaub damit bezahlt?
 
Also nach meinem Kenntnisstand muss man hier noch differenzieren zwischen Flugverschiebung (gleiche Flugnummer) oder Flugstornierung mit Alternativflug (andere Flugnummer)

Bei Verschiebung gilt:
Mehr als 14 Tage vor Abflug -> Keine Entschädigung
14-7 Tage vor Abflug -> 50% nach Fluggastrecht (diese 250-600€)
Weniger als 7 Tage vor Abflug -> 100% nach Fluggastrecht

Bei Stornierung
Mehr als 14 Tage vor Abflug -> Keine Entschädigung
Weniger als 14 Tage vor Abflug -> 100% nach Fluggastrecht

Konnte das auf die Schnelle nicht in der EU Verordnung finden, dass waren aber kürzlich bei mir die Bedingungen bei Britisch Airways und KLM.

Grundsätzlich kannst du zusätzliche Ausgaben mit einreichen (Hotel, Taxi etc.) die Airline darf dies aber mit der Pauschale verrechnet. Sprich du musst dir für 100€ ein Hotel nehmen und du reichst das ein und die Airline zahlt dir 250€ dann ist das Hotel damit abgegolten (es gibt also nicht 100€+250€). Hintergrund ist, dass diese Pauschalen dafür da sind das juristisch einfach zu halten um diese Aufwände zu kompensieren und nicht um den Fluggast zu bereichern oder die Airline zu bestrafen. Daher hat man (denke ich) es auch schwierig Punkte wie verpassten Schultag etc. gelten zu machen. Höchsten aufwändig über den Rechtsweg.

Leider ist meine persönliche Erfahrung, dass diese Rechte mehr auf dem Papier existieren und man froh sein kann wenn die Airlines überhaupt reagieren. Bei British Airways war ich erstaunt nach 2 Monaten Geld gesehen zu haben. Meine Vermutung ist, weil die EU genau wegen dieser Praxis erwägt das Vorkassemodell zu untersagen für Airlines. Bei KLM warte ich noch auf Reaktion. Bei EgyptAir wurden mir nach über einem Jahr nicht Mal der Flugpreis erstattet (da erwarte ich auch nichts mehr).

Bei Airlines wie Wizz oder Ryanair würde ich meine Erwartungen da sehr niedrig ansetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@eltono91 was soll der TE einreichen und wo? Das ganze ist 14 Tage vorher, laut deinen Angaben ist da die Unterscheidung zwischen Verschiebung und Stornierung irrelevant.
 
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Wenn man Anspruch auf Entschädigung hat kann man Kosten wie Hotel, Taxi etc. über das Antragsformular der Airline mit einreichen. Soviel zum was und wo.

Hat die Airline das mehr als 14 Tage vorher angekündigt hat man keinerlei Ansprüche. Hatte ich überlesen, dass das hier der Fall ist. Dachte das sei weniger als 14 Tage und da wollte ich nur drauf hinweisen, dass es noch Unterschiede gibt zwischen verschoben und storniert.

Wird auch oft kritisiert, dass 14 Tage zu kurzfristig ist. Aktuell ist das aber nun Mal die Rechtssprechung.
 
14 Tage vor dem Flug und "plötzlich" ist schon merkwürdig. Bist du schon im Urlaub? Wenn ja: nimm eine alternative oder leb damit. Wenn nein: nimm eine alternative, leb damit oder stornier den Urlaub.
Was genau erwartest du? Die Regelungen dazu hast du gefunden. Einen Anwalt wegen so einem pillepalle zu kontaktieren ist völlig übertrieben und was sind 500€ schon für einen Flug mit der Familie? Der andere Flug war ja sicherlich auch nicht umsonst. So viel niedriger wird es da auch nicht gewesen sein, Streitwert liegt geschätzt bei 100€?
 
Du hast Anrecht auf eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
https://drflug.de/#8

Ihr Flug wurde annulliert, Sie wollen aber dennoch zeitnah an Ihr Ziel, dies notfalls mit einer anderen Airline? Fordern Sie das bisher ausführende Luftfahrtunternehmen mit diesem Schreiben zur Ersatzbeförderung auf und machen Sie ggf. später Ersatz Ihrer selbst verauslagten Kosten geltend.
https://www.drboese.de/wp-content/uploads/2021/01/Umbuchung_Flug.rtf

Ausfüllen, Frist setzen, mittels BCC Trick* an die Airline schicken und nach Ablauf der Frist einen Alternativflug buchen und die entstandenen Kosten bei Wizzair einfordern bzw. -klagen. Die Anwaltskosten muss Wizzair tragen.

Einen Anspruch auf Ausgleich hast du nicht, da wo bereits richtig erkannt, der Flug >14 Tage vor Abflug abgesagt wurde. Das ändert aber nichts daran, dass du einen rechtlichen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung hast!

*https://www.drboese.de/blog/wirksam-per-e-mail-kuendigen-ohne-wenn-und-aber/
 
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crashbandicot schrieb:
Du hast Anrecht auf eine anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
https://drflug.de/#8


https://www.drboese.de/wp-content/uploads/2021/01/Umbuchung_Flug.rtf

Ausfüllen, Frist setzen, mittels BCC Trick* an die Airline schicken und nach Ablauf der Frist einen Alternativflug buchen und die entstandenen Kosten bei Wizzair einfordern bzw. -klagen. Die Anwaltskosten muss Wizzair tragen.

Einen Anspruch auf Ausgleich hast du nicht, da wo bereits richtig erkannt, der Flug >14 Tage vor Abflug abgesagt wurde. Das ändert aber nichts daran, dass du einen rechtlichen Anspruch auf eine Ersatzbeförderung hast!

*https://www.drboese.de/blog/wirksam-per-e-mail-kuendigen-ohne-wenn-und-aber/
Danke für deine Antwort.
Diese Info bekam ich auch seitens Anwalt.
Transport am gleichen Tag (auch von teurer anderer Airline) sowie Schaden\Mehrkosten die mit der Verschiebung zusammenhängen müssen sie leisten, auch wenn sie es nicht von sich aus anbieten.
Billigfluglinien antworten meist gar nicht und nach Einschreiten des Anwaltes überweisen sie wortlos die Forderung oder manchmal auch nicht und es geht bis zu Pfändung.
Habe seitens meiner Rechtsschutz eine netten Prozessverzichtszahlung bekommen und wir konnten Unterkunft und Mietwagen zu normalen Bedingungen verlängern:
 
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