Frage Bafög, Verständnis Probleme

juansohn

Banned
Registriert
Feb. 2013
Beiträge
1.294
Hallo,
ich weiß nicht vielleicht hatte jemand evtl ein ähnliches Szenario, mein Bafög wurde um die hälfte gekürzt weil meine Schwester die Schule beendet, also von Juli bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Ich habe dann bei dem zuständigen Amt angerufen aber das ganze irgendwie nicht verstanden. Meine Schwester startet auch ein Studium.

Laut der Dame bekomme ich den Betrag nachgezahlt, wird dann der Betrag nachgezahlt den ich normalerweise bekommen hätte oder wird ein neuer Betrag gebildet und die Differenz nachgezahlt? Des Weiteren meinte Sie das wäre abhängig was meine Schwester evtl. in den Ferien z.b in einem Ferienjob verdient. Was hat der verdienst meiner Schwester mit meinem Bafög zutun, versteh ich nicht. Zumal es ja die Jahre zuvor nie zur Debatte stand was meine Schwester in den Ferien macht und ob sie was verdient. Versteh es nicht.

Ich dachte es geht darum ob meine Schwester einfach mit ihrer Schule/Studium weitermacht und ich einen entsprechenden Beweis aufführen muss der das belegt und dann bekomme ich mein Bafög ganz normal weiterbezahlt, stattdessen wird da wieder ein risen aufstand gemacht
 
Zuletzt bearbeitet:
Grob

Wenn deine Schwester sich in Ausbildung befindet, dann müssen die Eltern den Unterhalt gewähren. Dieser Betrag kann daher vom verfügbaren Einkommen auf deinen Bafög anspruch nicht angerechnet werden.

Ist sie mit der Schule fertig und steht nichts direkt dahinter an ist Sie defacto arbeitslos und muss sich beim Amt melden auch ggf. nur für die 3 Monate => Eventuell hat sie nen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.

Dadurch sind deine Eltern entlastet sind und können "dir" dieses Geld (was deine Schwester nicht mehr braucht) geben daher verringert sich dein Bedarf durch die Anrechnung aufs Bafög.

Als jüngeres Kind hat man da ein bisschen die A-Karte wenn die Eltern grad so an der Schwelle zur Anrechnung sind (ist bei meiner Schwester ebenso).

Deswegen immer Zeitig solche Zeiten nachweisen z. B. mit Schulbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung.

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/geschwister.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja Sie muss sich jetzt erstmal bewerben und dann entscheiden zu welcher Uni sie geht, dass dauert bis september, bekomme ich dann die entsprechenden Kürzenungen nachbezahlt wenn ich denen eine Immatrikulationsbescheiningung meiner Schwester vorlege?
 
nein, ab dem Tag ab dem sie wieder als Studentin zählt wird deiner Schwester der (volle) Bedarf vom Einkommen deiner Eltern zugerechnet, sodass dir weniger übrig bleibt (vom Einkommen deiner Eltern) und dadurch dir mehr Bafög gewährt wird.

Das wäre dann das kommende Semester 01.10.2013 bis 31.03.2013
Für den laufenden Bewilligungszeitraum bis September 30.09.2013, wird dir der Bafög-Satz entsprechend gekürzt werden wenn das Einkommen deiner Eltern schon im Bereich ist, dass angerechnet wird.

Ich kann dir nur geschätzt, sagen das die Differenz ca. 250-300€ pro Monat weniger bei dir ausmachen wird.
Ich hab das gleiche Spiel in der Familie gehabt. Während meines Studiums erhielt ich und meine Schwester je ca. 340€ Bafög.

Seit dem ich fertig bin, bekommt sie nur noch +-50€ im Monat, da dass gesamte Einkommen meiner Eltern auf sie angerechnet und nicht mehr wie vorher auf 2 geteilt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt ich bekomme nichtsmehr nachgezahlt oder wie? bis September. Die gehen ja erstmal davon aus das meine Schwester nichts macht oder eben beruf/Ausbildung, aber wenn ich mit dem einreichen der Immatrikualtionsbescheinigung das widerlege, dann muss der gekürzte Betrag mir doch nachbezahlt werden oder nicht?
 
Nein bekommst du nicht. Nicht für den Zeitraum wo deine Schwester "nichts macht" bzw. auf dem papier arbeitslos ist. Du bekommst eben erst wieder was ab dem 1.10 oder 1.09...je nachdem wann deine Schwetser anfängt zu studieren.
 
Die Eltern sind für ihr Kind Unterhalspflichtig wenn dieses nicht 25+ Jahre alt ist.
Deine schwester kann ja nicht nichts machen sie existiert ja.

Erstmal müsste geklärt werden ob deine Eltern oder einer Geld vom Staat beziehen (in Form von Arbeitslosengeld oder H4).
Grundlegend müssen deine Eltern sofern sie nicht H4 oder Arbeitslosengeld bekommen deine "Arbeitslose" Schwester wenn sie unter 25 ist komplett finanzieren.
Dieses würde natürlich vom Verfügbaren Einkommen deiner Eltern abgezogen und du müsstest weiter den selben Satz bekommen wie früher. (Ja wenn einem Schüler der selbe Satz zugesprochen wird wie einem Arbeitslosen Kind, kein Plan!)
 
Zurück
Oben