Flugreise - falscher Betrag abgebucht - wie vorgehen?

Oder halt einfach für 5€ mehr direkt bei der Airline buchen... Manche Leute suchen auch nach Problemen

@TE: ich dachte du willst nichts mehr dazu schreiben?
 
Dazu geäusserst, dass du die mit Sicherheit erhaltene buchungsbestätigung ignoriert hast, haste auch nicht oder? Hast du keine bekommen, sie ignoriert oder gabs wirklich keine? Das ist nämlich durchaus relevant zwecks kontrolle, bei der du ja abstreitest, dass es sie gäbe.
 
Es gab eine Buchungsbestätigung als E-Mail, woraufhin ich direkt die Hotline angerufen hatte, die zu dem Zeitpunkt nichts machen konnte oder wollte, und auf eMail-Beschwerde verwiesen hatte ... die denn Anspruch zunächst nicht anerkannt hatte.
 
Smartin schrieb:
Klar, Anwälte haben auch echt nichts bessere zu tun, als für ein paar Eur Honorar (58,50 Eur um genau zu sein), Stunden in Schriftsätze, Sachverhaltsanalyse etc. zu stecken, weil sich irgendwer um einen Apfel und ein Ei streitet. :freak: Einknicken? (auf der Gegenseite) Würde ich nicht. Das wirtschaftliche Prozessrisiko ist doch gering? Im Gegenteil ich würde mir eins lachen und darauf warten, dass ich verklagt werde. Gerade bei Großfressen, die mir deswegen sogar damit noch drohen. Da würde ich mir denken, na dann verklag mich doch. Schlimmstenfalls kostet es ein paar Eur.
[...]

Ich schrieb ja, dass eigene Expertise oder ein befreundeter Anwalt nötig sind. Sich jetzt an dem niedrigen Honorar aufzugeilen läuft fehl.

Eine (Rechts)Folgenaufklärung ist üblich und professionell. Wenn jemand darüber lacht und das ignoriert, dann ist das ok - erlebe ich auch immer mal wieder. Mit "Drohung" oder "Großfresse" hat das nichts zu tun, auch diese Auffassungen gehen völlig an der (juristischen) Praxis vorbei. Zur unabhängigen Klärung der Sachverhalte gibt es ja Gerichte.
 
x.treme schrieb:
...Dafür dass ich einen Informatik-Master habe, und im Nachhinein reproduziert habe, wie der Fehler zustande gekommen ist, ...

Also ich glaube dir. Du bist so super und Informatiker und Master und so, du solltest wegen 100€; ach nein, wegen 85€ vor Gericht ziehen. Tu es in aller unserer Namen, zeige denen, wie man ein Flugreiseportal bedient und zeige denen, was eine Harke ist, du Master-of-the-universe-Informatiker! Und den reproduzierten Fehler bitte veröffentlichen, das ist wichtig für die Sicherheit.
 
@Fu Manchu Danke, danke, zu viel der Huldigung :daumen: Ich nehme auch Spenden entgegen für meine philanthropische Aufopferung mit dem Ziel, das Internet zu einem besseren Ort zu machen :heilig:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fu Manchu
x.treme schrieb:
Ich habe auf "zurück" geklickt, um die Buchungsdaten zu ändern, in der Hoffnung mit anderen Flugdaten auf 15€ zu kommen.
Das an anderen Daten oder auch nur für eine andere Uhrzeit dann wieder andere Konditionen und ein anderer Preis gelten kann, sollte doch allgemein bekannt sein.
 
Natürlich sind solche Plattformen vor allem eins: Betrüger

Laut EU-Richtlinie dürfen keine Zusatzgebühren auf übliche Bezahlmethoden wie Karte, Überweisung oder Lastschrift erhoben werden.
In dem man anstatt Gebühren zu verlangen, den angezeigten Preis im Preisvergleich nur mit der eigenen Partner-Kreditkarte ermöglicht und nur diese rabattiert, macht man defacto genau das, was die EU verbieten wollte.

Keine Ahnung warum hier das halbe Forum die Abzocker-Plattform verteidigt :affe:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Droitteur
@revx

Es hat sich vor allem in letzter Zeit wohl (auch hier) eingebürgert, dass nicht dem nach Hilfe fragendem TE geholfen wird, sondern vor allem jeglicher eventuell beteiligter Dritter vor dem TE geschützt werden muss.

Gleichzeitig ist es halt wie üblich im Internet: Jeder meint er muss etwas zu jedem Thema sagen.

Wenn ich schon lese, wie hier versucht werden soll ins lächerliche zu ziehen dass der Betrag gering ist oder man mit einem normalen Brief "droht" und eine "Großfresse" ist, dann frage ich mich manchmal, was genau die Leute hier arbeiten, dass sie so weit weg von der Realität wirken.

Sofern ein TE oder Mitdiskutierer hier dann noch auf seine Qualifikationen verweist ist sowieso alles verloren. Denn dann hat diese Person ja plötzlich einen nachweisbaren Wissens- und Informationsvorsprung, was die Besserwisser unmöglich dulden können. Insbesondere, wenn sie ebenfalls eine Qualifikation, nur eben in $für_das_thema_völlig_unbrauchbare_fachrichtung haben.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: flyingbird80, pennpann, Rubidox und 7 andere
x.treme schrieb:
:rolleyes: Ich habe auf "zurück" geklickt, um die Buchungsdaten zu ändern, in der Hoffnung mit anderen Flugdaten auf 15€ zu kommen. Soweit kam man aber nicht zurück, also habe ich nochmal auf "zur Bestellübersicht" geklickt, die Seite wurde NEUGELADEN, und der Preis war 15€. Da wurde NICHTS gecached. Dann habe ich mich gefreut, und sofort auf Bestellen geklickt, bevor der Flug für diesen Preis wieder weg ist ;) Wie gesagt: Der Flug kostet DIREKT über Ryanair 20€, über die Vergleichseite wurde 15€ angezeigt - das sind 5€ Ersparnis. Die 100€ die ich nun zahlen soll sind Abzocke.

Dafür dass ich einen Informatik-Master habe, und im Nachhinein reproduziert habe, wie der Fehler zustande gekommen ist, sollte man mir lieber Geld für geben, dass ich kostenfrei deren Webseite debugge :freak: Und im Nachhinein den Fehler zu reproduzieren ist die einzige Möglichkeit um es zu beweisen, sonst ist es Aussage gegen Aussage: Ihnen wurde jedoch 100€ angezeigt. Eben das kann ich nun wiederlegen.

Ich könnte hier noch das Video hochladen, damit ihr sieht, wie der Fehler zu Stande kommt und was ich meine. Aber ich denke das führt hier zu nichts, ich mache mir den Spaß und gehen notfalls vor Gericht, auch wenn der Streitwert gering ist ;)
Für mich klingt das nach Schlauberger, der versucht, auf Kosten anderer zu einem günstigen Deal zu kommen. Du hast aber keinen Rechtsanspruch
Idon schrieb:
Ich schrieb ja, dass eigene Expertise oder ein befreundeter Anwalt nötig sind. Sich jetzt an dem niedrigen Honorar aufzugeilen läuft fehl.

Eine (Rechts)Folgenaufklärung ist üblich und professionell. Wenn jemand darüber lacht und das ignoriert, dann ist das ok - erlebe ich auch immer mal wieder. Mit "Drohung" oder "Großfresse" hat das nichts zu tun, auch diese Auffassungen gehen völlig an der (juristischen) Praxis vorbei. Zur unabhängigen Klärung der Sachverhalte gibt es ja Gerichte.
Ja insbesondere hier im Forum gibt es wahnsinnig viel Expertise im juristischen Bereich. Das merke ich jeden Tag. Ich "geile" mich überhaupt nicht am niedrigen Honorar auf. Es sollte 1. Zeigen, wie schwachsinnig es ist, wegen 1 Eur oder selbst bis 50 Eur einen Anwalt einzuschalten, wenn die Honorarkosten die möglichen "Einnahmen" (um ein vielfaches) überschreiten. DU bist in der Beweislast, d.h. DU trägst das komplette Risiko. Dass Du also Deine Forderung bekommst, ist eher aufwendig und teuer. Da würde ich mich lachend zurücklehnen auf der Gegenseite, wenn mir einer droht, dass er mich wegen ein paar Eur verklagt. Und das geht überhaupt nicht an der juristischen Praxis vorbei. Kein normaler (halbwegs seriöser und fähiger) Anwalt (ausgenommen vielleicht im Sozialrecht), der seinen Ruf (insbesondere bei Gericht) nicht völlig zerstören und halbwegs über die Runden kommen will, würde so ein Mandat annehmen. Und auf solche "Freunde" kannst du als Anwalt verzichten. Man hat einen Haufen Arbeit und unterm Strich, selbst wenn Du 100% gewinnst, kommt nichts bei raus.
 
Smartin schrieb:
Du hast aber keinen Rechtsanspruch
:rolleyes: Danke für deine fundierte Rechtsberatung. Ob ich einen Anspruch auf den Flug habe ist diskutable, immerhin liegt hier wohl ein Erklärungsirrtum entsprechend §§119, 120 BGB vor. Jedoch habe ich zu keinen Zeitpunkt eine Willenserklärung zu einem Vertragsabschluss zu 100€ gegeben - und hier habe ich natürlich einen Rechtsanspruch.
Smartin schrieb:
Es sollte 1. Zeigen, wie schwachsinnig es ist, wegen 1 Eur oder selbst bis 50 Eur einen Anwalt einzuschalten
Auch völlig falsch. Würden niemand wegen Beträgen bis 50€ vor Gericht gehen, hätten wir einen rechtsfreien Raum bei geringfügigen Summen, bei denen jeder tun und lassen könnte was er will.
 
Smartin schrieb:
[...]Ja insbesondere hier im Forum gibt es wahnsinnig viel Expertise im juristischen Bereich.

Nein, eigentlich nicht. @Droitteur und vielleicht noch ein oder zwei andere Personen außer mir, die aber so selten mitdiskutieren, dass ich nicht mal ihre Namen kenne. Zumindest in diesem Unterforum.

Smartin schrieb:
Das merke ich jeden Tag. Ich "geile" mich überhaupt nicht am niedrigen Honorar auf.

Dafür ist dein Name mir aber äußerst unbekannt. Und du wüsstest, dass, siehe oben, nicht besonders viel quanititve, belastbare Expertise herrscht.

Smartin schrieb:
Es sollte 1. Zeigen, wie schwachsinnig es ist, wegen 1 Eur oder selbst bis 50 Eur einen Anwalt einzuschalten, wenn die Honorarkosten die möglichen "Einnahmen" (um ein vielfaches) überschreiten.

Das würde rechtsfreie Räume erzeugen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass - sofern möglich - auch geringe Beträge verfolgt werden, wenn die Rechtslage (quasi) klar ist. Ich erlebe die Nulltoleranzpolitik gerade bei einigen Firmen mit interner Rechtsabteilung.

Smartin schrieb:
DU bist in der Beweislast, d.h. DU trägst das komplette Risiko. Dass Du also Deine Forderung bekommst, ist eher aufwendig und teuer.

Den Aufwand sehe ich nicht und die Kosten auch nicht. Solche Verfahren sollen trotzdem nie kostendeckend sein, sie werden aus Prinzip und zur Erhaltung des Rechtsstaats geführt.

Smartin schrieb:
Da würde ich mich lachend zurücklehnen auf der Gegenseite, wenn mir einer droht, dass er mich wegen ein paar Eur verklagt.

Ja, wie gesagt, erlebe ich immer wieder mal, auch bei deutlich höheren Streitwerten. Das Lachen vergeht regelmäßig irgendwann. Vor allem dann, wenn jemand die Ankündigung der weiteren Vorantreibung möglicherweise berechtigter Forderungen als "Drohung" bezeichnet.

Smartin schrieb:
[...]Kein normaler (halbwegs seriöser und fähiger) Anwalt (ausgenommen vielleicht im Sozialrecht), der seinen Ruf (insbesondere bei Gericht) nicht völlig zerstören und halbwegs über die Runden kommen will, würde so ein Mandat annehmen.

1) Es braucht in den hier diskutierten Fällen, <100€ (z. B.), keinen Anwalt.
2) Kein Anwalt wird ausschließlich versuchen von solchen Fällen zu leben.
3) Gerichte interessiert das regelmäßig nicht. Die haben bei 1€ keinen Bock auf Arbeit und bei 200.000.000€ auch nicht - sofern der Fall nicht absolut eindeutig und einfach ist. Mit Streitwert hat das nichts zu tun.
(Irgendwo in der tiefsten Pampa bei einem AG mag das anders sein, möchte ich aber nicht glauben, da ich nach wie vor viel von unserer Judikative halte.)
4) Dasselbe gilt für Anwälte. Ist der Fall einfach und klar wird eher für einen geringen Streitwert eingetreten als bei Komplexität. Gerade das RVG bildet diese nicht zufriedenstellend ab. Deshalb arbeiten etablierte, seriöse und fähige Anwälte - sofern sie nicht massiv auf Unabhängigkeit Wert legen - nicht nach RVG.
5) Bei guten Mandanten werden aber auch absolute Top-Kanzleien wegen Peanuts aktiv. Dann ist das aber u. U. ein Verlustgeschäft für den Mandanten. Da geht's dann wieder um's Prinzip.

Smartin schrieb:
Und auf solche "Freunde" kannst du als Anwalt verzichten. Man hat einen Haufen Arbeit und unterm Strich, selbst wenn Du 100% gewinnst, kommt nichts bei raus.

Arbeit hast du mit Freunden auch als Küchenbauer, Schreiner, Buchhalter, Arzt oder wasweißich. Wer natürlich stets mit der Vorgabe herangeht, dass "[finanziell] was bei raus kommen soll", der hat vielleicht generell nur "Freunde". Natürlich steht der Arbeitsaufwand für Freunde nie in einem vernünftigen Maße normalen Aufwands. Der Lohn ist die Freude des Freundes, die Festigung der Freundschaft und womöglich auch das eigene Rechtsempfinden. Zumindest geht es mir so.
Ich habe allerdings auch keine Freunde, die ununterbrochen von mir derlei Dinge verlangen. Eventuell mag also die Sortierung des eigenen Freundeskreises für den dadurch gestressten Juristen eine vernünftige erste Anlaufstelle sein.

Weiterhin sollte man, sofern man keinen Spaß an (unbezahlter) juristischer Grundlagenarbeit hat, derlei Diskussionen im Internet meiden. Der investierte Aufwand wird regelmäßig nicht einmal durch Dankbarkeit zurückgezahlt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: pennpann
x.treme schrieb:
:rolleyes: Danke für deine fundierte Rechtsberatung. Ob ich einen Anspruch auf den Flug habe ist diskutable, immerhin liegt hier wohl ein Erklärungsirrtum entsprechend §§119, 120 BGB vor. Jedoch habe ich zu keinen Zeitpunkt eine Willenserklärung zu einem Vertragsabschluss zu 100€ gegeben - und hier habe ich natürlich einen Rechtsanspruch.

Auch völlig falsch. Würden niemand wegen Beträgen bis 50€ vor Gericht gehen, hätten wir einen rechtsfreien Raum bei geringfügigen Summen, bei denen jeder tun und lassen könnte was er will.
Ich mache keine Rechtsberatung, weil diese hier ohnehin nicht erlaubt wäre.
Was ich meinte ist nur, dass Du keinen Rechtsanspruch auf den Preis hast, wenn er durch einen Fehler zustande gekommen ist. Obendrein hast Du auch so keinen Rechtsanspruch, weil durch das bloße Bestellen (zumindest rechtlich) noch kein Vertrag zustande kommt. Das ist Internetangebot ist eine reine "Invitatio ad offerendum" Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, das durch den Internetseitenbetreiber angenommen werden muss (z.B. durch eine Bestellbestätigung; Hintergrund ist einfach der, dass andernfalls Schadensersatzansprüche bestehen könnten, wenn man durch bloße einseitige Bestellung einen vertraglichen Anspruch auslöst).
Diskutabel ist da erstmal gar nichts. Aber gut wenn Du meinst, kannst Du ja gern diskutieren.
Mit der Anfechtung, das stimmt, das war aber auch nie mein Thema/Punkt, denn eine Anfechtung ist kein "Rechtsanspruch", sondern hemmt bzw. vernichtet allenfalls einen Rechtsanspruch (nämlich den der Gegenseite auf 100 Eur). Im Gegenzug können sie aber einen Anspruch auf Schadensersatz haben, der allerdings wohl dann nicht greift, wenn der Fehler auf einen von ihnen zu vertretenen Systemfehler beruht. Ansonsten greift er durch, wenn der Fehler bei Dir liegt.
Aber da Du Dich ja ohnehin bestens auskennst, weißt Du das ohnehin schon längst alles.
 
Ich verstehe das alles nicht. Wenn ich online bestelle und meine Kreditkartendaten eingehe, sehe ich immer einen verbindlichen Preis, zu dem ich bezahle. Wenn dieser Preis während der Bestllung geändert wird, breche ich ab. Stimmen angezeigter Preise und Bestätigungsmail nicht überein, wird sofort storniert und Anzeige bei der Polizei wegen Betrug gestellt. Wird mehr abgebucht, als in der Bestätigungsmail angezeigt wurde, schreibe ich eine Mail oder einen Brief mit einer Woche Frist zur Rücküberweisung und der Aufforderung, sofort eine Bestästigung zu senden. Erfolgt diese nicht innerhalb von sechs Wochen, erfolgt eine Anzeige wegen Betrug und eine Rückbuchung wird veranlasst.

An welcher Stelle liegt nun der Fehler. Zu dem Zeitpunkt, als Du auf "kostenpflichtig Bestellen" gedrückt hast oder wie auch immer es auf der Seite heißt, wurde welche Preis angezeigt?

Ansonsten ist es halt so. Wer immer nur nach Schnäppchen schaut und meint, für 15,-€ fliegen zu können, zahlt eben hin und wieder etwas mehr. Und der 20,-€ Ryan Air Preis war Dir zu hoch, darum suchtest Du nach billigeren Angeboten? Manchmal fasse ich nicht, was in den Köpfen der Menschen vorgeht.

Ist ja auch egal, Ryan Air wird eh bestreikt, viel Spaß beim Mitfiebern, ob der Flug ausfällt. Denn bedenke, fällt der Flug aus, kannst Du mit genug Wartezeit noch ein Essen erschnorren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: knoxxi
Smartin schrieb:
Das ist Internetangebot ist eine reine "Invitatio ad offerendum" Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, das durch den Internetseitenbetreiber angenommen werden muss
Die Besonderheit im aktuellen Fall liegt darin, dass die Online-Plattform durch direkte Buchung des Fluges das Angebot unmittelbar ausgeführt hat (nur eben zu einem Preis der nicht meiner Willenserklärung entspricht). Damit wurde die Dienstleistung bereits ausgeführt, bevor ich sie anfechten konnte. Die Plattform gibt meine Daten (inklusive Kreditkarte) bei Ryanair ein, ohne danach irgendeine Möglichkeit zu haben, eine Buchung bei Ryanair zu ändern. Quasi wie ein Friseur, der bereits die Haare geschnitten hat, und nun doch mehr Geld fordert. Ich selber könnte den Flug zwar stornieren, wofür Ryanair aber eine höhere Bearbeitungsgebühr (40€) verlangt, als die Flüge selber wert sind (20€)

Smartin schrieb:
Aber da Du Dich ja ohnehin bestens auskennst, weißt Du das ohnehin schon längst alles.
Nope, mich nervt nur das reflexartige "die Plattform ist im Recht" das man hier lesen durfte, ohne dies in irgendeiner Form zu begründen. Wie Rotkaeppchen ja auch schreibt: "Stimmen angezeigter Preise und Bestätigungsmail nicht überein, wird sofort storniert und Anzeige bei der Polizei wegen Betrug gestellt."
Man sollte Annehmen, dass das der gesunde Menschenverstand wäre ;)

Rotkaeppchen schrieb:
An welcher Stelle liegt nun der Fehler. Zu dem Zeitpunkt, als Du auf "kostenpflichtig Bestellen" gedrückt hast oder wie auch immer es auf der Seite heißt, wurde welche Preis angezeigt?
15€

Rotkaeppchen schrieb:
Ansonsten ist es halt so. Wer immer nur nach Schnäppchen schaut und meint, für 15,-€ fliegen zu können, zahlt eben hin und wieder etwas mehr. Und der 20,-€ Ryan Air Preis war Dir zu hoch, darum suchtest Du nach billigeren Angeboten?
Habe erst im Nachhinein realisiert, dass der Preis bei Ryanair auch nur 20€ ist, und es somit überhaupt kein Schnäppchen für 15€ war. Sonst hätte ich mir das sicher nicht angetan ;)
 
Rotkaeppchen schrieb:
[...]
Ist ja auch egal, Ryan Air wird eh bestreikt, viel Spaß beim Mitfiebern, ob der Flug ausfällt. Denn bedenke, fällt der Flug aus, kannst Du mit genug Wartezeit noch ein Essen erschnorren.

Bei der Häufigkeit der Streikst und der Gründe würde ich erstmal prüfen, ob da höhere Gewalt noch gilt - oder ob ich gleich das ganze Register ziehen kann.
 
x.treme schrieb:
Habe erst im Nachhinein realisiert, dass der Preis bei Ryanair auch nur 20€ ist, und es somit überhaupt kein Schnäppchen für 15€ war. Sonst hätte ich mir das sicher nicht angetan ;)
Was sagte gerade mein englischer Kollege:
"Does it hurt? That's good, than you learned something." :)

Dir viel Erfolg dabei, Dein Geld wieder zu bekommen.
 
Ja, reflexartige sofortige Internetbuchungen, weil ja angeblich nur noch "1 Platz verfügbar" ist, waren noch nie eine gute Idee ^^
 
Zurück
Oben