Frage bezüglich eines Bankkontos

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BlacK_DeviL#

Lt. Junior Grade
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Hallo,


und zwar geht es um folgendes:

Ich will mir ein Konto zulegen alles schön und gut. Doch mein momentan arbeitsloser Vater möchte das nicht, weil er denkt, dass wenn ich Sachen in höheren Beträgen überweise und vor allem auch öfters, dass dann die Arge kommt und rumnörgelt und irgendwie Probleme macht.

Jedoch weiss ich von einem Freund (gleiche Situation) das bei dem noch nichts passiert ist!

Kann da was passieren.. tritt da auch der Datenschutz in Kraft?


Gruß
 
wie alt bist du? wohnst du noch daheim? die arge hat keinen direkten zugriff auf dein konto, könnte höchstens über deine kontoauszüge einsehen welche beträge über dein konto gehen. Solange du aber von dort keine leistungen beziehst können sie es nicht von dir verlangen..
 
Bist du auch Arbeitslos? gleiche Bedarfsgemeinschaft mit dein Vater?
Bist du Berufstätig? bist du Schüler?

Wen du mit der ARGE nichts zutun hast, kanste nicht nur ein Bank Konto haben sondern Hunderte. für der Arge bist du Untasbar und dein Vater passiert nichts.

probleme entstehen nur dann wen du von dein KTO auf den KTO von dein Vater Fette Summen Überwist, er pech hat das die Arge KTO Auszüge Anfordert und die das Sehen, wird es Stressig und er muss rechenschaft abgeben von wo das Geld kommt und zu Welchen Zweck.

Das du von dein KTO Überweisungn machst meinetwegen zur NASA und dir eine Raumstation Kaufst, hat die Arge nichts zu interesieren.
 
Ja also ich bin Schüler (noch nicht volljährig) und wohne noch zu hause...

Okay, somit hat sich also die Sache erledigt, danke euch für eure schnellen Antworten :)
 
wenn du kein Konto hast, gehe ich mal davon aus das du noch schüler bist? edit: okey..

du wirst also eh keine unsummen an Geld hin und her scheffeln.
und Spätestens wenn du Arbeiten willst, brauchst du auch ein Konto!
wießo nicht gleich machen? als schüler zahlt man ja idr. keine Kontoführungsgebühren.

Alles in allem Spricht nichts gegen ein eigenes Konto.
aber es schadet sicher nicht wenn du uns noch mehr zu Deiner Person erzählst.
 
Zum Empfehlen, Bank was Ich gut finde währe VOLKSBANK. Meine Tochter hat auch da ein Konto, nichtnur das da Alles kostenlos ist bis zum 25ten Lebensjahr aber du bekommst auch Web Hosting für deine Eigene Seite aber auf Sicherheit Ebene Bekommst du ein Gerät, ein TAN GENERATOR wo du die Bankkarte Einschieben müsst, beim Online Banking ein CODE + DATA je 6 Stellig eingeben musst was dir auf der Volksbank Online Banking Angezeigt wird in dein Acount bei der Jeweiligen Überweisung und generierst dir somit den EINMALIGEN TAN für Jede berweisung. Andere Banken arbeiten noch immer mit den Schwachsinigen Tan listen.

Ist einfach Wunderbar. Meine tochter hat da den Konto seit sie 14 War.
Mitlerweile ist sie 23 und hatte noch nie problemen mit dieser Bank.

kein konto Hacking, keine Aufgefischte Tan, immer Reibungsloser Sauberer Online Banking all die Jahre ohne Zwischenfälle.

Nitschi66 schrieb:
Soweit ich weiß kann die arge nicht auf dein konto zugreifen, woher sollten die auch wissen das du eins hast und wo und was da drauf ist?

Die haben auch kein Recht dazu da nicht er bei der Arge angemeldet ist.

Sein Vater kann sogar sein konto Auflösen um sich die konto Gebüren zu Sparren und das geld von der Arge am konto von Sein sohn überweisen lassen, sein Sohn Bevolmächtigt sein Vater am konto, der Vater bekommt die eigene Karte.
nicht mal in diesen fahl hat die Arge ein Kontrol recht. sobald der bei der ARGE Angemeldete Vater kein Bankkonto hat, ARGE hat kein Recht mehr Kontoauszüge an zu fordern weil es ein Fremdes konto ist.

So lange Ich Arbeitslos war habe Ich das Genau so Gemacht und das geld der ARGE ging am Konto meiner tochter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach....
Stellt man einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 so müssen:
- sämtliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen gelegt werden. Dazu zählt auch das Kindergeld
- man gibt der ARGE bei antragsstellung die Vollmacht eine Prüfung aller Konten und Sparbücher vornehmen zu können.

Daher ist es auch recht einfach für die ARGE so etwas nachzuvollziehen. Man muss die ARGE auch über veränderte Konten in Kenntnis setzen.

Aber ich würde mir da dennoch nicht so viel sorgen machen. Wenn es keine hohen Beträge sind, werden sie mit Sicherheit unterhalb der Vermögensgrenze liegen.

Edit:
@Cyber Das ist falsch was Du erzählst. Wenn er zusammen mit seinem Vater in einem haushalt lebt bilden sie auch eine Bedarfsgemeinschat. Und die bedarfsgemeinschaft muss Einkommens- und vermögensverhältnisse offen legen. dazu zählen auch die Konten.
 
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Nitschi66 schrieb:
Edit:
@Cyber Das ist falsch was Du erzählst. Wenn er zusammen mit seinem Vater in einem haushalt lebt bilden sie auch eine Bedarfsgemeinschat. Und die bedarfsgemeinschaft muss Einkommens- und vermögensverhältnisse offen legen. dazu zählen auch die Konten.
Sicher aber da er schüler ist, hat er kein einkommen, er bezihet nur kindergeld was zu 60% angerechnet wird und sein Vater bekommt ein Geldanteil für Ihn und teil der miete.

Das er den konto von sein Sohn bei der Arge Angeben muss ist keine pflicht und wen r den Konto wechselt und sein ALG II Geld am Kto des Sohnen Überweisen läst (wie ich machte bei meine Tochter) erfährt die ARGE den Kto so wie so Automatisch. Ist überhaupt kein Problem.

Wie ich es machte, sagten mir sogar die von der Leistungsabt. das es eine gute Enscheidung ist da keine Gelder mehr zur Bank fliesen in kontoführung Gebühren Form.

Heretic Novalis schrieb:
da will wohl jemand nicht, dass sein sohn hartz4-betrügereien auffliegen lässt...

Und so Schauckelt sich wieder ein topic hoch im OFF TOPIC auf basis von SPEKULATIONEN und von eine Harmlose Schüler Bankkonto Frage landen wir bei HARTZ 4 BETRUG.

Unfassbar ! :freak:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mitbekommen tun sie es auf jedenfall wie Jelais99 schrieb.

Großartig Probleme sollte es nicht geben, wenn wir von Schüler angemessene Beträge reden und nicht von mehreren 1000Euro.

Wo man aufpassen muss ist bei eventuellen Zinseinkünften, da weiß ich aber nicht mehr wie das war, als ich bei meinen Eltern wohnte. Meine Eltern hatten wegen ein Versehen da mal Probleme weiß nur nicht ob ich auch mit betroffen war.
 
Konto ist kein Problem.
Probleme entstehen, wenn du Geld verdienst.
Das wird der Bedarfsgemeinschaft hinzugerechnet, in der du automatisch als Kind mit deinem Vater bist.
Dein Einkommen würde dann angerechnet, und dein Vater würde das AG2 gekürzt.
 
Da es sein Sohn ist und dieser bei ihm lebt, weiß doch die AGRE sowie über alle Vermögensverhältnisse bescheid. Da ist es doch wurscht, ob der Sohn jetzt ein Konto hat oder nicht.
 
@Heretic Novalis

Ich denk mir nur : GEEHTS NOCH ??

Oh mein Gott, Leute gibt´s.


Mit hohen Beträgen mein ich wenn ich für nen Bekannten od Freund einen PC bestelle. SO halt um die 600-800€. Aber das passiert auch nicht oft :D
Sonst wären es nur Überweisungen in maximaler Höhe von 200-250€.
 
Soweit ich weiss liegt der Grundfreibetrag bei 150 € pro vollendetes Lebensjahr bei Volljährigen und 3100 € pauschal für Minderjährige. Dazu zählt nicht nur Geld sondern auch Sach- und Grundvermögen. Ansprüche gegenüber Dritte werden natürlich auch mit einberechnet.
 
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@Black

Wen du glaubhaft darstellen kannst das du das Geld nur für verwandte überwiesen hast können sie deinen vater garnichts
 
Ja eigentlich können die doch nichts machen wenn ich sagen wir mal insgesamt in einem Monat so 100-200€ überweise oder?
 
Wenn du irgendwas illegales planst, und so wie du hier rumdruckst darf man das zumindest nicht völlig außer acht lassen, dann werden sie das wahrscheinlich merken.
 
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