Frage zu Arbeitszeit

DerNiemand

Lt. Commander
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Hi,
ist ein Passus der Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag mit dem Wortlaut "Der Arbeitnehmer steht unbegrenzt zur Verfügung" zulässig?

Grüße
 
Eher nicht.

Wie immer ließe sich das aber seriös nur dann beurteilen, würde man den Vertrag und Hintergründe kennen.
 
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Jeder Arbeitgeber hat sich an das Arbeitszeitgesetz zu halten.
Und da sind schon erhebliche Einschränkungen drin.

Es kommt grundsätzlich aber auf die genauen Formulierungen des Vertrages an.
Bei einem Vertrag mit Vertrauensarbeitszeit könnte ich mir so eine Formulierung vorstellen.
 
Das ist alles, was zur Arbeitszeit drin steht. Es geht hier um eine leitende Funktion
 
Eine leitende Position im Sinne des Arbeitszeitgesetzes? Denn dann ist dieses aufgehoben und der Passus durchaus erlaubt.
Allerdings bedeutet das, dass man sich selber die Arbeitszeit weitgehend einteilen darf - sonst ists wohl eher keine leitende Position.
 
Zuletzt bearbeitet:
DerNiemand schrieb:
Es geht hier um eine leitende Funktion

Da ist dann das Arbeitszeitgesetz weitestgehend raus aus dem Spiel.
Wie gesagt, idR sind so etwas dann Stellen, wo Vertrauensarbeitszeit gilt.

Ein bisschen mehr sollte da aber dann schon drin stehen.
Auch in einer leitenden Position wirst Du sicherlich einen Urlaubsanspruch haben (nur halt trotzdem erreichbar sein müssen) usw.
 
Ist Dir bewußt, was leitende Funktion lt. Arbeitszeitgesetzt bedeutet?

Nach dem § 5 (3) Betriebsverfassungsgesetz ist ein leitender Angestellter,

„wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
  2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
  3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.“

Quelle

Für alle anderen gilt das AZG...
 
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punkt 3 könnte da zutreffen. Ist halt meine erste Einstellung in der Leitung.
"Übernahme in Festanstellung als Leiter des XYZ und Bereichsleiter für [...]"
 
Ist es denn überhaupt so eine hochwertige "leitende Funktion"?


Ich war auch schon Teamleiter und hatte nicht die Merkmale gemäßt Betriebsverfassungsgesetz.
 
Mir wird eine komplette Sparte des (noch jungen/kleinen) Unternehmens im Bereich F&E übertragen. Angestellte unter mir soll zunächst ein weiterer Mitarbeiter sein.
 
Das Gehalt könnte auch ein Hinweis sein - ob es eine leitende Position nach AZG ist.

Im Endeffekt sollte dir niemand vorschreiben können x Stunden arbeiten zu müssen. (auch wenn sich eine hohe Stundenanzahl in leitenden Positionen von selber ergibt).
 
Nach dem was ich recherchiert hatte in der Vergangenheit, sind im Prinzip nur Geschäftsführer oder Mitarbeiter mit Procura leitende Angestellte...
 
Kommt aufs Unternehmen an.
Bei uns geht das mit der Vertrauensarbeitszeit, in Abstimmung mit dem Betriebsrat, runter bis zu den Teamleitern.
Da gibt es aber auch klare Trennungen.
Führungslaufbahnen und Fachlaufbahnen.
Und da ist dann eben die Frage, wie Du den Punkt 3 des genannten Paragraphen ausgestaltest.

@TE
Ich würde mich da nur drauf einlassen, wenn Du als Führungskraft dann auch tatsächlich weitgehende Befugnisse in dem Bereich bekommst.
z.B. die Verantwortung zur Einstellung neuer Mitarbeiter

Bei nur einem weiteren Kollegen im Bereich, riecht das mehr danach 'billig' jemanden zu bekommen, der ständig verfügbar sein soll.
Es sei denn eben, DU baust da einen kompletten Bereich hauptverantwortlich in Kürze auf.
 
@hamju: nicht unbedingt, kommt eher drauf an, wie ein Gericht urteilt...

Ich habe es selbst erlebt, dass Führungskräfte als Leitende angesehen wurden, aber letztendlich sich im Nachgang heraus stellte, dass de nicht so ist. Es ging in einem Fall um das Thema Zeiterfassung für alle eaußer Leitenden...
 
Die Anforderungen für leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes sind doch recht hoch.
 
Ein telefonat brachte klärung, war unbeabsichtigt. Nun sind es 40h/Woche :-)
 
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DerNiemand schrieb:
"Der Arbeitnehmer steht unbegrenzt zur Verfügung"
Das waren aber keine 40h/Woche sondern 168h/Woche = 728h/Monat, da "zur Verfügung stehen" mindestens Bereitschaftsdienst - also normale Arbeitszeit - ist. Für so eine Arbeitszeit würde ein Mindestlöhner 6.690 € kriegen. Beim Mindestöhner ist so eine Arbeitszeit aber nicht zulässig (nach § 3 ArbZG maximal 48h/Woche). Und für leitende Angestellte, Chefärzte pp., für die das ArbZG nicht gilt, wäre wohl der Mindestlohn oder ein niedriges mehrfaches davon eine sittenwidrig niedrige Bezahlung.
 
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