J
JurTech
Gast
Was ist an "Mitteilung der Tatsache der Kündigung" so schwer zu verstehen?
Vorliegend hat der Arbeitgeber gekündigt.
Normalerweise also keine Sperrfrist.
Hast du einen Leistungsanspruch ggü. der AfA bereits erlangt, also vor dieser Aktion schon lange genug in einem Arbeitsverhältnis gestanden, das der Sozialversicherungspflicht unterlag?
Vorliegend hat der Arbeitgeber gekündigt.
Normalerweise also keine Sperrfrist.
Hast du einen Leistungsanspruch ggü. der AfA bereits erlangt, also vor dieser Aktion schon lange genug in einem Arbeitsverhältnis gestanden, das der Sozialversicherungspflicht unterlag?