Löschknecht
Lieutenant
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Nix verstanden in dem Thread oder? Unabhängig von der Meldepficht kannst du im V-Fall trotzdem herangezogen werden.
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Löschknecht schrieb:Nix verstanden in dem Thread oder? Unabhängig von der Meldepficht kannst du im V-Fall trotzdem herangezogen werden.
Die Meldepflicht steht mind. seit 1955 im Gesetz, jetzt gilt es halt grundsätzlich als genehmigt. Alle hängen sich an der Meldepficht vom Ausland auf, aber die anderen Sachden die im Gesetz, stehen wie Umzug und Abschluss von Ausbildungen hat wohl keiner gesehenNazrael schrieb:Die Diskussion ist müßig, und die Frage ist längst beantwortet:
Der in der Tat unsinnige Meldezwang bezüglich Auslandsaufenthalt würde bereits wieder verworfen.
Der durchaus bei der Bw im Sanitätdienst sein kann, ebenso auch Frauen..im V-Fall, anerkannte Kriegsdienstverweigerer müssten dann allerdings zivilen Ersatzdienst leisten. Z
Da wurde gar nichts verworfen, die Meldepflicht steht weiterhin im Gesetz, genauso wie sie seit Beginn der Wehrpflicht immer drin stand. Sie wurde nur nie wirklich verfolgt und sanktioniert. Und weil plötzlich die dauerentrüsteten und berufsbetroffenen Berufsempörten diese Meldepflicht im Wehrpflichtmodernisierungsgesetz entdeckt haben, muss man nun ein Gesetz erlassen, das klar stallt, dass diese Meldepflicht erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall scharf gestellt wird und nur dann eine wirkliche Meldepflicht besteht.Nazrael schrieb:Der in der Tat unsinnige Meldezwang bezüglich Auslandsaufenthalt würde bereits wieder verworfen.