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gestern wurde eine Originalverpackung eines LG 47" LCD Fernsehers für 505 Euro verkauft... In der Überschrift stand bloß OVP. Der Verkäufer hat nachträglich zu der Beschreibung hinzugefügt dass es nur die Originalverpackung ist. Zu dem Zeitpunkt waren die Gebote noch relativ niedrig.
Wie ist die Rechtslage? Kann man echt mit Verpackungen reich werden?
Naja, bei dem Preis gehe ich mal davon aus, dass man problemlos wegen Irrtums vom Kaufvertrag zurücktreten kann wenn man eben für 500 Euro einen Karton kauft.
Das Problem gibts ja bei Iphone, PS3 und so weiter auch stetig.
VIELLEICHT, aber auch nur VIELLEICHT SOLLTE man auch ab und an mal lesen WORAUF man da überhaupt bietet.
das gleiche wie mt den w-lan kabeln^^
meine meinung.
Wollen W-Lan Kabeln kaufen?
Man kann wegen Irrtum vom Kaufvertrag erstmal zurücktreten, wenn aber dick und fett da stand das es sich um die Verpackung handelt weiß ich nicht wie das aussieht...
VIELLEICHT, aber auch nur VIELLEICHT SOLLTE man auch ab und an mal lesen WORAUF man da überhaupt bietet.
das gleiche wie mt den w-lan kabeln^^
meine meinung.
Hab letzens auch ne kleinigkeit für 50€ gekauft und dann gesehen dass der Verkäufer in Österreich ist und man nur überweisen kann. zack 8€ Transfergebühr drauf. Man muss halt schon gucken was man so kauft...
Aber wer was für 500€ kauft könnte ja schonmal genauer nachlesen... aber warum sollte man eine leere Verpackung nicht auch verkaufen können, einige suchen sowas wenn der LCD eingeschickt werden muss. ich würde versuchen dass über Ebay rückabwickeln zu lassen aber ansonsten ists halt Pech.
Das ist ein hinlänglich bekanntes Thema. Zuerst einmal gibt es legalen Betrug nicht. Das wäre ein Paradoxon, es schliesst sich gegenseitig aus
Der Verkauf von OVP (vgl. ovp, originalverpackt) ist natürlich nicht verboten, manche Leute sammeln sowas vielleicht sogar. Das man darauf deutlich hinweist ist natürlich Pflicht, trotzdem hat die Vergangenheit gezeigt, dass es wegen Irrtum relativ leicht ist, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Gebote wirklich diese Höhe für eine Verpackung erreichen.
Daher: Nein, es ist keine Geschäftsidee, man kann damit nicht reich werden!
edit:
Für die ganzen Checker hier, die glauben das wäre Beschiss und all sowas: Nein, ist es nicht. Man muss nur lesen was da steht und einfach nicht bieten. Wer es dennoch tut, der hat zu seinem Glück das Gesetz auf seiner Seite, irrtümlich eingegangene Geschäfte sind anfechtbar.
Zudem, wenn wie im Beispiel unter Artikelmerkmale Daten wie Full-HD, Bildschirmformat und -diagonale gepflegt werden, ist das schon anstößig. In jedem Fall wird der Käufer zurücktreten können bei der Artikelbeschreibung.
Wenn die Leute nicht begreifen, dass OVP nicht "originalverpackt", sondern schlicht einfach "Originalverpackung" heißt und immer wieder darauf reinfallen, kann ja keiner was dafür.
Für Originalverpackungen gibt es nen kleinen Markt. Solche Verpackungen werden von Handelsketten als Ausstellungsstücke gekauft.
OVP kann doch sowohl Originalverpackung als auch originalverpackt heissen, oder nicht? dehnbarer Begriff?
habe ein ähnliches Problem, der Verkäufer hat die Grafikkarte nicht als ausdrücklich defekt deklariert sondern gibt lediglich kurz an dass die Karte bis zum Ausbau funktionierte, er jetzt aber nicht weiß ob sie immer noch funktioniert, da manche Leute beim Einbau pfuschen.
Der will unbedingt dass ich zahl, ich weiger mich aber. Hab schon ne Verwarnung von ebay dafür bekommen. Wer ist da im Recht?
Hab letzens auch ne kleinigkeit für 50€ gekauft und dann gesehen dass der Verkäufer in Österreich ist und man nur überweisen kann. zack 8€ Transfergebühr drauf. Man muss halt schon gucken was man so kauft...
Meine Meinung dazu ist nur, wer nicht richtig lesen kann oder das gelesene nicht versteht ist es selber schuld. Es gibt genug Auktionen wo sogar fett in Rot steht das es lediglich die Verpackung ist die angeboten wird. Sicher überlegt man sich da selbst auch solche verpackungen einzustellen, jedoch für meinen Teil ab einem gewissen Betrag der geboten wird sollte man den vermeindlichen Käufer nochmals darauf hinweisen das es NUR die OVP ist. Man hat ja selber schliesslich auch ein Gewissen. Es gibt natürlich auch Anbieter die unter der vorraussetzung einstellen das es jeden Tag einen Dummen gibt der Aufsteht und im Tran bietet. Mein Skrupel wäre dennoch zu gross meine ganzen leeren OVP's zu versteigern, sei es I-Phone, PS3, Wii und Co. Überdies gibt es laut Deutschem Recht nicht sowas wie Fehlkauf. Bei Privatleuten gilt auch nicht das Gewährleistungsrecht und auch kein Rückgaberecht. Rückgaberecht bei nichtgefallen z.B. gibt es nur Händlern gegenüber nach dem Fernabsatzgesetz. Da kann man dann nur auf Kulanz des Verkäufers hoffen, was jedoch unwarscheinlich ist wenn derjenige dann für eine OVP unsummen bekommen hat.
@KoreaEnte: Waren kann man auch transferieren. Außerdem kommt es heute nicht mehr auf die Art der Bank, sondern auf den Tarif an, den man dort gewählt hat.
Bei deiner Grafikkarte ist dein Verkäufer auch im recht. Er hat eine Artikelbeschreibung nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und du hast geboten. Dieser Ausdruck bedeutet auch noch lange nicht, dass die Karte defekt ist.
Gibt für mich nach deiner Beschreibung keinen Grund nicht zu bezahlen. Nen Kaufvertrag beinhaltet nunmal Zahlung und Übergabe der Ware.
Wenn du dort raus willst, ggf. eine Entschädigung anbieten.
Edit: Naja, ein Karton mit Full-HD Auflösung, "Typ: Flachbildfernseher" und auch bei der Kategorie sollte man da wohl über Irrtum raus kommen. Auch die Artikelbeschreibung ist nicht wirklich auf Eindeutigkeit abzielend.