Frage bezgl. Krankmeldung

Master_Andy

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Hallo,

ich habe zur Zeit Urlaub (noch bis diesen Mittwoch).

Ich habe mir wohl gestern einen Virus eingefangen, sodass ich seitdem nur im Bett liege.
Bei meinem Betrieb gilt die übliche 2 Tage Regel (keine Krankmeldung notwendig), ab dem 3. Tag Krankenschein einschicken.

Wie ist das nun, wenn ich im Personalbüro morgen anrufe und sage, dass ich seit Samstag flach liege. Muss ich dann bereits am Di die Kranmeldung verschickt haben bzw. muss bereits am Di die Kranmeldung beim Arbeitgeber vorliegen? Oder zählt das Wochenende (Samstag) generell nicht mit bei den Fehltagen? Samstag ist für mich kein regelmäßiger Arbeitstag!

Danke schon mal für hilfreiche comments!
 
Du möchtest also deinen schon genommen Urlaub für die Tage an denen du krank warst zurück?
 
Wenn der Samstag und Sonntag bei dir kein Arbeitstag darstellt, dann brauchst du dafür keine Krankmeldung. Deinen Urlaub musst du für die 2 Wochentage doch auch nicht verwenden, oder?

Wenn du von Samstag bis Dienstag krank wärst, brauchst du auch keine Krankmeldung, da dann ja die 2-Tage-Regel greift. Wenn du aber am Mittwoch noch krank bist, dann bist du 3 Tage krank und somit brauchst du ein Attest. Deinen Urlaub bekommst du normalerweise bei Krankheit auch zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
KoreaEnte schrieb:
Du möchtest also deinen schon genommen Urlaub für die Tage an denen du krank warst zurück?

Du hast mein Anliegen wohl net ganz verstanden.

Matze89 schrieb:
Wenn der Samstag und Sonntag bei dir kein Arbeitstag darstellt, dann brauchst du dafür keine Krankmeldung.

Wenn du von Samstag bis Dienstag krank wärst, brauchst du auch keine Krankmeldung, da dann ja die 2-Tage-Regel greift. Wenn du aber am Mittwoch noch krank bist, dann bist du 3 Tage krank und somit brauchst du ein Attest. Deinen Urlaub bekommst du normalerweise bei Krankheit auch zurück.

So denke ich auch. Danke für die Aussage!
 
Wenn du noch bis Mittwoch Urlaub hast, ist der erste Krankheitstag offiziell doch erst Donnerstag, oder nicht?
 
Bei uns ist es auch so, dass man Urlaubstage "zurück bekommt", wenn man während des Urlaubs krank war. Somit ist der erste Krankheitstag aus Arbeitgebersicht der Montag.
 
Solltest Du im Urlaub krank werden musst Du es dem AG unverzüglich mitteilen, evtl durch eine AU bescheinigen lassen, sonst bleibt es bei Urlaub. Und im Urlaub ist es dem AG doch egal ob Du krank bist, er zahlt doch Dein Gehalt weiter. Solltest Du allerdings die Urlaubstage anschliessend noch nehmen wolle, für die Zeit wo Du krank warst, würde ich immer eine AU abgeben, nur um sicher zu sein würde ich den AG auf jeden Fall telefonisch am Montag davon informieren.
Es geht um Kalendertage, nicht um Arbeitstage.
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ... spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen."

der erste Krankheitstag aus Arbeitgebersicht der Montag
Da wäre ich mir nicht so sicher.
 
Hallo
Gehe Montag zum Doc und lass Dich krankschreiben , dann gehst du auf Nummer-Sicher.
Urlaub wird dann Gut - geschrieben .
Bin im BR - und in der IG Metall und da läuft das so !!!

mfg

An Alle - Ein gesundes neues Jahr
 
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